Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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wieauchimmer

Zitat von: Blinkaa in Gestern um 16:51Bayernmodell hin oder her.. Von Ortszuschlägen ist jetzt überhaupt keine Rede mehr?

Leider nicht - das wäre nochmal eine große Stellschraube gewesen für die leistungsorientierten Familien in Ballungsgebieten, wo ohnehin beide Elternteile arbeiten um über die Runden zu kommen (ein Ergänzungszuschlag also ohnehin kein Thema ist und abschmilzt). Schade Marmelade. Jetzt werden manche in sich gehen und überlegen, ob man den Partner nicht irgendwie überreden kann weniger zu arbeiten für eine bessere Einkommens-Freizeit-Bilanz. Moderne Familien, die gerne alles gleichermaßen unter einem Hut bekommen wollen, sind derzeit scheinbar nicht so en vogue. Leistungsanreize werden scheinbar auch im ÖD missverständlich gesetzt.

Dann wird meine Frau wohl auf 20 Std. runter gehen, damit ich den vollen Ergänzungszuschlag bekomme. Ein Hoch auf unser wachsendes BIP.

BeamtenBund

Zitat von: Rheini in 14.04.2026 08:12Ja und ich habe gerade einen 4-Wöchige kostenfreien Zugang beantragt.

www.sack.de


@Rheini, konntest Du den Artikel Dir zu eigen machen?
Gibt es die Chance den hier zu erhalten?


Bundesjogi

Ehrlich gesagt verstehe ich das Geheule wegen des "fiktiven Partnereinkommens" nicht. Ist doch recht klar geregelt, wer keinen Partner hat braucht auch kein Geld für einen. Wer einen Partner hat, der arbeiten kann muss schauen, dass der arbeitet oder ihn selbst versorgen. Partner die nicht arbeiten können (wegen Krankheit oder Pflege) bekommen den Zuschlag. Alleinerziehende bekommen auch einen (ausreichend Kinder vorausgesetzt). Genau so der Bestandteil für Kind 3-X. Das wird sich ausgeführt anhand der Vorgaben des Urteils. Da ist nichts Fiktives, sondern die (meiner Meinung nach berechtigte) Forderung, dass gesunde Partner auch arbeiten können (ist ja nun wirklich auch nicht in einem ausufernden Umfang). Das ist nicht nur überraschend sauber sondern löst auch das Problem, dass ein Beamter ohne Ausbildung Alleinverdiener sein können müsste, was bei Angestellten oftmals mit Ausbildung oder sogar Hochschulabschluss nicht unbedingt gelingt. Ohne das hätte man (wurde hier ja zur Genüge ausgebreitet) eine enorme Höhe an Grundbesoldung im einfachen Dienst beschließen müssen. Das wäre nicht nur sehr teuer geworden sondern hätte ein Gerechtigkeitsproblem im Vergleich zu Angestellten (ich rede hier nicht nur vom ö.D. sondern von allen) geschaffen.

Ich hab's ja auch schon immer gesagt, am Ende gibt es für alle ein bisschen mehr, weil der Dienstherr nicht mit Geld um sich schmeißen will (bzw. kann) und eine weitere Stauchung weder in seinem Interesse liegt noch juristisch einfach zu begründen wäre. Um Nachzahlungen kann man kämpfen wenn man die Mittel und Nerven dazu hat oder man lässt es halt. Die wurden ja recht spitz (sorry, kleiner Joke) ausgerechnet für die einzelnen Jahre. Da kann man erfolgreich sein oder auch nicht, einen langen Atem wird man aber brauchen da es ja jetzt explizit ein Gesetz gibt, das das aufgreift.

Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist so eine Erhöhung (auch wenn sie in einigen Fällen sehr moderat ist) schon ein Wort. Die 41-Stunden-Woche steht da auf einem anderen Blatt und wer deshalb sauer ist, den kann ich verstehen. Aber an der Besoldung an sich? Da ist meiner Meinung nach nichts mehr verkehrt. Auch wenn natürlich gleich wieder die Leute kommen, deren größte Schwäche es ist, Workaholic zu sein und die überall anders ja so viel mehr verdienen könnten :P

Rheini

Zitat von: BeamtenBund in Gestern um 17:08@Rheini, konntest Du den Artikel Dir zu eigen machen?
Gibt es die Chance den hier zu erhalten?



