Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Max_Muster

Zitat von: Sky in 23.07.2026 15:48Ich bin sehr erstaunt, wieviel Zeit man auf der Arbeit haben kann um so viele Beiträge pro Tag in einem Forum schreiben zu können.

Wo arbeitet ihr alle so? Habt ihr noch offene Stellen?
Arbeiten? Du bist im Beamte NRW Forum!
Wir spielen den ganzen Tag Beamten-Mikado.

Max_Muster

Zitat von: NWB in 23.07.2026 15:43Dieses Kaffeekränzchen geht mir so dermaßen auf die Nerven. Macht euch einen eigenen Thread auf für dieses belanglose Geblubbere.
Bisschen Forendisziplin und back to topic bitte.
Vor September/ Oktober wirst Du keine fundierten Infos erhalten. Dann aber mit Sicherheit hier. Bis dahin vertreiben wir uns etwas die Zeit.

Robertbob

# Sky
Und wer sagt denn, daß alle die hier im Forum sich herumtreiben, aktive Beamte und keine Pensionäre sind oder vielleicht nicht mal Beamte, oder Beamte im Schichtdienst. Also bitte vorsichtig mit solchen unterschwelligen Unterstellungen.
Übrigens Beamte arbeiten nicht, sie dienen dem Volk, wenn keiner kommt, ist nichts zu tun.

Robertbob

# Schneewitchen
Fast vergessen, gute Besserung.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 23.07.2026 17:17# Schneewitchen
Fast vergessen, gute Besserung.

Dankeschön☺️!
Deus hic finitur

AR76

Bei uns wurde gestern das veröffentlicht, ich drucke mir das aus und kommt in den Widerspruchsordner.

Besoldungsrechtliche Antrags- und Widerspruchsverfahren
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass Besoldungsansprüche, die über die gesetzlich zustehende Besoldung hinausgehen, in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden müssen (§ 3 Abs.7 Landesbesoldungsgesetz).

Diese Regelung wurde für das Haushaltsjahr 2026 ausgesetzt. Es ist daher für dieses Jahr nicht erforderlich einen Antrag / Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation zu stellen.

Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Gestern um 09:43Bei uns wurde gestern das veröffentlicht, ich drucke mir das aus und kommt in den Widerspruchsordner.

Besoldungsrechtliche Antrags- und Widerspruchsverfahren
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass Besoldungsansprüche, die über die gesetzlich zustehende Besoldung hinausgehen, in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden müssen (§ 3 Abs.7 Landesbesoldungsgesetz).

Diese Regelung wurde für das Haushaltsjahr 2026 ausgesetzt. Es ist daher für dieses Jahr nicht erforderlich einen Antrag / Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation zu stellen.

Ich habe schon genug kotzende Pferde vor der Apotheke stehen sehen. Daher bekommen die Herrschaften Ende Dezember sicherheitshalber noch den üblichen Widerspruch.

Bei uns wurde diesbezüglich übrigens nichts in der Richtung kommuniziert. Wenn ich hier nicht im Forum aktiv wäre und den Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes gelesen hätte, dann wüsste ich nichts von dem ausgesprochenen Dispens. Na, vielleicht kommt bei uns  die Info noch später im Jahr...

Deus hic finitur

gerzeb

Zitat von: AR76 in Gestern um 09:43Bei uns wurde gestern das veröffentlicht [...]

Diese Regelung wurde für das Haushaltsjahr 2026 ausgesetzt. Es ist daher für dieses Jahr nicht erforderlich einen Antrag / Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation zu stellen.

Aber auch nur um die Anzahl der Widersprüche künstlich zu drucken. Liest sich dann am Ende besser, wenn weniger Widersprüche vorliegen

Schneewitchen

Mal so von der Front und aus nachvollziehbaren Gründen nur andeutungsweise und ohne Quellenangabe:

Es gibt Risikoeinschätzungen im Dunstkreis des Landes NRW. Dort sieht man ein mögliches Risiko darin, dass das Land bestimmte Förderungen zusammenstreichen könnte, weil in 2026 und 2027 hohe Steigerungen bei der Besoldung der Landesbeamten die finanziellen Spielräume desselben stark beeinflussen könnte.

