Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:23Blöde Frage: Der Bedarf bestimmt sich doch nach der Besoldung insgesamt, oder?

Wenn dies zutreffend ist und man würde die Grundbesoldung deutlich anheben, dann würde dies doch dann den (weiteren) Bedarf des dritten und jedes weiteren Kindes reduzieren?

Wenn dem nicht so wäre und man würde die Grundbesoldung deutlich anheben, die FamZ ab Kind 3 in der gegenwärtigen Höhe belassen, dann kommen wir doch in solchen Fällen zu astronomischen Besoldungen, gerade in NRW ?




Kind 1 und 2 soll überwiegend auch aus der Grundbesoldung des Beamten gezahlt werden. Ab Kind 3 nicht mehr, sondern der gesamte Bedarf des Kindes 3 ff ist zusätzlich zu zahlen. Von daher führt eine Erhöhung der Grundbesoldung nicht zu einer Reduzierung des Anspruches bei Kind 3 ff, evtl. aber bei Kind 1 und 2.

Schneewitchen

Zitat von: Egge2206 in Heute um 10:22hier
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/kennen-sie-die-rechtsgrundlage-einer-amtsangemessenen-alimentation

Fraglich ist doch, wie der Bestandsschutz zu verstehen ist. Im Kern würde ich zunächst einmal voraussetzen, dass es am Ende des Jahres klar sein wird, dass ab 01.01.2027 alle NRW Beamten mindestens den Sold erhalten werden, den sie heute bekommen.

Die Aussage des FM auf abgeordnetenwatch deutet m.E. aber schon darauf hin, dass es im Besoldungsgefügeinsgesamt zu Verschiebungen kommen wird.
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 10:25Kind 1 und 2 soll überwiegend auch aus der Grundbesoldung des Beamten gezahlt werden. Ab Kind 3 nicht mehr, sondern der gesamte Bedarf des Kindes 3 ff ist zusätzlich zu zahlen. Von daher führt eine Erhöhung der Grundbesoldung nicht zu einer Reduzierung des Anspruches bei Kind 3 ff, evtl. aber bei Kind 1 und 2.

Danke für die Klarstellung.

Dann hat sich der FM 2022 mit dieser heftigen Erhöhung der FamZ aber irgendwie mächtig ins Knie geschossen....!
Deus hic finitur

Rheini

#2418
Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:32Danke für die Klarstellung.

Dann hat sich der FM 2022 mit dieser heftigen Erhöhung der FamZ aber irgendwie mächtig ins Knie geschossen....!

So schreibe ich seit Jahren.

Der FM hat die FamZ für Kind 1 und Kind 2 mächtig erhöht damit er:

- nicht die Grundbesoldung erhöhen musste
- die FamZ ja nur vorübergehend zu zahlen sind und nicht dauernd (incl. Pension).


Jetzt scheint er zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er die Grundbesoldung doch erhöhen muss, dafür aber die FamZ für Kind 1 und 2 senken darf. Für alle die keine FamZ erhalten oder erhalten haben, bedeutet das mehr Besoldung. Für die FamZ erhalten haben bedeutet es insgesamt mehr (Besoldung plus, FamZ minus) oder, zumindest scheint der FM diese Möglichkeit zu meinen, dass die Reduzierungen der FamZ höher ist, als die Erhöhung bei der Besoldung und daher der Hinweis auf Bestandsschutz. Evtl. fallen ja auch wieder die Mietstufen weg (MAE Betrachtung auf ganz NRW).

Ob es tatsächlich auch nur einen Fall gibt wo es zu dieser Konstellation kommt, weiß nur der FM.

Ich behaupte mal das diese Konstellation nur theoretischer Natur ist und auch nur, wenn der DH an der Grundbesoldung aufgrund von z. B. Partnereinkommen spart, also hoffentlich nur von vorübergehender Dauer (Widerspruch einlegen!!!) ist.

Egge2206

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:29Fraglich ist doch, wie der Bestandsschutz zu verstehen ist.

für mich ist das relativ klar wenn man die Fragestellung liest.

