Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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WikingerBrot

Also wenn es keine volle Bezahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen gibt, dann so bleibt die Fürsorgepflicht des Dienstherren?

Also sehe ich als fast unmöglich dies umzusetzen, als Polizist oder Feuerwehrmann oder auch als JVA Beamter würd ich ja gar nichts mehr machen was mir schaden könnte.

Schneewitchen

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 10:20Also wenn es keine volle Bezahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen gibt, dann so bleibt die Fürsorgepflicht des Dienstherren?

Also sehe ich als fast unmöglich dies umzusetzen, als Polizist oder Feuerwehrmann oder auch als JVA Beamter würd ich ja gar nichts mehr machen was mir schaden könnte.

Abwarten. Die Wirtschaft läuft sehr schlecht. Viele Arbeitnehmern verlieren den Job oder haben Angst um selbigen. Das ist die Zeit, in der die "Beamtensau" durch's Dorf getrieben wird. In 36 DJ habe ich das schon mehrfach erlebt.

In solchen Zeiten bricht bekanntlich der Neid auf Beamte aus und man erkennt plötzlich all unsere Privilegien und ignoriert die Nachteile im System mit Beharrlichkeit. Werden wir in wirtschaftlich guten Zeiten nur belächelt, so müssen wir in Zeiten wie diesen eben auch mit diesem Neid und den daraus erwachsenden Forderungen leben.

In der Vergangenheit wurde auch immer alles mögliche gefordert, um die Privilegien der Beamten endlich abzuschaffen.Viel passiert ist nicht.

So wird das auch hier sein. Der Beamtenstatus ist eben ein Status sui generis. Nicht alles aus der Welt der "normalen" Arbeitnehmer ist auf Beamte übertragbar.

So auch eine mögliche Beschneidung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle. Wer das tatsächlich macht, der braucht auf die Kollegen bei  Polizei, Feuerwehr, KOD, Justizvollzugsdienst, Vollstreckungsdienste u.ä.  nicht mehr zählen.

Insofern wird auch hier Mal wieder nichts passieren.

Schneewitchen

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 10:20Also wenn es keine volle Bezahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen gibt, dann so bleibt die Fürsorgepflicht des Dienstherren?

Also sehe ich als fast unmöglich dies umzusetzen, als Polizist oder Feuerwehrmann oder auch als JVA Beamter würd ich ja gar nichts mehr machen was mir schaden könnte.

Und zum Thema Fürsorgepflicht des Dienstherren ließe sich viel sagen. Das ist wie das Dienst- und Treueverhältnis, stets relativ zu sehen.

Die Fürsorgepflicht des DH geht mitunter gegen "Null", wenn es gade zweckdienlich ist.

Rheini

#378
Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:53Und zum Thema Fürsorgepflicht des Dienstherren ließe sich viel sagen. Das ist wie das Dienst- und Treueverhältnis, stets relativ zu sehen.

Die Fürsorgepflicht des DH geht mitunter gegen "Null", wenn es gade zweckdienlich ist.

Der DH hat schon vor Jahren jedem einen -fiktiven- Ehepartner besorgt, der auch noch Geld verdient. Das hat nicht jeder.

Was willst Du noch?

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 11:16Der DH hat schon vor Jahren jedem einen -fiktiven- Ehepartner besorgt, der auch noch Geld verdient. Das hat nicht jeder.

Was willst Du noch?

Danke, dass Du mich an meine latente Undankbarkeit erinnerst. Diesbezüglich muss ich wohl noch an mir arbeiten. Mein fürsorglicher, gütiger und harmoniebedürftiger DH hat das nicht verdient☹️😥! - 😉😎

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 12:17Danke, dass Du mich an meine latente Undankbarkeit erinnerst. Diesbezüglich muss ich wohl noch an mir arbeiten. Mein fürsorglicher, gütiger und harmoniebedürftiger DH hat das nicht verdient☹️😥! - 😉😎

Geht doch  ::) .

blub1984w

Auf der Facebookseite der GdP wurde erneut von einer höheren Erhöhung der Grundbesol gesprochen, als es die Tarifeinigung vorsieht.

Schneewitchen

Zitat von: blub1984w in Heute um 14:32Auf der Facebookseite der GdP wurde erneut von einer höheren Erhöhung der Grundbesol gesprochen, als es die Tarifeinigung vorsieht.

Nun, dann kann man einen Fehler wohl in jedem Falle ausschließen. Es erstaunt dennoch, dass es sonst keine gleichlautende Quelle gibt.....

blub1984w

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 15:12Nun, dann kann man einen Fehler wohl in jedem Falle ausschließen. Es erstaunt dennoch, dass es sonst keine gleichlautende Quelle gibt.....

Finde ich auch interessant, dass man sonst nirgends ne Info findet dazu .

Cherry

Habe eine Mitteilung des VDLA bekommen. Hier wird jetzt von mindestens 2,8% gesprochen, Zulagen Zuschläge 2,8%. Das würde auch für die 3,36% oder Ähnliches sprechen

Schneewitchen

Zitat von: Cherry in Heute um 17:16Habe eine Mitteilung des VDLA bekommen. Hier wird jetzt von mindestens 2,8% gesprochen, Zulagen Zuschläge 2,8%. Das würde auch für die 3,36% oder Ähnliches sprechen

Schau einer an. Das spricht tatsächlich für die 3,36%.

Uriex

Heute Mittag gabs bei mir ne Portion Optimismus...

Beim letzten Mal in 2019 wurden die Mindestbeträge auch umgerechnet. Erinnere mich auch vage an eine Gesetzesbegründung der letzten Jahre wo dies auch mal mit dem Abstandsgebot begründet wurde.

In der Pressemitteilung wurde auch - hoffentlich- bewusst das Wort "systemgerecht" genutzt, was aufgrund des Abstandsgebotes an sich nur Umwandlung bedeuten kann. Und da die 3,36% in der untersten Besoldungsgruppe genau 100€ ausmachen, könnte es tatsächlich etwas mehr als gedacht geben...

Da wird vielleicht auch das offene Verfahren für die 2013/2014er Besoldung im Hinterkopf sein, wo Rot/Grün damals vor dem Landesverfassungsgericht auf die Nase gefallen war und auch danach keine 1:1 Übernahme für alle Besoldungsgruppen vorgenommen hat. Da will man es jetzt vielleicht nicht noch vermeintlich schlimmer machen bei den Abständen.