Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DrStrange

Zitat von: Finanzer in 10.07.2026 09:17Die Überreichen, bei denen es was zu holen gibt, die kriegt man damit nicht.

Wer ist denn "überreich"? Wer entscheidet, wer dazugehört?
Und vorallem: was soll das bringen?
So lange hier nicht jede unnütze Ausgabe und andere Geldgeschenke gestrichen werden, wird einfach weiter verplempert. Ob da nun 200mrd mehr da sind oder nicht.
Der Fall Ballweg zeigt doch, was hier los ist.

Rheini

Zitat von: 2strong in 10.07.2026 15:40Gegenwärtig rechnet das BMI mit Inkrafttreten des Gesetzes etwa im April 2027 - pünktlich zu den neuen Tarifverhandlungen.

Der Fokus der Arbeit liegt derzeit darauf, die Alimentation pro futuro verfassungskonform audzugestalten. Ungelöst ist - auch mit Blick auf die Rückmeldungen aus der Ressort- und Verbändebeteiligung - die Frage der Rückwirkung, für die derzeit keine finanzielle Vorsorge getroffen ist.

Die den Bundesgesetzentwurf nochmal überragende Besoldungserhöhung in BB ist in der o. g. Aussage noch unberücksichtigt.

Na dann haben sich ja alle DH, wie ich vorhergesagt hatte, bis 03/27 "gerettet". Ohne Frist, würde auch in Berlin nichts passieren .......

Wasweissdennich

Zitat von: BalBund in 10.07.2026 15:54d'accord mit Deinen Ausführungen. Das Partnereinkommen für die Zukunft wird kommen und zwar so lange, bis das BVerfG dem endgültig und nachhaltig einen Riegel vorschiebt (es gibt die Arbeitsvermutung, dass zumindest ein Minijob verfassungsrechtlich haltbar sein könnte). Es wird demnach eine Rückstellung geben, die den Abstand zwischen Minijob und derzeit geplanter Summe haushalterisch absichert.

Was Brandenburg angeht, hatte ich schon vor einigen Tagen etwas geschrieben, StS Krösser ist mehr als nur ungehalten ob seines Parteikollegen Daniel Keller.

Ob der Bund den Fehdehandschuh aufnimmt wird meiner Meinung nach aber letztlich das BMF entscheiden und nicht er.

Bedeutet das, es wird 2027 mangels Haushaltspostens (Rückstellung) keine Nachzahlung geben?

Wasweissdennich

Zitat von: 2strong in 10.07.2026 15:40Gegenwärtig rechnet das BMI mit Inkrafttreten des Gesetzes etwa im April 2027 - pünktlich zu den neuen Tarifverhandlungen.

Der Fokus der Arbeit liegt derzeit darauf, die Alimentation pro futuro verfassungskonform audzugestalten. Ungelöst ist - auch mit Blick auf die Rückmeldungen aus der Ressort- und Verbändebeteiligung - die Frage der Rückwirkung, für die derzeit keine finanzielle Vorsorge getroffen ist.

Die den Bundesgesetzentwurf nochmal überragende Besoldungserhöhung in BB ist in der o. g. Aussage noch unberücksichtigt.

Sorry, ich meinte dieses Zitat...

BalBund

Zitat von: Unknown in 10.07.2026 16:01Kann ich daraus interpretieren, wenn das BVerfG das Partnereinkommen vor dem ausgefertigten Gesetz komplett kippen sollte, dass es dann wieder komplett von vorne losgeht. 
Nein, ich sehe momentan kein Verfahren am höchsten Gericht, welches konkret zur Frage eines Partnereinkommens Stellung nehmen müsste. Die Bayerischen stehen noch lange nicht zur Entscheidung an. 

Für die Besoldung der Zukunft hatte sich das Gericht bewusst entschieden, kein obiter dictum auszusprechen, also wird es das voraussichtlich auch in keinem der weiteren Fälle in diesem Jahr tun.

Für das Land Berlin und die Vergangenheit hat man entschieden, dass die Rechtsgrundlage nicht nachträglich zu Ungunsten der Beamten geändert werden kann, das ist, was dem BMI mit seinem Entwurf gerade die von 2strong geschilderte Problematik eingebracht hat.

PolareuD

Zitat von: BalBund in 10.07.2026 16:42Nein, ich sehe momentan kein Verfahren am höchsten Gericht, welches konkret zur Frage eines Partnereinkommens Stellung nehmen müsste. Die Bayerischen stehen noch lange nicht zur Entscheidung an.

Aktuell liegt die Verfassungsbeschwerde aus Schleswig-Holstein seit 2023 am BVerfG. Auch mindestens eine Richtervorlage aus Hamburg spricht das Thema am Rande an.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Hugo

Zitat von: BalBund in 10.07.2026 15:54d'accord mit Deinen Ausführungen. Das Partnereinkommen für die Zukunft wird kommen und zwar so lange, bis das BVerfG dem endgültig und nachhaltig einen Riegel vorschiebt (es gibt die Arbeitsvermutung, dass zumindest ein Minijob verfassungsrechtlich haltbar sein könnte). Es wird demnach eine Rückstellung geben, die den Abstand zwischen Minijob und derzeit geplanter Summe haushalterisch absichert.

