Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion II

Begonnen von Rowhin, 16.01.2026 17:02

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Lämpel

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 22:25Was und in welche Richtung eine Paralleltabelle für Lehrkräfte sein bzw. laufen soll weiß ich auch nicht. Hat jemand nähere Informationen?
Gemeint ist, dass die Tabellen angeglichen werden, also A = E gilt. Angestellte Lehrkräfte sollen in E die Stufe bekommen, die verbeamtete Lehrkräfte in A haben. (Diese Maßnahme hat aus Sicht der TdL vermutlich den Vorteil, dass das in vielen Ländern bereits jetzt sowieso gilt oder gerade ohnehin umgesetzt wird.)

DiVO

Zitat von: oeffiHansel in Gestern um 18:37Zusammenfassend läßt sich festhalten, dass sich die Gehälter in dieser Gehaltsgruppe/Stufe gerade so die Inflation ausgeglichen haben, vergleicht man das mit dem Mindestlohn, der Rente oder dem Durchschnittslohn, so stellt man sich wohl kaum die Frage, wo die finanzielle Wertschätzung hingeht. Aber ein warmes Klatschen ist ja auch was.
Wenn eine Gehaltssteigerung die Inflation ausgleicht ist aus meiner Sicht gut, weil somit der Lebensstandard gehalten wird. Warum erwartest du durch Tarifverhandlungen zwingend Reallohnsteigerungen?

Für mich ist der Inflationsausgleich in Ordnung, um den Lebensstandard zu halten. Gehaltssteigerungen kommen durch Stufenaufstiege und persönliche Zulagen.

oeffiHansel

Ich erwarte gar nichts.

Ich wollte lediglich festhalten, dass man je nach Gehaltsstufe auch auf Rente verzichtet.

Es steht jedem frei seine eigenen Schlussfolgerung zu ziehen. Wenn man allerdings bedenkt, wie die Sozialabgaben gestiegen sind, würde ich vermuten, dass gerade die oberen Gehaltsgruppen eune Reallohnsenkung erfahren haben. Aber wie gesagt, möge jeder selbst seine Meinung bilden.

ignaz

Man erkennt wohl, dass die Beamten (ja ja Neid) - wohl zu teuer sind und die Nichtbeamten im Vergleich zur Wirtschaft schlecht bezahlt werden und Anreize fehlen, halbwegs passables Personal zu finden.

https://www.focus.de/finanzen/karriere/linnemann-fordert-drastischen-beamten-stopp-so-kann-der-staat-tatsaechlich-sparen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html

"Unten im Text"
Gehälter im Öffentlichen Dienst erhöhen

Eine Reform, die bald zwingend kommen wird, ist eine Erhöhung des Solds in den unteren Einkommensgruppen des Beamtentums. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon im Mai 2020 entschieden, dass die Entlohnung in vielen Bereichen des einfachen und mittleren Dienstes zu niedrig sei. Begründet wurde das mit einem zwingend einzuhaltenden Abstand zur jeweiligen Grundsicherung – damals war das noch Hartz IV, heute wäre es das Bürgergeld. Die Bundesländer haben das größtenteils schon angepasst, der Bund weigert sich bisher. Das liegt vor allem daran, dass die Union lieber auf die Höhe des Bürgergeldes schimpft anstatt die Beamtenbesoldung entsprechend anzuheben. SPD und Grüne hatten kurz vor Ende ihrer Regierungszeit noch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aber nicht mehr beschlossen wurde.

Aber auch abseits dieser zwingenden Regelung sprechen sich Ökonomen dafür aus, dass der Staat mehr Geld für seine Mitarbeiter ausgeben sollte. Dabei schauen etwa die Wirtschaftsweisen besonders auf den IT-Bereich, wo sich die staatlichen Löhne kaum mit denen von Tech-Konzernen messen lassen können. Nach Angaben der Stellenbörse Stepstone und Umfragen unter IT-Fachkräften liegt der Unterschied zwischen 50.000 Gehalt beim Staat und durchschnittlich 88.000 Euro in der freien Wirtschaft. Ein ähnliches Problem hat auch die Justiz: ,,In aller Deutlichkeit: Der Staat verliert im Wettbewerb um die besten Köpfe zunehmend an Attraktivität", sagt Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, im Handelsblatt. Eine Studie vor zwei Jahren hatte ergeben, dass Juristen in Unternehmen und Kanzleien mit Gehältern von 98.000 bis 139.000 Euro pro Jahr beginnen, Richter im Staatsdienst aber selbst nach mehreren Jahren Berufserfahrung nur auf 60.000 Euro brutto kommen.

