Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Goldene Vier

Enthalten ist eine Aussage, was geplant ist, aber in der Anpassung 2026 sind keine Folgen aus der Entscheidung berücksichtigt....

ExponentialFud

Zitat von: Goldene Vier in 17.04.2026 13:45Enthalten ist eine Aussage, was geplant ist, aber in der Anpassung 2026 sind keine Folgen aus der Entscheidung berücksichtigt....

Nein, das haben sie schlicht nicht hinreichend zeitnah zu Stande bekommen. Die Rechnerei und politische Zahlenschubserei wird sich nun ein weiteres dreiviertel Jahr hinziehen. Vielleicht wollte man auch erst die Bundeszahlen sehen. Eine SPD, die da im Bund ja sagt, kann im Land kaum nein zu ähnlich hohen Zahlen sagen. (Natürlich modulo geringerem MÄE in NDS vgl. mit dem Bund)

Rukh

Das ist tatsächlich auch meine Hoffnung. Ich bin immerhin schon überrascht, dass man es nicht mit 2026 auf die lange Bank schiebt, sondern zunächst einmal die mindeste Anpassung für 2026 anschiebt.

Desperado

Ich habe irgendwo gelesen, dass -sofern die AA im Bund kommt- die Bundesbeamten demnächst 17% mehr verdienen als NDS Beamte (gleiche Besoldungsgruppe und Stufe vorausgesetzt). kann das so stimmen?

DerPauker

Das kommt wahrscheinlich sehr auf die jeweilige Stufe und Gruppe an. In meinem Fall (gerade nachgerechnet) wären es rund 11%. Der BUND wäre für mich aber nicht Top-Bezahler. Für 2026+2027 genommen (das wäre ja der Abschluss für den BUND, wenn ich es richtig verstanden habe) ist es im Moment Hessen und wahrscheinlich, wenn sie es denn auf den Weg bringen, Sachsen. Die sind ja schon jetzt schon ohne den eingerechnet Abschluss für 2025/2026 besser als der BUND bzw. nahezu identisch.

ExponentialFud

Zitat von: Desperado in 19.04.2026 13:28Ich habe irgendwo gelesen, dass -sofern die AA im Bund kommt- die Bundesbeamten demnächst 17% mehr verdienen als NDS Beamte (gleiche Besoldungsgruppe und Stufe vorausgesetzt). kann das so stimmen?


Jup. Schau die die beiden Tabellen an.

Bei mir W3: Fast 1900 EUR weniger als im Bund.

rw

Man darf aber auch nicht vergessen, dass der Bund nunmehr den verheiratetenzuschlag ins Grundgehalt integriert hat. Das verzerrt etwaige oberflächliche Vergleiche und sorgt gerade in kleineren A Besoldungen für deutliche prozentuale Steigerungen, die zumindest bei bishrig verheirateten, so gar nicht stattfinden, da dies ein Nullsummenspiel ist. Für Beamtenfamilien ist es aber schon nett.

Goldene Vier

Zitat von: DerPauker in 19.04.2026 14:43Das kommt wahrscheinlich sehr auf die jeweilige Stufe und Gruppe an. In meinem Fall (gerade nachgerechnet) wären es rund 11%. Der BUND wäre für mich aber nicht Top-Bezahler. Für 2026+2027 genommen (das wäre ja der Abschluss für den BUND, wenn ich es richtig verstanden habe) ist es im Moment Hessen und wahrscheinlich, wenn sie es denn auf den Weg bringen, Sachsen. Die sind ja schon jetzt schon ohne den eingerechnet Abschluss für 2025/2026 besser als der BUND bzw. nahezu identisch.

Man sollte Schleswig Holstein nicht aus den Augen verlieren, die für 2025 alleine schon 5 Prozent Anpassung und für 2026 nochmals zusätzlich 4 Prozent angekündigt haben....  angeblich soll da diese Woche die Drucksache in die Verbandsanhörung gehen...

ccb

Bis heute ist der Anhang 1 zur Familienergänzungszuschlagsverordnung für das Jahr 2024 nicht überarbeitet worden. Vermutlich hat man eingesehen, dass damit auch nichts zu retten ist und spart sich die Arbeit. Meine Anträge zu 2024 und 2025 werden jedenfalls nicht bearbeitet.
Ich habe die Hoffnung, dass tatsächlich im Hintergrund an einer wirklichen Lösung gearbeitet wird und diese Flickschusterei mit Ergänzungszuschlägen eingestellt wird.

Erpelente

Ich hatte am 02.02. diese Rückmeldung aus dem Finanzministerium erhalten. Es ist zumindest beabsichtigt, die Anlagen noch zu überarbeiten.

"Richtig ist, dass das Niedersächsische Besoldungsgesetz im Jahr 2024 eine Änderung dahingehend erfahren hat, dass vom Anwendungsbereich des Familienergänzungszuschlags nunmehr auch die ersten Kinder umfasst sind.
Die Details und insbesondere die konkrete Höhe des Zuschlags regelt die Familienergänzungszuschlagsverordnung inklusive der dazugehörigen Anlagen. Voraussetzung zur Berechnung der konkreten Beträge wiederum sind Angaben zur Höhe der Aufwendungen für die private Krankenversicherung sowie Daten der sozialen Grundsicherung wie z.B. die Höhe der Unterkunftskosten, die erst in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres (also hier konkret: des Jahres 2025) zur Verfügung stehen.

