Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BVerfGBeliever

#4065
Hallo Swen, selbstverständlich habe ich zur Kenntnis genommen, dass der von mir zitierte Satz in indirekter Rede Bezug auf den ZBR-Aufsatz genommen hat.

Allerdings schreibst du einige Absätze später wortwörtlich: "Ich sehe weiterhin nicht, was daran nicht durchaus sinnvoll sein sollte." Somit bin ich davon ausgegangen, dass du weiterhin vollumfänglich hinter den Aussagen des ZBR-Artikels stehst und habe daher aus Platzgründen (nicht jeder schreibt gerne so ausführlich wie du) den "Umweg" bezüglich der indirekten Rede weggelassen.

Sollte ich mich hingegen getäuscht haben, weil du mittelweile eingesehen hast, welch groben mathematischen Unfug der ZBR-Aufsatz enthält und dich daher von ihm distanzierst, nehme ich meine Kritik selbstverständlich zurück. Allerdings habe ich deine Zeilen nicht in dieser Weise aufgefasst. Um diesbezügliche Aufklärung wird gebeten!

Und kurz zu meiner "Unterstellung": Der Inhalt deines heutigen Beitrags lässt aus meiner Sicht nicht den Schluss zu, dass du den Beitrag von Durgi sorgfältig, umfassend, ausführlich, konzentriert und insbesondere inhaltserfassend (!) gelesen hast. Denn wenn dem so gewesen wäre, hättest du deinen heutigen Beitrag in meinen Augen nicht so schreiben können bzw. dürfen, wie du es jedoch nachweislich getan hast.


P.S. Unabhängig davon ist weiterhin jeglicher inhaltlicher Input von dir zu meinen beiden heutigen Fragen von 11:45 Uhr herzlich willkommen!

GoodBye

Wir kommen hier nicht weiter.

Wenn eines nämlich der Fall ist, dann das, dass hier zu viele vom süßen Gift der Zahlen genascht haben. Und wir werden (wie früher zu 115%-Zeiten) damit eines tun, ebenso wie der Gesetzgeber es beabsichtigt: Uns zurückziehen auf das mathematische Mindestmaß (definiert durch Mindestbesoldung (Vorabprüfung) und "Mindestpartizipation" (Stufe 1).

Ich sehe den Sinn der hitzigen Diskussion lediglich darin, dass wir mit einem besseren Zahlenwerk zunächst eine positive prozessuale Vermutung zu unseren Gunsten erwirken können, dies im Sinne einer "Beweislastumkehr", auch wenn es dies nicht wirklich ist. Wenn ich meine Wortschöpfung "Mindestpartizipation" verwende, dann meine ich damit vor allem die wohl bestehende Hoffnung vieler auszudrücken, die diese Stufe als zusätzliche untere Schallmauer begreifen.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass hier auf Stufe 1 bewusst Nebelkerzen geworfen werden. Sie bedingt lediglich eine Vermutung, aber mitnichten das Ergebnis in Form einer amtsangemessenen Alimentation. Es mag sich das Vorgeplänkel verkürzen, aber die Wahrheit kommt erst auf Stufe 2 zu Tage.

BVerfGBeliever

Hallo GoodBye, aber du stimmst mir schon zu, dass es prinzipiell unser Ziel sein sollte, mit so vielen "Fähnchen" wie möglich - aus den vier Prüfparametern der ersten Stufe - in die zweite Stufe zu laufen, oder? (*)

Und klar, dort beginnt dann wie erwähnt die "zweite Halbzeit" des Spiels.  :)



(*) Allerdings sollten die vier Prüfparameter selbstverständlich korrekt berechnet worden sein und nicht auf sachwidrigen Methoden wie beispielsweise dem Schwan-Index basieren. Denn es wäre hochgradig kontraproduktiv, wenn diese Sachwidrigkeit "während des Spiels" von der Gegenseite entlarvt würde..

Katharina2811

Meine Spekulation zum weiteren Verlauf der aA beim Bund:
 - Wenn in wenigen Wochen bereits ein Gesetzentwurf vorliegen soll, muss das auf einem bestehenden Entwurf aufbauen (höchstwahrscheinlich der nicht veröffentlichte Entwurf aus November 2025). Für eine gänzlich neue Besoldungssystematik wäre das viel zu wenig Zeit.
 - Das einzige, was wir einigermaßen gesichert zum November 2025 Entwurf wissen, ist, dass er mit hohen Familienzuschlägen arbeitet. Das wird dann auch jetzt der Fall sein.
 - Die Unterstellung eines Partnereinkommens ist wahrscheinlich, denn sonst dürften die Kosten nicht darstellbar sein.
 - Das Ziel des BMI wird sein, möglichst viele Kosten in die Zukunft zu verlagern. Ich könnte mir vorstellen:
   * Erhöhungen der Grundbesoldung werden zeitlich gestreckt
   * Kosten werden mit Stelleneinsparungen verrechnet
   * Reparaturgesetz für die Vergangenheit könnte eventuell separat später kommen ("aufgrund der Komplexität"), um die Kosten aus dem HHJ 26 und evtl. 27 rauszuhalten

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:43Hallo GoodBye, aber du stimmst mir schon zu, dass es prinzipiell unser Ziel sein sollte, mit so vielen "Fähnchen" wie möglich - aus den vier Prüfparametern der ersten Stufe - in die zweite Stufe zu laufen, oder? (*)

Und klar, dort beginnt dann wie erwähnt die "zweite Halbzeit" des Spiels.  :)



(*) Allerdings sollten die vier Prüfparameter selbstverständlich korrekt berechnet worden sein und nicht auf sachwidrigen Methoden wie beispielsweise dem Schwan-Index basieren. Denn es wäre hochgradig kontraproduktiv, wenn diese Sachwidrigkeit "während des Spiels" von der Gegenseite entlarvt würde..

Du gibst dir ja die Antwort selbst. Prozesstaktisch heißt es in diesen Fällen, wir sind im Verwaltungsrecht, Visier hoch und volles Rohr.

Sachwidrig ist etwas, wenn das Gericht es als sachwidrig erachtet. Was macht denn die Gegenseite (schlimm, dass man diese Bezeichnung wählen muss)?