Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Rallyementation in Gestern um 20:35Stimmt doch gar nicht, Soll ich euch eine Grillasch-Tortengrafik malen? Heute hat doch der Kuchenminister bekanntgegeben:

Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2027 in Mrd. EUR Personalausgabenquote 34,5 v.H. (34,1 v.H. Haushaltsgesetz 2026)

...zeitnah einen Rekordwert von ... Planstellen.

Da findet man jede Menge 1 vor und hinter den Kommata.

[Spoiler: Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge führen zu Mehrausgaben von rund 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2027 (MMD18-19697). Weitere Budget-Anpassungen sind mit dem Multiplikator 1,000000000000 im Haushaltsplanentwurf neu mit eingeflossen.)

Interessant! Danke für den Hinweis!😀

Rallyementation

Es gab ein Abkommen und es gibt doch einen Staatsvertrag zwischen NRW und Brandenburg, da sollte nun in Gegenrichtung "einmaschiert" werden und von einer Personalüberprüfungskommission evtl. Minister ff. aussortiert werden und den übrigen Verwaltungsnachhilfe gegeben werden. Ansonsten schnellt die Partnereinkommensquote zu einem 1:1 zur Personalausgabenquote hoch. Noch ist sie ab 2027 (nur knapp?) darunter.

Rheini

Zitat von: Rallyementation in Gestern um 20:35Stimmt doch gar nicht, Soll ich euch eine Grillasch-Tortengrafik malen? Heute hat doch der Kuchenminister bekanntgegeben:

Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2027 in Mrd. EUR Personalausgabenquote 34,5 v.H. (34,1 v.H. Haushaltsgesetz 2026)

...zeitnah einen Rekordwert von ... Planstellen.

Da findet man jede Menge 1 vor und hinter den Kommata.

[Spoiler: Die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge führen zu Mehrausgaben von rund 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2027 (MMD18-19697). Weitere Budget-Anpassungen sind mit dem Multiplikator 1,000000000000 im Haushaltsplanentwurf neu mit eingeflossen.)

Du kennst dich mit dem Haushaltsrecht aus? Wenn jetzt z. B. das BVerfG einen Beschluss erstellt der NRW zum handeln zwingt und das in 2027 umgesetzt wird bzw. muss, ist es egal was im Haushaltsplan steht. Unabweisbare Ausgaben sind zu tätigen.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 22:10Du kennst dich mit dem Haushaltsrecht aus? Wenn jetzt z. B. das BVerfG einen Beschluss erstellt der NRW zum handeln zwingt und das in 2027 umgesetzt wird bzw. muss, ist es egal was im Haushaltsplan steht. Unabweisbare Ausgaben sind zu tätigen.

Dann müssen die Mehrausgaben als über- und außerplanmässige Mittel im lfd. Haushalt genehmigt werden. Ein Ermessen besteht hier nicht, da diese Mehrausgaben im Bereich der Pflichtaufgaben angesiedelt sind und, wie Du geschrieben hast, damit unabweisbar wären.

Rheini

Und rein faktisch müsste im Büro des FM die Klimaanlage abgestellt werden, damit auch der letzte Beamte seinen letzten Cent an Besoldung erhält.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 22:58Und rein faktisch müsste im Büro des FM die Klimaanlage abgestellt werden, damit auch der letzte Beamte seinen letzten Cent an Besoldung erhält.

Er spart doch schon am Kuchen. Jetzt soll er auch noch schwitzen.....😱?.

WikingerBrot

Zitat von: Rheini in Gestern um 22:58Und rein faktisch müsste im Büro des FM die Klimaanlage abgestellt werden, damit auch der letzte Beamte seinen letzten Cent an Besoldung erhält.

Woher willst du so genau wissen, dass er eine Klimaanlage hat?  :-X

AR76

RP von heute:
Anders sieht es dagegen bei der geplanten Anpassung der Beamtenbesoldung aus. Dafür habe man bereits Vorsorge im Haushalt geplant, erklärte Optendrenk. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 überraschend seine bisherige Haltung dazu, was eine ausreichende Besoldungshöhe ist, geändert und das Land so zum Handeln verdonnert. Bereits an diesem Mittwoch beschließt der Landtag die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten – die sogar mehr bekommen als die Tarifangestellten. Damit werde ein Teil der vom Gericht vorgesehenen Anpassung schon vorweggenommen. Über den Rest werde man mit den Verbänden sprechen. Optendrenk zeigte sich zuversichtlich, dass man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 1. Januar 2027 umsetze. Wie hoch die dafür eingeplanten Mittel ausfallen, wollte der Minister nicht näher beziffern.

AR76

"Damit werde ein Teil der vom Gericht vorgesehenen Anpassung schon vorweggenommen." genau, die 0,58% reißen was. Abgesehen davon gab es dafür ja andere Gründe. So fängt das Lügen und Ausflüchte finden an.

