[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Beamtenhustler

Der Artikel lohnt sich nicht. Keinerlei neue Erkenntnisse. Ohne Paywall gibt es denn im aA-Thread im Bundforum:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127163.45.html

Ozymandias

https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2026/1_A_709_21_Urteil_20260202.html

ZitatDer Kläger begehrt die Feststellung, dass die besoldungsrechtliche Bewertung seines Dienstpostens als Direktor des Amtsgerichts P. verfassungswidrig ist.

ZitatDer Kläger hat schriftsätzlich beantragt,
13

festzustellen, dass seine Besoldung im Jahr 2018 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Hier sieht man, dass man manche Dinge nicht miteinander verwechseln sollte.

Ozymandias

VG Minden, vom 17.11.2025 - 12 K 737/18
https://openjur.de/u/2542647.html

A16 - noch alte Rechtsprechung abgewiesen

WalterWhite

Wie verhält es sich, wenn man wegen der amtsangemessenen Alimentation klagen möchte? Ich habe in den vergangenen paar Jahren (glaube 4 Jahre) immer Widersprüche gemacht. Diese sind immer im Folgejahr abgewiesen worden. Gegen diese Ablehnung der Widersprüche hatte ich aber nie nochmal Widersprüche geltend gemacht. Kann man dann trotzdem den Klageweg bestreiten, oder ist man dann automatisch chancenlos, weil man die 1 Monatsfrist zu widersprechen, nicht eingehalten hat?

GoodBye

,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Ozymandias

@WalterWhite man hat in der Regel nur 1 Monat Zeit zu klagen.
Bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr. Das meiste dürfte daher Geschichte sein.
Trotzdem weiter Widerspruch einlegen.

Rheini

Zitat von: Ozymandias in 18.02.2026 18:14@WalterWhite man hat in der Regel nur 1 Monat Zeit zu klagen.
Bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr. Das meiste dürfte daher Geschichte sein.
Trotzdem weiter Widerspruch einlegen.

Evtl. hilft ein Satz im letzten BVerfG Beschluss vom 17.09.2025.

Ozymandias


Rheini


Rheini

Zitat von: Ozymandias in 18.02.2026 19:51Bei Bestandskraft hilft leider nichts.

Ich empfehle Rn 161. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass auch bei einem abgelehnten Widerspruch, eine Nachzahlung durch das Land Berlin (und evtl. weiterer DH) erfolgen muss.

Ich gehe allerdings davon aus, dass dies erst durch eine weitere Feststellung durch das BVerfG erfolgen wird.

Zauberberg

Finde es interesant, wie das Urteil, das ewig erwartet wurde, jetzt auch noch dazu genutzt wird, um die Umsetzung der Übertragung des TVL Abschlusses zu blockieren. Findet gerade in Bremen statt, bin froh, dass viele schon die Übertragunng erklärt haben und nicht dem Beispiel Bremens folgen. Wass hindert Bremen daran erst zu übertragen und sich dann um das Urteil zu kümmern ? Geld einsparen, schätze September Gesamtpaket, dann natürlich OHNE Nachzahlung.

Ozymandias

Zitat von: Rheini in 19.02.2026 07:17Ich empfehle Rn 161. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass auch bei einem abgelehnten Widerspruch, eine Nachzahlung durch das Land Berlin (und evtl. weiterer DH) erfolgen muss.

Ich gehe allerdings davon aus, dass dies erst durch eine weitere Feststellung durch das BVerfG erfolgen wird.

Das stand schon so im letzten Beschluss und wurde schon damals falsch verstanden.
"über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist"


Das ist der Kernpunkt. Bestandskräftige Ablehnung schließt alle Nachzahlungen aus.
Freiwillig könnten die Dienstherren immer nachzahlen, machen die aber nicht. 


WalterWhite

Zitat von: GoodBye in 17.02.2026 20:05Rechtsbehelfsbelehrung war dran?

