Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

lotsch

Zitat von: PolareuD in Heute um 15:18Als Beamter stehe ich fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den daraus abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzipien.
Zitat von: PolareuD in Heute um 15:18Als Beamter stehe ich fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den daraus abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzipien.

Ich auch, und deshalb kann, will und darf ich keine Parteien akzeptieren, die vorsätzlich die freiheitlich demokratische Grundordnung und die daraus abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzipien brechen.

BVerfGBeliever

Zitat von: JasDoc in Heute um 16:22Die Antwort des FS BY zur Mindestbesoldung ist vom 05.05.26 - also gestern - und somit wohl das aktuellste Dokument
- Laut Drucksache 19/11355 unterstellt der bayerische Gesetzgeber für 2026 ein Netto-Partnereinkommen von 14.307 €, um die kleinste 4K-Beamtenfamilie über die Prekaritätsschwelle zu hieven.
- Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums unterstellt für 2026 ein Brutto-Partnereinkommen von 22.648 €, spielt also in einer ähnlichen Größenordnung.

Zur Anrechnung im Allgemeinen und zu den beiden genannten Werten im Besonderen dürfte hier im Forum eine recht eindeutige Meinung vorherrschen..


[P.S. Für die Fortschreibungsprüfung scheint dem bayerischen Gesetzgeber übrigens das Basisjahr 2015 besser zu ,,gefallen" als 1996.. ;)]

Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in Heute um 15:59Das BVerfG wird am Ende nicht darum herumkommen, effizienten Rechtsschutz durch die Möglichkeit des verfassungsgerichtlichen Eilverfahrens zu gewähren.
So wichtig, wie ihnen der Beschluss des EGMR war, hätten sie das gleich für alle freischalten müssen. Quasi wie den Wehrdienstsenat des BVerwG als Erst- und Letztinstanz für Soldaten, nur eben für Beamtenangelegenheiten..

InternetistNeuland

Das Bundesverfassungsgericht hat doch beim Alleinverdienermodell Steuerklasse 3 genommen weil es von einem Ehegatten ausging der nicht arbeitet.

Nun wird ja aber fast überall ein Ehegatte der arbeitet vorausgesetzt. Da wir uns natürlich alle einen Chefarzt/Ärztin oder Pilot/in suchen wird dieser natürlich die Steuerklasse 3 bekommen und der Beamte landet in Steuerklasse 5. Dadurch sinkt das Nettoeinkommen des Beamten enorm und die Steuerlast steigt(5x).