Was Brandenburg angeht, hatte ich schon vor einigen Tagen etwas geschrieben, StS Krösser ist mehr als nur ungehalten ob seines Parteikollegen Daniel Keller.

Ob der Bund den Fehdehandschuh aufnimmt wird meiner Meinung nach aber letztlich das BMF entscheiden und nicht er.

Schade, dass die Minijobs abgeschafft werden sollen  ;)

tunnelblick

Zitat von: 2strong in 10.07.2026 15:40Gegenwärtig rechnet das BMI mit Inkrafttreten des Gesetzes etwa im April 2027 - pünktlich zu den neuen Tarifverhandlungen.

Der Fokus der Arbeit liegt derzeit darauf, die Alimentation pro futuro verfassungskonform audzugestalten. Ungelöst ist - auch mit Blick auf die Rückmeldungen aus der Ressort- und Verbändebeteiligung - die Frage der Rückwirkung, für die derzeit keine finanzielle Vorsorge getroffen ist.

Die den Bundesgesetzentwurf nochmal überragende Besoldungserhöhung in BB ist in der o. g. Aussage noch unberücksichtigt.

Ah, also gibt es bis dahin dann einen neuen Entwurf und entsprechend neue Tabellen, wenn man im April 2027 schon das Gesetz fertig haben möchte.
Ich bin gespannt, selbst die letzte Tarifrunde ist noch nicht mal in einem Gesetz festgeschrieben.
Gab es das in dieser zeitlichen Verzögerung schon einmal?

Hugo

Zitat von: BalBund in 10.07.2026 16:42Für das Land Berlin und die Vergangenheit hat man entschieden, dass die Rechtsgrundlage nicht nachträglich zu Ungunsten der Beamten geändert werden kann, das ist, was dem BMI mit seinem Entwurf gerade die von 2strong geschilderte Problematik eingebracht hat.

Im aktuellen Entwurf hat das BMI Argumente hervorgebracht, warum es genau nicht von diesem Rückwirkungsverbot betroffen ist. Sind diese Argumente vom Tisch?

Rheini

Zitat von: Hugo in 10.07.2026 16:57Schade, dass die Minijobs abgeschafft werden sollen  ;)


Echt? Ich dachte die gibt es weiter und werden Rentenversicherungspflichtig 🤔.

Hugo

Zitat von: Rheini in 10.07.2026 17:06Echt? Ich dachte die gibt es weiter und werden Rentenversicherungspflichtig 🤔.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/minijobs-wirtschaft-warnt-bundesregierung-vor-abschaffung-a-844ada7d-8c7b-4f8c-98cc-a4e6750b4de5
Abschaffen oder verteuern... eine Verteuerung kommt m.M.n. einer Abschaffung gleich weil die Vorteile wegfallen

BalBund

Zitat von: Hugo in 10.07.2026 17:12https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/minijobs-wirtschaft-warnt-bundesregierung-vor-abschaffung-a-844ada7d-8c7b-4f8c-98cc-a4e6750b4de5
Abschaffen oder verteuern... eine Verteuerung kommt m.M.n. einer Abschaffung gleich weil die Vorteile wegfallen
Deiner Meinung und Auffassung nach, okay. In der Summe bleibt es aber trotzdem eine Rechengröße mit der andere arbeiten können.

Zur anderen Frage: Das BMI hat eine andere Begründung gewählt, warum man ab 2021 trotzdem machen dürfe, was man wolle. Das hat aber niemanden außerhalb überzeugt, da sind sich alle Stellungnahmen mehr oder weniger einig (inkl. BMJ)

xap

Zitat von: BalBund in 10.07.2026 15:54Was Brandenburg angeht, hatte ich schon vor einigen Tagen etwas geschrieben, StS Krösser ist mehr als nur ungehalten ob seines Parteikollegen Daniel Keller.

Wie sagt man es ohne sich im Ton zu vergreifen? Er soll zurück nach Hamburg in die Provinz, die steht ihm gut.

GeBeamter

Ich frage mich ernsthaft wie lange unsere höchste Verfassungsgerichtsbarkeit sich das Gebahren des Bundes noch ansehen möchte.
1. Ein föderal verfasster Staat ist am Ende, wenn die unmittelbare Geltung verfassungsrechtlicher Rechtsprechung nicht unmittelbar alle Verfassungsorgane bindet, weil sich Verfassungsorgane ihre längst als verfassungswidrig festgestellte Rechtspraxis noch einmal persönlich vorbeten lassen wollen.

