Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Badener1

Also nur mal so nebenbei angemerkt. Eine Gruppe von Politikern hat das Grundgesetz ändern lassen, um 500 Milliarden Sondervermögen = Schulden zu machen. Anschließend planen dieselben Politiker 86% dieser Gelder für nicht vorgesehene Zwecke auszugeben. Man hat das Parlament und die Bevölkerung also ausgetrickst und belogen. Und genau dieselben Politiker lügen uns Beamten ins Gesicht und behaupten für eine vom Grundgesetz verpflichtend vorgesehen amtsangemessenen Alimentation der Beamten sei kein Geld da. Da fehlen einem echt die Worte. Und wir fragen uns jeden Tag aufs Neue, wo bloß all die AfD Wähler herkommen - zu denen ich nicht gehöre.

BEAliMenTER

Zitat von: Badener1 in Heute um 10:32Also nur mal so nebenbei angemerkt. Eine Gruppe von Politikern hat das Grundgesetz ändern lassen, um 500 Milliarden Sondervermögen = Schulden zu machen. Anschließend planen dieselben Politiker 86% dieser Gelder für nicht vorgesehene Zwecke auszugeben. Man hat das Parlament und die Bevölkerung also ausgetrickst und belogen. Und genau dieselben Politiker lügen uns Beamten ins Gesicht und behaupten für eine vom Grundgesetz verpflichtend vorgesehen amtsangemessenen Alimentation der Beamten sei kein Geld da. Da fehlen einem echt die Worte. Und wir fragen uns jeden Tag aufs Neue, wo bloß all die AfD Wähler herkommen - zu denen ich nicht gehöre.

Bei aller Verständlicher Kritik aber beachten, dass die in den Medien genannten 86% sich nicht auf die Gesamtsumme von 500 Mrd des Sondervermögens bezieht.

Das ist nicht der Fall, wird aber in der blauen Blase gerne so dargestellt.


Max Guru

Zitat von: Badener1 in Heute um 10:32Also nur mal so nebenbei angemerkt. Eine Gruppe von Politikern hat das Grundgesetz ändern lassen, um 500 Milliarden Sondervermögen = Schulden zu machen. Anschließend planen dieselben Politiker 86% dieser Gelder für nicht vorgesehene Zwecke auszugeben. Man hat das Parlament und die Bevölkerung also ausgetrickst und belogen. Und genau dieselben Politiker lügen uns Beamten ins Gesicht und behaupten für eine vom Grundgesetz verpflichtend vorgesehen amtsangemessenen Alimentation der Beamten sei kein Geld da. Da fehlen einem echt die Worte. Und wir fragen uns jeden Tag aufs Neue, wo bloß all die AfD Wähler herkommen - zu denen ich nicht gehöre.


Sehr gutes Statement, dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Und egal, ob es 86% oder etwas weniger sind: das Prinzip entscheidend !!!

gio

Wie BEAliMenTER schrieb geht es nicht um die 500 Milliarden sondern um einen wesentlich kleineren Teil was das ganze aber natürlich nicht besser macht. Es werden aucz grundsätzlich keine anderen Löcher direkt gestopft sondern aus dem normalen Haushalt der Ministererien weniger als vorher investiert. Haarspalterei aber die Opposition macht es sich natürlich zu nutzen. Die Ampel hat es genauso gemacht und jede andere Regierung würde es so machen.

Traurig aber Realität!

Finanzer

Sondervermögen hin oder her.
Eine Regierung, die dauerhaft die Körperschaftsteuer senkt (alleine bis 2030 Mindereinnahmen von 46 Milliarden Euro) und dies bar jedweder Wirtschaftlichen Vernunft, entgegen allen Wissenschaftlichen Daten tut um ein paar Überreiche noch Reicher zu machen, eine solche Regierung braucht mir nicht mit "zuwenig Geld" zu kommen.

Das gilt auch für die Bundesländer, die KST bekommen Bund und Länder.

