Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

netzguru

hallo zusammen,

ich kenne nur eins was aus dem Verkehr sollte, die Rollerfahrer in Bonn und Umgebung.
Und die E-Fahrräder werden auch zu einer Seuche, können kaum gehen aber mit max Tempo durch drängenln.
Halten sich an kein Verbot.
Fahren im Kreisverkehr gerade aus durch egal ob schon ein Fahrzeug drinnen ist.
Überholen LKW und Traktoren mit Hänger rechts und links.
usw.
Warte nur darauf das leider wieder einer von der Straße aufgelesen werden muss und dann der böse Karftfahrer schuld ist.

Skywalker2000

Können wir endlich wieder zum Thema zurück kommen?

Ich finde es auch persönlich kritisch, wenn sich hier ständig Landesbeamte mit ihren Ländervergleich Thesen kommen, welche den Bundesbeamten absolut nicht interessiert.

Besoldung der Bundesbediensteten ist Bundessache und da interessiert es dem Bundesinnenminister wenig, was die Länder machen....

despaired

Sorry den Mist sollte ein Mod echt löschen .. so oft wie in den letzten Tagen hier abgeschweift wird sollte man das Thema vielleicht mal für ein paar Tage schließen

SonicBoom

Zur allgemeinen Erheiterung fürs WE

Schneewitchen

Zitat von: SonicBoom in 28.08.2026 15:10Zur allgemeinen Erheiterung fürs WE


🤣😂😁

Südwestler

Wohin ist denn eigentlich der Moderator verschwunden?
Erst ellenlange Diskussionen über große Autos, und dass man auswandern sollte, weil viele Leute große Autos nicht mögen oder so ähnlich, dann wieder ein bisschen SPD- bashing.
Das ist doch langweilig und hat doch nun wirklich nichts in diesem Forum zu suchen

netzguru

Zitat von: Südwestler in 28.08.2026 15:47Wohin ist denn eigentlich der Moderator verschwunden?
Erst ellenlange Diskussionen über große Autos, und dass man auswandern sollte, weil viele Leute große Autos nicht mögen oder so ähnlich, dann wieder ein bisschen SPD- bashing.
Das ist doch langweilig und hat doch nun wirklich nichts in diesem Forum zu suchen

Könnte es sein, dass das Sommerloch an gekommen ist?

Wissenschaftsmanager

Zitat von: Südwestler in 28.08.2026 15:47Wohin ist denn eigentlich der Moderator verschwunden?
Erst ellenlange Diskussionen über große Autos, und dass man auswandern sollte, weil viele Leute große Autos nicht mögen oder so ähnlich, dann wieder ein bisschen SPD- bashing.
Das ist doch langweilig und hat doch nun wirklich nichts in diesem Forum zu suchen

Das mache ich doch gerne und bringe noch mal die "Wissenschaftsmanager-Berechnungsmethode" zurück ins Spiel. Die hat ja zu angeregten Diskussionen geführt:

1. Das Grundgehalt so erhöhen, so dass dieses der Fortschreibungsprüfung genügt
2. Rest über Familienzuschläge so anheben, dass bei einer 4K Familie der MÄE*0,8*2,3 Massstab erreicht wird

Jetzt werden wieder alle kommen mit "Familienzuschläge müssen in Relation stehen zum Grundgehalt"...

Ja aber wo?! Nennt doch mal wer hier eine Zahl/Massstab/Grenze X, die diese Bedingung erfüllt (und wo X-1 diese Grenze nicht mehr erfüllt). Weil am Ende muss da eine Eurozahl stehen. Und "in Relation" kann man nicht aufs Konto überweisen und damit Brot kaufen. Und das BVG muss ja auch irgendwohin fest machen ob verfassungskonform oder nicht (und kann das nicht an einem "Gefühl" festmachen).

Wissenschaftsmanager

Zitat von: SonicBoom in 28.08.2026 16:06Lieber Sommerlochmüll als dein Geschwafel.

Sagt der der in MS Paint selbstgemalte Bilder postet. Mach doch mal lieber einen konstruktiven Vorschlag lieber SonicBoom. Wo liegt denn für Dich die Grenze wo FZ gerade noch verfassungskonform in Relation zum Grundgehalt liegt?

EDIT: Oder ich frage anders: Wie weit darf des Grundgehalt unter MÄE*0,8*2,3 liegen, damit dieses noch verfassungskonform ist?

Quasselstrippe

Zitat von: Wissenschaftsmanager in 28.08.2026 16:05Jetzt werden wieder alle kommen mit "Familienzuschläge müssen in Relation stehen zum Grundgehalt"...

Ja aber wo?! Nennt doch mal wer hier eine Zahl/Massstab/Grenze X, die diese Bedingung erfüllt (und wo X-1 diese Grenze nicht mehr erfüllt). Weil am Ende muss da eine Eurozahl stehen. Und "in Relation" kann man nicht aufs Konto überweisen und damit Brot kaufen. Und das BVG muss ja auch irgendwohin fest machen ob verfassungskonform oder nicht (und kann das nicht an einem "Gefühl" festmachen).

Möglicherweise kann das BVerfG das am Ende doch auf der Basis eines Gefühls festlegen. Ich kann mich nicht erinnern, dass es beim 2020er-Urteil eine rechnerische Basis für die "15% mehr als Existenzminimum" gegeben hat, nur dass es einen hinreichenden Unterschied zwischen "Person, die nichts tut und Grundversorgung erhält" und "Person in niedrigster Besoldungsgruppe, die Vollzeit arbeitet" geben muss. Wo die 15% her kommen und warum es nicht auch 18% oder 13% hätten sein können, hat sich mir nicht erschlossen.