2. Das Nichteinstellen von Haushaltsmitteln für Nachzahlungen auch im siebten Haushaltsjahr seit dem vorletzten Urteil zur Besoldungshöhe ist m.E. mit dem Prinzip der haushaltsjahrnahen Geltendmachung nicht mehr vereinbar. Das BVerfG sollte sich überlegen, ob es diese Hürde nicht kassiert. Der DH soll damit in die Lage versetzt werden, Rückstellungen im Haushalt zu bilden. Dies tut er nun wissentlich und willentlich nicht. Ich sehe nicht, wieso dann noch an dieser Anforderung an die Beamten festgehalten werden sollte. Zudem überschreitet das Nichthandeln mittlerweile längst den Rahmen der regelmäßigen Verjährung von Ansprüchen. Das BVerfG sollte sich gut überlegen, ob es nicht nach Ablauf von drei Jahren ab Anspruchsfeststellung von Amts wegen eine Anordnung erlässt, wenn Verfassungsorgane die Beschlüsse ignorieren.

3. Dass für 2027 nur eine zukünftige Reperatur der Besoldung vorgesehen ist, kann nur ein Einfall realitätsentrückter Politiker, leitender Beamter und Referenten ohne Kinder sein. Alle Beamten hatten in den letzten sechs Jahren Reallohnverluste von ca. 15 % zu verzeichnen, zusätzlich zur ohnehin verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung. Wir brauchen das Geld JETZT. Das nicht amtsangemessene Leben oder in manchen Fällen nicht einmal oberhalb des sozialrechtlichen Mindestniveau liegende Leben wird jetzt gelebt, Dinge jetzt nicht mit den Kindern unternommen, notwendige Anschaffungen auf Pump getätigt,... . Sechs + x Jahre sind zu viel!

simon1979

Zitat von: GeBeamter in 10.07.2026 18:47Ich frage mich ernsthaft wie lange unsere höchste Verfassungsgerichtsbarkeit sich das Gebahren des Bundes noch ansehen möchte.
1. Ein föderal verfasster Staat ist am Ende, wenn die unmittelbare Geltung verfassungsrechtlicher Rechtsprechung nicht unmittelbar alle Verfassungsorgane bindet, weil sich Verfassungsorgane ihre längst als verfassungswidrig festgestellte Rechtspraxis noch einmal persönlich vorbeten lassen wollen.

2. Das Nichteinstellen von Haushaltsmitteln für Nachzahlungen auch im siebten Haushaltsjahr seit dem vorletzten Urteil zur Besoldungshöhe ist m.E. mit dem Prinzip der haushaltsjahrnahen Geltendmachung nicht mehr vereinbar. Das BVerfG sollte sich überlegen, ob es diese Hürde nicht kassiert. Der DH soll damit in die Lage versetzt werden, Rückstellungen im Haushalt zu bilden. Dies tut er nun wissentlich und willentlich nicht. Ich sehe nicht, wieso dann noch an dieser Anforderung an die Beamten festgehalten werden sollte. Zudem überschreitet das Nichthandeln mittlerweile längst den Rahmen der regelmäßigen Verjährung von Ansprüchen. Das BVerfG sollte sich gut überlegen, ob es nicht nach Ablauf von drei Jahren ab Anspruchsfeststellung von Amts wegen eine Anordnung erlässt, wenn Verfassungsorgane die Beschlüsse ignorieren.

3. Dass für 2027 nur eine zukünftige Reperatur der Besoldung vorgesehen ist, kann nur ein Einfall realitätsentrückter Politiker, leitender Beamter und Referenten ohne Kinder sein. Alle Beamten hatten in den letzten sechs Jahren Reallohnverluste von ca. 15 % zu verzeichnen, zusätzlich zur ohnehin verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung. Wir brauchen das Geld JETZT. Das nicht amtsangemessene Leben oder in manchen Fällen nicht einmal oberhalb des sozialrechtlichen Mindestniveau liegende Leben wird jetzt gelebt, Dinge jetzt nicht mit den Kindern unternommen, notwendige Anschaffungen auf Pump getätigt,... . Sechs + x Jahre sind zu viel!

Ich gebe dir zu 100 % recht. Das Problem ist, das wir keine Lobby haben und unsere Gewerkschaften mit den Politikern ins Bett springen!

Langsam glaube ich sogar, dass dieses ganze Beamtenbashing der letzten Monate gezielt durch die führenden Politiker angefacht wurde.
Selbst wenn man jetzt noch mit Fakten kommt und auf die Misere aufmerksam macht, steht man doch schon verbal vor einem Erschießungskommando.
Dass das Finanzministerium seit Jahren vorsorglich keine Rücklagen geschaffen hat, macht das ganze so unglaublich!

Und das BVerfG schaut weg. Ich habe vor kurzem gefragt, ob das BVerfG an irgendwelche Fristen oder Reihenfolge bei ihren Urteilen gebunden ist. Das wurde mir verneint. Also könnte das BVerfG durchaus eine Klage bzgl. der aA vorziehen, aber der Wille ist nicht da.

Die Nachfolgerin von Ulrich Maidowski als Richterin am Bundesverfassungsgericht  ist Ann-Katrin Kaufhold. Ist sie auch für die Verfahren bzgl. der Klagen von Beamten zuständig oder wird das auf andere Richter verteilt?