Im Gegenzug zu höheren Gehältern im Arbeitsleben würden dann die Ruhegehälter bei einer Reform des Pensionssystems sinken. Auf die Lebenszeit eines Staatsangestellten betrachtet könnten die Kosten so nur minimal steigen.


- kommt wahrscheinlich für uns im TV-l wieder zu spät...wird aber sicher bei der nächsten TVÖD Tarifrunde mit bedacht (die Scheere muss weiter auf gehen...)

DiVO

Zitat von: oeffiHansel in Heute um 07:24Ich erwarte gar nichts.

Ich wollte lediglich festhalten, dass man je nach Gehaltsstufe auch auf Rente verzichtet.

Es steht jedem frei seine eigenen Schlussfolgerung zu ziehen. Wenn man allerdings bedenkt, wie die Sozialabgaben gestiegen sind, würde ich vermuten, dass gerade die oberen Gehaltsgruppen eune Reallohnsenkung erfahren haben. Aber wie gesagt, möge jeder selbst seine Meinung bilden.

Ich finde es putzig und erschreckend zugleich, dass im Jahr 2026 erwachsene Menschen sich Sorgen um die Höhe ihrer zu erwartenden Gesetzlichen Rente machen und die allen Ernstes als Argument bei Tarifverhandlungen ins Feld führen.

Ganz ehrlich: Ich erwarte, dass ich - unabhängig von meinem jetzigen Gehalt - später mal eine Rente erhalten werde, die irgendwo knapp über Grundsicherungsniveau liegt. Alles weitere bestreite ich aus privater Altersvorsorge und Vermögensaufbau. Dass die Gesetzliche Rente im Alter nicht reichen wird, ist mir seit Eintritt in die Arbeitswelt bekannt, dementsprechend habe ich vorgesorgt.

Mkre

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu der möglichen Umsetzung einer ins Spiel gebrachten stufengleichen Höhergruppierung. Weiß jemand, wie das damals im TVöD umgesetzt wurde im Hinblick auf eine Rückrechnung der Stufenlaufzeit?

Hintergrund ist, dass ich Anfang 2024 von der EG 9a Stufe 4 in die EG 10 Stufe 2 höhergruppiert wurde. Besteht für mich die Hoffnung, dass die Stufe in irgendeiner Form angepasst werden könnte oder ist das bei mir vom Tisch, weil die Höhergruppierung schon gelaufen ist?

Meine Google-Anfragen diesbezüglich sind leider ins Leere gelaufen...

Vielen Dank schon mal und einen guten Start in die Woche

Rowhin

Zitat von: Mkre in Heute um 09:11Besteht für mich die Hoffnung, dass die Stufe in irgendeiner Form angepasst werden könnte oder ist das bei mir vom Tisch, weil die Höhergruppierung schon gelaufen ist?

Ich würde mir hier keine Hoffnung machen. Selbst wenn die stufengleiche Höhergruppierung kommt - und ich sehe diese als Streichmasse - wird sie nicht rückwirkend kommen. Das würde mich schon sehr überraschen.

Hierzu aus aus einem Rückschreiben des BMI zur Einführung beim TVöD-Bund (Hervorhebungen von mir):

Zitat2.15 Stufengleiche Höhergruppierung 
Für Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten, die ab dem 1. März 2014 erfolgen, wird die betragsmäßige Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TVöD von einer stufengleichen Zuordnung abgelöst. Man kann bei Höhergruppierungen also nicht mehr um eine Stufe zurückfallen. Die Stufenlaufzeit beginnt in der höheren Entgeltgruppe wie bisher von Neuem. Der Garantiebetrag wird zugleich abgeschafft. Diese Änderungen gelten noch nicht für Höhergruppierungen auf Antrag, die sich durch das Inkrafttreten der Entgeltordnung ergeben und somit auf den 1. Januar 2014 zurückwirken. Siehe hierzu Teil B Ziffer 3.