GeBeamter

Zitat von: Finanzer in Heute um 11:22Sondervermögen hin oder her.
Eine Regierung, die dauerhaft die Körperschaftsteuer senkt (alleine bis 2030 Mindereinnahmen von 46 Milliarden Euro) und dies bar jedweder Wirtschaftlichen Vernunft, entgegen allen Wissenschaftlichen Daten tut um ein paar Überreiche noch Reicher zu machen, eine solche Regierung braucht mir nicht mit "zuwenig Geld" zu kommen.

Das gilt auch für die Bundesländer, die KST bekommen Bund und Länder.

Und das ist ja nicht der einzige Kniff. Man hat ja schon vorher die Pendlerpauschale erhöht und die MWSt auf Gastronomie drastisch gesenkt. Hinzu kommen etliche im "Umsetzungs"zeitraum der Besoldungsnovelle einschlägige Erhöhungen der Bundestagsdiäten. Was ja automatisch angelehnt an Inflation und allgemeine Lohnentwicklung geschieht. Vermutlich mit der Begründung, dass die Neutralität des Bundestagsmandats bedingt, stets über ausreichende Mittel zu verfügen, um nicht korrumpiert zu werden. Komisch, das kommt mir irgendwie für einen anderen Bereich bekannt vor, wo die finanziellen Zuwendungen aber eben nicht automatisch an gesamtgesellschaftliche Parameter gekoppelt erhöht werden...
Und Mal ne ketzerische Nachfrage: werden bei MdB eigentlich sonstige Einkünfte, z.B. des Partners gegengerechnet? Ich frag' für 'nen Freund.

Finanzer

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:47Und Mal ne ketzerische Nachfrage: werden bei MdB eigentlich sonstige Einkünfte, z.B. des Partners gegengerechnet? Ich frag' für 'nen Freund.

Wenns um die Einkünfte geht, sind die Bundestagsmandate für viele nur eine Nebenbeschäftigung. Lifestyleteilzeit und so.

In den Bundesländern findet man dann ähnliche Verschwendungen. In Hessen ein neues Digitalministerium mit entsprechenden teueren Dienstposten, der Flughafen Kassel-Calden usw.

Deshalb, sobald irgendjemand sagt es sei kein Geld da, gleich draufhauen. Das hat sich inzwischen viel zu sehr verfestigt.

Alexander79

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:31Derzeit wird ein Zuschlag von 456,06 Euro brutto gezahlt. Macht Netto bei 25 Prozent Steuern dann 342,04 Euro. Fehlen unter Berücksichtigung von anteiligem Kindergeld von 25% bei einem 0-6 jährigen Kind mind. 357,21 Euro netto.
Aktuell sind es beim Bund rund 470€. Nehmen wir mal die von dir veranschlagten 25% Steuern, ergibt das ein Nettobetrag von rund 352,50€+259€ Kindergeld eribt 611,50€.
Da das BVerfG beim ersten Kind von 0,5 und beim zweiten Kind von 0,3 ausgeht, glaube ich nicht das es beim dritten Kind wieder von einem Bedarf des 0,5fachen MÄE ausgeht, aber selbst wenn, dann würden nach deiner Rechnung beim 0,5 fachen MÄE (663,40€ monatlich) rund 50€ Netto fehlen.

Lichtstifter

#7479
Auch zu erwähnen die 30 Jahre Aussetzung der Vermögenssteuer und die dadurch verlorenen Miliarden.

Der Altmaier-Knick bei Solar oder wie die CDU Anfang der 80-er die Ambitionen zum Ausbau eines Glasfasernetzes mit ihren damlichen Kupferkabeln zunichte gemacht hat.

Diese Korruption über Jahre hinweg und die Energieabhängigkeit von Oligarchenstaaten fällt uns nun dermaßen auf die Füße. Das wieder gerade zu rücken wird etliche Jahre dauern. Aber die Leerdenker schreien nach einfachen Lösungen; umgesetzt von der Blauen Alice mit Vizekanzler Bernd (Björn) und der adeligen Störchin.