Habe bisher keinen Zugang erhalten und werde mich natürlich an die Vertragsbedingungen halten.

Alexander79

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 17:09Ehrlich gesagt verstehe ich das Geheule wegen des "fiktiven Partnereinkommens" nicht. Ist doch recht klar geregelt, wer keinen Partner hat braucht auch kein Geld für einen. Wer einen Partner hat, der arbeiten kann muss schauen, dass der arbeitet oder ihn selbst versorgen. Partner die nicht arbeiten können (wegen Krankheit oder Pflege) bekommen den Zuschlag.
Und was ist wenn der Soldat/Beamte auf Lehrgang 500Km von zu Hause weg ist.
Soll dann das zweijährige Kind alleine zu Hause bleiben oder kann man zukünftig einen unliebsame Personalmaßnahme ablehnen mit der Begründung sonst nicht angemessen alimentiert zu werden.

Rheini

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 17:09Ehrlich gesagt verstehe ich das Geheule wegen des "fiktiven Partnereinkommens" nicht. Ist doch recht klar geregelt, wer keinen Partner hat braucht auch kein Geld für einen. Wer einen Partner hat, der arbeiten kann muss schauen, dass der arbeitet oder ihn selbst versorgen. Partner die nicht arbeiten können (wegen Krankheit oder Pflege) bekommen den Zuschlag. Alleinerziehende bekommen auch einen (ausreichend Kinder vorausgesetzt). Genau so der Bestandteil für Kind 3-X. Das wird sich ausgeführt anhand der Vorgaben des Urteils. Da ist nichts Fiktives, sondern die (meiner Meinung nach berechtigte) Forderung, dass gesunde Partner auch arbeiten können (ist ja nun wirklich auch nicht in einem ausufernden Umfang). Das ist nicht nur überraschend sauber sondern löst auch das Problem, dass ein Beamter ohne Ausbildung Alleinverdiener sein können müsste, was bei Angestellten oftmals mit Ausbildung oder sogar Hochschulabschluss nicht unbedingt gelingt. Ohne das hätte man (wurde hier ja zur Genüge ausgebreitet) eine enorme Höhe an Grundbesoldung im einfachen Dienst beschließen müssen. Das wäre nicht nur sehr teuer geworden sondern hätte ein Gerechtigkeitsproblem im Vergleich zu Angestellten (ich rede hier nicht nur vom ö.D. sondern von allen) geschaffen.

Ich hab's ja auch schon immer gesagt, am Ende gibt es für alle ein bisschen mehr, weil der Dienstherr nicht mit Geld um sich schmeißen will (bzw. kann) und eine weitere Stauchung weder in seinem Interesse liegt noch juristisch einfach zu begründen wäre. Um Nachzahlungen kann man kämpfen wenn man die Mittel und Nerven dazu hat oder man lässt es halt. Die wurden ja recht spitz (sorry, kleiner Joke) ausgerechnet für die einzelnen Jahre. Da kann man erfolgreich sein oder auch nicht, einen langen Atem wird man aber brauchen da es ja jetzt explizit ein Gesetz gibt, das das aufgreift.

Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist so eine Erhöhung (auch wenn sie in einigen Fällen sehr moderat ist) schon ein Wort. Die 41-Stunden-Woche steht da auf einem anderen Blatt und wer deshalb sauer ist, den kann ich verstehen. Aber an der Besoldung an sich? Da ist meiner Meinung nach nichts mehr verkehrt. Auch wenn natürlich gleich wieder die Leute kommen, deren größte Schwäche es ist, Workaholic zu sein und die überall anders ja so viel mehr verdienen könnten :P

Der DH hat doch Stellschrauben den Alleinverdiener im GG abzuschaffen und vieles neu zu regeln. Bis dahin  8) .