Also wird das BVerfG möglicherweise in einem weiteren Urteil auch hier festlegen, wo die "gewissen Grenzen" für die Familienzuschläge liegen, wenn die DH es durch missbräuchliche und leistungsfeindliche Nutzung der Zuschläge dazu zwingen. Möglicherweise werden dann Begriffe wie "weit überwiegend" mit Prozentzahlen hinterlegt werden müssen. Möglicherweise gibt es aus anderen Rechtsgebieten ja auch bereits entsprechende Hinterlegungen, an denen sich das Gericht orientieren kann. Dazu weiß ich nichts, aber hier im Forum gibt es bestimmt Menschen mit entsprechendem Fachwissen/Analogiewissen.

EDIT:
worauf ich hinaus will: das BVerfG will wahrscheinlich solche Grenzen nicht festlegen, es will den Spielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht unnötig beschneiden... die Besoldungsgesetzgeber täten wahrscheinlich gut daran, diesen Spielraum zu nutzen aber eben nicht missbräuchlich zu nutzen und mit missbräuchlicher Nutzung die eigentlichen Vorgaben des BVerfG aus den Leitsätzen gezielt zu umgehen. Durch den Missbrauch wird das Gericht dazu gezwungen, klare Grenzen zu ziehen, die man besser so klar gar nicht ziehen sollte, weil sich damit das Gericht selbst auch wieder angreifbar oder zumindest hinterfragbar macht (warum ausgerechnet 15%?). Letztlich schaden die DH damit dem BVerfG und schwächen dieses. Das finde ich sehr sehr bedauerlich.

Rheini

Zitat von: Wissenschaftsmanager in 28.08.2026 16:05Das mache ich doch gerne und bringe noch mal die "Wissenschaftsmanager-Berechnungsmethode" zurück ins Spiel. Die hat ja zu angeregten Diskussionen geführt:

1. Das Grundgehalt so erhöhen, so dass dieses der Fortschreibungsprüfung genügt
2. Rest über Familienzuschläge so anheben, dass bei einer 4K Familie der MÄE*0,8*2,3 Massstab erreicht wird

Jetzt werden wieder alle kommen mit "Familienzuschläge müssen in Relation stehen zum Grundgehalt"...

Ja aber wo?! Nennt doch mal wer hier eine Zahl/Massstab/Grenze X, die diese Bedingung erfüllt (und wo X-1 diese Grenze nicht mehr erfüllt). Weil am Ende muss da eine Eurozahl stehen. Und "in Relation" kann man nicht aufs Konto überweisen und damit Brot kaufen. Und das BVG muss ja auch irgendwohin fest machen ob verfassungskonform oder nicht (und kann das nicht an einem "Gefühl" festmachen).

Ist nicht der DH in der Pflicht dies zu tun?

SonicBoom

Zitat von: Rheini in 28.08.2026 16:22Ist nicht der DH in der Pflicht dies zu tun?

Hihi...
Um dann wieder Futter für WS zu generieren

Rheini

Zitat von: SonicBoom in 28.08.2026 16:25Hihi...
Um dann wieder Futter für WS zu generieren

So ist doch die Reihenfolge. Der Gesetzgeber macht Gesetze und dann ist der Rechtsweg eröffnet.

Wissenschaftsmanager

Ok, dann werfe ich mal den ersten Happen rein:

Das BVG stellt in RN117 fest, dass in 2020 nur die Besoldungsgruppen bis einschließlich A11 (A11-1 um genau zu sein) nicht der ersten Prüfung genügt. D.h. die Besoldung liegt NICHT über der Prekariatsschwelle von 40.420,97 Euro.

Allerdings besteht A12 (A12-1 um genau zu sein) diese Prüfung, ist also in Bezug auf diese erste Prüfung verfassungskonform. Das BVG stellt keine Nonkonformität fest.

Ein A12-1 Single hatte in 2020 in Berlin aber nur ein Jahresnetto von 31.846,62 Euro, also deutlich weniger als die 40.420,97 Euro (welches sich aus MÄE*0,8*2,3 ergibt). Dennoch stellt das BVG hier KEINE Nonkonformität mit der ersten Prüfschwelle fest.

Btw.: 31.846,62 Euro entsprechen einer Rechnung von MÄE*0,8*1,82.
(Das MÄE lag übrigens bei 21967,92€)

Also anscheinend ist für einen 1K-Beamten eine Besoldung von MÄE*0,8*1,82 vollkommen verfassungskonform.

Rheini

Zitat von: Wissenschaftsmanager in 28.08.2026 16:39Ok, dann werfe ich mal den ersten Happen rein:

Das BVG stellt in RN117 fest, dass in 2020 nur die Besoldungsgruppen bis einschließlich A11 (A11-1 um genau zu sein) nicht der ersten Prüfung genügt. D.h. die Besoldung liegt NICHT über der Prekariatsschwelle von 40.420,97 Euro.

Allerdings besteht A12 (A12-1 um genau zu sein) diese Prüfung, ist also in Bezug auf diese erste Prüfung verfassungskonform. Das BVG stellt keine Nonkonformität fest.

Ein A12-1 Single hatte in 2020 in Berlin aber nur ein Jahresnetto von 31.846,62 Euro, also deutlich weniger als die 40.420,97 Euro (welches sich aus MÄE*0,8*2,3 ergibt). Dennoch stellt das BVG hier KEINE Nonkonformität mit der ersten Prüfschwelle fest.

Btw.: 31.846,62 Euro entsprechen einer Rechnung von MÄE*0,8*1,82.
(Das MÄE lag übrigens bei 21967,92€)

Also anscheinend ist für einen 1K-Beamten eine Besoldung von MÄE*0,8*1,82 vollkommen verfassungskonform.


Ja. Darfst dein Konto löschen. Bye ....