Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Heute um 09:17Wir sollten uns mal Berlin anschauen, was ja das Urteil bekommen hat. Da ist die Besoldung aktuell bei A13 Endstufe nur circa 100 Euro weniger als hier in NRW.

Insofern muss da richtig was kommen, denn sonst ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch NRW die Klatsche kassiert vom BVerfG.

Und wenn irgendwo der Kassenknüller fiktives Partnereinkommen fällt, wird es richtig spannend, da kann man nichts mehr schön reden.

In einer idealen Welt, in der alle geltendes Recht und neue Rechtslagen kompromisslos anerkennen und danach handeln, würde ich Dir absolut Recht geben.

So ist es aber nicht.

Was auch immer im Herbst (?) kommen mag, es bestimmt sich nicht alleine nach dem bekannten Beschluss des BVerfG. In das Ergebnis fließen strategische Überlegungen der kurz- und mittelfristigen Haushaltsplanung mit ein (Kassenlage!) und eine Vielzahl politischer Erwägungen.

Heraus kommt kommt nicht das, was nach der Mathematik des BVerfG herauskommen müsste. Es kommt ein faules Ei dabei heraus. Das wird dann in nette Worte verpackt und uns eiskalt serviert.

Wir werden uns alle aufregen. Einige von uns werden weiter Widersprüche schreiben, Wenige werden Klage führen.

In schlappen 10 Jahren wird dann ein Richter am BVerfG dann feststellen, dass das nicht in Ordnung gewesen ist. Dann dürfen Politiker, die ganze Sache regeln, die heute vielleicht noch für ihre Partei Wahlkampfplakate kleben. Der heutige FM hat dann mit der Suppe, die er da dem Land eingeschränkt hat nichts mehr zu tun.

Dafür kann sich der heutige FM dann damit brüsten, dass er eine hohe Haushaltsbelastung vom Land abgewandt hat.

Irgendwelche oersönlichen Sanktionen, weil er Gesetze macht, die nicht verfassungskonform sind? Fehlanzeige. Es ist ja kein Vorsatz. Um diesen Verdacht abzuwenden braucht es nicht mehr als eine andere Meinung. Die hat man schnell gefunden.

Das alle angehörten Gutachter aber auch schon zu einem anderen Ergebnis gekommen sind, dass kann man ignorieren. Gutachter sind nur dann kompetent,,wenn sie die Meinung ihrer Auftraggeber vertreten.

Fazit: Wir sollten einfach keine große Erwartungshaltung haben. Dann werden wir auch definitiv nicht enttäuscht. Sollte es anders kommen, um so besser.
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: DJ79 in Gestern um 22:40Leistbar wäre das schon, aber man wird es sich nicht leisten wollen.

Eine Frage der Definition von "leisten können".
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Henri74 in Heute um 08:12Ja, den Unterschied sehe ich auch. Einerseits hat Brandenburg aber wohl den Ehezuschlag im Grundgehalt eingebaut. Wenn ich mir dann die Zahlen anschaue, sind es in meiner Gruppe/Stufe nur 6-7 Prozent für das Jahr 2026.
Auf der anderen Seite hat NRW ein um etwa 7000 höheres Medianäquivalenzeinkommen als NRW.

Die Rechnung im Entwurf wird interessant.
Brandenburgs fiktives Partnereinkommen liegt bei etwas unter 900 Euro pro Monat. Wenn NRW dies deutlich anhebt und etwa wie Bayern oder Bund Richtung 22000 geht und die Kinderzuschläge nicht stark absenkt, dann glaube ich, dass da leider eben nicht mehr so viel Prozente übrig bleiben, um das Grundgehalt zu erhöhen.
Verfassungsrechtlich wäre das natürlich großer Käse aber könnte eben politisch ein Schritt sein, der dazu taugt, den Schein zu erwecken, dass man irgendwie auf das Urteil reagiert aber trotzdem die Kassen schont.
3-4 Prozent Erhöhung des Grundgehalts zusätzlich zu dem, was bereits für 26 bis 28 beschlossen wurde, kann ich mir schon vorstellen, aber mehr halte ich aktuell leider nicht für realistisch.

Spannend wird aber auch, wie sie zukünftig, die Anpassungen regeln wollen. Auch nach Indexverfahren wie Brandenburg?

Wenn Deine Annahme stimmt, dass NRW das fiktive PE möglicherweise auf das Niveau von Bayern oder Bund anhebt und damit im Ergebnis feststellen würde, dass es zu keiner weiteren Besoldungsanhebung kommen müsse, dann hätte der FM definitiv und final die Tür zur  Willkür aufgestoßen.

Um das zu verschleiern, wird es daher dann 1-3% mehr geben, damit der Mob Ruhe gibt.


