Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: uniprof in 25.04.2026 11:24Die Landesregierung spricht nur von einer 1:1 zu Übertragung, und zitiert die 2.8% nur als Ergebnis der Tarifverhandlung. Wenn es wirklich 1:1 sein soll, müsste es mehr als 2.8% sein wegen des Sockelbetrags. So finde ich die Aussage der GdP logisch.

Ja, die Aussage der GdP ist logisch. Dennoch ist die Methodik nicht zwangsläufig. Zudem ist die technisch-mathematische Herleitung der 3,36% eine Sache. Die Kommunikation ist eine andere Sache.

Wenn ich daher mal davon ausgehe, dass die Informationen der GdP richtig sind, dann Frage ich mich, weshalb die übrigen Gewerkschaften diese Logik mit dem sich daraus ergebenden Ergebnis verschweigen und weiterhin von 2,8% reden. Dies gilt auch für das Land, was eben auch nur von der 1:1 Übertragung in Reinform spricht.

Die Gewerkschaften und das Land sind doch sonst nicht verlegen darum, vermeintlich gute Nachrichten zeitnah zum kommunizieren!?

Schneewitchen

Zitat von: Cherry in 25.04.2026 13:46Wenn man die Stellungnahme liest, sieht es nicht wie ein Versehen aus. Es wird ja explizit darauf hingewiesen, das hier durch ein höherer Betrag berücksichtigt wird als bei den Angestellten. Den anderen Stellungnahmen kann ich nur die eins zu eins Übertragung mit dem Sockel 100 € System gerecht erkennen. Wenn das Land das wirklich so machen sollte, sieht man schon das mit dem nächsten Gesetz wohl noch ein paar Änderungen kommen werden.

Wenn das keine "Ente" ist, dann zeigt das m.E, dass es jenseits des Tarifergebnisses einen weiteren Anpassungsbedarf von wenigstens 0,536% bei allen Besoldungsgruppen gibt. Wäre das nicht so, dann würde man freiwillig sicherlich nicht diese Differenz zum Tarifergebnis an alle Besoldungsgruppen ausschütten.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 24.04.2026 13:52Ganz so falsch denkst du nicht. Nur wenn der DH jetzt schon freiwillig die Bezüge ab z.B. 2013 bis heute anpassen würde, wer soll das bezahlen? Und vielleicht kommt man ja für die Vergangenheit mit einem blauen Auge davon. Beispiel  : Haben auch die Ansprüche auf Nachzahlung,  die nicht widersprochen haben. Wieviel Beamte haben widersprochen, nur 10 Prozent,  prima Geld gespart.

Für die Vergangenheit kann man sicherlich die Nachzahlungen auf Beamte eingrenzen, die geklagt haben oder Widerspruch für die betreffenden HHJ eingelegt haben. Die Besoldungstabellen müssten dann aber dennoch rückwirkend angepasst- und dann forstgeschrieben werden. Insofern würde es dann zu einer anderen aktuellen Besoldungstabelle in 2026 kommen, die dann auch als Basis für die aktuellen Prüfungen auf Verfassungskonformität dienen müsste!?

Casiopeia1981

Die rückwirkende Anpassung für etliche Jahre wird nur auf die Personen zutreffen, die gegen die Besoldung Widerspruch eingelegt haben bzw. die Klagen. 

Am Ende wird eine Besoldungsstruktur stehen, die auf die Zukunft abstellt.

Also warten wir den Sommer ab, es wird jedenfalls in der Grundbesoldung (deutlich) nach oben gehen.


Robertbob

Das eine rückwirkende Anpassung nur für diejenigen zutrifft, welche zumindest einen Widerspruch eingelegt haben, durfte ich vor vielen Jahren am eigenen Leib erfahren. Hatte nicht geglaubt, daß der Widerspruch überhaupt was bringt, nichts gemacht und dadurch zig Tausende DM (für die Jüngeren  im Forum Deutsche Mark) verloren.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 25.04.2026 18:28Das eine rückwirkende Anpassung nur für diejenigen zutrifft, welche zumindest einen Widerspruch eingelegt haben, durfte ich vor vielen Jahren am eigenen Leib erfahren. Hatte nicht geglaubt, daß der Widerspruch überhaupt was bringt, nichts gemacht und dadurch zig Tausende DM (für die Jüngeren  im Forum Deutsche Mark) verloren.

Diese leidvoller Erfahrung habe ich auch schon machen dürfen, daher berzige ich seitdem den Grundsatz " Wer schreibt, der bleibt" in jedem Jahr.

LehrerInNRW

Abwarten und Tee trinken.
Dieses Ganze hätte, wäre, wenn ist nur noch ermüdend.
Wenn der Gesetzentwurf da ist können/werden wir uns immer noch genug aufregen.




Egge2206

Zitat von: LehrerInNRW in Gestern um 19:12Abwarten und Tee trinken.
Dieses Ganze hätte, wäre, wenn ist nur noch ermüdend.
Wenn der Gesetzentwurf da ist können/werden wir uns immer noch genug aufregen.





Und somit hätte sich der Sinn eines Forums erübrigt ne?

Schneewitchen

Zitat von: Egge2206 in Heute um 08:21Und somit hätte sich der Sinn eines Forums erübrigt ne?

Richtiger Einwand! Wenn man lange genug im öD ist und dieses ganze Besoldungsthema lange genug mitgemacht hat, dann wird das eben irgendwie zum Dauerthema: Nullrunden, Sonderopfer, zeitverzögerte Übernahme der Tarifergebnisses, Wegfall Urlaubsgeld,  Einfrieren Weihnachtsgeld usw. Über die Jahre durfte man sich immer und immer wieder die stereotype Ansage aus dem Leierkasten anhören " die Haushalts- oder Kassenlage lässt xxxxx nicht zu".

