Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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DeltaR95

Zitat von: PolareuD in 07.02.2026 09:36Das BVerfG kann letztendlich nur darüber entscheiden, was ihnen in Form der Richtervorlagen vorgelegt wird. Ein Obiter Ditum wäre wünschenswert gewesen, machte aber vermutlich wenig Sinn, da der zur Prüfung stehende Zeitraum nur die Jahre umfasste, in denen exorbitante Familienzuschläge und Mehrverdienermodelle noch nicht zur Anwendung gekommen sind. Im Endeffekt ging es dann nur um die Ausgestaltung der Mindestalimentation sowie die Besoldungsentwicklung.

Das BVerfG muss auch überhaupt nichts anders machen oder auslegen, als es dies jetzt macht - es muss der Rechtsweg und die Urteilsfindung schneller werden.

Wenn in unserem Fall das jetzige Urteil halt "unzureichend" war und der Dienstherr den nächsten Trick versucht, muss die Klage des nächsten Beamten halt in 6 Monaten durch alle Instanzen durch sein.

Die gegenwärtige Taktik aus unzureichender Heilung des Rechtsverstoßes und warten auf die nächste Klage eines Beamten durch den Dienstherrn ist für ihn nur so verlockend, weil er a) dafür nie wirklich sanktioniert wird und b) es Jahre dauert, bis sowas durch alle Instanzen durch ist.

Wenn derartige Verstöße gegen das Grundgesetz für die handelnden Politiker und Beamten in Leitungsfunktion straf- oder zumindest persönlich mit Schadensersatzansprüchen bewehrt würden, garantiere ich euch, ginge so eine Anpassung der aA ganz schnell ;)

Rheini

Ich finde das wenn das BVerfG ausführt wie die Mindestbesoldung zu berechnen ist, muss es die Parameter ausreichend genau benennen.

Hier geht es jetzt um Berlin. Ich weiß jetzt nicht ob im betrachteten Zeitraum bei der Berliner Besoldung, durchgängig die unterste Besoldungsgruppe mit welcher Tätigkeit war. Wenn es die gab (einfachste Tätigkeiten wie z. B. Pförtner, Bote), ist meines Erachtens dies ausreichend mit der Ausführung im Beschluss. Es mussten ja keine Vergleiche zu anderen DH gezogen werden.

Wenn es die nicht gab bzw. sich im Betrachtungszeitraum verändert hat, ergeben sich für mich zwei Schlussfolgerungen.

1. Der Senat hat es wissentlich gemacht und sieht darin (zunächst) kein Problem. Wenn es so ist, finde ich es nicht Sachgerecht.

2. Der Senat hat die Voraussetzungen - hier unterste Besoldungsgruppe, welche Tätigkeiten - nicht ausreichend ausgeführt, was ich für einen Lapsus halten würde.

BVerfGBeliever

Zitat von: Hobbyjurist in 06.02.2026 13:58Deine Auffassung mit den 10 % Abschmelzung der Abstände teile ich. Ich fände es bloß schlimm, wenn damit die absolute Abstände in € gemeint wären, denn in deinem Beispiel hätte die Besoldungsgruppe A um 300 € und die höhere Besoldungsgruppe B nur um 250 € zugelegt. Man kennt das ja von Tarif- und Besoldungsrunden, dass nicht immer alle Gruppen um denselben Prozentsatz linear angepasst werden und durch Sockel- und Mindestbeträge höhere Prozentsätze in unteren Gruppen erreicht werden können. Aber wenn es sogar absolut höhere Eurobeträge in unteren Gruppen geben könnte, wäre das ganz schlimm.
Zumindest 2017 hat sich das BVerfG diesbezüglich übrigens klar und eindeutig geäußert: ,,[...] weshalb es beim Abstandsgebot auch nicht auf absolut, sondern auf relativ gleichbleibende Abstände in der Besoldung der unterschiedlich bewerteten Ämter ankommt. Infolge der Inflation verlieren Empfänger aller Besoldungsgruppen in relativ gleichem Maße an Kaufkraft. Zum Aufwiegen des Kaufkraftverlusts und damit zur Sicherung des jeweils ,,amtsangemessenen" Unterhalts ist daher eine Besoldungserhöhung in ebenfalls relativ gleichem Maße nötig.", siehe Rn. 96 im Beschluss 2 BvR 883/14.

Konkretes Beispiel: Wenn ein A6 eine Erhöhung von 200 € bekommt, dann muss die A16-Besoldung stattdessen um 510 € erhöht werden, und zwar zur ,,Sicherung des jeweils amtsangemessenen Unterhalts".