ZitatAm 1. März 2014 tritt für den Bereich des Bundes die Neuregelung des § 17 Abs. 5 TVöD zur stufengleichen Höhergruppierung in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Regelungen zur betragsmäßigen Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 TVöD. Ab diesem Zeitpunkt werden die Beschäftigten bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben. Bei Höhergruppierungen aus der Stufe 6 (Endstufe) einer der Entgeltgruppen 1 bis 8 in eine der Entgeltgruppen 9a bis 15 werden die Beschäftigten der Stufe 5 zugeordnet. Wie bisher werden die Beschäftigten mindestens jedoch der Stufe 2 zugeordnet; d. h. dass Beschäftigte der Stufe 1 in der höheren Entgeltgruppe nicht ebenfalls der Stufe 1, sondern der Stufe 2 zugeordnet werden. Die Zuordnung zur gleichen Stufe in der höheren Entgeltgruppe gilt auch bei Höhergruppierungen über mehr als eine Entgeltgruppe. Bei Höhergruppierungen auf Antrag (aufgrund der Entgeltordnung) gemäß § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgt die Stufenzuordnung ohne Ausnahme noch betragsmäßig nach § 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28. Februar 2014 auch für den Bund geltenden Fassung (§ 26 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund; vgl. Teil E Ziffer 1.4.3.1). Bereits vor dem Stichtag 1. März 2014 erfolgte betragsmäßige Stufenzuordnungen nach § 17 Abs. 4 TVöD werden durch die Neuregelung nicht berührt.

Mkre

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung! :)

oeffiHansel

Zitat von: DiVO in Heute um 08:42Ich finde es putzig und erschreckend zugleich, dass im Jahr 2026 erwachsene Menschen sich Sorgen um die Höhe ihrer zu erwartenden Gesetzlichen Rente machen und die allen Ernstes als Argument bei Tarifverhandlungen ins Feld führen.

Ganz ehrlich: Ich erwarte, dass ich - unabhängig von meinem jetzigen Gehalt - später mal eine Rente erhalten werde, die irgendwo knapp über Grundsicherungsniveau liegt. Alles weitere bestreite ich aus privater Altersvorsorge und Vermögensaufbau. Dass die Gesetzliche Rente im Alter nicht reichen wird, ist mir seit Eintritt in die Arbeitswelt bekannt, dementsprechend habe ich vorgesorgt.

Für meinen Geschmack interpretierst Du mir zu viel. Aber das ist ja Dein gutes Recht.

Zum einen hängt das davon ab, wie lange du noch bis zur Rente hast und viel wichtiger: ich habe gar keine Argumente für etwaige TV-Verhandlungen gemacht. Ich habe eine Tabelle gelistet, die aktuelle Entwicklungen aufzeigt. Auslöser waren die Rentenpunkte meines Bescheids. Mehr nicht.

Jeder soll seine eigenen Rückschlüsse machen. Habe ich jetzt schon mehrfach gesagt.

Bezüglich deiner Kommentare wäre meine Frage an Dich, ob Du es denn für richtig hältst, dass eine Gruppe eine ca. 33% Erhöhung erhalten hat, während die andere mit 25.5% nicht mal den Inflationsausgleich bekommen hat? Und das im selben Tarifvertrag. Beide sorgen selbstverständlich nicht nur über die gesetzliche Versicherung vor... und dann hörst Du zudem noch Vorstellungen darüber, wie Akademiker länger arbeiten gehen dürfen.

Ich persönliche stelle mir da eher die Frage, ob politisch gewollt die Studentenzahlen wieder gedrückt werden sollen. Auch das meine ich wertfrei. Das könnte allerdings eine Überinterpretation meinerseits sein.

Dein Argument die Zuschläge eigenständig zu verhandeln mag in einigen Instituten existieren in anderen eben nicht, weil es nicht umgesetzt oder gewollt ist.

