Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Pumpe14

Mich muntert Hummel immer auf, wer zum Lachen in den Keller geht, kann gern gleich dort bleiben

Skywalker2000

#5791
Hummel und seine Fantasie

Ciak

Ich lese seit langer Zeit mit, und es gibt wirklich tolle Leute hier mit guten Ideen und interessanten Ansichten. Ich wollte mal meinen Senf zu dieser ganzen aA-Sache abgeben. Dazu hatte ich mal einen passenden Satz gelesen:

,,Gerechtigkeit verliert ihren Anspruch nicht durch ihre Strenge, sondern durch ihre Verspätung. Wo das Recht den Menschen erst erreicht, nachdem das Unrecht vollendet ist, wird seine Form zur Hülle ohne seinen Zweck."

BB2014

Es wirkt so, als ob der Besoldungsgesetzgeber sein Prokrastinieren bis zu einer neuen Rechtsprechung des BVerfG fortsetzen wird. Das Prokrastinationsfenster bis zu den Wahlen 2027 in NRW ist damit geöffnet. Nach einer Wahl in NRW kann natürlich kein Verfassungsrecht umgesetzt werden. Wo kämen wir da hin.

Und mit dem neuen Prokrastinationsfenster kann man bis zu einer Rechtsprechung Ende 2027 warten. Und dann sind ja schon fast Wahlen. Dann soll das bitte die nächste Regierung angehen.


Viggen


... @BPolFrust, bei 100% Beihilfe gehe ich gerne mit; aber Heilführsorge für Alle, für mich unvorstellbar - Hunderttausende Versorgungsempfänger beim Amts-/ Truppenarzt eine sehr skurrile Vorstellung.

... @Ciak, vortreffliches Zitat!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

BPolFrust

Zitat von: Viggen in 23.09.2026 01:08... @BPolFrust, bei 100% Beihilfe gehe ich gerne mit; aber Heilführsorge für Alle, für mich unvorstellbar - Hunderttausende Versorgungsempfänger beim Amts-/ Truppenarzt eine sehr skurrile Vorstellung.

... @Ciak, vortreffliches Zitat!

Ich hab Heilfürsorge und gehe ausschließlich zu ganz normalen Ärzten. 🤷�♂️

Knecht

Da ich nicht extra ein neues Thema aufmachen will, stelle ich mal eine kurze Off-Topic Frage:

Gestern habe ich in einem Forum etwas davon gelesen, dass ggf. bereits bestehende Beurteilungstermine verschoben werden sollen. Den Beitrag finde ich nicht mehr und Quellen wurden auch nicht genannt.

Eventuell hat hier auch jemand was dazu gehört, bzw. kann dazu grundsätzlich was sagen?

Matze1986

Zitat von: Viggen in 23.09.2026 01:08... @BPolFrust, bei 100% Beihilfe gehe ich gerne mit; aber Heilführsorge für Alle, für mich unvorstellbar - Hunderttausende Versorgungsempfänger beim Amts-/ Truppenarzt eine sehr skurrile Vorstellung.

... @Ciak, vortreffliches Zitat!

Ich glaube Sie verwechseln freie Heilfürsorge mit der utV der Soldaten, kann das sein?

despaired

Zitat von: Knecht in 23.09.2026 06:56Da ich nicht extra ein neues Thema aufmachen will, stelle ich mal eine kurze Off-Topic Frage:

Gestern habe ich in einem Forum etwas davon gelesen, dass ggf. bereits bestehende Beurteilungstermine verschoben werden sollen. Den Beitrag finde ich nicht mehr und Quellen wurden auch nicht genannt.

Eventuell hat hier auch jemand was dazu gehört, bzw. kann dazu grundsätzlich was sagen?

