[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Tulpenzeit

...und so schnell vorbei sind die Spekulationen, dass der Senat plant, auch diejenigen nachträglich amtsangemessen zu alimentieren, die darauf vertraut haben, dass sich der Dienstherr an die Verfassung hält und die daher auf Widersprüche verzichtet haben...

Die Argumentation zum Wegfall des Familienzuschlags für kinderlose Verheiratete liest sich dagegen ja durchaus überzeugend. Bis auf die stramme Behauptung, dass der Familienzuschlag nicht erforderlich gewesen sei, um die Amtsangemessenheit der Alimentation der beamteten Dienstkraft sicherzustellen.

VierBundeslaender

Das habe ich in dem anderen Thread schon geschrieben. Die Begründung ist Murks. Ich klage doch nicht auf FamZ, sondern auf amtsangemessene Besoldung. Wenn ich die Worte FamZ weglasse, dann sollte die Behörde nicht zurückweisen. Und wenn da FamZ - dann weisen sie zurück?! Weil es in der Begründung steht oder warum? Niemand ist doch so verrückt und klage auf FamZ, das ergibt ja keinen Sinn. Also das Schreiben ist Kokolores. 

matthew1312

Zitat von: VierBundeslaender in 10.02.2026 19:01Das habe ich in dem anderen Thread schon geschrieben. Die Begründung ist Murks. Ich klage doch nicht auf FamZ, sondern auf amtsangemessene Besoldung. Wenn ich die Worte FamZ weglasse, dann sollte die Behörde nicht zurückweisen. Und wenn da FamZ - dann weisen sie zurück?! Weil es in der Begründung steht oder warum? Niemand ist doch so verrückt und klage auf FamZ, das ergibt ja keinen Sinn. Also das Schreiben ist Kokolores. 
Leider nein, siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg441693.html#msg441693

Spricht aber für dich, Vierbundesländer, dass der Schwachsinn, den ich in der Verlinkung darstelle, jenseits deiner Vorstellungskraft ist.

Bürgermeister Evers, lol, hat da mehr ... Phantasie.

gerzeb


Beamtenhustler

Der Artikel lohnt sich nicht. Keinerlei neue Erkenntnisse. Ohne Paywall gibt es denn im aA-Thread im Bundforum:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127163.45.html

Ozymandias

https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2026/1_A_709_21_Urteil_20260202.html

ZitatDer Kläger begehrt die Feststellung, dass die besoldungsrechtliche Bewertung seines Dienstpostens als Direktor des Amtsgerichts P. verfassungswidrig ist.

ZitatDer Kläger hat schriftsätzlich beantragt,
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festzustellen, dass seine Besoldung im Jahr 2018 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Hier sieht man, dass man manche Dinge nicht miteinander verwechseln sollte.

Ozymandias

VG Minden, vom 17.11.2025 - 12 K 737/18
https://openjur.de/u/2542647.html

A16 - noch alte Rechtsprechung abgewiesen

WalterWhite

Wie verhält es sich, wenn man wegen der amtsangemessenen Alimentation klagen möchte? Ich habe in den vergangenen paar Jahren (glaube 4 Jahre) immer Widersprüche gemacht. Diese sind immer im Folgejahr abgewiesen worden. Gegen diese Ablehnung der Widersprüche hatte ich aber nie nochmal Widersprüche geltend gemacht. Kann man dann trotzdem den Klageweg bestreiten, oder ist man dann automatisch chancenlos, weil man die 1 Monatsfrist zu widersprechen, nicht eingehalten hat?

GoodBye


Ozymandias

@WalterWhite man hat in der Regel nur 1 Monat Zeit zu klagen.
Bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr. Das meiste dürfte daher Geschichte sein.
Trotzdem weiter Widerspruch einlegen.

Rheini

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 18:14@WalterWhite man hat in der Regel nur 1 Monat Zeit zu klagen.
Bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr. Das meiste dürfte daher Geschichte sein.
Trotzdem weiter Widerspruch einlegen.

Evtl. hilft ein Satz im letzten BVerfG Beschluss vom 17.09.2025.

Ozymandias


Rheini


Rheini

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 19:51Bei Bestandskraft hilft leider nichts.

Ich empfehle Rn 161. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass auch bei einem abgelehnten Widerspruch, eine Nachzahlung durch das Land Berlin (und evtl. weiterer DH) erfolgen muss.

Ich gehe allerdings davon aus, dass dies erst durch eine weitere Feststellung durch das BVerfG erfolgen wird.

Zauberberg

Finde es interesant, wie das Urteil, das ewig erwartet wurde, jetzt auch noch dazu genutzt wird, um die Umsetzung der Übertragung des TVL Abschlusses zu blockieren. Findet gerade in Bremen statt, bin froh, dass viele schon die Übertragunng erklärt haben und nicht dem Beispiel Bremens folgen. Wass hindert Bremen daran erst zu übertragen und sich dann um das Urteil zu kümmern ? Geld einsparen, schätze September Gesamtpaket, dann natürlich OHNE Nachzahlung.