Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Wenn es denn ein Lebenszeitkonto geben wird, hat auch der DH seine Vorteile. Der Beamte leistet jetzt die Stunden und geht im höheren Alter dann eher in Pension.

Die Lebenswirklichkeit ist ja so, dass das Risiko einer Dienstunfähigkeit mit dem Alter steigt. Dem DH ist das dann, da der Beamte ja bereits im Ruhestand ist, egal.

Casiopeia1981

Da stellt sich der DH aber schlechter durch! Der Beamte geht ja nicht vorzeitig in den Ruhestand, sondern feiert sein Guthaben als Dienst ab.

Bei DU wird die Planstelle frei und die Versorgungsbezüge liegen max. bei 71,75%.

Rheini

Zitat von: Casiopeia1981 in 28.03.2026 14:33Da stellt sich der DH aber schlechter durch! Der Beamte geht ja nicht vorzeitig in den Ruhestand, sondern feiert sein Guthaben als Dienst ab.

Bei DU wird die Planstelle frei und die Versorgungsbezüge liegen max. bei 71,75%.

Und wenn Du das Guthaben abfeierst, würdest Du dennoch eine DU durchziehen mit Krankschreibung usw., oder bleibst Du weiterhin einfach Zuhause?

Schickt die Personalstelle dich zum Amtsarzt?

guzmaro

Kann Ma einer bitte deutlich sagen ob zb das mit 6:00 anfangen dann auch für die Beamten ne den Kreisen und Städten gilt ? Oder würde das nur für die Beamten vom Land nrw gelten ?

Casiopeia1981

Ich denke, dass das von den Lebensumständen abhängt.

Wenn das Lebensarbeitszeitkonto am Ende dafür genommen wird, früher aufzuhören, dann würde ich mich natürlich nicht krank melden.

Wenn ich ein sabbatical hätte, um eine Weltreise zu machen: Selbstverständlich krank melden.

Der Obelix

azvo nrw lesen hilft.
§1 abs. 1:
(1) Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Rheini

Zitat von: Casiopeia1981 in 28.03.2026 16:37Ich denke, dass das von den Lebensumständen abhängt.

Wenn das Lebensarbeitszeitkonto am Ende dafür genommen wird, früher aufzuhören, dann würde ich mich natürlich nicht krank melden.

Wenn ich ein sabbatical hätte, um eine Weltreise zu machen: Selbstverständlich krank melden.

Und im ersten Fall "spart" der DH. Die Stunden hat er nämlich im Sack, wofür er Dir die 100% zahlt. Bei einer DU müsste er bis zu 71,..% zahlen, für 0 Std.

Casiopeia1981

@Rheini: Leg dich am besten einfach im Büro schlafen.

Man kann sich endlich darüber freuen, dass wir eine Stunde zurückbekommen.

Ob der Dienstherr sich am Ende besser stellt, wenn man in der Freistellung krank ist oder nicht, ist völlig irrelevant.

Am Ende erhalten wir die eine Stunde durch Freistellung oder Entschädigung zurück. Das ist, was zählt.

Rheini

Zitat von: Casiopeia1981 in 29.03.2026 01:39@Rheini: Leg dich am besten einfach im Büro schlafen.

Man kann sich endlich darüber freuen, dass wir eine Stunde zurückbekommen.

Ob der Dienstherr sich am Ende besser stellt, wenn man in der Freistellung krank ist oder nicht, ist völlig irrelevant.

Am Ende erhalten wir die eine Stunde durch Freistellung oder Entschädigung zurück. Das ist, was zählt.

Gilt die Regelung für alle Beamten oder hast Du da nur einen Teil der Beamtenschaft im Blick?

Einfach mal deinen Blick was weiten 😉.

Rheini

Zitat von: Casiopeia1981 in 29.03.2026 01:39@Rheini: Leg dich am besten einfach im Büro schlafen.

Man kann sich endlich darüber freuen, dass wir eine Stunde zurückbekommen.

Ob der Dienstherr sich am Ende besser stellt, wenn man in der Freistellung krank ist oder nicht, ist völlig irrelevant.

Am Ende erhalten wir die eine Stunde durch Freistellung oder Entschädigung zurück. Das ist, was zählt.

Und Du bist bestimmt beliebt damit, Kollegen zu einem Dienstverstoß zu raten .....

Splex89

In der Pressemitteilung ist folgendes zu lesen :     

Reform des Zulagen- und Vergütungswesens

Das Zulagen- und Vergütungssystem wird vereinfacht, indem komplexe Regelungen durch Pauschalen ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Zulagen moderat erhöht und somit ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung geleistet.

Hat jemand diesbezüglich schon was schriftliches gefunden? Einen Entwurf o.Ä. ?

Floki

Die Änderungen bedürfen im Regelfall einer Gesetzesvorlage, welcher auf der Seite des Landtages NRW veröffentlich werden würde. Dieser liegt im Moment noch nicht vor. Lt. den Mitteilungen, die mehrere Gewerkschaften hier veröffentlich haben, wissen diese auch nicht, was genau geplant ist.

Auch der große Wurf hinsichtlich der Wochenarbeitszeit ist m. E. nicht erkennbar. Die Zeit würde ich jetzt benötigen und nicht, wie bei der amtsangemessenen Alimenation, erst in 30 bis 40 Dienstjahren. Insbesondere falls sich bis dato nciht wieder neue Änderungen ergeben (Erhöhung Eintrittsalter Pension, Ablehnung von Anträgen in der bereiten Masse, wegen Personalmangel (s. Teilzeit, etc.)).

A8ReichtSchon

"Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden." deutet ja draufhin, dass hier immernoch geprüft und berechnet wird. Denn eine "vorläufige" 1:1  Übertragung des TV-L Ergebnnisses durch ein Gesetzgebungsverfahren würde ja gegen das Urteil verstößen.

Ich sehe eigentlich also kein Weg daran vorbei, dass genau wie in SHH eine Entkopplung von den Tarifergebnissen stattfinden muss/wird. Ergebnisse der TV-L Runde orientieren sich ja nicht an den Prüfparametern des BVerfG. Somit wird das Land gewzungen sein, auch zukünftig hiervon abzuweichen und das kann eigentlich nur in unserem Interesse sein (wenn ich mir diese lächerlichen Abschlüsse der Gewerkschaften anschaue..).


Robertbob

Da wird nichts geprüft oder berechnet. Das Besoldungsanpassungsgesetz wird in den nächsten Wochen veröffentlicht, dann nach einigen Wochen/ Monaten in den Landtag eingebracht und dann nach der Sommerpause wohl so beschlossen. Hier wird bewusst auf Zeit gespielt, so wie jedes Mal.

WikingerBrot

Das Land will nichts gutes für uns bzw die Politiker oben, die arbeiten nur in Ihre eigene Tasche  >:(