Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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DeltaR95

#5970
Zitat von: netzguru in Gestern um 21:02Geht auch nicht denn Kinder werden älter und sollte es 0,5 sein.

Das ist mir klar. Mir geht es eher um die Frage, ob diese automatische Kopplung im Sinne einer gleitenden Untergrenze der Mindestalimentation an die realen Lebensverhältnisse des Beamten statthaft wäre.

Man müsste einmal im Jahr seine Familienverhältnisse melden und wenn das Kind dann 14 wird, geht es halt mit 0,5 in die Berechnung ein.

Wie man dann aber die weiteren Besoldungsgruppen nach Amt und Wertigkeit staffeln will, ist mir ein Rätsel.

Ich halte auch den Ansatz aus Niedersachsen für absolut abwegig. Wenn der Ehepartner des Beamten kein Einkommen zum Haushalt beiträgt, dann hat der Beamte dennoch eine reale Unterhaltsverpflichtung diesem Ehepartner gegenüber. Das ganze ist ja auch in § 1360 BGB Verpflichtung zum Familienunterhalt geregelt. Mir ist mal zu Ohren gekommen, dass der besser verdienende Ehepartner dem anderen sogar ein "Taschengeld" in Höhe von 5 bis 7 %  des Nettoeinkommens "schuldet" .

Ich denke mal nicht, dass man solche "realen" gesetzlichen Bedarfe als Besoldungsgesetzgeber durch Fiktion "nichtig" machen kann?

Mal abgesehen davon stellt § 1360 S.2 BGB Erwerbseinkommen und Haushaltsführung gleich. Dem würde Niedersachsen mit seiner Fiktion eines Erwerbseinkommens ja widersprechen und direkt in die Familienplanung des Beamten eingreifen, wenn es seine Besoldung so bemisst, dass der Ehepartner ein Erwerbseinkommen haben muss, damit die Familie nicht von Armut betroffen ist.

DeltaLima

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 20:44Die interessante Frage ist doch eher, ob der Besoldungsgesetzgeber nicht einfach hergehen kann und sagen:

- lediger Beamter erhält nur 1,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit erwerbstätigem Ehepartner erhält 1,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner erhält 1,5 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und einem Kind erhält 2,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und zwei Kindern erhält 2,3 x MÄE

Familienzuschläge gibt es dann erst ab dem dritten Kind.

Auf diese Art bräuchte es doch gar keine Familenzuschläge mehr, wenn man ab dem dritten Kind einfach rechnet 2,6, 2,9, 3,2 usw.?

Damit eröffnet sich aber automatisch die Frage, ob der ledige Beamte mit "1,0 x MÄE" noch seinem Amt nach angemessen besoldet ist und seinen Status in der Gesellschaft mit diesem Einkommen darstellen kann.

Vorallem was macht ein geschiedener mit neuem Partner ( nicht verheiratet) in einem Haushalt lebend mit 1-2 Kindern ?

Auch dieser ernährt eine 3-4K Familie möchte aber aus privaten Gründen nicht mehr heiraten.

Weil in der DH darf ja nicht in die Lebensplanung des Beamten eingreifen?!

GeBeamter

Ich frage mich eher, was macht der A6 BPol, der mit dem Zuverdienst des Ehepartners tatsächlich irgendwie klar kommt - und dann dieser Ehepartner beispielsweise verstirbt und die beiden Kinder dann allein erzogen werden müssen. Im Bund war im letzten Entwurf keine Härtefallregelung vorgesehen. In dem Fall hielte ich die pauschale Regelung, bei allem Nonsens, den sie eh schon darstellt, für absolut hirnrissig und in dem Beispiel pietätlos.

iceshield1234

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Gibt es seitens der Legislative mittlerweile einen Fortschritt? Ich habe keine Lust die letzten 100 Seiten Nonsens zu lesen.

Foxtrott


TheBr4in

#5975
Was ich mich bei dem Partnereinkommen tatsächlich auch frage ist, wie dieses pauschal angenommen werden kann, obwohl es dem Partner praktisch unter Umständen gar nicht zusteht.

Es wird ja hier und da ein Minijob bzw. das Bürgergeld angerechnet bzw. herangezogen. Allerdings ist die Summe die einer Familie mindestens zur Verfügung stehen muss in Grenzfällen niedriger als die Summe die ein Beamter als Alimentation mindestens erhalten muss bzw. sollte.

