Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BerndStromberg

Falls noch nicht geschehen, würde ich gerne für alle, die darauf Zugriff haben, den aktuellen Aufsatz von Stuttmann in der aktuellen NVwZ in die Debatte einbringen.

Stuttmann war einer der wenigen Vertreter des Schrifttums, der in der letzten Entscheidung des BVerfG (mehrfach) zitiert wurde und begleitet die Debatte schon seit 2015.

Ich fand ihn sehr gut lesbar, gerade für jemanden wie mich, der nicht so tief in der Materie drin ist.

Nach der Lektüre ist meine Hoffnung auf eine zeitnahe verfassungsmäßige Besoldung allerdings geschmolzen wie der Schnee in der Sonne...

Ozymandias

Dr. Martin Stuttmann: Besoldung ist keine Sozialleistung – die ,,Prekaritätsschwelle" als nicht mehr zu unterlaufende Minimalbesoldung

matthew1312

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 18:27Ist denn das mit der Spitzausrechnung so relevant dass ihr da so einen Bohei drum macht?
Ist doch im Gegensatz zu den Dingen (Partnereinkommen, Höhe Zuschläge, Abschmelzbeträge) finanziell komplett vernachlässigbar.
Wie kann man sich wegen so nem Mist seitenlang in den Haaren liegen?
Juris, Suchbegriff "Spitzausrechnung".

Gesetze Filter:

- Rechtsprechung
- Gerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht

Ergebnis: 10 Treffer

6 davon BVerwG in Parallelverfahren mit Entscheidungen vom selben Tag.
2 weitere analog.

Also netto 4 Treffer.

Ich bin einigermaßen entsetzt, was hier abgeht. Wir haben echt andere Probleme.

Partnereinkommen, Verzerrung durch Referenzierung von Teilzeitlöhnen, Konkurrenzregelungen, Zuschläge.

Darauf wird überhaupt nicht mehr eingegangen. Es darf kein Knick in die Matrix kommen.

Stattdessen kommt nur noch reine Rabulistik. Ich bin enttäuscht.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 19:27Juris, Suchbegriff "Spitzausrechnung".

Gesetze Filter:

- Rechtsprechung
- Gerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht

Ergebnis: 10 Treffer

6 davon BVerwG in Parallelverfahren mit Entscheidungen vom selben Tag.
2 weitere analog.

Also netto 4 Treffer.

Ich bin einigermaßen entsetzt, was hier abgeht. Wir haben echt andere Probleme.

Partnereinkommen, Verzerrung durch Referenzierung von Teilzeitlöhnen, Konkurrenzregelungen, Zuschläge.

Darauf wird überhaupt nicht mehr eingegangen. Es darf kein Knick in die Matrix kommen.

Stattdessen kommt nur noch reine Rabulistik. Ich bin enttäuscht.

Zustimmung

GoodBye

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 19:27Juris, Suchbegriff "Spitzausrechnung".

Gesetze Filter:

- Rechtsprechung
- Gerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht

Ergebnis: 10 Treffer

6 davon BVerwG in Parallelverfahren mit Entscheidungen vom selben Tag.
2 weitere analog.

Also netto 4 Treffer.

Ich bin einigermaßen entsetzt, was hier abgeht. Wir haben echt andere Probleme.

Partnereinkommen, Verzerrung durch Referenzierung von Teilzeitlöhnen, Konkurrenzregelungen, Zuschläge.

Darauf wird überhaupt nicht mehr eingegangen. Es darf kein Knick in die Matrix kommen.

Stattdessen kommt nur noch reine Rabulistik. Ich bin enttäuscht.

So sehe ich das auch. Das süße Gift der vermeintlichen Gewissheit der Zahlen.

Ich halte auch nichts von dem Begriff sachgerecht.

Zunächst geht es doch darum, welches Ziel erreicht werden soll. Dieses formuliert das BVerfG doch grob übersetzt mit der Partizipation an der wirtschaftlichen Entwicklung. Indirekt aber auch mit der Straffung des Verfahrens.

Dann stellt sich doch als nächstes die Frage konsequent die Frage, ob diese Methode GEEIGNET ist, diesen definierten Zweck zu erreichen.

Und dann sind wir doch in der sachlichen Diskussion zurück.

Rallyementation

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 19:27...Verzerrung durch Referenzierung von Teilzeitlöhnen...

@gruenhorn und die weiteren, die mir die Verzerrung aufzeigen können.

Hier mal meine NICHT-Abkopplung der NLIs in meiner unvollständigen Tabelle, die die Veränderung gegenüber dem Vorjahreszeitraum in Prozent angibt.
Für mich wird es anschaulich, wenn die fehlenden Werte in dieser Tabelle nachgetragen werden würden, bitte:
                           
    Jahr        NLI        NLI VZ        GH-VZ-NLI   
    1995        98,8                   
    1996        Basis 100        Basis 100        Basis 100   
    1997        0                   
    1998        0,8                   
    1999        1,3                   
    2000        1,4                   
    2001        1,9                   
    2002        1,5                   
    2003        1,1                   
    2004        0,5                   
    2005        0,3                   
    2006        0,8                   
    2007        1,5                   
    2008        3        3,1           
    2009        0,2        0           
    2010        2,6        2,7           
    2011        3,3        3,4           
    2012        2,5        2,5           
    2013        1,4        1,2           
    2014        2,7        2,6           
    2015        2,7        2,7           
    2016        2,3        2,2           
    2017        2,5        2,5           
    2018        3,1        3        3,2   
    2019        2,6        2,5        2,7   
    2020        -0,7        -1        -0,7   
    2021        3,1        3,2        3,1   
    2022        2,6        2,6        2,7   
    2023        6        5,9        6,1   
    2024        5,4        5,5        5,4   
    2025        NN        NN        2,4   
                               
Ich sehe eher je Zeile nur sehr schwache Rundungsverzerrungen bei der Nachkommastelle. Wie kommen also Grünhorns zweistelligen Werte bei der "Korrektur" zustande?