DiVO

Zitat von: oeffiHansel in Heute um 10:07Für meinen Geschmack interpretierst Du mir zu viel. Aber das ist ja Dein gutes Recht.

Zum einen hängt das davon ab, wie lange du noch bis zur Rente hast und viel wichtiger: ich habe gar keine Argumente für etwaige TV-Verhandlungen gemacht. Ich habe eine Tabelle gelistet, die aktuelle Entwicklungen aufzeigt. Auslöser waren die Rentenpunkte meines Bescheids. Mehr nicht.

Jeder soll seine eigenen Rückschlüsse machen. Habe ich jetzt schon mehrfach gesagt.

Bezüglich deiner Kommentare wäre meine Frage an Dich, ob Du es denn für richtig hältst, dass eine Gruppe eine ca. 33% Erhöhung erhalten hat, während die andere mit 25.5% nicht mal den Inflationsausgleich bekommen hat? Und das im selben Tarifvertrag. Beide sorgen selbstverständlich nicht nur über die gesetzliche Versicherung vor... und dann hörst Du zudem noch Vorstellungen darüber, wie Akademiker länger arbeiten gehen dürfen.

Ich persönliche stelle mir da eher die Frage, ob politisch gewollt die Studentenzahlen wieder gedrückt werden sollen. Auch das meine ich wertfrei. Das könnte allerdings eine Überinterpretation meinerseits sein.

Dein Argument die Zuschläge eigenständig zu verhandeln mag in einigen Instituten existieren in anderen eben nicht, weil es nicht umgesetzt oder gewollt ist.


Mir ist die eine Gruppe genauso egal wie die andere - jeder ist seines Glückes Schmied.

Für mich persönlich zählt ehrlich gesagt nur meine persönliche Gehaltsentwicklung und um die kümmere ich mich auch. Ich habe vor rund zehn Jahren von einem Mittelständler in den Wirkungsbereich des TV-L gewechselt und kenne meine persönliche Gehaltsentwicklung seitdem. Die ist aus meiner Sicht sehr erfreulich, hat mich aber auch einige Nerven gekostet.

Meierheim

Zitat von: DiVO in Heute um 06:59Wenn eine Gehaltssteigerung die Inflation ausgleicht ist aus meiner Sicht gut, weil somit der Lebensstandard gehalten wird. Warum erwartest du durch Tarifverhandlungen zwingend Reallohnsteigerungen?

Für mich ist der Inflationsausgleich in Ordnung, um den Lebensstandard zu halten. Gehaltssteigerungen kommen durch Stufenaufstiege und persönliche Zulagen.

Wenn ich für E13 Endstufe hier im Rechner die Werte von 2019 mit 2026 vergleiche komme ich auf einen Lohnverlust von 6,5%. Für mich wäre der Inflationsausgleich auch in Ordnung, also 7,5% plus die für die nächsten zwei Jahre prognostizierte Inflation. Aber das hat ja noch nicht einmal VERDI gefordert.

oeffiHansel

Zitat von: DiVO in Heute um 10:38Mir ist die eine Gruppe genauso egal wie die andere - jeder ist seines Glückes Schmied.

Für mich persönlich zählt ehrlich gesagt nur meine persönliche Gehaltsentwicklung und um die kümmere ich mich auch. Ich habe vor rund zehn Jahren von einem Mittelständler in den Wirkungsbereich des TV-L gewechselt und kenne meine persönliche Gehaltsentwicklung seitdem. Die ist aus meiner Sicht sehr erfreulich, hat mich aber auch einige Nerven gekostet.

Es sei Dir gegönnt, dass dies bei Dir möglich ist. Wie Du sicher gelesen hast, ist es meinerseits nicht erfunden, dass diese Möglichkeiten vielerorts blockiert werden. Daher ist Deine Antwort ausweichend und beantwortet meine Frage nicht.

Aus meiner persönlichen Erfahrung verbleiben daher viele gute Leute nicht im öffentlichen Dienst (und das sehe ich nicht nur für die akademischen Mitarbeiter, sondern auch für meine KollegInnen aus der Verwaltung oder bei den TA's im Labor).