Vermutlich sowas https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verteidigung-befoerderungsstopp-fuer-unteroffiziere-sorgt-fuer-aerger-in-bundeswehr/100225796.html

techBeaBw

Zitat von: Knecht in 23.09.2026 06:56Da ich nicht extra ein neues Thema aufmachen will, stelle ich mal eine kurze Off-Topic Frage:

Gestern habe ich in einem Forum etwas davon gelesen, dass ggf. bereits bestehende Beurteilungstermine verschoben werden sollen. Den Beitrag finde ich nicht mehr und Quellen wurden auch nicht genannt.

Eventuell hat hier auch jemand was dazu gehört, bzw. kann dazu grundsätzlich was sagen?

In meinem Dunstkreis laufen sie zumindest für die UmP`s ganz normal.

SwenTanortsch

Zitat von: Libor in 22.09.2026 12:03Naja, es macht ja (fast) keiner, das so den Dienstherrn zu sagen. Und die Verwaltung der Dienstherrn kennt auch die Rechtsprechung des BVerwG, die du als "fast schon legendär" bezeichnest. Hier besteht schlicht keine rechtliche Unsicherheit und man sollte sich das auch nicht vorauseilenden selbst einreden, dass hier rechtliche Unsicherheit drohen könnte.

Und wie gesagt, es geht bei der jährlichen "zeitnahen Geltendmachung" auch nicht um eine Rechtsschutzentscheidung.

Wir sind sachlich einer Meinung, wie ich das im Forum in der Vergangenheit regelmäßig ausgeführt habe, vgl. nur:

Zitat von: SwenTanortsch in 16.11.2024 12:36Es sollte also ggf. folgendes Widerspruchsschreiben als statthafter Rechtsbehelf hinreichend sein, ohne dass ich mit der nachfolgenden Ausführung eine Empfehlung aussprechen wollte, so zu handeln, das "Muster" also zu verwenden, das man aber sicherlich verwenden kann, um zu prüfen, ob ein zum Angebot stehender Musterwiderspruch so, wie er formuliert ist, herangezogen werden sollte oder nicht:

"Widerspruch gegen die mir im Jahre ... gewährte Besoldung und Alimentation als Ganze

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die mir im aktuellen Jahr gewährte Besoldung ein, da sie nach den vom Bundesverfassunsgericht entwickelten Maßstäben, die es insbesondere in seinen Entscheidungen BVerfGE 130, 263, BVerfGE 139, 64, BVerfGE 140, 240, BVerfGE 145, 304, BVerfGE 149, 382 und BVerfGE 155, 1 weiterhin konkretisiert hat, in ihrer Gesamthöhe nicht ausreicht, um mir eine insgesamt amtsangemessene Alimentation zu gewähren, weshalb mir und meiner Familie kein angemessener Lebensstandard mehr ermöglicht wird und meine Familie und ich uns in unserer Lebensführung unverhältnismäßig einschränken müssen."

Wie gesagt, es wird sich wegen der geschilderten Problematiken heute kaum jemand trauen, seinen Widerspruch so schlicht zu formulieren - das Bundesverwaltungsgericht beim Wort genommen, sollte das aber, wenn ich das nicht falsch sehe, ausreichen, um einen statthaften Rechtsbehelf zu formulieren.

Vgl. den Beitrag 15708 unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg379795.html#quickreply_anchor


Wie gesagt, der vonseiten der Verwaltung gezielt oder ungezielt in nicht wenigen Beispielen nicht sachgerecht ausgelegte Wille, wie er in Widersprüchen dargelegt worden ist, ist in den letzten Jahren hier im Forum ja zur Genüge besprochen worden - die schon länger Lesenden und Schreibenden werden sich erinnern -, was zu dem Ergebnis führt, das ich im letzten Absatz des Zitats darlege: Es traut sich keiner mehr ob der allgemeinen Rechtsunsicherheit, einen entsprechend knappen Widerspruch auch wirklich abzuschicken. Wer also - damit sind wir beim politischen Teil unseres Themas - empfehlen wollte, ein solch knappes Schreiben abzusenden, wird damit kaum Erfolg haben: Ein solches Widerspruchsschreiben wird niemand absenden, der verunsichert ist. Da es aber darum geht, die Widerspruchszahlen hochzutreiben, werden die Widerspruchsschreiben eben wie dargelegt länger und länger. Das ist am Ende die fast zwangsläufige Folge der von den Dienstherrn zu verantwortenden Verunsicherung.