Hier geht es um Risiken. Daher wird hier nur von möglichen Entwicklungen gesprochen. Im Kontext der Darstellung werden aber nur sog. hinreichend konkrete Risiken genannt, also keine allgemeinen Spekulationen.

Deswegen würde ich noch immer keinen Porsche bestellen. Immerhin kommt das Thema aber auch offenbar jetzt bei mittelbar beteiligten Institutionen an.
Deus hic finitur

Henri74

Das klingt ja fast schon optimismusfördernd ;)

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 12:36Mal so von der Front und aus nachvollziehbaren Gründen nur andeutungsweise und ohne Quellenangabe:

Es gibt Risikoeinschätzungen im Dunstkreis des Landes NRW. Dort sieht man ein mögliches Risiko darin, dass das Land bestimmte Förderungen zusammenstreichen könnte, weil in 2026 und 2027 hohe Steigerungen bei der Besoldung der Landesbeamten die finanziellen Spielräume desselben stark beeinflussen könnte.

Hier geht es um Risiken. Daher wird hier nur von möglichen Entwicklungen gesprochen. Im Kontext der Darstellung werden aber nur sog. hinreichend konkrete Risiken genannt, also keine allgemeinen Spekulationen.

Deswegen würde ich noch immer keinen Porsche bestellen. Immerhin kommt das Thema aber auch offenbar jetzt bei mittelbar beteiligten Institutionen an.


Robertbob

Förderungen für 2026 noch zusammen zu streichen, dürfte für die Landesregierung eher schwer werden, wenn der FM erst im Herbst mit dem Ergebnis seiner Prüfung um die Ecke kommt. Dann ist der größte Teil der Kohle schon ausgegeben.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 14:12Förderungen für 2026 noch zusammen zu streichen, dürfte für die Landesregierung eher schwer werden, wenn der FM erst im Herbst mit dem Ergebnis seiner Prüfung um die Ecke kommt. Dann ist der größte Teil der Kohle schon ausgegeben.

Besagter Bericht ist schon drei Wochen alt. Aus dem Gesamtwerk habe ich herausgelesen, dass in diesem besonderen Geschäft noch Förderungen im 2. Halbjahr beantragt werden (müssen) und hierzu derzeit eben noch keine Zusagen erfolgt sind( wie auch ohne Antrag!?) Das sind sehr spezifische Förderungen auf die nur wenige Institutionen zugreifen können und die aus verschiedenen Gründen regelmässig jeweils erst im 2. Halbjahr beantragt werden können. Daher sollte der diesbezügliche Fördertopf derzeit noch voll sein.

Morgen bin ich klüger, wenn ich mir das Gesamtwerk mal genauer angesehen habe.

Im Übrigen wäre das auch nicht ganz neu, dass Fördertöpfe im laufenden Jahr zusammengestrichen werden...
Deus hic finitur

Robertbob

Na, da werden sich die Antragsteller aber freuen, wenn sie mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen.

AR76

Wir reden hier fast immer vom Land. Richtig hart wird es die Kommunen treffen, die den Mist der Landesregierung, wenn auch sehenden Auges, mit ausbaden dürfen.
Wenn nicht jetzt, dann nach einem Urteil des BVerfG speziell für NRW und fiktive Ehegatten.

Viele der großen Kommunen haben jetzt schon Sparzwänge, erreichen die Ziele nicht, kommen dann noch mal Millionen dazu, wird es lustig.

Schnarchnase81

Zitat von: AR76 in Gestern um 15:55Wir reden hier fast immer vom Land. Richtig hart wird es die Kommunen treffen, die den Mist der Landesregierung, wenn auch sehenden Auges, mit ausbaden dürfen.
Wenn nicht jetzt, dann nach einem Urteil des BVerfG speziell für NRW und fiktive Ehegatten.

Viele der großen Kommunen haben jetzt schon Sparzwänge, erreichen die Ziele nicht, kommen dann noch mal Millionen dazu, wird es lustig.

Die Städte baden nix aus. Die Städte haben doch auch durch die verfassungswidrige Besoldung gespart ohne Ende. Und meiner Erfahrung nach haben die Städte auch eher ein selbstproduziertes Ausgabenproblem... Man schmeißt sein Geld für Unsinn raus....