Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BVerfGBeliever

Zitat von: wieauchimmer in Heute um 08:33Schon klar, aber das Urteil in Bezug auf Berlin nimmt mit seiner Austrahlkraft bereits Familien ab 1 Kind viel stärker in den Fokus

Zitat von: Alexander79 in Heute um 12:04Da das BVerfG beim ersten Kind von 0,5 und beim zweiten Kind von 0,3 ausgeht
Falsch. Das Urteil nimmt weder Familien ab einem Kind "viel stärker in den Fokus" noch geht es beim ersten und zweiten Kind von irgendeinem Wert aus.

Stattdessen hat das BVerfG entschieden, dass die "absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung" für einen alleinverdienenden verheirateten Beamten mit zwei Kindern bei 80% des 2,3-fachen des MÄE liegt. Dabei geht es davon aus, dass der Unterhalt für die beiden Kinder "ganz überwiegend" aus den familienneutralen Gehaltsbestandteilen (also der Grundbesoldung) bestritten wird. Insbesondere bestehen daher keine verfassungsrechtliche Bedenken, wenn die Zuschläge für die ersten beiden Kinder "erheblich" unterhalb den entsprechenden Bedarfen liegen.


Komplett anders sieht es in der Tat ab dem dritten Kind aus. Und hier finde ich es wie erwähnt verblüffend, wie unterschiedlich zurzeit die diesbezüglichen Regelungen aussehen, siehe hier.

BeamtenähnlichesKonstrukt

Wir hätten mit dem Kinderkriegen einfach "einige Wochen" warten sollen...

Rentenonkel

Verurteilt wurde seinerzeit das Land NRW, dass sich seitdem bei den Familienzuschlägen ab dem dritten Kind an der im Urteil genannten 115 % Grenze zur Grundsicherung orientiert hat. Dabei hat NRW die Familienzuschläge nach Mietenstufen unterteilt.

Fraglich ist jetzt, ob die Politik auch bei der Frage der Zuschläge ab dem dritten Kind an den 115 % des Grundsicherungsbedarfes festhalten muss oder doch auch hier auf die 80 % der 0,x des MÄE umschwenken darf und wenn ja, wie genau. Diese Frage wird derzeit, so denke ich, in den zuständigen Gremien vor allem im Hinblick auf "was kostet welche Lösung" heiß diskutiert.

Dennoch ist es ein Unding, dass man sich noch nicht einmal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen kann und schon mal zumindest einen Vorschuß auf die erwartbare Erhöhung in einer Größenordnung anweisen kann, die erwartbar mindestens dabei rauskommen wird. Das dürften auch schon mehrere Hundert Euro pro Kind sein, was bei Familien wie der Frankfurterin oder Julian die Haushaltskasse ordentlich verbessern dürfte.

Und wenn dann die letzten 50 oder 100 EUR erst in einigen Wochen kommen, müssen die betroffenen Familien bis dahin nicht weiterhin nur Nudeln mit Ketchup essen.

GoodBye

Es geht nicht darum, welche Lösung was kostet, sondern welche den tatsächlichen Bedarf abbildet. Und das tun 0,3 von 80% des MAE für Kind 3 im Vergleich zu anderen Bedarfsermittlungen offensichtlich nicht.

MOGA

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:17Es geht nicht darum, welche Lösung was kostet, sondern welche den tatsächlichen Bedarf abbildet. Und das tun 0,3 von 80% des MAE für Kind 3 im Vergleich zu anderen Bedarfsermittlungen offensichtlich nicht.
Mir geht das alles auf den Wecker, diese Laienschauspieler aus den Ministerien sollen sich schaemen. Ich hab die Schnauze voll von diesem taktieren!
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Sunflare

Zitat von: MOGA in Heute um 17:19Mir geht das alles auf den Wecker, diese Laienschauspieler aus den Ministerien sollen sich schaemen. Ich hab die Schnauze voll von diesem taktieren!

Wie schon öfters gesagt, die Formel zur Berechnung liegt auf dem Tisch. Da reicht eine Exeldatei, um das Gehalt und den Mehrbedarf bezüglich der Kids auszurechen! Der Haushalt darf hier, höchstricherlich beschlossen, keine Rolle spielen!

tumnus

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:49Das Kindergeld kürzt bei einem Pflegekind den Aufwand nur um 25 %. Deshalb keine volle Anrechnung des Kindergeldes.