Über die Jahre hat sich bei allen Dienstherren eine systematische Unterbesoldung kulmiliert, die jetzt mal beim BVerfG angemessen gewürdigt wurde. Und selbst unter diesen klaren Verhältnissen, die eigentlich jedem DHn zur Aufgabe macht, die besoldungstechnischen Sünden der Vergangenheit jetzt zu bereinigen, wird wieder teilweise auf Zeit gespielt, es wird wieder getrickst (fiktives Partnereinkommen) und es wird wieder die Kassenlage ins Spiel gebracht ( NRW FM aus April: "Die allgemeine ökonomische Lage in Deutschland lässt keine großen Spielräume zu!"

Ich kann verstehen, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen schon im Vorfeld eines Gesetzesentwurfs, aus den o.g. Gründen, aufregen. Es geht mir nicht anders.

Selbstverständlich wird die Aufregung nochmals gewaltig steigen, wenn das Gesetz dann mal da ist. Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass man jetzt mal aus alten Fehlern konsequent lernt. Es wird weiter gespart werden und nur die aller nötigsten Anpassungen umgesetzt werden. Wir werden weiter in jedem Jahr unsere Widersprüche schreiben und es werden weitere Klagen geführt werden, weil der FM NRW (wie andere auch) weiter tricksen wird.

Diese Erwartung teile ich auch mit vielen anderen Betroffenen.

Doch, man kann sich derzeit trefflich über das ganze Thema aufregen. Und das findet eben in entsprechenden Foren, wie hier, seinen Niederschlag.

Nicht jeder hat die Muße, um die Ruhe Tee zu trinken und abzuwarten. Wer das aber kann, sich aber von den Diskussionen ( zugegebenermaßen über ungelegte Eier) hier im Forum genervt fühlt, dem sei angeraten, hier nicht alles zu verfolgen. Dann ist der Nervfaktor gleich geringer. 8)


AR76

Zitat von: Rheini in Heute um 12:23https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gesundheitsreform-karl-josef-laumann-verlangt-einsparungen-auch-bei-beamten-a-5066f195-6145-4d4f-a0b7-d8733f6251b4?sara_ref=re-so-app-sh

Da ist mein Nervfaktor direkt wieder höher ...
War doch klar. Genau so wie Umfrage vom WDR nach der fast alle wollen, dass Selbständige und Beamte in die Rentenversicherung einzahlen. Das es die Haushalte dann endgültig durch die AN- und AG-Beiträge sprengt,erklärt keiner. Es sei denn, wir sollen es aus unserem aktuellen Gehalt selber zahlen, auch die Ansichten kenne ich.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 12:23https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gesundheitsreform-karl-josef-laumann-verlangt-einsparungen-auch-bei-beamten-a-5066f195-6145-4d4f-a0b7-d8733f6251b4?sara_ref=re-so-app-sh

Da ist mein Nervfaktor direkt wieder höher ...

Danke für den Link :) ! Das passt ja schön zu meinem kleinen Beitrag von eben.

Das hat ja lange gedauert bis in diesem Kontext auch entsprechende Forderungen formuliert worden sind.

Abgesehen von den reinen Forderungen, auch im Beihilferecht jetzt tüchtig Verschlechterungen einzubauen und die Besoldungsfortzahlung im Krankheitsfalle jetzt endlich auch zur Disposition zu stellen, regt mich das im Gesamtkontext wieder maßlos auf.

Eine jahrelange, systematische und vorsätzliche  Unterbesoldung ist jetzt vom BVerfG festgestellt worden. Während aber noch die Masse der DHn bei den jetzt notwendigen Nachbesserungen massiv herumeiern, kann man an einer anderen Stelle des Beamtenbesoldungs- und versorgungssystems nicht schnell genug schon wieder eine "Verschlechterungssau" durch's Dorf treiben.....

Rheini

Echte Motivation für z. B. einen Polizisten sich ins Getümmel zu stürzen, wenn er im Ernstfall nur 6 Wochen Bezüge erhält ..

NoRhWe

Die volle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sollte aber wirklich an die 6-Wochen-Frist der AN gekoppelt werden. Danach kann man immer noch auf 80% gehen (wegen der PKV etwas mehr als bei der GKV), was auch niemanden in Armut reißt. Wir haben schon einige Kollegen, wo sich die Zurruhesetzung wegen DU schon arg hinzieht, das ist dann in der Öffentlichkeit schwer vermittelbar.

Aber klar, die Kürzung sollte keinesfalls bei Dienstunfällen erfolgen, das gebietet ja schon die gegenseitige Treuepflicht. 

/ Sorry, off Topic!

Rheini

Zitat von: NoRhWe in Heute um 12:53Die volle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sollte aber wirklich an die 6-Wochen-Frist der AN gekoppelt werden. Danach kann man immer noch auf 80% gehen (wegen der PKV etwas mehr als bei der GKV), was auch niemanden in Armut reißt. Wir haben schon einige Kollegen, wo sich die Zurruhesetzung wegen DU schon arg hinzieht, das ist dann in der Öffentlichkeit schwer vermittelbar.

Aber klar, die Kürzung sollte keinesfalls bei Dienstunfällen erfolgen, das gebietet ja schon die gegenseitige Treuepflicht. 

/ Sorry, off Topic!

Der Artikel beschreibt sehr schön, wie aus der Sicht des Verfasser das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis wirkt und wenn an einer Schraube gedreht wird, dies an einer anderen Stelle Berücksichtigung finden muss.