Schneewitchen

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 06:49Woher willst du so genau wissen, dass er eine Klimaanlage hat?  :-X

Vermutlich würde bei den aktuellen Zimmertemperaturen der Kuchen sonst nicht schmecken.....😁

Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Heute um 07:16"Damit werde ein Teil der vom Gericht vorgesehenen Anpassung schon vorweggenommen." genau, die 0,58% reißen was. Abgesehen davon gab es dafür ja andere Gründe. So fängt das Lügen und Ausflüchte finden an.

Naja, immerhin hat er jetzt einmal klar gesagt, dass noch Anpassungen zu erfolgen haben. Da hat er in der Vergangenheit auch schon andere Aussagen getroffen gehabt.

Bezüglich des Umgangs des FM mit den 0,536% muss man demnächst genau hinsehen, wie diese dann von ihm gewertet werden.

Wenn er jetzt bei seinen Berechnungen mit den Zahlen nach Tariferhöhung rechnet und kommt dann auf eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um, sagen wir mal 1,5%, dann ist das m.E. o.k.. Ohne die 0,536% im Rahmen der Tariferhöhung, währe ansonsten eben die weitere Erhöhung zur Erreichung der aA um 0,536% höher ausgefallen.

Wenn aber unser Kuchenfreund, um beim o.g. Beispiel zu bleiben, von den errechneten 1,5% dann die 0,536% abzieht, dann hört der Spass auf.

Traue ich ihm so eine Vorgehensweise zu ?- Ja!

Schneewitchen

Kein Wort zu irgendwelchen Nachzahlungen.

Ich habe mich mit den Zahlen aus den Haushaltseckdaten 2027, die ja gestern veröffentlicht wurden, noch nicht näher beschäftigen können.

Wenn ich aber mal davon ausgehe, dass hier die reguläre Besoldungserhöhung von 2% zum 01.03.2027 bereits eingepreist wurde und eine Tariferhöhung aufgrund der in 2027 anstehenden Tarifverhandlungen für die Angestellten des Landes, dann schmilzen die eingeplanten Mehrausgaben schon um Einiges zusammen. Wenn sich dann der Rest auf die Erhöhung der lfd. Besoldung und auf zu gewährende Nachzahlungen bezieht, dann, so mein überschlägiges Gefühl, kommt da nichts Spektakuläres bei herum.

Uriex

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:27Kein Wort zu irgendwelchen Nachzahlungen.

Ich habe mich mit den Zahlen aus den Haushaltseckdaten 2027, die ja gestern veröffentlicht wurden, noch nicht näher beschäftigen können.

Wenn ich aber mal davon ausgehe, dass hier die reguläre Besoldungserhöhung von 2% zum 01.03.2027 bereits eingepreist wurde und eine Tariferhöhung aufgrund der in 2027 anstehenden Tarifverhandlungen für die Angestellten des Landes, dann schmilzen die eingeplanten Mehrausgaben schon um Einiges zusammen. Wenn sich dann der Rest auf die Erhöhung der lfd. Besoldung und auf zu gewährende Nachzahlungen bezieht, dann, so mein überschlägiges Gefühl, kommt da nichts Spektakuläres bei herum.

Die 1,5 Mrd. sind nur die reine Übertragung der 2% im nächsten Jahr. In den veröffentlichten Eckdaten ist möglichen Rückstellungen nichts zu entnehmen.

Ich bin mal gespannt wann die Verbände eingebunden werden und ob es dann ebenfalls schon vorzeitige Wutausbrüche aus diesen Kreisen gibt, ähnlich wie in Hamburg.

Bisher spielen sie erstaunlich erfolgreich mit verdeckten Karten.

Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Heute um 07:15RP von heute:
Anders sieht es dagegen bei der geplanten Anpassung der Beamtenbesoldung aus. Dafür habe man bereits Vorsorge im Haushalt geplant, erklärte Optendrenk. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 überraschend seine bisherige Haltung dazu, was eine ausreichende Besoldungshöhe ist, geändert und das Land so zum Handeln verdonnert. Bereits an diesem Mittwoch beschließt der Landtag die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten – die sogar mehr bekommen als die Tarifangestellten. Damit werde ein Teil der vom Gericht vorgesehenen Anpassung schon vorweggenommen. Über den Rest werde man mit den Verbänden sprechen. Optendrenk zeigte sich zuversichtlich, dass man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 1. Januar 2027 umsetze. Wie hoch die dafür eingeplanten Mittel ausfallen, wollte der Minister nicht näher beziffern.

"....die sogar mehr bekommen als die Tarifangestellten..." - Das ist wieder so eine nette, unsachliche und undifferenziert Wertung. Mit diesen wenigen Worten wird den Leuten wieder untergejubelt, dass sich die Beamten mal wieder ein Extra "genehmigt" haben......

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 22:37Dann müssen die Mehrausgaben als über- und außerplanmässige Mittel im lfd. Haushalt genehmigt werden. Ein Ermessen besteht hier nicht, da diese Mehrausgaben im Bereich der Pflichtaufgaben angesiedelt sind und, wie Du geschrieben hast, damit unabweisbar wären.

Und das gilt ja nur im Innenverhältnis und nicht Gläubiger - Schuldner.