Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Max_Muster

Zitat von: Rheini in 07.08.2026 08:36Das sind ja z. B. die Nachteile die bei gleicher Bezahlung, die Attraktivität einer Beamten Stelle stark reduziert. Auch ist man bei Beförderungen ja dem Wohlwollen und der Notwendigkeit einer offenen Stelle, ausgesetzt.

Da würde ich dann doch eher die Angestellten Schiene nehmen, mir mit dem Entgelt was aufbauen und meine Rente damit später aufstocken. Auf die Jahrzehnte betrachtet, schlägt der Zinseszins da gnadenlos zu Gunsten der Angestellten zu.
Ich kenne Beförderungen nur aus Sicht des Lehrers. Mein Beispiel (das aber die Regel ist): ich betreute etwa 10 Jahre lang die gesamte IT meiner Schule, inklusive Modernisierung und Umbau. Dann wurde dafür eine Stelle ausgeschrieben. Dafür ist immer eine Revision notwendig. Man wird auf Herz und Nieren geprüft, was ca. 1-1,5 Jahre dauern kann, je nach Mitbewerbern und Dauer der Bearbeitung. Dann beginnt die Probezeit und schließlich erhält man im Anschluss eine Beförderung um dann den gleichen Job weiter zu machen mit besserer Bezahlung.
Da inzwischen jedoch alle Lehrer:innen auf A13 angeglichen wurden (man hatte total vergessen, dass Studium, Ausbildung und Tätigkeit aeit 2009in allen Bereichen vergleichbar ist), teilte man uns mit Funktionstellen nun mit, dass wir unsere Tätigkeit in Zukunft doch bitte wieder für lau machen sollen oder warten bis eine neue Stelle ausgeschrieben wird um das Spiel dann von vorne zu beginnen. Das ist natürlich sehr motivierend. (nicht)

Rheini

Zitat von: Finanzer in 07.08.2026 09:03Kaufkraftmäßig liegen viele Arbeitnehmer jetzt erst wieder da, wo sie 2019 gewesen sind.

Erzähl das nicht unserem DH. Ansonsten holt er die Besoldungstabelle 2019 wieder hervor und schreibt "2026" dran.

WernerWillsWissen

Zitat von: Finanzer in 07.08.2026 09:03Kaufkraftmäßig liegen viele Arbeitnehmer jetzt erst wieder da, wo sie 2019 gewesen sind.

Aber nur, weil deren fiktive Partner entsprechende Gehaltserhöhungen bekommen haben  ;D

Schneewitchen

Zitat von: WernerWillsWissen in 07.08.2026 11:08Aber nur, weil deren fiktive Partner entsprechende Gehaltserhöhungen bekommen haben  ;D

Wer von der Fiktion satt wird, der muss aufpassen, dass er sich an der Realität nicht überfrisst...😉
Deus hic finitur

Max_Muster

Hier bitte ganz nach unten scrollen um die Tabellen mit den Tarifentwicklungen zu sehen.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2025/

Tariferhöhungen stehen immer der aktuellen Inflation entgegen und damit auch den teilweise massiv wachsenden Steuereinnahmen des Staates.

Diese Grafik zeigt das recht anschaulich:

https://allgemeinebauzeitung.de/abz/imu-infografik-wieder-wachsende-steuereinnahmen-59485

Im Endeffekt fordern wir, dass unsere Alimemtation auf ein angemessenes Niveau angehoben wird und da bleibt. Natürlich erhalten wir dadurch immer mehr Geld, aber due Ausgaben steigen ja auch immer weiter und faktisch muss die Besoldung damit Schritt halten.

WernerWillsWissen

Zitat von: Max_Muster in 07.08.2026 11:19Im Endeffekt fordern wir, dass unsere Alimemtation auf ein angemessenes Niveau angehoben wird und da bleibt. Natürlich erhalten wir dadurch immer mehr Geld, aber due Ausgaben steigen ja auch immer weiter und faktisch muss die Besoldung damit Schritt halten.

Der DH verwechselt halt gerne Disinflation mit Deflation....

Schneewitchen

Zitat von: Max_Muster in 07.08.2026 11:19Hier bitte ganz nach unten scrollen um die Tabellen mit den Tarifentwicklungen zu sehen.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2025/

Tariferhöhungen stehen immer der aktuellen Inflation entgegen und damit auch den teilweise massiv wachsenden Steuereinnahmen des Staates.

Diese Grafik zeigt das recht anschaulich:

https://allgemeinebauzeitung.de/abz/imu-infografik-wieder-wachsende-steuereinnahmen-59485

Im Endeffekt fordern wir, dass unsere Alimemtation auf ein angemessenes Niveau angehoben wird und da bleibt. Natürlich erhalten wir dadurch immer mehr Geld, aber due Ausgaben steigen ja auch immer weiter und faktisch muss die Besoldung damit Schritt halten.



