Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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tunnelblick

Zitat von: Maximus in Heute um 15:32Außerdem vermute ich, dass es eine Erhöhung der Familienzuschläge (insbesondere Kind 3) geben wird.

Warum eigentlich immer erst ab Kind 3? Ich sehe dies immer wieder hier im Forum, aber das 3. Kind ist doch bereits das "Beamtenkind", bei dem es ohnehin erheblich mehr Geld gibt?

Dunkelbunter

Zitat von: tunnelblick in Heute um 15:41Warum eigentlich immer erst ab Kind 3? Ich sehe dies immer wieder hier im Forum, aber das 3. Kind ist doch bereits das "Beamtenkind", bei dem es ohnehin erheblich mehr Geld gibt?
Zitat von: tunnelblick in Heute um 15:41Warum eigentlich immer erst ab Kind 3? Ich sehe dies immer wieder hier im Forum, aber das 3. Kind ist doch bereits das "Beamtenkind", bei dem es ohnehin erheblich mehr Geld gibt?

Weil es auch dazu ein Beschluss des BVerfG gibt
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html

Verwalter

Zitat von: Maximus in Heute um 15:32Glaskugel an ...

Der DBB hält sich auffallend zurück. Ich vermute, dass Dobrindt gegenüber dem DBB signialisiert hat, dass alle Besoldungsgruppen profitieren werden. Wahrscheinlich wird die Grundbesoldung um 2-3% erhöht werden. Außerdem vermute ich, dass es eine Erhöhung der Familienzuschläge (insbesondere Kind 3) geben wird.

Aus meiner Sicht kann man dies der Öffentlichkeit gut verkaufen. Einen großen Aufschrei wird es nicht geben, dafür ist die Erhöhung zu gering. Die meisten Bundesbeamten stecken nicht tief in dem Theama "amtsangemessene Besoldung" und würden sich auch über eine geringfügige Erhöhung sehr freuen.

Ich kann mir daher gut vorstellen, dass der Entwurf kurz vor der Wahl in Baden Württemberg (ggf. nächste Woche) veröffentlicht wird.

Glaskugel aus...

Glaskugel an:

Das Rundschreiben bezüglich der Widersprüche zur aA vom BMI wird irgendwie dahingehend ausgelegt, dass dennoch eine zeitnahe Geltendmachung notwendig gewesen wäre ... dies natürlich analog zur höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Mangels Bindungswirkung werden etliche Betroffene lange Gesichter machen. Einen Inflationsausgleich wird es wegen gesetzlich ausgeschlossener Verzugszinsen nicht geben.

Lediglich die Kläger können auf Prozesszinsen hoffen und der Haushaltsgesetzgeber freut sich über die eingesparten Nachzahlungen, die für andere Projekte genutzt werden können.

Glaskugel aus!
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"


GoodBye

Zitat von: tunnelblick in Heute um 16:17Puh, dann gehe ich mal mit meiner Frau "in die Bütt".

Den Beschluss hat man offensichtlich schon wieder verdrängt.

Der brennt aber bei Vielkinderhaushalten. Vor allem, wenn es bei Kind 1 und 2 schon nicht reicht.

Der Gesetzgeber ist nämlich irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass der Beamte ab Kind 3 trotzdem noch auf familienneutrale Bestandteile der Besoldung zurückgegriffen werden darf. Dies hat ihm dieser Beschluss untersagt, was passiert? Nichts!

Stand jetzt darf man wohl davon ausgehen, dass ab Kind 3 bei den Fehlbeträgen bei 4K einfach garnicht alimentiert wird.

Und das ist richtig heftig.

BWBoy

Zitat von: Rheini in Heute um 12:55Leider sehe ich nur den kurzen Text unter dieser Verlinkung.

einfahc öfter klicken. Ich sehe jetzt mittelerweile den ganzen text.

export

Nochmal zum Interview mit Herrn Evers, besonders interessant finde ich seine Aussage:

"Ich nehme wahr, dass das Verständnis für die Grundsätze der Beamtenbesoldung schwindet"

Vielleicht hat er das nur so dahergesagt, was ich nicht glaube. Tatsache ist, dass 33GG nicht in Stein gemeißelt und somit änderbar ist, Stimmen in diese Richtung gab es ja immer mal wieder, nie aber entsprechende Mehrheiten ...


BerndStromberg

@ Maximus: Meine Glaskugel sagt dasselbe. Dann wissen wir das also jetzt ;-)

matthew1312

Zitat von: export in Heute um 16:34Nochmal zum Interview mit Herrn Evers, besonders interessant finde ich seine Aussage:

"Ich nehme wahr, dass das Verständnis für die Grundsätze der Beamtenbesoldung schwindet"

Vielleicht hat er das nur so dahergesagt, was ich nicht glaube. Tatsache ist, dass 33GG nicht in Stein gemeißelt und somit änderbar ist, Stimmen in diese Richtung gab es ja immer mal wieder, nie aber entsprechende Mehrheiten ...


