Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Zitat von: emdy in 09.04.2026 16:29"In den kommenden Wochen." ist doch ein running Gag unter Regierungsmitgliedern. Und die dummen Beamten können sich nicht effektiv wehren. >:(

Bei diesen Worthülsen nicht öffentlich in Gelächter auszubrechen ist, finde ich, die eigentliche Kunst.

Erschreckend, dass die Mehrheit diesen Mist immernoch hinnimmt und zuweilen sogar glaubt.

BVerfGBeliever

Zitat von: Dogmatikus in 07.04.2026 11:29Denn meiner Einschätzung nach wäre die Lage klar: Es können nicht einfach alle unteren Gruppen auf die Mindestbesoldung gesetzt werden und die Gruppen über der Mindestbesoldung bekommen gar nichts. Ich wiederhole mich: Es läge eine Verletzung des Abstandsgebots, eine faktische Einheitsbesoldung für die unteren Gruppen und eine Entwertung sämtlicher Ämter über der niedrigsten Gruppe vor. Ein solches Reparaturgesetz kann nicht bestehen.

Zitat von: Durgi in 07.04.2026 14:47Die juristische Diagnose ist unstreitig. Abstandsgebot verletzt, Gestaltungsverantwortung ueber Jahre suspendiert, Besoldungsgefuege faktisch erodiert. Das steht alles. Das hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen auch unmissverstaendlich festgehalten. Insofern besteht hier kein Erkenntnisdefizit mehr, sondern ein Umsetzungsdefizit.
Im Lichte des BVerfG-Beschlusses prophezeit meine Glaskugel ein "zweistufiges" Ergebnis:

1.) Bezüglich der beispielsweise hier für den Bund erläuterten und in ihrem Ausmaß unfassbaren Unterschreitung der Mindestbesoldung werden die Besoldungsgesetzgeber aus meiner Sicht definitiv etwas tun (müssen). Und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend (mindestens mal für alle, die fristgerecht Widerspruch eingelegt hatten). Somit dürfte es zunächst einmal zumindest für die unteren Besoldungsgruppen zu spürbaren Nachzahlungen kommen. Und für die Zukunft wird das Ergebnis in erster Linie davon abhängen, ob das BVerfG der in meinen Augen verfassunsgswidrigen Anrechnung von (fiktiven) Partnereinkommen hoffentlich einen dicken Riegel vorschieben wird, damit die Mindestbesoldung nicht künstlich und sachwidrig klein gerechnet werden kann (so wie es zurzeit in diversen Bundesländern, allen voran Bayern, zu beobachten ist).
 
2.) Etwas kniffliger wird die Sache aus meiner Sicht für die höheren Besoldungsgruppen. Unstreitig sollte sein, dass hier zurzeit in vielen Fällen eine mittelbare Verletzung des Abstandsgebots vorliegt (aufgrund der beschriebenen massiven Unterschreitung der Mindestbesoldung in den unteren Gruppen). Im Anschluss an die oben genannte Beseitigung der Mindestbesoldungs-Unterschreitung könnte sich dann möglicherweise eine unmittelbare Verletzung des Abstandsgebots in den oberen Besoldungsgruppen ergeben (falls "oben" nicht ungefähr genauso viel erhöht wie "unten").

Dabei ist jedoch wie hier erläutert zu beachten, dass eine Verletzung des Abstandsgebots, egal ob mittelbar oder unmittelbar, zunächst einmal (leider, Anm. von mir) "nur" zu einem von bis zu vier möglichen Parameter-Fähnchen auf der ersten Stufe der Fortschreibungsprüfung führt. Exakt aus diesem Grund kommt ja das BVerfG nach meinem Verständnis in Rn. 154 zu dem Schluss, dass die Berliner Besoldung beispielsweise im Jahr 2020 in den Besoldungsgruppen A14, A15 und A16 trotz des massiv verletzten (mittelbaren) Abstandsgebots nicht verfassungswidrig war, hauptsächlich weil es jeweils keine weiteren Fähnchen aus den ersten drei Prüfparametern gab. Ein ähnliches Bild ergibt sich in meinen Augen am aktuellen Rand für den Bund: Wendet man die BVerfG-Methodik 1:1 auf die Bundesbesoldung der Jahre 2020 bis 2025 an, findet man für die ersten drei Parameter in den Besoldungsgruppen A14, A15 und A16 mutmaßlich ebenfalls keine Fähnchen, siehe hier.