Das ist doch alles Unzucht mit Zahlen.

Ich darf hier einmal sinngemäß unseren geschätzten Finanzminister zitieren, der da jüngst noch seinem Unverständnis darüber Ausdruck verliehen hat, dass wir nach dieser unglaublichen Übertragung des Tarifergebnisses, gestreckt und aufgeteilt bis 2028, noch weitere Begehrlichkeiten formulieren: NRW hat in den letzten Jahren die Tarifergebnisse stets zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen!

So, dass sind Fakten, die man nicht weg diskutieren kann. Bis 2028 werden wir insgesamt 5,8% mehr bekommen bzw. sogar 6,3%. Und dazu jetzt noch einmal eine Erhöhung, möglicherweise sogar im zweistelligen Bereich?

Nimmt denn niemand mehr Rücksicht auf die schwierige Haushaltslage? Wenn bei den Beamten nicht gespart werden kann, wo denn dann?  Alle anderen Bereiche sind wichtig. Einsparungen können dort den Betroffenen nicht zugemutet werden.

So macht das Regieren dann aber keine Freude mehr... (Ironie Ende!)
Deus hic finitur

cookiedent

Zitat von: NvB in 07.08.2026 07:22Wenn man mal das Abstandsgebot etc. mit einberechnet von der Mindestbesoldung aus, bekommt man auf Sacharbeiterebene (Bsp: A10) ziemlich viel Netto, während insbesondere bei gleich gestellten Tarifangestellten mit halbwegs gleichen Arbeitsprofil und im krassen Fall noch gleichen Büro auf einmal 30% und mehr weniger.
Das ist doch das eigentliche Problem. Durch die aA muss auch der Tarifbeschäftigte besser bezahlt werden, da ansonsten massiver Unmut, Neid und Missgunst entsteht.

Wenn der Beamte Familienvater ist verdient er mehr, wenn Angestellte und der Beamte mit A10/10 Kinderlos sind, hat der Angestellte mehr.
Vielleicht liegt da das Problem, der Beamte kann durch Familienplanung sein Gehalt stärker verändern, als durch Arbeitsleistung.
Das ist für viele nicht nachvollziehbar.

LehrerInNRW

Wenn unser Entwurf ähnlich wird, wie der aus S.-H., wird das mit der aA wieder nix werden. 

Kann natürlich sein, dass ich den Entwurf auch intellektuell nicht durchdringende und es wirklich in die richtige Richtung geht.

Rallyementation

Zitat von: LehrerInNRW in 07.08.2026 12:59Wenn unser Entwurf ähnlich wird, wie der ...

Gesetzentwurf LADG NRW Drucksache 18/18169, dann hat ,,Das Gesetz hat sowieso mehr Rechtsförmlichkeitsfehler als ein Straßenköter Flöhe." Professor Dr. Rechtswissenschaftler (APr 18/1217) "Also, das ist gar nicht als Vorwurf gemeint."

Gehen wir auf die Knie, gehen wir vor die Hunde aber Gedankliche Fehler, unklare Regelungsstrukturen und die fehlende Stimmigkeit eines Entwurfs senkt das Analogien-Niveau Richtung Rinnstein-Höhe von anerkannt Gebildeten gegenüber den Politikern.

Der Vergleich ist lausig, vielleicht hätte der den Krätze, Floh-, Läusebefall einer Kita nehmen sollen.


BeamterNRW

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/beamtenstaat-ausser-kontrolle?amp=1

Vielleicht interessiert es jemanden. Habe selten Artikel gelesen wo Battis und Färber gleichzeitig auftauchen. Ist alles nichts neues, aber gebündelt für die, die wenig Zeit haben.

SAS

Zitat von: BeamterNRW in Gestern um 20:11https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/beamtenstaat-ausser-kontrolle?amp=1

Vielleicht interessiert es jemanden. Habe selten Artikel gelesen wo Battis und Färber gleichzeitig auftauchen. Ist alles nichts neues, aber gebündelt für die, die wenig Zeit haben.
Abgesehen davon das das Medium sehr fragwürdig ist, wird hier teilweise korrekt argumentiert und teilweise Beamten Bashing betrieben. Was soll der Beitrag zeigen?


Das Dilemma das sich der Staat bei Lehrern und Hochschullehrern selbst geschaffen hat ist übrigens in einem föderalem System nicht aufzulösen. Es wird immer Bundesländer geben die Rückfällig werden wodurch die anderen wieder nachziehen müssen.

BeamterNRW

Naja, was der Beitrag zeigen soll, weiß ich nicht. Könnte spekulieren...
Dennoch fasst dieser die Diskussionslage der letzten Wochen/Monate aus verschiedenen Perspektiven zusammen. Daher sagte ich ja, für die, die wenig Zeit haben...