Und wo finde ich dein Argument "Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation" im GG? Ausser "Wenn alle sparen müssen, dann auch bei der Besoldung"?

Wie @Swen schon vor kurzem geschrieben hat. Wenn man bei dem GG oder Gesetzen sich "flexibel" zeigt, wo hört es dann auf? Auf welche Rechte bis Du bereit zu verzichten, um dich in der heutigen Zeit flexibel zu zeigen?

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 17:16Und was ist wenn der Soldat/Beamte auf Lehrgang 500Km von zu Hause weg ist.
Soll dann das zweijährige Kind alleine zu Hause bleiben oder kann man zukünftig einen unliebsame Personalmaßnahme ablehnen mit der Begründung sonst nicht angemessen alimentiert zu werden.

Das trifft einen wichtigen Punkt. Bei den Beamten wird quasi ein Arbeitsgebot für den Ehepartner eingeführt, bei den normalen Angestellten auch nun durch Reformen bei Einkommenssteuer und Krankenkasse massiv Druck zur Arbeitsaufnahme oder -erweiterung ausgeübt. Das alles ungeachtet zweier Tatsachen:
1. Der Arbeitsmarkt ist insbesondere für gut qualifizierte Kräfte derzeit nicht gut. Viele Unternehmen und auch der öffentliche Dienst haben Einstellu ngsstopps.
2. Die Versorgung mit Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder existiert mehr auf dem Papier als in der Realität. Ein Anspruch auf Ganztag in Kita und Schule ist schnell ins Gesetz geschrieben, in der Realität bauen gerade die Kitas Ganztagsplätze ab - Personalmangel. Wenn man überhaupt das Glück hat, einen Platz in einer Kita oder in einer offenen Ganztagsschule zu bekommen.

Aber das wird insbesondere die SPD noch merken, dass man den Kreis nicht quadratisch reden kann.

Amtsschimmel

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 17:06Leider nicht - das wäre nochmal eine große Stellschraube gewesen für die leistungsorientierten Familien in Ballungsgebieten, wo ohnehin beide Elternteile arbeiten um über die Runden zu kommen (ein Ergänzungszuschlag also ohnehin kein Thema ist und abschmilzt). Schade Marmelade. Jetzt werden manche in sich gehen und überlegen, ob man den Partner nicht irgendwie überreden kann weniger zu arbeiten für eine bessere Einkommens-Freizeit-Bilanz. Moderne Familien, die gerne alles gleichermaßen unter einem Hut bekommen wollen, sind derzeit scheinbar nicht so en vogue. Leistungsanreize werden scheinbar auch im ÖD missverständlich gesetzt.

Dann wird meine Frau wohl auf 20 Std. runter gehen, damit ich den vollen Ergänzungszuschlag bekomme. Ein Hoch auf unser wachsendes BIP.

Wie kommst du darauf, dass du mit arbeitsfähiger Frau den Ergänzungszuschlag erhältst?

egal

Zitat von: Fluglotse in Gestern um 16:56Was soll das bedeuten ? Der Dienstherr kann wohl kaum hergehen und unsere Pension um 2 % kürzen.
Die 71,xx % werden wohl bleiben, denke ich.
Ich bin auch A12 und würde sofort Klage bei einer Pensionskürzung einreichen.
Ich würde denken das diese Regelung für künftige Berechnungen ab Jahr **xyz* gelten.
Zitat von: Fluglotse in Gestern um 16:56Was soll das bedeuten ? Der Dienstherr kann wohl kaum hergehen und unsere Pension um 2 % kürzen.
Die 71,xx % werden wohl bleiben, denke ich.
Ich bin auch A12 und würde sofort Klage bei einer Pensionskürzung einreichen.
Ich würde denken das diese Regelung für künftige Berechnungen ab Jahr **xyz* gelten.
im Gesetzentwurf steht das der Ruhegehaltssatz von 71,75 auf 69,76 gekürzt wird!