Die umfangreichen vorbereitenden Arbeiten für die Verordnung auf Arbeitsebene sind nunmehr abgeschlossen und es ist beabsichtigt, das formelle Verfahren in Kürze zu starten."

Dogmatikus

#100
Ich habe mir mal den Spaß gemacht und für Niedersachsen unter Nutzung der offiziellen Zahlen zum Medianäquivalenzeinkommen (dort unter AR.7) eine Tabelle erstellt, wie sie sich unter Berücksichtigung des BVerfG sowie ohne Anrechnung eines Partnereinkommens darstellen würde.

Die Tabelle startet mit der Mindestbesoldung oben links in der Tabelle bei A5 Stufe 2 ohne Anrechnung eines Partnereinkommens nach der bekannten Formel 2,3 * 0,8 * MÄE zzgl. PKV, abzgl. Kindergeld.

Zu beachten ist,
  • dass es sich bei den Beträgen sämtlich um Nettobeträge handelt. Sowohl das MÄE wird unter der Verlinkung netto angegeben als auch das BVerfG rechnet mit Netto-Beträgen.
  • die monatlichen Beträge naturgemäß keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld ausweisen
  • die dort dargestellten Beträge mittels (nicht überbordender) Familienzuschläge für Partner, Kind 1 und 2 erreicht werden dürfen
 

Aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundes habe ich die meiner Meinung nach einzig wirklich gelungenen Idee entnommen, nämlich fixe prozentuale Abstände einerseits zwischen den Stufen (2,7%) und andererseits zwischen den Besoldungsgruppen (eD 2,2%, mD 5%, gD 10%, hD 11%).

Mir selbst lag dann noch die R-Besoldung "am Herzen". Dort habe ich den Ausgangswert R1 Stufe 2 gleichgesetzt mit A14 Stufe 4. Systematisch ergibt das deshalb Sinn, weil R1 derzeit etwa A14 und R2 etwa A15 entsprechen soll, was durch die Tabelle ebenfalls erreicht wird.

Wenn ich da ganz uneigennützig meine derzeitige Position suche, stelle ich fest, dass ich derzeit knapp 49% des errechneten Tabellenwerts erhalte. Schade.  :)

Finanzer

@Dogmatikus: Etwas ähnliches hatte ich mir für Hessen bereits nach dem 2020er Urteil gebastelt, nach dem Update mit dem MÄE wirds langsam unübersichtlich.

Kleine Anmerkung: Grundsätzlich ist ein angemessener Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder Verfassungsmäßig.
Ich habe hierzu in meiner Tabelle als Worst Case ein maximum von 30% des Grundgehaltes angenommen.
Dementsprechend müsste man die Werte in Ihrer Besoldungstabelle kürzen, dadurch wird das Bild verfeinert.

Und wenn sie sich richtig ärgern wollen, rechnen sie alle Jahre durch, in welchen Sie Widerspruch eingelegt haben und berechnen Sie ihren Zinsschaden.

Dogmatikus

#102
Zitat von: Finanzer in 21.04.2026 14:01@Dogmatikus: Etwas ähnliches hatte ich mir für Hessen bereits nach dem 2020er Urteil gebastelt, nach dem Update mit dem MÄE wirds langsam unübersichtlich.

Kleine Anmerkung: Grundsätzlich ist ein angemessener Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder Verfassungsmäßig.
Ich habe hierzu in meiner Tabelle als Worst Case ein maximum von 30% des Grundgehaltes angenommen.
Dementsprechend müsste man die Werte in Ihrer Besoldungstabelle kürzen, dadurch wird das Bild verfeinert.

Und wenn sie sich richtig ärgern wollen, rechnen sie alle Jahre durch, in welchen Sie Widerspruch eingelegt haben und berechnen Sie ihren Zinsschaden.

Den Hinweis auf Familienzuschläge hatte ich bereits in meinem Post als 3. Bullet Point aufgenommen. Ebenso könnten ja Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld noch zu moderaten Abzügen des Monatswerts führen (2. Bullet Point).

Dogmatikus

Ich habe gerade von einem interessierten Mitstreiter den Hinweis bekommen, dass das OVG Lüneburg im Rahmen einer Konkurrentenklage entschieden hat, dass R2 gegenüber A16 das höhere Statusamt ist, da es im Endgehalt höher liegt.

Dementsprechend müsste man R1 eher an A15 und R2 eher an A16 orientieren. Das würde die gesamte R-Tabelle natürlich nochmal kräftig nach oben schieben...

MKenshi

Diese Zahlen erscheinen mir sehr unrealistisch. Ich gehe davon aus, dass das Land Niedersachsen in dieser Angelegenheit noch einen sehr langen Entscheidungsprozess vor sich haben wird.

Es ist schade, dass die Gerichte bei der Umsetzung kaum Einfluss haben und Verzögerungen dadurch nicht verhindert werden.