Ja, Rechtsbehelfsbelehrung war dabei. Habe nochmal nachgeschaut. Hatte für die Jahre

2019
2022
2023
2024
2025

Widersprüche eingelegt, alle abgelehnt, meist im Sommer des Folgejahres. Dann werde ich wahrscheinlich Klage einreichen, sobald in ein paar Monaten die Ablehnung für 2025 erscheint. :)

Rheini

Zitat von: Ozymandias in 19.02.2026 10:44Das stand schon so im letzten Beschluss und wurde schon damals falsch verstanden.
"über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist"


Das ist der Kernpunkt. Bestandskräftige Ablehnung schließt alle Nachzahlungen aus.
Freiwillig könnten die Dienstherren immer nachzahlen, machen die aber nicht. 



Auf einer Juristentagung zu dem Beschluss, wurde dies als Möglichkeit von Nachzahlungen trotz abgelehntem Widerspruch, als möglich diskutiert.

Muss mal schauen, ob ich die Seite noch finde ....

Und natürlich ist ein noch nicht abgeschlossener Rechtsbehelf, besser und man sollte im Zweifel klagen. Aber besser noch ne Taube auf dem Dach, wenn der Spatz schon weg ist ....

ACDSee

Aus dem Finanzausschuss des Landes Sachsen-Anhalt (Protokoll vom 15.01.2026)
Quelle: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/portal/vorgang/V-238153

"Abg. Olaf Meister (GRÜNE) äußert sich kurz im Sinne des Antrags und fügt hinzu, er habe bezüglich der für Sachsen-Anhalt zu erwartenden Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bereits in der 85. Sitzung am 20. November 2025 nachgefragt.

Staatssekretär Klaus Rüdiger Malter (MF) lässt wissen, das Thema sei auf die Tagesordnung der heute in Berlin stattfindenden Finanzministerkonferenz gesetzt worden. Es stehe zu vermuten, dass das Urteil durchgreifende Auswirkungen auf alle Bundesländer haben werde. Die Folgen für Sachsen-Anhalt könne man jedoch noch nicht absehen. Der Sachverhalt, über den das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, sei in Sachsen-Anhalt anders gelagert.

Mit dem Alimentationsprinzip beschäftige man sich bereits seit geraumer Zeit. Dabei habe das Land mit dem Modell der sogenannten Hinzuverdiener-Ehe einen Weg gewählt, der nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gewesen sei. Ungeachtet dessen seien Klagen gegen die Regelung in Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Leider könne man aufgrund der Tatsache, dass der Fall sich in Sachsen-Anhalt anders verhalte als im Land Berlin, noch keine Aussage zu den Auswirkungen des Urteils auf Sachsen-Anhalt tätigen. Man stelle bereits Berechnungen an für den Fall, dass sich die sachsen-anhaltischen Besoldungsregelungen ebenfalls als verfassungswidrig erweisen sollten. Hierzu müsse man Sachverhalte ab dem Jahr 1996 aufarbeiten; der Vorgang sei sehr komplex.

Auf die Anmerkung des Abg. Olaf Meister (GRÜNE), im Vorfeld der Sitzung sei avisiert worden, dass im Februar belastbare Zahlen vorgelegt werden könnten, macht Staatssekretär Klaus Rüdiger Malter (MF) deutlich, dies werde man auf keinen Fall schaffen. Im Land Berlin werde derzeit darüber diskutiert, eine temporäre Behörde einzurichten, um die Sachverhalte aufzuarbeiten.

Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein, den Antrag auf Selbstbefassung in der turnusmäßigen Sitzung im Februar 2026 erneut auf die Tagesordnung zu setzen, um einen Bericht der Landesregierung zu dem aktuellen Sachstand entgegenzunehmen."


Die nächste Befassung im Finanzausschuss ST ist heute.
Das mit der temporären Behörde war mir neu. Weiß jemand was darüber?