Dennoch bin ich auch für die höheren Besoldungsgruppen nicht ganz so pessimistisch wie manch anderer Forenteilnehmer, und zwar aus zwei Gründen:

a) Nach meinem Verständnis kann eine massive Unterschreitung der Mindestbesoldung in den Augen des BVerfG auch losgelöst von der Fortschreibungsprüfung unter Umständen Implikationen für höhere Besoldungsgruppen haben. Entsprechende Stichworte sind unter anderem die im Beschluss genannten etwaigen "Anforderungen an die gesetzgeberische Reaktion auf mittelbare Verstöße gegen das Abstandsgebot" (Rn. 93) sowie die in Rn. 148 beschriebene "nachhaltige Erschütterung" des Besoldungsgefüges und mögliche Folgen daraus. Entsprechend würde ich nicht ausschließen, dass das BVerfG in einer seiner nächsten Entscheidungen diesbezüglich noch ein wenig nachschärfen könnte.

b) Die Ermittlung der ersten drei Parameter der Fortschreibungsprüfung kann in meinen Augen an mehreren Stellen methodisch hinterfragt und kritisiert werden. Zwar ist die Bemessung der Besoldungsindizes keinesfalls per se "evident sachwidrig" (was ja teilweise hier postuliert wird), aber es gibt andere gewichtige Aspekte: Beispielsweise lässt sich zeigen, dass die Gesetzgeber in den Jahren vor 1996 der "Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards" bei weitem nicht hinreichend Rechnung getragen haben, was sie aber nach Leitsatz 8 des BVerfG-Beschlusses hätten tun müssen. Somit dürfte das Jahr 1996 mutmaßlich kein geeigneter Startpunkt für die Fortschreibungsprüfung sein, da bereits im Ausgangspunkt eine grob verfassungswidrige Verletzung des Alimentationsprinzips zu konstatieren gewesen sein dürfte. Ein weiterer Punkt ist die Zuordnung zwischen den BAT- und den TVöD/TV-L-Gruppen, man vergleiche beispielsweise nur mal die angebliche "Entwicklung" der Entgeltgruppen E12 und E14 beim Übergang in die neue Tarif-Systematik. Auch bezüglich der Wahl des Lohnindex lassen sich aus meiner Sicht Fragen stellen (Warum wird beispielsweise nicht der offizielle Vollzeitlohnindex des Statistischen Bundesamtes herangezogen?). Usw. usf.

Somit bleibt aus meiner Sicht abzuwarten (und ja, die zeitliche Dimension unseres Themas ist in der Tat auch in meinen Augen ausgesprochen unschön), wohin die Reise schlussendlich gehen wird..

Rheini

Ich würde noch eine praktische erwägung hinzufügen. Wenn die Besoldung von unten massiv erhöht wird und nach oben hin dies abnimmt bzw. nicht erfolgt frage ich mich, wer dann noch nach höheren Besoldungsgruppen strebt.

Wenn ein guter Sachbearbeiterposten nur 500 Euro weniger einbringt, als eine Abteilung zu führen, wird es dünn bei den Bewerbern.

Haftnotiz

Zitat von: Zerot in 09.04.2026 14:20Ich werde tatsächlich vor Ort sein.

Wenn du schon einmal persönlich vor Ort bist, solltest du das Thema "fiktives Partnereinkommen" ansprechen.

despaired

Zitat von: Haftnotiz in 09.04.2026 19:26Wenn du schon einmal persönlich vor Ort bist, solltest du das Thema "fiktives Partnereinkommen" ansprechen.

Gibt es denn dazu eine Klage die aktuell zur Entscheidung ansteht? Sonst wäre das genau so als ob jemand fragt wie man auf dem Oktoberfest die Farbe der Zelte findet - Null hilfreich.

BerndStromberg

Zitat von: Rheini in 09.04.2026 17:44Ich würde noch eine praktische erwägung hinzufügen. Wenn die Besoldung von unten massiv erhöht wird und nach oben hin dies abnimmt bzw. nicht erfolgt frage ich mich, wer dann noch nach höheren Besoldungsgruppen strebt.