Bedarf sind 764 Euro bei 0-6 Jahre und es gibt das Kindergeld von 259 Euro. Davon werden 25 Prozent auf die 764 Euro angerechnet. Verbleiben insgesamt 958,25 Euro.


Das ist so nicht richtig, es werden 50% angerechnet. Habe gerade mal auf unseren Bescheid fürs Pflegegeld geschaut.

GoodBye

Zitat von: tumnus in Heute um 17:54Das ist so nicht richtig, es werden 50% angerechnet. Habe gerade mal auf unseren Bescheid fürs Pflegegeld geschaut.

Für das erste Kind, die weiteren sollten 25 Prozent sein.

Alexander79

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:52Das sind die Empfehlungen für den Sachaufwand eines Pflegekind. Dazu kommt in der Regel noch die Erziehung Pauschale.

Als Beispiel für einen ermittelten Bedarf.

Kann man auch mal hier schauen:

https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2023/dv-18-23_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf
Sorry, das ist ein Verein.
Als der paritätische Wohlfahrtsverband e.V. gefordert hat das Bürgergeld um min. 50% anzuheben, hat die auch gott sei dank niemand für voll genommen.

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:52Oder in die Düsseldorfer Tabelle zu schauen etc.

Wer meint, für die volle Bedarfsdeckung des 3. Kindes sei das vollkommen unangemessen, Feuer frei!
Ok, in die Düsseldorfer Tabelle schauen?
Nehmen wir mal A11/8.
Bruttogehalt rund 5.700 (inkl FamZ)
Ergibt Netto 4.900€, da für die Düsseldorfer Tabelle das tatsächliche Netto zählt, ziehen wir nochmal rund 600€ für PKV ab, ergibt somit ein Netto von 4.300€.

Wären dann also wieder rund 656€ bei einem Kind von 0-5 Jahre.
Davon ziehen wir 259€ Kindergeld und 352€ FamZ ab, rechnen nochmal 40€ PKV dazu, dann wären wir bei knapp 100€ Fehlbetrag, sorry auch nicht die Welt.
Einem A8er oder A9er könnte man dann gleich noch den Familienzuschlag kürzen.

Ich will hier niemand etwas streitig machen.
Aber richtig sachlich begründen wieviel ein drittes Kind jetzt zusätzlich mehr kostet kann anscheinend auch niemand.
Und sorry, komm jetzt nicht mit 1.000€ extra im Monat. Das ist völlig absurd.

HumanMechanic

#7494
Einfach nach NRW schauen. Die haben ja die Vorgaben des BVerfG von 2020 umsetzen müssen. So weit entfernt kann dann ja der Bundes-Entwurf nicht landen.

Und da hieß es damals: Sozialrechtlicher Mindestbedarf + 15% ,,Qualitätsabstand".

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html

Was dabei rausgekommen ist, kann jeder selbst nachlesen, etwa hier:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Tabelle%20Familienzuschlag%20ab%2001.12.22.pdf

Deckt Abstand zwischen den Gruppen und unterschiedliche Wohnkosten ab.
Drunter kann der Bund, denke ich, nicht landen.

GoodBye

#7495
Zitat von: Alexander79 in Heute um 18:47Sorry, das ist ein Verein.
Als der paritätische Wohlfahrtsverband e.V. gefordert hat das Bürgergeld um min. 50% anzuheben, hat die auch gott sei dank niemand für voll genommen.
Ok, in die Düsseldorfer Tabelle schauen?
Nehmen wir mal A11/8.
Bruttogehalt rund 5.700 (inkl FamZ)
Ergibt Netto 4.900€, da für die Düsseldorfer Tabelle das tatsächliche Netto zählt, ziehen wir nochmal rund 600€ für PKV ab, ergibt somit ein Netto von 4.300€.

Wären dann also wieder rund 656€ bei einem Kind von 0-5 Jahre.
Davon ziehen wir 259€ Kindergeld und 352€ FamZ ab, rechnen nochmal 40€ PKV dazu, dann wären wir bei knapp 100€ Fehlbetrag, sorry auch nicht die Welt.
Einem A8er oder A9er könnte man dann gleich noch den Familienzuschlag kürzen.