Wenn das so käme, dann müsste man sich das mal vor Augen führen:  Das BVerfG moniert die grundsätzliche Höhe der Besoldung. Der DH berücksichtigt dann nach Belieben ein fiktives Partnereinkommen und sagt dann insbesondere den unteren Besodungsgruppen "Schaut her, mit dem fiktiven Partnereinkommen und Eurer Besoldung habt ihr kein Armutsrisiko. Euch geht es gut!"

Deus hic finitur

Henri74

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:06Wenn Deine Annahme stimmt, dass NRW das fiktive PE möglicherweise auf das Niveau von Bayern oder Bund anhebt und damit im Ergebnis feststellen würde, dass es zu keiner weiteren Besoldungsanhebung kommen müsse, dann hätte der FM definitiv und final die Tür zur  Willkür aufgestoßen.

Um das zu verschleiern, wird es daher dann 1-3% mehr geben, damit der Mob Ruhe gibt.


Wenn das so käme, dann müsste man sich das mal vor Augen führen:  Das BVerfG moniert die grundsätzliche Höhe der Besoldung. Der DH berücksichtigt dann nach Belieben ein fiktives Partnereinkommen und sagt dann insbesondere den unteren Besodungsgruppen "Schaut her, mit dem fiktiven Partnereinkommen und Eurer Besoldung habt ihr kein Armutsrisiko. Euch geht es gut!"



Natürlich wäre das eine willkürliche Rechnung. Aber wenn Du (und ich ja ähnlich) vermuten, dass nur eine geringe Erhöhung des Grundgehalts geben wird, sagen wir um die 3 Prozent, kann er doch nur dahin kommen, indem er das fiktive Partnereinkommen deutlich (gegenüber 2022) erhöht. Wie soll er sonst anders die 3 Prozent in der Begründung rechnerisch herleiten?

In 2022 wurde ein fiktives Partnereinkommen auf Höhe des Minijobs angerechnet.
Wir kennen ja nicht die genaue Berechnung aus Brandenburg nicht aber wir wissen, dass das Medianäquivalenzeinkommen in Brandenburg etwa 7000 Euro niedriger ist als in NRW. Und das Brandenburg ein fiktives Partnereinkommen von etwas unter 900 Euro einbezieht. Also leicht höher als in NRW.
Wenn NRW also das fiktive Partnereinkommen nicht deutlich über Brandenburg hebt, dann bleiben ja nicht 1-3 Prozent als Differenz, die es zu füllen gilt - so wie du das Ergebnis der Erhöhung schätzt - sondern deutlich mehr.
Ein weitere Eskalation der Höhe der Familienzuschläge kann ich mir nicht vorstellen, um das abzufedern. Also muss das Partnereinkommen erhöht werden, wenn der FM eine Erhöhung der Grundbesoldung von 10 - 20 Prozent zusätzlich zur bisherigen Tarifübertragung vermeiden möchte.

Ich glaube ja auch, dass er nur im niedrigen Bereich das Grundgehalt erhöhen möchte... aber was meinst du, wie er das sonst ohne Erhöhung des Partnereinkommens herleiten will?


Max Guru

Zum Thema Partnereinkommen und Wahrung des Abstandsgebotes:
Ist irgendein DH schon einmal auf die Idee gekommen, die Höhe des fiktiven Partnereinkommens nach Besoldungsgruppen zu staffeln?
Das würde noch mehr ,,Flexibilität" bringen😡

LehrerInNRW

#1850
Das Bundesverfassungsgericht wird natürlich die Berechnung der Alimentation 3ff. Kinder seinen neuen Maßstäben anpassen. Das muss man hier gar nicht groß Orakeln.

2020 wurde sowohl Grundalimentation und 3ff. Kinder an der Grundsicherung ausgerichtet.

2025 wird die Grundbesoldung am MÄE ausgerichtet. Was soll den da für 3ff. Kinder folgen, wenn nicht dieselbe Ausrichtung? Der Buttermilchpreis an der Warenterminbörse in Hintertupfingen?

Aktuell ist ein Kind 0,3 oder 0,5 des 80% MÄE. Zwischen diesen beiden Faktoren wird sich die Besoldung für 3ff. Kinder in Zukunft bewegen.

Schneewitchen

Zitat von: Henri74 in Heute um 10:40Natürlich wäre das eine willkürliche Rechnung. Aber wenn Du (und ich ja ähnlich) vermuten, dass nur eine geringe Erhöhung des Grundgehalts geben wird, sagen wir um die 3 Prozent, kann er doch nur dahin kommen, indem er das fiktive Partnereinkommen deutlich (gegenüber 2022) erhöht. Wie soll er sonst anders die 3 Prozent in der Begründung rechnerisch herleiten?

