Berechnung Mindestbesoldung für Bayern

Begonnen von Shaelmar, 19.11.2025 13:55

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webs96

Zitat von: Illunis in 07.05.2026 13:20Womit rechnen die? Mit dem Bisextarif eines Anwärters?  ;D
Die versuchen eben um jeden Preis keinen Cent Zuviel zahlen. Mit so einer Milchmädchen-Rechnung hat man sich meiner Meinung nach keinen Gefallen getan. So macht man es den Klägern doch nur potentiell einfacher.

HigherEchelon

Zitat von: HigherEchelon in 06.05.2026 16:13Die rechnen mit 4200 € PKV pro Jahr für vier Personen? Klar, 30 % Beihilfe, aber da zahl ich ja als Single schon zigfach mehr.
Ich meine natürlich 70 % Beihilfe.

AnToK

Zitat von: derSchorsch in 06.05.2026 07:50Hier in dieser Antwort auf eine Anfrage der SPD ist die offizielle Berechnung des FS BY zur Mindestbesoldung nach neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts enthalten:


Ich muss jetzt mal zum Verständnis fragen. In der Antwort wird mit einem Familienzuschlag für die Ortsklasse 3-4 gerechnet oder irre ich mich?

AnToK

Zitat von: AnToK in 10.05.2026 22:05Ich muss jetzt mal zum Verständnis fragen. In der Antwort wird mit einem Familienzuschlag für die Ortsklasse 3-4 gerechnet oder irre ich mich?

Hallo Ihr Lieben, ich habe die Mietstufe 1 überlesen  ::) .

Die Berechnung für drei Kinder ergibt allerdings schon ein Fehlbetrag von ca. 5000€ für das Jahr 2025. Ich habe für das dritte Kind ebenfalls den Faktor 0,3 gewählt, da ich leider nicht weiß wie der Faktor zustande kommt. Ist dies überhaupt richtig?

Dichtgestalt

Hallo zusammen,
bei Prüfung der Antwort bezüglich der Berechnung beschleicht mich das Gefühl, dass der Drahtseilakt zur Verfassungsmäßigkeit, den hier die Landesregierung beschreitet, hier offensichtlich immer mehr zur Verfassungswidrigkeit kippt und diese sich nun darüber bewusst wird. Was dazu führt, dass hier Berechnungen angestellt werden über deren Falschheit eigentlich nicht mehr gestritten werden kann.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und das FM anhand der eigenen Maßstäbe gemessen (vgl. die Begründung zur Novellierung der Landesbesoldung, FMS v. 16.11.2022)

                      Grundgehalt   33262,86         
                      OFZ               6707,30         
                                            39970,16         
                      Soza              2562,55         
                                        42532,71         
                      LSt                  2748,00         
KVPV  Zzgl. 4%, Steigerung pauschal  7772,29   lt. FMS v. 16.11.22 S. 40      
                 Kindergeld         6120,00         
   Ehegatteneinkommen              13811,20   lt. FMS v. 16.11.22 S. 40+44 Art. 96 (1) BayBG
                                   51943,61         
            
            
                vgl. 80% MÄE       52743,91   (Hinwei: vom FM geschätzt; tatsächlich         
                                                                                    53433,60      
            
                Ergebnis            -800,29                      Ergebnis: -1489,98)      
            
            
            
Ermittlung EG-EK           22684,00   Art. 96 (1) BayBG
abzgl. Lst, Stkl 5, 2025    4336,00   
Abzgl 20% pauschal       4536,80   
            13811,20   lt. FMS v. 16.11.22 S. 40+44

Dies wäre die Berechnung die das FM unter Anwendung der eigenen Maßstäbe eigentlich hätte anwenden müssen.
Hinzukommt, dass das MÄE für Bayern nunmehr festeht (2.420€). Dementsprechend ein noch größeres Auseinanderdriften der Präkariatsschwelle und der Besoldung. Das FM hat einiges zu erklären.


Muenchner82

Das FM wird genauso wie der Rest dieses Gesindels garnichts erklären, man lässt die Verfassungskrise soweit eskalieren, bis Karlsruhe den Gesetzestext zur Besoldung vorgibt und auch genauestens vorrrechnet, bzw die Besoldungstabelle nach der zu zahlen ist vorgibt.

Leider werde ich in einigen Jahren ein dickes, fettes Q.E.D. unter dieses Posting setzen müssen...

PerPlex

Bereits bei der letzten Anpassung des Besoldungsgesetzes hatte ja das StMI als für Verfassungsrecht zuständiges Ministerium dem StMFH hinsichtlich der Zuschläge reingegrätscht (zumindest dem Vernehmen nach, plötzlich wurden diese ja bei er Erhöhung um den Sockelbetrag entgegen der vorherigen Ankündigung auch berücksichtigt); ich halte es daher nicht für ausgeschlossen, dass es hier auch aktuell ggfs. "Abstimmungsbedarf" gibt

future

Wenn das MÄE bei 2.420 netto liegt, dann falle ich doch als Lediger mit A6 unter Berücksichtigung PKV doch auch hinten runter. Das ist doch auch nicht amtsangemessen. Also sind Ledige auch betroffen und nicht nur Verheiratete mit fikt. Prtnereinkommen.

Und wenn die unteren Besoldungen angehoben werden müssten, dann auch alle anderen im gleichen Verhältnis (Abstandsgebot).