Da führt doch dann zu der Situation, dass das fiktive Einkommen mit 563€ angerechnet wird, aber ggf. das Einkommen des Beamten den vom Jobcenter berechneten Bedarf deckt und der Partner gar keinen Anspruch auf Bürgergeld hat.

Dadurch lebt die Beamtenfamilie dann praktisch vom Regelsatz und es würde keinen Unterschied machen, ob der Beamte überhaupt noch dient oder Bürgergeldempfänger ist.

Damit führt die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens in Grenzfällen dazu, dass prekär als Beschreibung nicht mehr ausreicht und sogar die vorherig bemühten 15% Abstand auf 0 % sinken.

Entsprechend müsste man den Partner ja zwingen tatsächlich zu arbeiten. Eventuell ist dieser aber entweder faul oder erwerbsunfähig. Im Ergebnis vertritt der Dientherr die Ansicht: wenn Dein Partner nicht arbeitet, ist das Dein Problem. Ich kürze Dir Deine Bezüge trotzdem.

Nehmen wir mal einen verheirateten A6 Stufe 3 Bundesbeamten mit 2 Kindern.

Dieser bekommt 3.450 Eruo Brutto, 2970 Euro Netto.

Unterstellen wir 800€ Kaltmiete, 200 NK, 200 Heizkosten.

Anspruch des Partners auf Bürgergeld: 0 Euro

Meines Erachtens zeigt das, dass das fiktive Anrechnen gar nicht rechtssicher funktionieren kann.

Vielleicht bin ich aber auch völlig auf dem Holzweg...

InternetistNeuland

Zitat von: TheBr4in in Heute um 00:39Was ich mich bei dem Partnereinkommen tatsächlich auch frage ist, wie dieses pauschal angenommen werden kann, obwohl es dem Partner praktisch unter Umständen gar nicht zusteht.

Es wird ja hier und da ein Minijob bzw. das Bürgergeld angerechnet bzw. herangezogen. Allerdings ist die Summe die einer Familie mindestens zur Verfügung stehen muss in Grenzfällen niedriger als die Summe die ein Beamter als Alimentation mindestens erhalten muss bzw. sollte.

Da führt doch dann zu der Situation, dass das fiktive Einkommen mit 563€ angerechnet wird, aber ggf. das Einkommen des Beamten den vom Jobcenter berechneten Bedarf deckt und der Partner gar keinen Anspruch auf Bürgergeld hat.

Dadurch lebt die Beamtenfamilie dann praktisch vom Regelsatz und es würde keinen Unterschied machen, ob der Beamte überhaupt noch dient oder Bürgergeldempfänger ist.

Damit führt die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens in Grenzfällen dazu, dass prekär als Beschreibung nicht mehr ausreicht und sogar die vorherig bemühten 15% Abstand auf 0 % sinken.

Entsprechend müsste man den Partner ja zwingen tatsächlich zu arbeiten. Eventuell ist dieser aber entweder faul oder erwerbsunfähig. Im Ergebnis vertritt der Dientherr die Ansicht: wenn Dein Partner nicht arbeitet, ist das Dein Problem. Ich kürze Dir Deine Bezüge trotzdem.

Nehmen wir mal einen verheirateten A6 Stufe 3 Bundesbeamten mit 2 Kindern.

Dieser bekommt 3.450 Eruo Brutto, 2970 Euro Netto.

Unterstellen wir 800€ Kaltmiete, 200 NK, 200 Heizkosten.

Anspruch des Partners auf Bürgergeld: 0 Euro

Meines Erachtens zeigt das, dass das fiktive Anrechnen gar nicht rechtssicher funktionieren kann.

Vielleicht bin ich aber auch völlig auf dem Holzweg...

Wie kommst du auf 800€ Kaltmiete?