[Gegebenenfalls könnte die zitierte Randnummer "hilfreich" bei der fachkundigen Bewertung dessen sein, was demnächst in den siebzehn Besoldungskreisen passieren wird..]

Rallyementation

Zitat von: Rheini in 07.02.2026 09:55...

Hier geht es jetzt um Berlin. Ich weiß jetzt nicht ob im betrachteten Zeitraum bei der Berliner Besoldung, durchgängig die unterste Besoldungsgruppe mit welcher Tätigkeit war. ...

Wissen durch lesen: ab RN. 4 "...Besoldungsgruppen A 2 und A 3 mit Wirkung vom 1. März 2009 (vgl. Art. XIII § 6 Abs. 2 DRÄndG) in die Besoldungsgruppe A 4 übergeleitet; diese beiden Gruppen entfielen damit. ..."

Rheini

Gut das Du es gefunden hast, danke für deine Mühe 👍.

Nanum

Zitat von: DeltaR95 in 07.02.2026 09:43Das BVerfG muss auch überhaupt nichts anders machen oder auslegen, als es dies jetzt macht - es muss der Rechtsweg und die Urteilsfindung schneller werden.

Wenn in unserem Fall das jetzige Urteil halt "unzureichend" war und der Dienstherr den nächsten Trick versucht, muss die Klage des nächsten Beamten halt in 6 Monaten durch alle Instanzen durch sein.

Die gegenwärtige Taktik aus unzureichender Heilung des Rechtsverstoßes und warten auf die nächste Klage eines Beamten durch den Dienstherrn ist für ihn nur so verlockend, weil er a) dafür nie wirklich sanktioniert wird und b) es Jahre dauert, bis sowas durch alle Instanzen durch ist.

Wenn derartige Verstöße gegen das Grundgesetz für die handelnden Politiker und Beamten in Leitungsfunktion straf- oder zumindest persönlich mit Schadensersatzansprüchen bewehrt würden, garantiere ich euch, ginge so eine Anpassung der aA ganz schnell ;)
Hallo,

Da jetzt mal die Gelegenheit gegeben ist, danke ich für deine vielen vorherigen Beiträge mit denen ich zu über 90% übereinstimme.

Das alles ciel zu lange dauert habe ich im alten Thema bereits 2023 geschrieben. Da wurde dann von den Haupt Diskutanten immer relativiert. Effektiver Rechtsschutz bedingt auch eine zeitliche Komponente. Geschweige denn, dass inzwischen die Exekution immer mehr die judikative mehr oder weniger offen ignoriert bzw. Rechtsprechung nicht umgesetzt wird. 

Ab wann kann man denn sagen, dass die besoldung gescheitert ist? Nach 10 50 oder 100 jahren? Ich denke die Schwelle wurde bereits gerissen. Die gesamtsystematik ist dysfunktional. Man will seine Pflichten nicht kennen. Und wenn Pflichten nicht erfüllt werden müssen aich die Pflichten der Gegenseite teilweise entfallen. 

tinytoon

Wäre es eigentlich denkbar, aufgrund des immer wieder verfassungswidrigen Handelns der DH unser Streikverbot gerichtlich aufheben zu lassen? Wenn ja, wie wäre der Weg und könnte das über die EU klappen?

BVerfGBeliever

#5602
Zitat von: BVerfGBeliever in 07.02.2026 10:05[Gegebenenfalls könnte die zitierte Randnummer "hilfreich" bei der fachkundigen Bewertung dessen sein, was demnächst in den siebzehn Besoldungskreisen passieren wird..]

Passend zum Thema frische News aus Schleswig-Holstein (danke, @Max Bommel, für den Fund!), die Unterstreichungen und Ausrufezeichen stammen von mir:

,,Die Berechnung ist komplexer als man denkt", bilanzierte Schneider. Nach ersten Ergebnissen zeichnet sich ab, dass die unteren Besoldungsgruppen (A6 bis A10) teils unter dem geforderten Durchschnittseinkommen liegen. Ein noch größerer Handlungsbedarf (!) besteht überraschenderweise bei Beamten mit den höchsten Bezügen (B-Besoldung). Der Grund: Nachbesserungen erfolgten in den vergangenen Jahren oft über Sockelbeträge, was für die unteren Besoldungsgruppen im Verhältnis zum Einkommen vorteilhafter war. Das führte dazu, dass bei den oberen Besoldungsgruppen prozentual im Vergleich wesentlich weniger erhöht worden ist. ,,Die größte Unteralimentation (!) können wir in den höchsten Besoldungsgruppen feststellen", berichtet die Ministerin.