Ich will hier niemand etwas streitig machen.
Aber richtig sachlich begründen wieviel ein drittes Kind jetzt zusätzlich mehr kostet kann anscheinend auch niemand.
Und sorry, komm jetzt nicht mit 1.000€ extra im Monat. Das ist völlig absurd.

Nix Sorry, aufgrund der Empfehlungen dieses ,,lächerlichen" Vereins passt z.B. Niedersachsen jährlich an.

Und wenn du mal wieder gerne schimpfen magst, hast du mir jedenfalls nicht erläutert, weshalb ein Beamtenkind einen geringeren Bedarf an reinen Sachzuwendungen als ein Pflegekind hat.

Darüber hinaus liegt der Düsseldorfer Tabelle das Prinzip der Leistungsfähigkeit zugrunde. Wohl deshalb kann es laut Rechtsprechung des BVerfG allenfalls als Orientierung dienen. Hinter der Prinzip der Leistungsfähigkeit steht nämlich, dass der Bedarf anhand der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ermittelt wird. Darum geht es in unserem Fall aber nicht.

Der Gesetzgeber/Dienstherr darf mir in meinem Gerichtsverfahren gerne aufzeigen, weshalb er in von ihm zu regelnden Bereichen von unterschiedlichen Sachbedarfen zwischen Kind 3 und einem Pflegekind ausgehen möchte.

Ich bin gespannt (Erziehungsgeld kommt nämlich ergänzend hinzu).

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in Heute um 18:47Aber richtig sachlich begründen wieviel ein drittes Kind jetzt zusätzlich mehr kostet kann anscheinend auch niemand.
Und sorry, komm jetzt nicht mit 1.000€ extra im Monat. Das ist völlig absurd.
In Baden-Württemberg werden ab April vermutlich 1.017 € gezahlt (siehe hier)..

Skywalker2000

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 12:33Ich frag mich ja warum BDZ, DBB, Verdi, GdP usw. bei uns Interessenvertretung heissen.
Normalerweise müssten die nach einigen Wochen mal wöchentlich im BMI anklopfen und um Sachstandsanzeige fordern.

Du hast die Frage selbst beantwortet. ,,Normaleweise". Da diese Organisation keine richtige Interessenverbände darstellen, werden auch keine notwendigen Maßnahmen ergriffen.


Einzig was sie können, Nachwuchskräfte mit falschen Versprechen und Erwartungen anwerben. Und einmal im Jahr gibt es Brezeln mit Apfelsaft im Ortsverband.

andreb

Zitat von: Alexander79 in Heute um 18:47Ich will hier niemand etwas streitig machen.
Aber richtig sachlich begründen wieviel ein drittes Kind jetzt zusätzlich mehr kostet kann anscheinend auch niemand.
Und sorry, komm jetzt nicht mit 1.000€ extra im Monat. Das ist völlig absurd.

Naja, sofern das Kind ohne Dach überm Kopf (zusätzliche Wohnkosten) und die KITA selbst bezahlen muss, mag das vielleicht stimmen ...

Dunkelbunter

Zitat von: andreb in Heute um 19:23Naja, sofern das Kind ohne Dach überm Kopf (zusätzliche Wohnkosten) und die KITA selbst bezahlen muss, mag das vielleicht stimmen ...

Und die wenigsten 5 Sitzer können tatsächlich 3 Kindersitze nebeneinander aufnehmen.

Bei Mietkosten ist es tatsächlich so, dass man mehr Wohnraum braucht. Und dann Versuch Mal eine von der Zimmer und Größe geeignete Wohnung zu finden. Mal davon abgesehen, dass man ja keine Familie mit 3 Kinder will als Vermieter. Ich hätte auch nie gedacht, was es für Mehrkosten sind, bis dann noch Zwillinge kamen.
Ob nun 1000 übertrieben sind, wie in Baden Württemberg mag ich bezweifeln. Weil in BaWü  würde ich als A9er md und 3 Kinder 500 netto mehr verdienen.

Mich würde Mal gerne eine Statistik interessieren, wie viel Beamte Kinderzuschlag und/oder Wohngeld  bekommen.