Es wird vtml so kommen, wie hier schon 10083x thematisiert: Grundgehalt wird erhöht, logischerweise die FamZuSchläge gemindert. Da es dadurch zu weniger Netto insgesamt kommen kann, wird über Besitzstandswahrung nachgedacht, da man nicht ohne trifftigen Grund weniger netto haben kann (siehe auch hier wieder mein Beispiel von damals: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-ausgleichzulage)

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 10:25Kind 1 und 2 soll überwiegend auch aus der Grundbesoldung des Beamten gezahlt werden. Ab Kind 3 nicht mehr, sondern der gesamte Bedarf des Kindes 3 ff ist zusätzlich zu zahlen. Von daher führt eine Erhöhung der Grundbesoldung nicht zu einer Reduzierung des Anspruches bei Kind 3 ff, evtl. aber bei Kind 1 und 2.
Nun bin noch mehr verwirrt. Der geringste FamZ mit 2 Kindern beträgt bummelige 720 €. Wenn davon ein Großteil ins Grundgehalt soll, müsste der FM ja dieses um 400 bis 500 € anheben.

Egge2206

Zitat von: Robertbob in Heute um 10:52Nun bin noch mehr verwirrt. Der geringste FamZ mit 2 Kindern beträgt bummelige 720 €. Wenn davon ein Großteil ins Grundgehalt soll, müsste der FM ja dieses um 400 bis 500 € anheben.

deswegen find ich diese Aussage

Zitat von: Rheini in Heute um 10:47Ich behaupte mal das diese Konstellation nur theoretischer Natur ist und auch nur, wenn der DH an der Grundbesoldung aufgrund von z. B. Pertnereinkommen spart, also hoffentlich nur von vorübergehender Dauer (Widerspruch einlegen!!!) ist.

auch sehr mutig

Arverna

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 18:34Für den Fall, dass das mit dem Geburtstag authentisch sein sollte: Hier ist mindestens ein Forist unterwegs, der mühelos aus den hier gegebenen persönlichen Informationen ein Persönlichkeitsprofil erstellt. Auch wenn er im Ergebnis bei mir arg daneben gelegen hat, so ist doch die Tatsache alleine schon beachtlich.

Wer das nicht möchte, der sollte hier eben mit seinen persönlichen Daten zurückhaltend sein! Deine Entscheidung!

Ich habe mich jedenfalls heute schon wieder gehen lassen. Mal sehen, wann ich in der nächsten Analyse zu lesen bekomme, dass ich stolzer Besitzer eines Gummibootes rosafarbener Art bin.

Spannend wird auch sein, welche Schlussfolgerungen daraus geschlossen werden. Ist das wohl ein Indiz dafür, daß ich in der Endstufe A15 vor mich hindümpele und in meiner Freizeit mit meinem Hochseegummiboot über den Atlantik treibe und von besseren Zeiten träume? Man weiß es nicht.....

Also, wenn Du derlei Dinge nicht von Dir hier lesen möchtest, dann gib derartige Daten hier nicht raus.

Ich hingegen freue mich, dass ich hier meinen eigenen Biographen gefunden habe. Auch, wenn nur ein Märchenbuch herauskommt, so fühle ich mich doch gebauchpinselt. Als kleiner Verwaltungsinspektor hätte ich nicht gedacht, dass ich einmal so interessant werden könnte.

😉

Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht bezüglich des Geburtstages Gebrauch. 8)
Ansonsten gebe ich Dir Recht. Es ist schon interessant, welche Aufwand von manchen Foristen so betrieben wird.  ;)

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 10:53deswegen find ich diese Aussage

auch sehr mutig

Bitte um Erklärung was daran "mutig" ist.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 10:52Nun bin noch mehr verwirrt. Der geringste FamZ mit 2 Kindern beträgt bummelige 720 €. Wenn davon ein Großteil ins Grundgehalt soll, müsste der FM ja dieses um 400 bis 500 € anheben.

Warum sollte der FM das nicht machen (müssen). Was verwirrt dich?