In 2022 wurde ein fiktives Partnereinkommen auf Höhe des Minijobs angerechnet.
Wir kennen ja nicht die genaue Berechnung aus Brandenburg nicht aber wir wissen, dass das Medianäquivalenzeinkommen in Brandenburg etwa 7000 Euro niedriger ist als in NRW. Und das Brandenburg ein fiktives Partnereinkommen von etwas unter 900 Euro einbezieht. Also leicht höher als in NRW.
Wenn NRW also das fiktive Partnereinkommen nicht deutlich über Brandenburg hebt, dann bleiben ja nicht 1-3 Prozent als Differenz, die es zu füllen gilt - so wie du das Ergebnis der Erhöhung schätzt - sondern deutlich mehr.
Ein weitere Eskalation der Höhe der Familienzuschläge kann ich mir nicht vorstellen, um das abzufedern. Also muss das Partnereinkommen erhöht werden, wenn der FM eine Erhöhung der Grundbesoldung von 10 - 20 Prozent zusätzlich zur bisherigen Tarifübertragung vermeiden möchte.

Ich glaube ja auch, dass er nur im niedrigen Bereich das Grundgehalt erhöhen möchte... aber was meinst du, wie er das sonst ohne Erhöhung des Partnereinkommens herleiten will?



Was Du schreibst ist bestechend logisch. Auf die massive Erhöhung des fiktiven PE wird es hinauslaufen. Das ist nach den zu berücksichtigenden Gesetzmässigkeiten geradezu zwangsläufig, wenn er keine exobitanten Besodungserhöhungen verantworten will.

Und dazu kommen dann noch strategische Überlegungen, die es dem FM verbieten, die Sache in ein Nullsummenspiel eskalieren zu lassen. Daher werden wir zur Ruhigstellung eben 1-3 oder vielleicht sogar üppige 4% gewährt bekommen.

Das hinterlistige Kalkül dahinter: Viele unbedarfte Kollegen wird es freuen. Die nehmen dankbar das zusätzliche Geld und kommen gar nicht auf die Idee, dass es eigentlich mehr hätte sein müssen.

Die Anzahl der Widersprüche würde dann zurückgehen, die alten könnten beschieden werden.

Wenn aber das fiktive PE so massiv angehoben werden sollte, dann darf man gespannt auf die Begründung warten. Hier eine Begründung zu finden, die nicht den Eindruck erweckt, als sei es reine Willkür, dürfte schwierig werden....
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Max Guru in Heute um 10:46Zum Thema Partnereinkommen und Wahrung des Abstandsgebotes:
Ist irgendein DH schon einmal auf die Idee gekommen, die Höhe des fiktiven Partnereinkommens nach Besoldungsgruppen zu staffeln?
Das würde noch mehr ,,Flexibilität" bringen😡

Leute mit solchen Ideen werden im Finanzministerium dringend gesucht!🤪
Deus hic finitur

Henri74

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 11:09Was Du schreibst ist bestechend logisch. Auf die massive Erhöhung des fiktiven PE wird es hinauslaufen. Das ist nach den zu berücksichtigenden Gesetzmässigkeiten geradezu zwangsläufig, wenn er keine exobitanten Besodungserhöhungen verantworten will.

Und dazu kommen dann noch strategische Überlegungen, die es dem FM verbieten, die Sache in ein Nullsummenspiel eskalieren zu lassen. Daher werden wir zur Ruhigstellung eben 1-3 oder vielleicht sogar üppige 4% gewährt bekommen.

Das hinterlistige Kalkül dahinter: Viele unbedarfte Kollegen wird es freuen. Die nehmen dankbar das zusätzliche Geld und kommen gar nicht auf die Idee, dass es eigentlich mehr hätte sein müssen.

Die Anzahl der Widersprüche würde dann zurückgehen, die alten könnten beschieden werden.

Wenn aber das fiktive PE so massiv angehoben werden sollte, dann darf man gespannt auf die Begründung warten. Hier eine Begründung zu finden, die nicht den Eindruck erweckt, als sei es reine Willkür, dürfte schwierig werden....

Ja genau, wenn diese willkürliche Einbeziehung der Partnereinkommen so kommen würde, gilt es umso mehr, Strategien zu finden, den Dienstherren begreiflich zu machen, dass es eigentlich rechtlich schon tot ist. Ich bin da voll bei der Auffassung von AltStr. Die Frage ist nicht mehr, ob das erlaubt ist, sondern wie diese Methode Zum stoppen gebracht wird.

Poldi2006

Für das Jahr 2022 haben weniger als 1% der Widersprüchler (1725 Personen) Klage eingelegt (https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldungswidersprueche-ueberfluten-dienstherren/). Da dies auch in Zukunft nicht anders sein würde, ist eine negative Bescheidung von Widersprüchen ganz sicher eine hohe Priorität im Ministerium. So lassen sich Milliarden pro Jahr sparen.