In München erhält eine 4 köpfige Bürgergeldfamilie für 90qm 1.569€ Bruttokaltmiete.

https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html

netzguru

Hallo zusammen,

der DH sollte erstmal die Besoldung auf Bürgergeld +15% anheben, wenn der Beamte darunter liegt, somit wird der Weg über Sozialhilfe erspart wird. Auch für Pensionäre die auf 71,x % bzw. 75 % kommen.
Alternativ alle Kollegen die nicht auf Bürgergeld kommen an einem Tag zusammen beim Arbeitsamt zu einen Besuch und den Antrag einreichen oder zur Wohngeldstelle spazieren.
Die Gewerkschaft kann dabei mit der Presse und Verpflegung dabei sein.


netzguru

Was auch noch geht, die Kollegen die Klagen einreichen, in Gruppen zum Verwaltungsgericht und das Ganze per Niederschrift einreichen.

clarion

Durgi und Swen wie würdet ihr die Begründung von Niedersachen beurteilen? Verkürzt dargestellt sagt Niedersachsen: Die Alleinverdienerfamilie entspricht nicht dem  gesellschaftlichen Bild, deswegen passen wir die Bezugsgröße an. Der Partner muss für sich selbst aufkommen, deshalb ist eine Mindestbesoldung von 1,8 Netto-Medianäquivalenteinkommen ausreichend.

tunnelblick

Zitat von: iceshield1234 in Heute um 00:03Back to topic:
Gibt es seitens der Legislative mittlerweile einen Fortschritt? Ich habe keine Lust die letzten 100 Seiten Nonsens zu lesen.

Nein.

InternetistNeuland

Zitat von: clarion in Heute um 07:42Durgi und Swen wie würdet ihr die Begründung von Niedersachen beurteilen? Verkürzt dargestellt sagt Niedersachsen: Die Alleinverdienerfamilie entspricht nicht dem  gesellschaftlichen Bild, deswegen passen wir die Bezugsgröße an. Der Partner muss für sich selbst aufkommen, deshalb ist eine Mindestbesoldung von 1,8 Netto-Medianäquivalenteinkommen ausreichend.

Wenn sich die Legislative nicht an die Judikative hält, dann haben wir faktisch keine Gewaltenteilung mehr in Deutschland.
Daraus resultiert, dass wir keine Demokratie mehr wären.

Lässt sich das Bundesverfassungsgericht diese Auswüchse wirklich gefallen?

AltStrG

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 11:29Wenn sich die Legislative nicht an die Judikative hält, dann haben wir faktisch keine Gewaltenteilung mehr in Deutschland.
Daraus resultiert, dass wir keine Demokratie mehr wären.

So dramatisch ist es nicht, wir leben nicht in einer Diktatur. Es ist das gute Recht des Besoldungsgesetzgebers einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Und ja, das BVerfG will sogar, das der Besoldungsgesetzgeber tätig wird, da das BVerfG, wie bereits mehrfach erwähnt, kein Ersatzbesoldungsgesetzgeber ist.

NDS hat einen Systemwechsel bei der Besoldung vollzogen, so wie im Beschluss angemahnt. Sollte das Gesetz aus Sicht der Alimentierten verstoßen, kann erneut geklagt werden, nur können dann bereits VG und OVG entsprechende Urteile fällen, sie müssen nicht das BVerfG anrufen.

AltStrG

Zitat von: clarion in Heute um 07:42Durgi und Swen wie würdet ihr die Begründung von Niedersachen beurteilen? Verkürzt dargestellt sagt Niedersachsen: Die Alleinverdienerfamilie entspricht nicht dem  gesellschaftlichen Bild, deswegen passen wir die Bezugsgröße an. Der Partner muss für sich selbst aufkommen, deshalb ist eine Mindestbesoldung von 1,8 Netto-Medianäquivalenteinkommen ausreichend.

Ich bin zwar nicht angesprochen, aber: ich kann mir nicht vorstellen, dass NDS mit dem Gesetzentwurf dem Beschluss des BVerfG genüge tut. Er wird, wenn dieser Gesetzentwurf so kommt, erneut beklagt werden müssen.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: iceshield1234 in Heute um 00:03Back to topic:
Gibt es seitens der Legislative mittlerweile einen Fortschritt? Ich habe keine Lust die letzten 100 Seiten Nonsens zu lesen.

Ja, mehrere Gesetzgeber signalisieren, dass das Urteil des Bundesverfassungsgericht bewertet wurde. Hierbei habe man festgestellt, dass Beamte bereits rechtmäßig besoldet werden. Einige Beamte dürften sogar zu hoch besoldet werden. Je nachdem welches Partnereinkommen oder nun sogar Familieneinkommen herbeihalluziert wird. Mal sehen, ob Beamte bald zu Rückzahlungen aufgefordert werden  8)