Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Eukalyptus

Zitat von: Rheini in Heute um 09:09Und wenn mein Beitrag sich auf einen anderen Beitrag bezieht? Wie möchtest Du das beurteilen?

@Rheini:
Falls du den Forenteilnehmern nicht zutraust den Zusammenhang deines Beitrages mit dem direkt vorhergehenden zu erkennen, könntest du z.B. mit einem @ den Vorposter auf den du dich beziehst, ausdrücklich kenntlich machen.

Das oben gesagte ist ohne jede Schärfe gemeint. Dazu sei noch gesagt dass die Unsitte des ,,Fullquote" bei anderen Forenteilnehmern und in anderen Beiträgen noch ganz anders in Erscheinung tritt. Wenn ich an die ellenlangen (auch gerade deswegen!) Diskussionsthemen zur amtsangemessenen Alimentation denke...

So, jetzt bin ich wieder still und bitte um Verzeihung für meine Themaabschweifung :-)

Umzug 1


Sputnik1978

Zitat von: Umzug 1 in Heute um 12:05Stellungnahme der Verbände wie schon geschrieben bis 06.05.2025 und Anhörung am 26.05.2025.

Diese Daten wurden hier oder in anderen Threads benannt.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat es bereits im Zuge der Erarbeitung des Referentenentwurfs Gespräche zwischen BMI und den Verbänden gegeben. Im Ergebnis dürften die nunmehrigen Stellungnahmen der Verbände "nur" deren bereits bekannte Rechtsauffassung widergeben, die im BMI bereits bekannt und geprüft worden sein wird. Realistischerweise wird aus dem Referentenentwurf damit im Juni ein Regierungsentwurf.

Spannender wird m.E. dann das parlamentarische Verfahren. Ohnehin gilt das "Strucksche Gesetz". Unsere Anliegen und die Rechtsprechung des BVerfG zur Beamtenbesoldung sind in weitüberwiegenden Teilen der Wählerschaft unpopulär. Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass nicht wenige Abgeordnete auf eine Reduzierung der Anpassung drängen werden. Sobald NIUS das Thema interessant findet und in den den Sozialen Medien gegen die Erhöhung mobilisiert, könnte ich mir vorstellen, dass auch in der höheren A-Besoldung nur die jüngste Tariferhöhung übertragen wird. Dass es - wie hier viele erhoffen - noch zu einer weit größeren Erhöhung - für alle Beamten - kommt, dürfte unrealistisch sein.

wizzard

Zitat von: xap in Heute um 14:25Hier in der Übersicht der Beschlüsse ebenfalls nicht dabei.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2426030

Das Thema ist also nicht weiter.

Und wenn es der Entwurf endlich ins Kabinett schafft, muss man beten dass die Bundesregierung überhaupt noch lange genug existiert, das Vorhaben auch durch den Bundestag zu bringen.

Pumpe14

Zitat von: LesterBangs in Gestern um 14:15Hallo zusammen,

ich blicke da wirklich nicht ganz durch, vielleicht könnt Ihr mich ja mal erleuchten  ;D

Ich bin Beamter in der Bundespolizei
A10, Stufe 8
verheiratet, Frau keine Beamtin
4 kindergeldberechtigte Kinder

Ich habe im April 2018 Widerspruch gegen die Alimentation eingelegt.

Mich würde jetzt interessieren, wie ich die fällige Nachzahlung berechne. Der Nachzahlungsrechner scheint mir da etwas ungenau. Ich habe mit wesentlich mehr gerechnet!? Habe das Ergebnis hier auch einmal angehängt.

Und da ich Widersprch schon 2018 eingelegt habe, muss dann ab diesem Zeitpunkt rückwirkend nachgezahlt werden? Wird das automatisch stattfinden, oder muss ich mich schon einmal auf eine Klage vorbereiten?

Vielen Dank im Voraus,

LB

Das wird noch mehr, der weitaus größere Teil bei dir wird die rückwirkende Zahlung für Kind 3 und 4 ausmachen. Dafür gibt es aber noch keine Zahlen, da die Beträge erst später in einer Verordnung festgelegt werden