[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NordWest

Der Betrag ist ein Scherz, über den lohnt sich das Diskutieren nicht.

Interessant ist, warum es trotzdem gemacht wird:
Welche Bedeutung hat die Nachzahlung für die Widersprüche 2025?
Wird NDS diese damit als erledigt betrachten, sofern die Beamten nicht erneut Widerspruch einlegen?

DerPauker

Genau daran hab ich auch gedacht, sofern ich es aber verstanden habe, müssen die Widersprüche immer im Haushaltsjahr erfolgen, 2025 ist ja vorbei, von daher eben wieder im Dezember 2026, hoffe ich.

ccb

In Niedersachsen wurde der Familienergänzungszuschlag für 2024 geschweige denn 2025 mangels aktueller Anlage zur Berechnung noch nicht berechnet und gezahlt. Rein hypothetisch müsste ich doch dann jetzt noch Widerspruch gegen die Besoldung des Jahres 2024 einlegen können, da die Besoldung noch gar nicht endgültig festgesetzt worden ist, oder?
Wie gesagt rein hypothetisch, denn ich habe bereits Widerspruch eingelegt.

Zerschmetterling

Zitat von: Keating in 16.01.2026 10:58Das sind 41€ monatlich für das Jahr 2025 mehr? Wäre es nicht nur logisch, dass direkt ein Gesetzesentwurf besprochen würde, der die Besoldung für alle um den Betrag erhöhen würde?

Hallo Keating,
in meiner Wahrnehmung versucht das Land Niedersachsen möglichst viel über Einmalzahlungen (zuletzt 3.000€) zu lösen oder über den Familienzuschlag für Kinder. Über die Hintergründe kann ich nur spekulieren. Das möchte ich an dieser Stelle tun, man korrigiere mich bitte falls ich falsch liege.

- Tabellenwirksame Erhöhungen unterliegen dem Zinseszinseffekt und werden bei jeder Gehaltserhöhung mit erhöht.
- Tabellenwirksame Erhöhungen können nur unter schwierigen Umständen zurückgenommen werden.
- T E müssen dann über Jahre gezahlt werden.
- T E werden irgendwann Gewohnheitsrecht (das Fachwort fehlt mir an dieser Stelle)
- T E sind pensionsfähig
- T E betreffen auch die Hinterbliebenen Versorgung
- T E steigern auch die Mindestversorgung von vorzeitig ausgeschiedenen Kollegen.

- Erhöhung des Familienzuschlages für Kinder  trifft nicht alle Beamten (kinderlose, unverheiratete Patchwork Familien, wenn die Kinder erwachsen werden, wenn Kinder versterben)
- Zahlung des Familienzuschlages für Kinder ist irgendwann vorbei.
- Familienzuschlag für Kinder ist nicht pensionsfähig.
- Erhöhung des Familienzuschlag für Kinder schließt die, vom Verfassungsgericht gerügte, Lücke zur Bürgergeldfamilie erfolgreich, ohne dass ich jedem Beamten mehr bezahlen muss.

Wenn ich das richtig auswerte, sind das gute Möglichkeiten Millionen von Euro als Land einzusparen.

LG
Z