(NLI für 2025 schneller als jedes Statistikamt je veröffentlicht)

AltStrG

#4086
Kurze Info aus meinem Urlaub, der demnächst endet:

Die Prozessakte zum Beschluss habe ich bislang noch nicht in Augenschein nehmen können. Es haben aber (andere) Interessierte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Einblick verlangt.

Als reiner Beobachter:
Wie sich hier Beamte (?) öffentlich in einem Beamtenforum SO streiten, obwohl die Sache, um die es geht, eigentlich eine Gute für alle ist, kann ich beim besten Willen (als Nicht-Beamter!) nicht nachvollziehen.

Zumal um eine mathematische Anwendungsauslegung diskutiert wird, die außer dem berechnenden Gerichtspart noch keiner gesehen hat, mit Ausnahme der Kläger, wobei wir wieder bei der Gerichtsakte wären. Das Besoldungsrecht ist ein Teil der Rechtswissenschaften, nicht ein Teil der Mathematik. Das BVerfG wird sich in der Anwendung und Zahlenbasis etwas gedacht haben; da wurde nicht gewürfelt. In diesem Zusammenhang gebe ich Drugi recht.


kleinerluis

Zitat von: clarion in Gestern um 06:53Wobei bei höheren Diensten klassischerweise eine lange Ausbildung, d.h. fünf Jahre Studium plus zwei Jahre Referendariat vorausgesetzt werden. Zudem sind die herausgehobenen Sachbearbeiter eher bei A13 / A14 und die Führungskräfte bei A15 / A16. Insofern finde ich den ÖD deutlich überschaubarer und transparenter als die Bezahlung in der freien Wirtschaft, wo je nach nach Fachrichtung und Arbeitgeber deutlich unterschiedlich bezahlt wird. Nicht alle Volljuristen landen in einer Top Kanzlei und als Jurist bei einer normalen Anwaltskanzlei oder Justiziar bei einem mittelständische Unternehmen ist die Bezahlung deutlich geringer als in einer Topkanzlei.

Also bei dieser Beurteilung, wer im ÖD mit welchem Amt (Besoldung) und mit welcher Verantwortung unterwegs ist, ist deutlich vielschichtiger als hier dargestellt. A13/A14 hD und dann Sachbearbeiter mag evt. In Ministerien so sein, in oberen Bundesbehördenhaben Sachbearbeiter eine A9/A10 auch dann, wenn sie z.B. eine Vertretungsvollmacht vor Gericht haben. Hier bei uns hat eine A13 gD Personalverantwortung und Ergebnisverantwortung für ca. 120 Mitarbeiter.
Unser Laden hat insgesamt ca. 100.000 Mitarbeiter. Wenn ich das jetzt mal mit anderen Unternehmen vergleiche, fühle ich mich werder überbezahlt, hätte gegen einem Vergleich mit der freien Wirtschaft nichts einzuwenden und würde mich auch nicht vor einem Vergleich der Leistungsfähigkeit scheuen.
Hier wurde es schon angesprochen, das die goodies der freien Wirtschaft (Jahresprämien, DienstKFZ, Tankkarte, Jobrad, Entgeldumwandlung usw.) im ÖD niemals machbar sind.

Versuch

Zitat von: BerndStromberg in Gestern um 19:00Falls noch nicht geschehen, würde ich gerne für alle, die darauf Zugriff haben, den aktuellen Aufsatz von Stuttmann in der aktuellen NVwZ in die Debatte einbringen.

Stuttmann war einer der wenigen Vertreter des Schrifttums, der in der letzten Entscheidung des BVerfG (mehrfach) zitiert wurde und begleitet die Debatte schon seit 2015.

Ich fand ihn sehr gut lesbar, gerade für jemanden wie mich, der nicht so tief in der Materie drin ist.

Nach der Lektüre ist meine Hoffnung auf eine zeitnahe verfassungsmäßige Besoldung allerdings geschmolzen wie der Schnee in der Sonne...

Ich würde mich freuen wenn man seine Aussagen begründen würde.
Ansonsten sind sie nichts wert

wieauchimmer

Zitat von: AltStrG in Gestern um 21:43Als reiner Beobachter:
Wie sich hier Beamte (?) öffentlich in einem Beamtenforum SO streiten, obwohl die Sache, um die es geht, eigentlich eine Gute für alle ist, kann ich beim besten Willen (als Nicht-Beamter!) nicht nachvollziehen.

Naja, es geht hier bei manchen inzwischen um einen fünfstelligen Betrag, um den man Jahr für Jahr aufs erneute betrogen wird - da liegen die Nerven blank. Also ich habe Verständnis dafür und finde, so etwas muss ein Forum und deren Mitglieder aushalten. Das ist es, was einem Forum überhaupt seine Daseinsberechtigung gibt. Wenn wir uns nicht mehr mit all unseren Emotionen und Ideen austauschen können, dann ist eine solche Plattform nichts wert. Solange man hier die sprachliche Netiquette wahrt, sehe ich darin nur Vorteile.