Wenn ein guter Sachbearbeiterposten nur 500 Euro weniger einbringt, als eine Abteilung zu führen, wird es dünn bei den Bewerbern.
Der Aspekt macht mir für den hD noch Hoffnung. Der Fachkräftemangel schlägt v.a. dort zu, weil die Wirtschaft meist deutlich besser zahlt (zb bei Juristen). Wenn der Bund im Wettbewerb mit den Ländern nicht endgültig ins Hintertreffen geraten will, muss er auch oben zumindest etwas aufstocken.

Cancun86

Ist zwar nur eine kleine Gewerkschaft aber wenigstens mal eine die den Mund auf macht

https://www.vsb-bund.de/index.php/2026/aalim

Ozymandias

Zitat von: despaired in 09.04.2026 19:45Gibt es denn dazu eine Klage die aktuell zur Entscheidung ansteht? Sonst wäre das genau so als ob jemand fragt wie man auf dem Oktoberfest die Farbe der Zelte findet - Null hilfreich.

Vor dem BVerfG nein. Siehe Jahresvorschau und selbst die kann weitere 2-3 Jahre in Anspruch nehmen.

Ruhestellungen benötigen übrigens immer die Zustimmung beider Parteien und können jederzeit wieder aktiv gestellt werden.
Bei Widersprüchen muss man dann ggf. mit Untätigkeitsklagen nachhelfen.
Vor Gericht helfen ggf. Verzögerungsrügen.

Das muss leider alles konsequent durchgezogen werden, da ansonsten alles liegen gelassen wird - nach historischer Erfahrung.

Alexander79

Zitat von: Rheini in 09.04.2026 17:44Ich würde noch eine praktische erwägung hinzufügen. Wenn die Besoldung von unten massiv erhöht wird und nach oben hin dies abnimmt bzw. nicht erfolgt frage ich mich, wer dann noch nach höheren Besoldungsgruppen strebt.

Wenn ein guter Sachbearbeiterposten nur 500 Euro weniger einbringt, als eine Abteilung zu führen, wird es dünn bei den Bewerbern.
Mein Gott, dann sollen sie halt gehen.
Können zwar wieder viele nicht hören, aber Deutschlands Bundeswehr hat eh mit am meisten Offiziere, auf deutsch, Personen im gehobenen oder höheren Dienst.

Ich frag mich echt wie andere Länder zB ihre Streitkräfte führen können ohne soviele gD und hDler.

Wenn 10-20% in diesem Bereich wegfallen würde, würde wahrscheinlich vieles sogar besser laufen.

Beamtenhustler

Zitat von: Cancun86 in 09.04.2026 20:50Ist zwar nur eine kleine Gewerkschaft aber wenigstens mal eine die den Mund auf macht

https://www.vsb-bund.de/index.php/2026/aalim

Danke für den Link. "Zunehmend nicht mehr erklärbar". Da wächst ein zartes Pflänzchen des Widerstands, aber wirklich ein ganz ganz zartes. Nicht mehr erklärbar hätte es auch getan und selbst das...

SwenTanortsch

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 06:06Mein Gott, dann sollen sie halt gehen.
Können zwar wieder viele nicht hören, aber Deutschlands Bundeswehr hat eh mit am meisten Offiziere, auf deutsch, Personen im gehobenen oder höheren Dienst.

Ich frag mich echt wie andere Länder zB ihre Streitkräfte führen können ohne soviele gD und hDler.

Wenn 10-20% in diesem Bereich wegfallen würde, würde wahrscheinlich vieles sogar besser laufen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist der Dienstherr auch für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Offiziere der Bundeswehr.

Die Bundesrepublik Deutschland hat jeden ihrer Offiziere ernannt und mit einem Dienstgrad versehen.

Als Folge des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses sind insbesondere folgende Grundrechte von Offizieren mit ihrer Ernennung eingeschränkt:

- Recht auf körperliche Unversehrtheit.
- Freiheit der Person.
- Meinungsfreiheit.
- Versammlungsfreiheit.
- Freizügigkeit.
- Unverletzlichkeit der Wohnung.
- Petitionsrecht.

Seitdem die Bundesrepublik Deutschland ab 1992 wieder Auslandseinsätze begonnen hat, sind über 100 Bundeswehrangehörige im Ausland ums Leben gekommen.

Die Anzahl vom im Auslandseinsatz körperlich verletzten Bundeswehrangehörigen liegt deutlich höher. Die Anzahl psychischer Erkrankungen - insbesondere PTBS - liegt noch einmal deutlich höher. Auch deshalb gibt es ein Einsatz-Weiterverwendungsgesetz.