Der Mann sollte mal aus seiner Bubble rauskommen.

Leute wie Amthor und Evers haben keine Ahnung, wie steinig der Weg in den höheren Dienst ist.

Aber uns vorschreiben wollen, was angemessen ist.

Diese Figuren gehören an den Katzentisch.

Alexander79

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:24Den Beschluss hat man offensichtlich schon wieder verdrängt.

Der Gesetzgeber ist nämlich irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass der Beamte ab Kind 3 trotzdem noch auf familienneutrale Bestandteile der Besoldung zurückgegriffen werden darf. Dies hat ihm dieser Beschluss untersagt, was passiert? Nichts!

Aber wenn man den Beschluss so durchliest, wie kommt man darauf das es für das dritte Kind soviel Geld mehr geben sollte?
In dem Beschluss wird ja beim Kind auch wieder auf auf 115% des Grundsicherungsniveaus gesetzt.
In der Regel ist das dritte um welches hier geht, das jüngste der drei Kinder, da für die ersten beiden, sprich die älteren auch Gehaltsbestandteile aus dem Grundgehalt genommen werden muss.

Nehmen wir also mal Alter 6-13 390€ + 115% ergibt summa summarum  rund 450€.
2025 lag das Kindergeld bei 255€, somit gibt es "nur" noch einen Fehlbetrag von 195€.
Desweiteren gab es für das dritte Kind einen Familienzuschlag von rund 450€ Brutto.
450€ Brutto sollten eigentlich ohne weiteres 195€ Netto ergeben, auch wenn man noch rund 30-50€ PKV Kosten abzieht.

Also ja, ich kann mir vorstellen das es hier vielleicht noch ein paar Euro für das dritte Kind rausspringen sollte.
Aber von mehreren hundert Euro im Monat sollte man dann doch sehr sehr weit entfernt sein.

GoodBye

Zitat von: Alexander79 in Heute um 16:48Aber wenn man den Beschluss so durchliest, wie kommt man darauf das es für das dritte Kind soviel Geld mehr geben sollte?
In dem Beschluss wird ja beim Kind auch wieder auf auf 115% des Grundsicherungsniveaus gesetzt.
In der Regel ist das dritte um welches hier geht, das jüngste der drei Kinder, da für die ersten beiden, sprich die älteren auch Gehaltsbestandteile aus dem Grundgehalt genommen werden muss.

Nehmen wir also mal Alter 6-13 390€ + 115% ergibt summa summarum  rund 450€.
2025 lag das Kindergeld bei 255€, somit gibt es "nur" noch einen Fehlbetrag von 195€.
Desweiteren gab es für das dritte Kind einen Familienzuschlag von rund 450€ Brutto.
450€ Brutto sollten eigentlich ohne weiteres 195€ Netto ergeben, auch wenn man noch rund 30-50€ PKV Kosten abzieht.

Also ja, ich kann mir vorstellen das es hier vielleicht noch ein paar Euro für das dritte Kind rausspringen sollte.
Aber von mehreren hundert Euro im Monat sollte man dann doch sehr sehr weit entfernt sein.

Hör bitte auf Alex, es geht um den gesamten Bedarf! Oder wohnt das 3. Kind auf der Straße?

Du liegst häufig total neben der Spur.

matthew1312

Zitat von: Alexander79 in Heute um 16:48Aber wenn man den Beschluss so durchliest, wie kommt man darauf das es für das dritte Kind soviel Geld mehr geben sollte?
In dem Beschluss wird ja beim Kind auch wieder auf auf 115% des Grundsicherungsniveaus gesetzt.
In der Regel ist das dritte um welches hier geht, das jüngste der drei Kinder, da für die ersten beiden, sprich die älteren auch Gehaltsbestandteile aus dem Grundgehalt genommen werden muss.

Nehmen wir also mal Alter 6-13 390€ + 115% ergibt summa summarum  rund 450€.
2025 lag das Kindergeld bei 255€, somit gibt es "nur" noch einen Fehlbetrag von 195€.
Desweiteren gab es für das dritte Kind einen Familienzuschlag von rund 450€ Brutto.
450€ Brutto sollten eigentlich ohne weiteres 195€ Netto ergeben, auch wenn man noch rund 30-50€ PKV Kosten abzieht.