Und diejenigen die dann altersbedingt bleiben, schalten verständlicherweise in den Modus "mittlerer Qualität und Güte", weil ihnen auf vielen Ebenen gezeigt wird, a) wie wenig sich Leistung lohnt und b) wie wenig Nicht-Leistung sanktioniert wird.

Aber generell stimme ich Dir zu: Zumindest eine Leistungskomponente sollte der Vertrag jedem Mitarbeiter bieten, um überhaupt noch zu differenzieren. Aber die gibt es ebensowenig wie eine Zeiterfassung bei den Wissenschaftlern. Für beides hätte man meine Stimme.

Muenchner82

Zitat von: Meierheim in Heute um 11:11Wenn ich für E13 Endstufe hier im Rechner die Werte von 2019 mit 2026 vergleiche komme ich auf einen Lohnverlust von 6,5%. Für mich wäre der Inflationsausgleich auch in Ordnung, also 7,5% plus die für die nächsten zwei Jahre prognostizierte Inflation. Aber das hat ja noch nicht einmal VERDI gefordert.

Mit einem Inflationsausgleich könnte man denke ich wirklich ganz gut leben, wenn die stufengleiche Höhergruppierung tatsächlich kommt.

Bastel

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 18:57Also, der Vergleich zwischen dem Gehalt berufserfahrener Akademiker und dem Mindestlohn greift fehl. Der Mindestlohn soll eine Mindest-Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eigene Erwerbsarbeit ermöglichen und entsprechend Lohnausbeutung verhindern. Da die erstgenannte Berufsgruppe (zu der ich auch zähle) offenbar nicht von irgendeiner Armutsgefährdung betroffen ist, gibt es keinen Grund, hier auf die Entwicklung des Mindestlohns zu schielen. Alles andere -- relativ zu denen, die ganz unten sind, geht es mir jetzt schlechter als vor 10 Jahren, weil es mir jetzt nicht so viel besser als denen weniger schlecht geht -- ist nur Standesdenken, welches die ganz unten auch ja unten halten will...

Die Rente läuft den Durchschnittslöhnen nach. Insofern ist dieser Indikator redundant.

Einzig der Vergleich mit den Durchschnittslöhnen ist also hier von Relevanz. Und da stellt sich eben die Frage, ob der öD im Allgemeinen und die in der TdL organisierten Arbeitgeber im Speziellen halt noch genügend Personal finden, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Wenn ja, dann reicht das Gehalt offenbar. Wenn nein, dann müssen die Löhne entweder erhöht, oder die nicht mehr zu bearbeitenden Aufgaben in andere Hände abgegeben bzw. gar nicht mehr erledigt werden. Je mehr der öD im Vergleich zu anderen Arbeitgebern im Lohn-Niveau abgehängt wird, desto eher wird man entweder Druck haben, die Löhne zu erhöhen; oder eben Aufgaben abrüsten zu müssen. Und meine Einschätzung der politischen Lage ist im Moment eher nicht, dass man dann freudestrahlend mehr ins Personal des öD investiert, sondern lieber Stellen kürzt...

Höherer Mindestlohn -> höherer Durchschnittslohn -> Beitragsbemessungsgrenzen werden stärker angehoben -> weniger Rentenpunkte fürs gleiche Gehalt -> Blöd.

cyrix42

Zitat von: Bastel in Heute um 11:53Höherer Mindestlohn -> höherer Durchschnittslohn -> Beitragsbemessungsgrenzen werden stärker angehoben -> weniger Rentenpunkte fürs gleiche Gehalt -> Blöd.

Ja, und? Durch einen höheren Durchschnittslohn steigt auch der Rentenwert und damit gibt es brutto wieder genauso viel Geld wie vorher (jedenfalls, wenn man den Nachhaltigkeitsfaktor u.Ä. außer Acht lässt, der aber sowieso entsprechend auch im anderen Fall genauso zur Entwertung bisheriger Ansprüche führt, für die hier diskutierte Frage also irrelevant ist...)

Merke: Man selbst bekommt nicht weniger Rente, weil andere mehr Gehalt bekommen. Zwar bekommen die dann auch mehr Rente, aber was ist hier das Problem? Dass man sich nicht so sehr über die Leute, die sonst in Altersarmut landen würden, erheben kann?