LehrerInNRW

Solange die meistens Beamten in höheren Dienst Lehrkräfte sind, wird eine zeitnahe Umsetzung einer aA die den Vorgaben des BVerfG. entspricht ein Traum bleiben.

Wie viel Werbung ich dafür mache mal einen Widerspruch einzulegen und wie wenig Resonanz dabei rumkommt ist erschreckend.

Es lohnt sich einfach zu sehr auf Zeit zu spielen.

Schneewitchen

Zitat von: Henri74 in Heute um 11:15Ja genau, wenn diese willkürliche Einbeziehung der Partnereinkommen so kommen würde, gilt es umso mehr, Strategien zu finden, den Dienstherren begreiflich zu machen, dass es eigentlich rechtlich schon tot ist. Ich bin da voll bei der Auffassung von AltStr. Die Frage ist nicht mehr, ob das erlaubt ist, sondern wie diese Methode Zum stoppen gebracht wird.
Genau! Und das auch möglichst zeitnah und nicht erst in 10 Jahren.
Deus hic finitur

BVerfGBeliever

Zitat von: Max Guru in Heute um 10:46Ist irgendein DH schon einmal auf die Idee gekommen, die Höhe des fiktiven Partnereinkommens nach Besoldungsgruppen zu staffeln?
Noch mal: Das Partnereinkommen ist nur für die unterste Besoldungsgruppe relevant. Denn es "dient" dem Gesetzgeber ausschließlich dazu, die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten über die Prekaritätsschwelle zu "hieven" (also auf dem Papier das verfassungsrechtliche Gebot der Mindestbesoldung zu erfüllen), ohne dafür echtes Geld in die Hand nehmen zu müssen.

Bezüglich der konkreten Höhe hatte ich übrigens hier mal die folgenden drei Dienstherren verglichen:
1.) In Schleswig-Holstein wird ein monatlicher Brutto-Familienergänzungszuschlag von 987 EUR gezahlt (wenn das Partnereinkommen einen gewissen Betrag nicht überschreitet).
2.) In Brandenburg wird ein monatliches Netto-Partnereinkommen von 896 EUR angerechnet.
3.) Im BMI-Entwurf wird ein monatliches Brutto-Partnereinkommen von 1.887 EUR angerechnet.

Fazit: Je höher das Partnereinkommen, desto höher der "Einsatz" am Karlsruher Pokertisch (auf dem das BVerfG hoffentlich demnächst alle Karten aufdeckt)..

DJ79

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 11:31Solange die meistens Beamten in höheren Dienst Lehrkräfte sind, wird eine zeitnahe Umsetzung einer aA die den Vorgaben des BVerfG. entspricht ein Traum bleiben.

Wie viel Werbung ich dafür mache mal einen Widerspruch einzulegen und wie wenig Resonanz dabei rumkommt ist erschreckend.

Es lohnt sich einfach zu sehr auf Zeit zu spielen.

Ganz genau.
Es ist erschreckend, wie wenig sich meine KuK um ihre Besoldung scheren. Teilweise wurden einige jahrelang falsch eingestuft, ohne dass sie es bemerkt haben. Zudem wissen viele nicht, wann und in welcher Höhe die neuen Tarifabschlüsse greifen.
Manche reichen gar ihre Mehrarbeitsstunden nicht ein!

Schneewitchen

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 11:31Solange die meistens Beamten in höheren Dienst Lehrkräfte sind, wird eine zeitnahe Umsetzung einer aA die den Vorgaben des BVerfG. entspricht ein Traum bleiben.

Wie viel Werbung ich dafür mache mal einen Widerspruch einzulegen und wie wenig Resonanz dabei rumkommt ist erschreckend.

Es lohnt sich einfach zu sehr auf Zeit zu spielen.

Ich treibe mich in einer Kommunalverwaltung herum. Auch hier ist die Passivität unter den Kollegen sehr ausgeprägt. Da möchte auch niemand über die aktuelle Sachlage aufgeklärt werden. Man freut sich aktuell über die Übertragung des Tarifergebnisses.Damit ist die Welt doch in Ordnung.

Ich weiss noch, wie ein paar Kollegen damals blöd aus der Wäsche geguckt haben, als die FamZ für kinderreiche Beamte angehoben wurden und fette Nachzahlungen für rückliegende Jahre gezahlt wurden, wenn man Widerspruch eingelegt hatte.

Da hatten einige nämlich keine Widersprüche eingereicht und haben dann erfahren müssen, was sie damit verloren haben.

Daraus hat die Masse der Kollegen aber wohl bis heute nicht gelernt.
Deus hic finitur