AltStrG

Zitat von: cookiedent in 07.08.2026 12:24Wenn der Beamte Familienvater ist verdient er mehr, wenn Angestellte und der Beamte mit A10/10 Kinderlos sind, hat der Angestellte mehr.
Vielleicht liegt da das Problem, der Beamte kann durch Familienplanung sein Gehalt stärker verändern, als durch Arbeitsleistung.
Das ist für viele nicht nachvollziehbar.


Da Frau Färber als Beraterin des BVerfG eine maßgebliche Rolle spielt, dürften die Familienzuschläge drastisch sinken oder sogar entfallen, bis auf wenige Ausnahmen abgesehen, was denklogisch bei einer aA sogar zwingend ist.

Das im übrigen weniger Beamte, weniger Stellen, weniger Beförderungen, längere Standzeiten, längere Arbeitszeiten und mehr Verantwortung/Arbeitsverdichtung kommt, ist obligatorisch schon eingeplant.

Emmerich, Fiedler und Schall aus dem Artikel sollten im Übrigen nochmals einen Blick in den Beschluss des BVerfG werfen, damit es nicht zu Missinterpretationen der neuen Rechtslage kommt.



https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a733a012b19377cc1230ddd/lukrativer-staatsdienst-bis-zu-mehrere-tausend-euro-pro-monat-die-milliardenschweren-familienzuschlaege-fuer-beamte.html

Zitat:

"Beamte profitieren bei Familienzuschlägen von Privilegien, die selbst der Beamtenbund für absurd und unangemessen hält. Doch rechtlich ist eine Abschaffung kompliziert.

Wenn Beamte heiraten oder Kinder bekommen, erhalten sie zusätzlich Geld vom Staat. Und zwar nicht wenig: Einige hundert bis mehrere tausend Euro pro Monat können fließen, damit auch die Familien der Beamten ,,amtsangemessen" unterhalten werden. Was für die Betroffenen eine Entlastung darstellt, belastet allerdings die öffentliche Hand.

Rund 825,6 Millionen Euro für sogenannte Familienzuschläge gab der Bund 2025 für Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums WELT AM SONNTAG mitteilte. Hinzu kommen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat. Experten und selbst Vertreter des Beamtenbundes kritisieren die Ausgestaltung des Systems als unangemessen.

Vergütung für Staatsdiener
,,Besoldung muss so hoch sein, dass Beamter Familie ernähren kann, ohne dass Partner arbeiten muss"
Denn nicht nur der Bund, auch Länder und Kommunen zahlen entsprechende Familienzuschläge, die nur Beamten zugutekommen: Im gesamten öffentlichen Dienst summierten sie sich im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht zum Sozialbudget zeigt. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

,,Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung", sagt die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. ,,Für dieselbe Tätigkeit kann ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder." Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

In einigen Bundesländern gibt es erhebliche Zuschläge: In Nordrhein-Westfalen können Beamte mit vier Kindern bis zu 3473 Euro zusätzlich im Monat erhalten, in Baden-Württemberg gibt es für das dritte und weitere Kinder jeweils 989 Euro pro Monat. Das findet sogar der Beamtenbund absurd. Man habe es mit einer gesellschaftspolitisch ,,schwer erklärbaren, finanziellen Besserstellung von Beamtenkindern" zu tun, sagte im vergangenen Herbst Kai Rosenberger, der Vorsitzende des Landesverbands Baden-Württemberg. Diese Besserstellung aufzulösen, ist allerdings alles andere als trivial.

,,Besoldung muss amtsangemessen ausgestaltet sein"
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Dienstherr Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt gewährleisten. Hintergrund ist das aus dem Grundgesetz abgeleitete Alimentationsprinzip, das die Unabhängigkeit der Beamten sichern soll. Als der Grundsatz entstand, war die Alleinverdiener-Familie noch der Regelfall. Inzwischen entspricht dies zwar längst nicht mehr der Lebensrealität vieler Paare, in denen beide Partner berufstätig sind – die grundsätzliche Verpflichtung des Dienstherrn, auch den Unterhalt der Familie zu gewähren, hob das Gericht allerdings nicht auf.


Bund und Länder hatten die Wahl: Sie konnten das Grundgehalt der Beamten erhöhen, damit sich davon auch eine Familie ernähren lässt – oder aber höhere Extra-Zuschläge für Familien gewähren. Viele wählten den letzten Weg.

,,Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen", sagt Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.

Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren entschieden hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen ,,eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen".

Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.


Färber plädiert dafür, die Familienzuschläge ,,ersatzlos" zu streichen beziehungsweise auf absolute Mangelfälle zu begrenzen. Die ,,wahnsinnigen Beträge", die dadurch frei würden, sollten auf das Grundgehalt aufgeschlagen werden, so Färber.

