Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Admin

Zitat von: tunnelblick in 09.06.2026 09:42@BalBund
Der Referentenentwurf ist also aktuell nicht mehr in Bearbeitung, sondern hängt nun an der vakanten Stelle?

Das wurde uns nun auch bestätigt: "On hold"

MasterOf

Zitat von: Admin in Heute um 00:56Das wurde uns nun auch bestätigt: "On hold"

Von wem wurde das bestätigt?

MOGA

Zitat von: Admin in Heute um 00:56Das wurde uns nun auch bestätigt: "On hold"
Zitat von: Admin in Heute um 00:56Das wurde uns nun auch bestätigt: "On hold"

Wahnsinn
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

despaired

Zitat von: MasterOf in Heute um 05:37Von wem wurde das bestätigt?
Ich bezweifle, dass hier Quellen öffentlich genannt werden. Die Admins werden wissen was vertrauensvolle Quellen sind.

Verwalter

Zitat von: BalBund in Gestern um 20:37und damit hat er Recht. Das mag - insbesondere in diesem Forum - unbequem sein, aber letztlich entspricht es der Wahrheit, dass es dem Gebot der korrekten Haushaltsführung entspricht, nur diejenigen Forderungen zu bedienen, die unabweisbar sind.

Diese sind entweder aus Gesetzen (wie einem Alimentationsgesetz) oder aus einem Urteil hergeleitet und binden den Minister auf das, wozu er verpflichtet ist.

Da das BVerfG Hamburg derzeit nicht "verknackt" hat, darf die Prüfung, wie auch im Bund, zum Missgefallen der Betroffenen, ausführlich sein und nötigenfalls so lange andauern, bis ein Obergericht feststellt, wie Hamburg diese grundsätzliche Regelung zu treffen habe.
Zitat von: BalBund in Gestern um 20:37und damit hat er Recht. Das mag - insbesondere in diesem Forum - unbequem sein, aber letztlich entspricht es der Wahrheit, dass es dem Gebot der korrekten Haushaltsführung entspricht, nur diejenigen Forderungen zu bedienen, die unabweisbar sind.

Diese sind entweder aus Gesetzen (wie einem Alimentationsgesetz) oder aus einem Urteil hergeleitet und binden den Minister auf das, wozu er verpflichtet ist.

Da das BVerfG Hamburg derzeit nicht "verknackt" hat, darf die Prüfung, wie auch im Bund, zum Missgefallen der Betroffenen, ausführlich sein und nötigenfalls so lange andauern, bis ein Obergericht feststellt, wie Hamburg diese grundsätzliche Regelung zu treffen habe.

Sehe ich anders, es geht um die Wirkung des Urteils und dessen Umsetzung für die Zukunft. Hier wird wieder das Partnereinkommen retrograd eingeführt und die Problematik ausgesessen.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"