Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Meierheim

Zitat von: PerPlex in Gestern um 12:18Aus der PM des StMFH zum TV-L Ergebnis:

"Auf Basis des Tarifergebnisses wird nun geprüft, wie dieses auf die Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern übertragen wird."

Mir schwant übles...
Das klingt ja immerhin so, als würde man von der sechsmonatigen Verschiebung abweichen. Mit fünf Monaten Nullrunde hat man wohl in Bayern nicht gerechnet.

webs96

Und dann kann der in meinen Augen ,,nutzlose" Beamtenbund sich hinstellen und sagen ,,Seht ihr mal, nur dank uns hat Bayern darauf verzichtet"  ::)

lotsch

Zitat von: SchrödingersKatze in Gestern um 14:20Dann hilft im Zweifelsfall nur, die Arbeitsleistung um 2,8 Prozent zurückzufahren.

..... und bei den anstehenden Kommunalwahlen bei den regierenden Parteien kein Kreuzchen machen.

lotsch

Zitat von: webs96 in Gestern um 13:39Normalerweise muss jeder Dienstherr nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht die Besoldung automatisch anpassen nach Inflation, den Tarifsteigerungen aller Arbeitgeber im Schnitt usw.

Technisch müsste also auch Bayern von selbst die Besoldung anpassen, egal ob ein Tarifergebnis vorliegt oder nicht. Der Satz kann also so oder so gedeutet werden. Ich wüsste im Fall einer verzögerten Übernahme des Tarfergebnis aber auch nicht wie ich das positiv in einer Pressemitteilung darstellen würde. Sicherlich wird man sich anschauen wie andere Bundesländer das Tarifergebnis übernehmen und dann entscheiden.

Denkbar ist es, dass der Mindestbetrag in einen prozentualen Wert umgerechnet wird. Denn wenn die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen noch weiter abschmelzen bekommt man noch eher Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht in naher Zukunft.

Mit dem Ergebnis der Prüfung würde ich bis nach der Kommunalwahl abwarten.