Als Folge des Alimentationsprinzips verfügen ebenfalls sämtliche Offiziere der Bundeswehr über ein grundrechtsgleiches Recht auf amtsangemessene Besoldung und Alimentation.

Die Besoldung und Alimentation der Offiziere der Bundeswehr ist mindestens bis in Teile der Dienstgradgruppe der Hauptleute nicht amtsangemessen, wie das die Bundesrepublik Deutschland eingestanden hat.

Die Offiziere der Bundesrepublik sollen deshalb gehen, ist Dein Lösungsansatz.

Ich habe vier Fragen an Dich, Alex:

1. Bist Du eigentlich Beschäftigter im öffentlichen Dienst?

2. Welchen Zweck verfolgst Du mit Kommentaren wie dem gerade vollzogenen hier im Forum?

3. Bist Du weiterhin der Ansichten, die Du gerade vertreten hast?

4. Kannst Du nachvollziehen, dass Du für mich kein Gesprächspartner mehr bist, den ich ernst nehmen kann, wenn Du hier weiterhin ohne sachlichen Grund solche Sichtweisen vertrittst?

Ich wäre Dir für möglichst präzise Antworten verbunden. Sollten die Antworten erneut das Dich m.E. gänzlich disqualifizierende Niveau Deines gerade vollzogenen Kommentars erreichen wollen, wäre ich Dir verbunden, wenn Du besser nicht antwortest. Denn Du darfst Dir sicher sein, dass Du hier im Forum Leser hast, die von dem, was ich gerade dargestellt habe, unmittelbar betroffen sind.

Danke.

Candyman

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 06:06Mein Gott, dann sollen sie halt gehen.
Können zwar wieder viele nicht hören, aber Deutschlands Bundeswehr hat eh mit am meisten Offiziere, auf deutsch, Personen im gehobenen oder höheren Dienst.

Ich frag mich echt wie andere Länder zB ihre Streitkräfte führen können ohne soviele gD und hDler.

Wenn 10-20% in diesem Bereich wegfallen würde, würde wahrscheinlich vieles sogar besser laufen.

Das ist Richtig der Wasserkopf ist zu groß.

Die Mannschafter sind zu Dünn belegt und der Kern der Uffz.o.P und m.P Bereich ist zu dünn für die Masse an Offz u StOffz Posten

Wollen halt mehr leute Häuptling spielen als Indianer und die Entwertung der Uffz.o.P macht den Rest

Candyman

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 06:58Die Bundesrepublik Deutschland ist der Dienstherr auch für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Offiziere der Bundeswehr.

Die Bundesrepublik Deutschland hat jeden ihrer Offiziere ernannt und mit einem Dienstgrad versehen.

Als Folge des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses sind insbesondere folgende Grundrechte von Offizieren mit ihrer Ernennung eingeschränkt:

- Recht auf körperliche Unversehrtheit.
- Freiheit der Person.
- Meinungsfreiheit.
- Versammlungsfreiheit.
- Freizügigkeit.
- Unverletzlichkeit der Wohnung.
- Petitionsrecht.


Unabhängig von meiner Vorherigen Antwort stehe ich ganz hinter dem was du sagst Sven es gibt punkte die Sehr dafür sprechen was du geschrieben hast aber die Verteilungsmasse Passt in meinen Augen als Uffz.o.P nicht mehr.
Gerade wenn Entscheidungen getroffen werden müssen haben die vielen Häuptlinge viele dinge zu besprechen und man kommt nicht weiter.

Schlüü

@SWEN und @Candyman DANKE für die Ausführungen

ohxy

Zitat von: xap in 09.04.2026 15:02Falsch. Das die Gewerkschaften nicht Teil der Lösung sind haben sie hinlänglich bewiesen. Der Klageweg ist der einzige, der irgendwie irgendwann zu einer Lösung führt. Und auch für ruhendgestellte Widersprüche gibt es Lösungen. Das zeigen diverse Kläger auf Bundesebene, denen eine Bescheidung seitens BVA verwehrt wird.
In meinem Kollegenkreis (Bundesbeamte) wird sich regelmäßig die Frage gestellt, wie man hinsichtlich der Besoldung klagt? Unsere tollen Gewerkschaften klären hierzu m.M.n. überhaupt nicht auf. Spricht man mal wen zu dem Thema a.A. an, wird ausgewichen, weil man selbst keine Ahnung hat.