Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BVerfGBeliever

#10725
Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 16:18Ergo: Wir sollten m.E. besser über die tatsächlichen Verhältnisse sprechen und nicht über Beispiele, die Du selbst als abstrus betrachtest.
Du hast an anderer Stelle ausgeführt, dass in Berlin mehrere Jahre lang die Besoldung immer genau zum 1. August erhöht wurde (Stichwort "tatsächliche Verhältnisse"). Wenn also ein Besoldungsgesetzgeber jedes Jahr immer genau zum 1. August die Besoldung um beispielsweise 3% erhöht, dann steigt die Besoldung logischerweise jedes Jahr genau um diese 3% (ab dem zweiten Jahr). Der zugehörige ZBR-Schwan-Besoldungsindex erhöht sich jedoch stattdessen jedes Jahr um lediglich 1,25%. Ist dieses Beispiel in deinen Augen besser geeignet, um den konstruktionsbedingten und systematischen Fehler der ZBR-Schwan-Methodik zu erkennen..?

PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:00Du hast an anderer Stelle ausgeführt, dass in Berlin mehrere Jahre lang die Besoldung immer genau zum 1. August erhöht wurde (Stichwort "tatsächliche Verhältnisse"). Wenn also ein Besoldungsgesetzgeber jedes Jahr immer genau zum 1. August die Besoldung um beispielsweise 3% erhöht, dann steigt die Besoldung logischerweise jedes Jahr genau um diese 3% (ab dem zweiten Jahr). Der zugehörige ZBR-Schwan-Besoldungsindex erhöht sich jedoch stattdessen jedes Jahr um lediglich 1,25%. Ist dieses Beispiel in deinen Augen besser geeignet, um den konstruktionsbedingten und systematischen Fehler der ZBR-Schwan-Methodik zu erkennen..?

Es geht darum, dass die Erhöhung 7 Monate lang nicht zur Verfügung stand und dieser Fehlbetrag sich immer weiter fortpflanzt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: PolareuD in Heute um 17:14Es geht darum, dass die Erhöhung 7 Monate lang nicht zur Verfügung stand und dieser Fehlbetrag sich immer weiter fortpflanzt.
Nein, das ist falsch. Wenn der Erhöhungszeitpunkt nach hinten verlegt wird (z.B. vom 1. Januar auf den 1. August), gibt es einen einmaligen (!) resultierenden Fehlbetrag. Genauso gibt es analog einen einmaligen "Überschuss", wenn der Erhöhungszeitpunkt nach vorne verlegt wird (z.B. vom 1. August auf den 1. Juni, so wie 2018 in Berlin).

GoodBye

Hm, also vergleicht man etwas Stichpunktbezogenes (Erhöhung pro Jahr) mit etwas Zeitspannenbezogenem (Verfügbare monatliche Besoldung zwischen 1.1. und 31.12)?
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

NordWest

Mathematisch betrachtet hat BVerfGBeliever völlig recht:

1. Erfolgt die Besoldungserhöhung zum gleichen Stichtag wie im Vorjahr, entspricht der prozentuale Erhöhungswert der tatsächlichen Steigerung - dann ist der Schwan-Index unpassend.

2. Endgültig widerlogisch würde es, wenn man mehrere Jahre des Schwan-Index verkettete, um eine Besoldungssteigerung über mehrere Jahre zu berechnen.
 
3. Die Schwan-Methode hat genau dann ihre Berechtigung, wenn ein Erhöhungstermin nach hinten verschoben wird, also wenn bspw. zuletzt zum 1.1. erhöht wurde, nun aber erst zum 1.4.. - bei einer Verkettung mehrere Jahre muss dann aber ggf. erneut aufgepasst werden, und es müssten auch gegenläufige Verschiebungen berücksichtigt werden.

Entscheidend ist: Ausschließlich bei Terminverschiebungen kann die Schwan-Methode überhaupt rechnerisch relevant sein.

lotsch

Man kann also sagen, dass der neue Modus nicht leichter zu berechnen ist, als jener der 15 % über Grundsicherung bestimmte. Der Rechtsschutz des Beamten wird gar nicht effektiver. Nichts wird für den Beamten übersichtlicher. Jahrelang haben wir uns über den Modus 15 % über Grundsicherung gestritten, den ich mittlerweile argumentativ besser fand, jetzt werden wir uns jahrelang über den neuen Modus streiten. Ich fühle mich total verarscht. Das BVerfG verliert bei mir an Ansehen, wahrscheinlich auch bei anderen Beamten. Das BVerfG geht hier einen absoluten Gratweg, denn es lebt von seinem Renomee, und es sollte nicht vergessen, dass ihm der EGMR im Nacken sitzt. Eine Schlappe vor dem EGMR würde dem BVerfG noch mehr Renomee kosten, und eigentlich müsste er dies scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Das Urteil zum Beamtenstreik war knapp genug, ist aber noch einmal gut gegangen. Mir geht immer wieder der Gedanke der extrem schlechten Finanzlage Deutschlands durch den Kopf, und ob es nicht doch Hilfestellung durch staatstragende Verfassungsorgane untereinader gegeben hat. Der Dienstherr hat das Vertrauen seiner Beamten schon lange verloren, wenn die Beamten jetzt auch noch das Vertrauen in das BVerfG verlieren, dann gute Nacht. Nicht vergessen, liebe Dienstherrn und Verfassungsorgane, ihr braucht uns, treibt es nicht zu weit.

Rheini

Man sollte als Lamm nur nicht den Schäfer durch den Metzger ersetzen 🫩.

Pumpkin76

Aus einem bis zu diesem Schluss eigentlich recht differenzierten FAZ Artikel:
ZitatGibt es denn gar keinen praktikablen Weg, Pensionsausgaben zu bremsen?

Eines geht im Grunde immer: Stellt der Staat weniger Beamte neu ein, muss er später weniger Pensionen zahlen. Aber auch das ist politisch nicht einfach, wie sich seit Jahren zeigt. Daneben gäbe es noch diesen Weg: Man bremst die jährlichen Pensionserhöhungen, die sich bisher an den von Verdi erstreikten Lohnabschlüssen für Tarifbeschäftigte orientieren. Die Pensionen stets im Gleichschritt mit der Inflationsrate zu erhöhen, wäre billiger. Es würde die öffentlichen Kassen zügig entlasten, weil es schon für heutige Pensionäre und nicht erst für zukünftige Beamte greifen könnte. Und mit etwas politischem Glück hätte es auch vor dem Verfassungsgericht Bestand. Allerdings setzt auch das einen politischen Willen voraus, Beamten etwas zuzumuten.

 ::)

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/beamte-in-die-rente-was-bas-mit-ihrem-vorstoss-nicht-erklaert-accg-200895412.html

Hannes009