DeltaR95

#5603
Zitat von: tinytoon in 07.02.2026 10:41Wäre es eigentlich denkbar, aufgrund des immer wieder verfassungswidrigen Handelns der DH unser Streikverbot gerichtlich aufheben zu lassen? Wenn ja, wie wäre der Weg und könnte das über die EU klappen?

Aus meiner Sicht mit einem "Universalschlag": Klage über ein VG mit dem Ziel der Feststellung, dass das Korrelat zwischen "Rechten und Pflichten" des Beamten in Gegenüberstellung mit der gewährten Besoldung anhand seines Amtes und seines damit verbundenen Status in der Gesellschaft durch den Dienstherrn durch einseitige Kürzungen ohne ausreichende Sachargumente (abseits der Einsparungen im Haushalt) untragbar zu Gunsten des Dienstherrn verschoben wurde.

Klingt kompliziert, ist es auch, aber sicherlich auch mathematisch herleitbar.

Zitat von: Nanum in 07.02.2026 10:26Ab wann kann man denn sagen, dass die besoldung gescheitert ist? Nach 10 50 oder 100 jahren? Ich denke die Schwelle wurde bereits gerissen. Die gesamtsystematik ist dysfunktional. Man will seine Pflichten nicht kennen. Und wenn Pflichten nicht erfüllt werden müssen aich die Pflichten der Gegenseite teilweise entfallen.

Aus meiner Sicht ist die Besoldung "gescheitert", sobald die "Tat" durch den Dienstherrn vollendet ist. Mithin Veröffentlichung eines Gesetzes, welches eben gegen die im Grundgesetz verankerte amtsangemessene Alimentation verstößt.

Mir greift die gesamte Diskussion aber zu kurz.

Die Besoldungstabelle hat sich nicht daran auszurichten, ab wann eine "Armutsgefährdung" einer Beamtenfamilie droht, sondern an der Wertigkeit des niedrigsten Amtes im gesamtstaatlichen Gefüge - und da gehören eben die besonderen Rechte und Pflichten eines Beamten dazu.

Dummerweise müsste sich der Dienstherr dann mal intensiv und ehrlich mit den Beamtentätigkeiten beschäftigen und darauf scheint seit Jahrzehnten keiner "Lust" zu haben.

Beispiel:

Mir sitzt in meiner Branche gerne mal ein Beamter als "Projektleiter" gegenüber. Ich trage dann auf der Seite der Wirtschaft die gleiche Verantwortung. Warum bekommt der Beamte dann aber meist nur ca. 1/3 von meiner Vergütung?

Überspitzt: Der Leiter der Pressestelle einer Dienststelle hat die A14. Der Beamte Projektleiter mit Verantwortung für Milliarden von Euro an Steuergeld und Personalführung für manchmal 50 Personen erhält auch die A14.

Dieses Beispiel zeigt doch, wie "aus der Zeit gefallen" das gesamte Besoldungsgefüge ist.

Der Beamte hat gewisse Pflichten, zum Beispiel die bundesweite Versetzbarkeit. Wer Beamter wird, muss damit leben, wenn der Dienstherr ihn von A nach B versetzen will und es einen sachlichen Grund dafür gibt. Allerdings hat der Beamte dann eben auch Anspruch auf eine dauerhafte finanzielle Kompensation für dieses "Damokles-Schwert" über seinem Kopf.

Finanzer

Zitat von: BVerfGBeliever in 07.02.2026 10:53Passend zum Thema frische News aus Schleswig-Holstein (danke, @Max Bommel, für den Fund!), die Unterstreichungen und Ausrufezeichen stammen von mir:

,,Die Berechnung ist komplexer als man denkt", bilanzierte Schneider. Nach ersten Ergebnissen zeichnet sich ab, dass die unteren Besoldungsgruppen (A6 bis A10) teils unter dem geforderten Durchschnittseinkommen liegen. Ein noch größerer Handlungsbedarf (!) besteht überraschenderweise bei Beamten mit den höchsten Bezügen (B-Besoldung). Der Grund: Nachbesserungen erfolgten in den vergangenen Jahren oft über Sockelbeträge, was für die unteren Besoldungsgruppen im Verhältnis zum Einkommen vorteilhafter war. Das führte dazu, dass bei den oberen Besoldungsgruppen prozentual im Vergleich wesentlich weniger erhöht worden ist. ,,Die größte Unteralimentation (!) können wir in den höchsten Besoldungsgruppen feststellen", berichtet die Ministerin.