 ,,Unsere Umfrage zur Einkommenssituation von Beamtenhaushalten zeigt, dass sich gerade Personen der unteren Besoldungsstufen keine Wohnung leisten können." Eine Erhöhung des Grundgehalts wäre für den Staat allerdings womöglich noch teurer als die Auszahlung der Familienzuschläge. Denn wenn das Grundgehalt der unteren Besoldungsstufen steigt, müssen auch die Gehälter der oberen Besoldungsgruppen steigen.

,,Sprengsatz für Staatsfinanzen" – Jetzt kommt die Kürzung der Beamtenpensionen ins Gespräch
Ein Dilemma, das der Bund nun mit einem Kompromiss aufzulösen versucht: Der ehebezogene Familienzuschlag soll komplett entfallen und stattdessen in das Grundgehalt überführt werden, wie es in einem Gesetzentwurf heißt. Außerdem will der Bund künftig einberechnen, dass Partner von Beamten zum Familieneinkommen beitragen können. An Zuschlägen für Kinder hält der Bund allerdings fest.


Die Union plädiert angesichts der hohen Kosten für einen Kurswechsel. ,,Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz", sagt der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). ,,Er darf aber kein Personalgewinnungsinstrument sein." Beamte müssten zukünftig ,,strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei der Polizei oder in der Steuerverwaltung". Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten.

,,Nur so können wir die Kosten insgesamt und langfristig auf ein vertretbares Maß zurückführen", so Throm. Für die heutigen Beamten seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. ,,Aufgrund des Alimentationsprinzips in der Beamtenbesoldung finde ich es richtig, wenn Familien grundsätzlich besonders berücksichtigt werden."

,,Wer Kinder hat, hat höhere Ausgaben", sagen die Grünen
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte hingegen, dass er die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Familienzuschlags nachvollziehen könne. Der Gesetzgeber habe bei der Beamtenbesoldung jedoch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten. ,,Kindern kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da sich die Leistungen der Grundsicherung mit jedem Kind erhöhen und die Beamtenbesoldung einen Abstand zur Grundsicherung aufweisen muss." Den vorliegenden Gesetzentwurf werde man im parlamentarischen Verfahren ausgiebig beraten.

Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, verteidigte die Familienzuschläge. ,,Wer Kinder hat, hat höhere Ausgaben. Deswegen ist es Teil einer gerechten Besoldung für die im Dienst erbrachten Leistungen auch mehr Geld für die Kinder von Beamtinnen und Beamten einzuplanen." Es sei ein Irrtum anzunehmen, dass alle Beamten ein hohes Einkommen beziehen. Familienzulagen seien gerade in den unteren Besoldungsstufen ein wichtiger Faktor.

Scharfe Kritik äußerte die Linke im Bundestag: Auch mit dem neuen Gesetzentwurf bleibe unter dem Strich ein ,,eigentlich nicht mehr zeitgemäßes Vergütungsmodell und eine deutliche bessere Unterstützung von Kindern von Beamten als dies bei anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft der Fall ist", sagte Pascal Meiser, arbeitspolitischer Sprecher der Fraktion. Dies sei vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in weiten Teilen aber nur durch eine Änderung des Grundgesetzes zu verändern.

,,Ohne Probleme rechtlich zulässig wäre jedoch schon jetzt, künftig nur noch dort zu verbeamten, wo es sich wirklich um zentrale hoheitliche Aufgaben handelt und für alle anderen mit den zuständigen Gewerkschaften eine höhere und leistungsgerechte Bezahlung per Tarifvertrag zu vereinbaren."

Forderungen stellt der Lehrerverband Schall, der die Interessen von angestellten Lehrern vertritt. ,,Die Familienzuschläge müssen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelten", sagte der Vorsitzende Stefan Nierfeld. Dreiviertel der Beschäftigen im öffentlichen Dienst seien Angestellte. Ihre Kinder müssten dem Staat ,,genauso viel wert sein wie die der Beamten".

Max_Muster

Mal so ganz grob gerechnet sind 80% des Medianeinkommens 2026 plus Ehe + 2 Kinder etwa 5683,33€.
Aktuell liegen Beamte mit A5 Stufe 3 trotz Zuschlägen für Familie und Kinder bei ca. 2900€ und sind somit auf Grundsicherung angewiesen, sollten sie Familie haben, denn Grundsicherung in der Konstellation ist bei ca. 3400€ jeweils plus Kindergeld.
Das gilt es schon allein aufgrund des Verwaltungsaufwands zu beseitigen. Wie nah die endgültige Rechnung dann tatsächlich an 80% des Medianeinkommens heranreichen?
Ich bin gespannt! Ohne Partnereinkommen, Familienzuschlägen mit Abstufungen, etc. wird das sicher nicht gelingen.