Also ja, ich kann mir vorstellen das es hier vielleicht noch ein paar Euro für das dritte Kind rausspringen sollte.
Aber von mehreren hundert Euro im Monat sollte man dann doch sehr sehr weit entfernt sein.
Jetzt ist aber mal gut.

3 Kinder heißt: 2 Badezimmer (zwingend), größeres Auto, vielleicht auch zweites Auto, denn alle drei Kinder müssen extracurricular activities nachgehen können = Möglichkeit für die Eltern, die Kinder unabhängig voneinader zu Kursen, Vereinen, Aufführungen zu bringen.

Das sind enorme Grenzkosten, die mit dem dritten Kind kommen. Wenn es angemessen sein soll.

Bin echt sprachlos, wie tief die Ansprüche mittlerweile sind.

PolareuD

@Alexander79

Es geht um den gesamten Grundsicherungsbedarf nicht nur um die Bürgergeld-Regelsätze.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

matzeso

Zitat von: Maximus in Heute um 15:32Glaskugel an ...

Der DBB hält sich auffallend zurück. Ich vermute, dass Dobrindt gegenüber dem DBB signialisiert hat, dass alle Besoldungsgruppen profitieren werden. Wahrscheinlich wird die Grundbesoldung um 2-3% erhöht werden. Außerdem vermute ich, dass es eine Erhöhung der Familienzuschläge (insbesondere Kind 3) geben wird.

Aus meiner Sicht kann man dies der Öffentlichkeit gut verkaufen. Einen großen Aufschrei wird es nicht geben, dafür ist die Erhöhung zu gering. Die meisten Bundesbeamten stecken nicht tief in dem Theama "amtsangemessene Besoldung" und würden sich auch über eine geringfügige Erhöhung sehr freuen.

Ich kann mir daher gut vorstellen, dass der Entwurf kurz vor der Wahl in Baden Württemberg (ggf. nächste Woche) veröffentlicht wird.

Glaskugel aus...
Ihr habt aber eine sehr bescheidenen Glaskugel.
Meine Glaskugelsagt mir mehr an🤣

MOGA

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:09Hör bitte auf Alex, es geht um den gesamten Bedarf! Oder wohnt das 3. Kind auf der Straße?

Du liegst häufig total neben der Spur.
Du hast recht, er ist manchmal zuemlich daneben mit seinen Aussagen, wie diese hier:
Zitat von: Alexander79 in 22.02.2026 13:03Schon lustig das du denkst, ich habe Neid.
Kann ich eigentlich nur drüber lachen.
Wenn das Gehalt von mir um 500€ erhöht wird, spar ich eben 500€ mehr und wenn es um 1.000€ erhöht wird, spar ich 1.000€ mehr im Monat.
Ich hab ein Haus, 2 Autos, ein Zweirad.
Mein Kühlschrank ist voll und hab genug zum Anziehen und bring nen vierstelligen Betrag im Monat auf die Seite.
Brauch aber auch keine Rolex am Handgelenk und geh nicht dreimal in der Woche zum Essen.
Ich persönlich komm also mit unserem "Familieneinkommen" ausreichend gut über die Runden und genau deswegen ist es mir völlig egal ob ein A13 im gD nächsten Monat 8.000€ für die aA bekommt oder 10.000€.

Ich wollte schon die ganze zeit was dazu schreiben...

,,Wenn ich 1.000 € mehr bekomme, spare ich halt 1.000 € mehr."
Ja klar. Und wenn du 10.000 € mehr bekommst, gründest du wahrscheinlich spontan eine Stiftung für finanzielle Demut.

Haus, zwei Autos, Zweirad, vierstellige Sparrate – alles nur vom Beamtengehalt und eiserner Disziplin? Natürlich. Und andere gewinnen im Lotto auch nur durch positives Denken. Entweder da war Erbe im Spiel, familiäre Anschubfinanzierung oder saftige Zulagen – aber dieses Märchen vom asketischen Sparfuchs, der sich das alles nur vom ,,normalen" Sold zusammengespart hat, ist einfach Comedy.

Und dieses betonte ,,mein Kühlschrank ist voll" ist wirklich der flex des kleinen Mannes. Herzlichen Glückwunsch, du erfüllst die Grundbedürfnisse der Maslowschen Pyramide. Applaus.

Wer wirklich entspannt ist, muss nicht aufzählen, was er alles besitzt und wie egal ihm alles ist. Wenn es dir wirklich egal wäre, würdest du nicht so krampfhaft versuchen, Überlegenheit auszustrahlen.
Weniger Selbstbeweihräucherung, mehr Realitätssinn. Dann liegst du vielleicht auch mal nicht komplett daneben.
Mir ist übel, in deiner Familie möchte ich nicht leben
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again