Interessant

Hans Werner Mangold

Zitat von: BVerfGBeliever in 07.02.2026 10:53Passend zum Thema frische News aus Schleswig-Holstein (danke, @Max Bommel, für den Fund!), die Unterstreichungen und Ausrufezeichen stammen von mir:

,,Die Berechnung ist komplexer als man denkt", bilanzierte Schneider. Nach ersten Ergebnissen zeichnet sich ab, dass die unteren Besoldungsgruppen (A6 bis A10) teils unter dem geforderten Durchschnittseinkommen liegen. Ein noch größerer Handlungsbedarf (!) besteht überraschenderweise bei Beamten mit den höchsten Bezügen (B-Besoldung). Der Grund: Nachbesserungen erfolgten in den vergangenen Jahren oft über Sockelbeträge, was für die unteren Besoldungsgruppen im Verhältnis zum Einkommen vorteilhafter war. Das führte dazu, dass bei den oberen Besoldungsgruppen prozentual im Vergleich wesentlich weniger erhöht worden ist. ,,Die größte Unteralimentation (!) können wir in den höchsten Besoldungsgruppen feststellen", berichtet die Ministerin.


Das dürfte wohl der entsprechende Artikel dazu sein:

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/beamtenbesoldung-in-sh-gerichtsurteil-fuehrt-zu-millionen-nachzahlung-5JXCLKLIIVCORN5HVGPNN4QA2U.html



Hans Werner Mangold

Zitat von: BVerfGBeliever in 07.02.2026 10:53Passend zum Thema frische News aus Schleswig-Holstein (danke, @Max Bommel, für den Fund!), die Unterstreichungen und Ausrufezeichen stammen von mir:

,,Die Berechnung ist komplexer als man denkt", bilanzierte Schneider. Nach ersten Ergebnissen zeichnet sich ab, dass die unteren Besoldungsgruppen (A6 bis A10) teils unter dem geforderten Durchschnittseinkommen liegen. Ein noch größerer Handlungsbedarf (!) besteht überraschenderweise bei Beamten mit den höchsten Bezügen (B-Besoldung). Der Grund: Nachbesserungen erfolgten in den vergangenen Jahren oft über Sockelbeträge, was für die unteren Besoldungsgruppen im Verhältnis zum Einkommen vorteilhafter war. Das führte dazu, dass bei den oberen Besoldungsgruppen prozentual im Vergleich wesentlich weniger erhöht worden ist. ,,Die größte Unteralimentation (!) können wir in den höchsten Besoldungsgruppen feststellen", berichtet die Ministerin.


Mich laust der Affe!!!  :o Diejenigen, die das Ganze verbockt haben, werden auch noch dabei belohnt! Da läuft doch irgendwas gewaltig schief!  >:(

HansGeorg

Zitat von: Hans Werner Mangold in 07.02.2026 11:33Das dürfte wohl der entsprechende Artikel dazu sein:

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/beamtenbesoldung-in-sh-gerichtsurteil-fuehrt-zu-millionen-nachzahlung-5JXCLKLIIVCORN5HVGPNN4QA2U.html




Wenn ich die genannten 350.000.000€ grob mit Wertigkeit der Ämter runter rechne, kommt man auf eine Nachzahlungsspanne in Höhe von 2.000 - 4.000€ in meinem Fall. Wohlgemerkt für das gesamte Jahr 2025. Wenn ich meine persönliche Excel warm laufen lasse die mir den Nachzahlungsanspruch gemäß der Erkenntnisse aus diesem Forum ausrechnet, lande ich bei ca. 8.000€. Zum Glück habe ich meine Ansprüche mit Widerspruch und ruhender Klage gesichert, denn es wird so kommen wie erwartet, eine Nachzahlung wird nur einen Bruchteil der Ansprüche befriedigen.

Ozymandias

Ob die Ministerpräsidenten gegen ihre Besoldung Widerspruch eingelegt haben?  ;D

Verwalter

,,Die größte Unteralimentation können wir in den höchsten Besoldungsgruppen feststellen", berichtet die Ministerin. Daraus folgt, dass auch Regierungschef Daniel Günther (B11) sowie allen Ministern (B10) und Staatssekretären (B9) nach den Vorgaben aus Karlsruhe ein Nachschlag zusteht."

Entgegen den Annahmen dieses Forums ist die größte Unteralimentation in den höchsten Besoldungsgruppen. Ganz mein Humor. Ich glaube da wird der mögliche Vergleich mit Privatwirtschaft herangezogen. ;) Der Selbstbedienungsladen ist eröffnet.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Rechtsmittel eingelegt haben. Die Außenwirkung wäre fatal. Also nur Nachschlag für das laufende Jahr. 8)  http://archive.today/owOly
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"