Die (ohne nachzuprüfen) FamZ für Kind 1 und 2 sind ja derzeit schon nicht der Gesamt Bedarf der Kinder. Auch da musst Du schon einen Teil aus der Grundbesoldung hinzu nehmen. Mathematisch war es für den FM aber bis jetzt günstiger, möglichst viel des Bedarfes von Kind 1 und 2 in den FamZ (Gründe siehe oben) zu schieben und einen geringeren Teil in die Grundbesoldung. Wen er jetzt die Prozente zugunsten der Grundbesoldung verschiebt, dann hat er Mehrkosten da ja dann auch die Beamten ohne Kinder, davon profitieren.

Egge2206

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 19:28Ja, aber in der Endstufe! Bitte notieren  8)

A9, Stufe 11, 4 Kinder mit Mietstufe 3? plus KiGe natürlich
Wir haben Dagobert Duck gefunden

Egge2206

Zitat von: Rheini in Heute um 11:05Bitte um Erklärung was daran "mutig" ist.

wieso sollte es eher die Aussahme sein, dass bei einer Korrektur (ohne Besitzstandswahrung oÄ) ein Beamter weniger Netto haben wird?

Rechne doch mal als Beispiel mit A11, Stufe 8, 2 Kinder und Mietstufe 4.  Oder nimm andere Zahlen mit hoher Besoldungsstufe und 2 Kinder aufwärts bei hohen Mietstufen

Das FM wird nicht entsprechend kompensieren durch die Erhöhung des Grundgehalts / korrenspondierender Minderung der Zuschläge

cookiedent

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:10Die Reform nach dem Muster von Brandenburg würde das Land NRW nicht mehr Hunderte Millionen Kosten. Wir würden von Milliarden reden.

Das wird weder der FM noch der MP in der Öffentlichkeit vertreten wollen.

Ich deute diese Zahl natürlich anders, an ihr sehe ich, was die DH in den vergangenen Jahren an uns eingespart, bzw. uns vorenthalten haben.
Das wird der FM/MP den Bürgern, aka Wählern, so natürlich nicht verkaufen, denn das könnte ja ein schlechtes Licht auf die Regierungen werfen.

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:10Ich würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte.
Keine Sorge, Du wirst Recht behalten.

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 08:10Das Saarland hat jetzt Verbesserungen rückwirkend ab 2023 in Höhe von durchschnittlich 4,1% angekündigt.

Was ich schäbig finde, aber jedes Land hat wohl seine eigene Berechnungsgrundlage entwickelt, um festzustellen, was es als Amtsangemessen empfindet.
Allein der Wegfall der Sonderzahlung und die Einbehaltung für die "Pensionsrücklage" dürfte den DH ja schon Einsparungen von mindestens ca. 10% der "Lohnkosten" p.a. gebracht haben. Wenn sie nun um 4% erhöhen, bleibt ein fetter Teil der Einsparungen beim DH.
Fühlt sich wie ein Trostpreis an.

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 11:12wieso sollte es eher die Aussahme sein, dass bei einer Korrektur (ohne Besitzstandswahrung oÄ) ein Beamter weniger Netto haben wird?

Rechne doch mal als Beispiel mit A11, Stufe 8, 2 Kinder und Mietstufe 4.  Oder nimm andere Zahlen mit hoher Besoldungsstufe und 2 Kinder aufwärts bei hohen Mietstufen

Das FM wird nicht entsprechend kompensieren durch die Erhöhung des Grundgehalts


Wie hoch muss den der DH aufgrund des Beschlusses aus Sept. 25 ohne Einrechnung des Partnereinkommes bei einer 4 K Familie die Grundbesoldung erhöhen?

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 10:52Nun bin noch mehr verwirrt. Der geringste FamZ mit 2 Kindern beträgt bummelige 720 €. Wenn davon ein Großteil ins Grundgehalt soll, müsste der FM ja dieses um 400 bis 500 € anheben.

Zitat von: Robertbob in Heute um 10:52Nun bin noch mehr verwirrt. Der geringste FamZ mit 2 Kindern beträgt bummelige 720 €. Wenn davon ein Großteil ins Grundgehalt soll, müsste der FM ja dieses um 400 bis 500 € anheben.

Ich hatte hier gerade eine Antwort formuliert, die inhaltlich so nicht richtig gewesen wäre. Daher habe ich diese wieder gelöscht.

Deus hic finitur