Und meanwhile wird im Hause Söder Politik & Wirtschaft "gelebt"

Frau Baumüller-Söder (Miteigentümerin der Baumüller Gruppe) und Töchterchen Gloria Burkandt (27) kuschelt neuerdings mit Ex-Google-CEOs Eric Schmidt (70)



Sorry fürs Abschweifen. Aber es hängt ja alles auch miteinander zusammen. Auch das als Ursache, das meine Zwillies (Kind 3+4 Ende 2016 geboren) noch nicht einen Euro mehr bekommen haben; TROTZ BVerfG Beschluss
Prekariatsbeamter

SonicBoom

Einfach das BVerfG nochmal vorschicken und die Haushaltsmauscheleien pulverisieren. Mir ziemlich egal ob 23 Mrd. oder 500 Mrd. oder 1 €. Wer bescheisst gehört getreten. Wie elegant auch immer beschissen wurde (siehe Cum-Ex). Also, los gehts. Denke AfD schreibt schon nen Liebesbrief nach Karlsruhe.

Dunkelbunter

Ich frag mich ja warum BDZ, DBB, Verdi, GdP usw. bei uns Interessenvertretung heissen.
Normalerweise müssten die nach einigen Wochen mal wöchentlich im BMI anklopfen und um Sachstandsanzeige fordern.

GoodBye

#7482
Zitat von: Alexander79 in Heute um 12:04Aktuell sind es beim Bund rund 470€. Nehmen wir mal die von dir veranschlagten 25% Steuern, ergibt das ein Nettobetrag von rund 352,50€+259€ Kindergeld eribt 611,50€.
Da das BVerfG beim ersten Kind von 0,5 und beim zweiten Kind von 0,3 ausgeht, glaube ich nicht das es beim dritten Kind wieder von einem Bedarf des 0,5fachen MÄE ausgeht, aber selbst wenn, dann würden nach deiner Rechnung beim 0,5 fachen MÄE (663,40€ monatlich) rund 50€ Netto fehlen.

Das Kindergeld kürzt bei einem Pflegekind den Aufwand nur um 25 %. Deshalb keine volle Anrechnung des Kindergeldes.

Bedarf sind 764 Euro bei 0-6 Jahre und es gibt das Kindergeld von 259 Euro. Davon werden 25 Prozent auf die 764 Euro angerechnet. Verbleiben insgesamt 958,25 Euro.

Beamtenkind erhält dann meinetwegen deine 352,50 netto plus Kindergeld 259 Euro. Macht 611,50 Euro.

Differenz 346,75 Euro. Nix 50 Euro.

Es geht um die Deckung des gesamten Bedarfes ab Kind 3.

Und deine Ansicht mit zweitem Kind ist falsch. Es wird davon ausgegangen, das ein Kind jünger und eines älter ist.

Deshalb habe ich ja gesagt, dass die Berechnung der Mindestbesoldung für die Ermittlung des Bedarfes des dritten Kindes nicht geeignet ist.

Der Anteil, der aus der Grundbesoldung für Kind 1 und 2 zu entnehmen ist, ist darin quasi enthalten.


Alexander79

Woher kommen diese 764€ bei 0-6 Jahren?

GoodBye

#7484
Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:15Woher kommen diese 764€ bei 0-6 Jahren?

Das sind die Empfehlungen für den Sachaufwand eines Pflegekind. Dazu kommt in der Regel noch die Erziehung Pauschale.

Als Beispiel für einen ermittelten Bedarf.

Kann man auch mal hier schauen:

https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2023/dv-18-23_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf

Jetzt frage ich mich, was hindert den Gesetzgeber, dies entsprechend für das 3. Kind bei Beamten entsprechend zu Regeln. Oder in die Düsseldorfer Tabelle zu schauen etc.

Wer meint, für die volle Bedarfsdeckung des 3. Kindes sei das vollkommen unangemessen, Feuer frei!