BVerfGBeliever

Zitat von: egal in Gestern um 17:35im Gesetzentwurf steht das der Ruhegehaltssatz von 71,75 auf 69,76 gekürzt wird!
In § 5 Abs. 1 BeamtVG gab es bislang einen Faktor 0,9901 sowie in § 50f BeamtVG einen Abzug für Pflegeleistungen. Beide "Kürzungen" werden im Entwurf gestrichen..

Haushaltshilfe



Kann gelöscht werden. Habe die Stelle gefunden.


Bundesjogi

Zitat von: Rheini in Gestern um 17:19Der DH hat doch Stellschrauben den Alleinverdiener im GG abzuschaffen und vieles neu zu regeln. Bis dahin  8) .

Und wo finde ich dein Argument "Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation" im GG? Ausser "Wenn alle sparen müssen, dann auch bei der Besoldung"?

Wie @Swen schon vor kurzem geschrieben hat. Wenn man bei dem GG oder Gesetzen sich "flexibel" zeigt, wo hört es dann auf? Auf welche Rechte bis Du bereit zu verzichten, um dich in der heutigen Zeit flexibel zu zeigen?
Muss er halt nicht, wenn er es anders regelt. Es handelt sich ja nicht um einen Artikel des Grundgesetzes sondern einen hergebrachten Grundsatz des Beamtentums.

@Alexander das wird im Einzelfall zu prüfen sein. Das mag schon vorkommen und dann muss man sehen, ein unbetreutes Kleinkind berechtigt ja auch so schon zu Sonderurlaub. Wäre aber auch irgendwie unlogisch, wegen so einem Sonderfall Zuschläge für alle zu zahlen.

Peter2025

Wo hast du das genau her? Ich bin auch in der Whatsapp Gruppe und habe das nicht gelesen.



Zitat von: LeoMUC in Gestern um 10:10DPOLG hat das gerade in die WhatsApp Gruppe gepostet:

Kurzes Fazit für A7–A9 (Polizei 👮�♂️):

• 2025: +3 %
• 2026: mind. +2,8 % + neue Tabellen

👉 ABER das Entscheidende:
Untere & mittlere Gruppen (A7–A9) profitieren am stärksten durch die Reform:

• Einstieg höher (Stufe 1 fällt weg)
• Mindestbesoldung wird deutlich angehoben
• dadurch mehr als nur die Prozent-Erhöhung

💰 Realistisch insgesamt:
• A7: ca. +200–350 €
• A8: ca. +150–280 €
• A9: ca. +120–220 €

➕ Zusätzlich:
• Wechselschicht-/DUZ-Zulage: ca. +45 %

👉 Kurz gesagt: Für uns im mittleren Dienst gibt's spürbar mehr Geld – deutlich stärker als in höheren Besoldungen 👍

mima1958

Zitat von: egal in Gestern um 17:35im Gesetzentwurf steht das der Ruhegehaltssatz von 71,75 auf 69,76 gekürzt wird!

Übergangsregelungen aus Anlass des Bundesalimentationsgesetzes
In Versorgungsfällen, die vor dem 1. Mai 2026 eingetreten sind,
1.
entfällt ab dem 1. Mai 2026 die
a)
Berücksichtigung des Familienzuschlags der Stufe 1 als ruhegehaltfähiger Dienstbezug,
b)
Anwendung des Faktors nach § 5 Absatz 1 Satz 1 in der bis zum 30. April 2026 geltenden Fassung auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und
2.
wird der den Versorgungsbezügen zugrunde liegende Ruhegehaltssatz am 1. Mai 2026 mit 0,97226 vervielfältigt; dieser Ruhegehaltssatz gilt als neu festgesetzt."


Für Bestandspensionäre bleibt der Ruhegehaltssatz gleich, das Ergebnis wird aber mit 0,97226 statt 0,9901 multipliziert und der Abzug nach §50f fällt weg

Rallyementation

 werden die bereits erdienten vergangenen X mal Jahre mal ,,1,79375" beibehalten oder durch die ,,1,744" wertmindernd ersetzt?