Auch am Ende dieses Jahres wird - alle Jahre wieder - die gegebene Unsicherheit hochkochen, worin sich vor allem eines widerspiegelt: Man kann den Glaube an den Rechtsstaat erschüttern, wenn man so handelt, wie die Dienstherrn regelmäßig im Besoldungsrecht handeln. Genau das ist die Ursache für die gegebene Länge von (Muster-)Widerspruchsschreiben. Ein Dienstherr, der sachlich handelte, hätte - auch im Sinne der eigenen Verwaltung, deren Arbeitszeit sinnvoll genutzt werden sollte - kein Problem damit, nachdem ihm seiner Verwaltung  über Jahre hin vom Umfang her immer längere Widerspruchsschreiben ins Haus flatterten, einmal kurz klarzustellen, dass ein Widerspruch des zitierten Inhalts und Umfangs hinlänglich ausreichte. Damit würde er alle Beteiligten in Deinem und meinem und dem Sinne aller entlasten, nicht zuletzt seine eigene Verwaltung - nur finden wir diesen Dienstherrn nicht.

Die Folge ist epische Länge - nicht nur in Widerspruchsschreiben.

Durgi

Zitat von: Hummel2805 in 22.09.2026 15:30Im Fahrstuhl im BMI kann man schon sehr viele Dinge aus den leitenden Ministerialbeamten heraus hören.


Ach Sie sind das. Ich glaube wir beide muessen mal ein Mitarbeitergespraech fuehren. Ihre Reaktionszeit von der klaren Anweisung "In den 4. bitte." bis zum Druecken des Knopfes ist echt unterirdisch geworden.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Durgi in 23.09.2026 09:37Ach Sie sind das. Ich glaube wir beide muessen mal ein Mitarbeitergespraech fuehren. Ihre Reaktionszeit von der klaren Anweisung "In den 4. bitte." bis zum Druecken des Knopfes ist echt unterirdisch geworden.


Dachte Ihr habt eine Zug-Pendel-Fahrgemeinschaft... Meine das war doch mal vor ca. 1200 Nachrichten hier zu lesen....

Im Übrigen.... Aber allen Berechnung und Urteilen.... Und den Unzähligen Zeichen die hier schon verfasst wurden....

Was passiert wohl wenn in der jetzigen Lage in den Medien kundgetan wird, dass wir viell. Anfang des Jahres 2027 (oder weniger Wochen später)  das angekündigte Gesetzkonforme "Besoldungsanpassungsgesetz 2025 inkl. Amtsangemessene Besoldung mit M/W/D Einkünften verknüpften fiktiven Unterhaltsleistungen" auf besagten geduldigen Papier lesen können..... Und im fast gleichen Atemzug die neuen Verhandlungen im TÖVD beginnen....

GeBeamter

Zitat von: FrageFuerNenFreund in 23.09.2026 09:52Dachte Ihr habt eine Zug-Pendel-Fahrgemeinschaft... Meine das war doch mal vor ca. 1200 Nachrichten hier zu lesen....

Im Übrigen.... Aber allen Berechnung und Urteilen.... Und den Unzähligen Zeichen die hier schon verfasst wurden....

Was passiert wohl wenn in der jetzigen Lage in den Medien kundgetan wird, dass wir viell. Anfang des Jahres 2027 (oder weniger Wochen später)  das angekündigte Gesetzkonforme "Besoldungsanpassungsgesetz 2025 inkl. Amtsangemessene Besoldung mit M/W/D Einkünften verknüpften fiktiven Unterhaltsleistungen" auf besagten geduldigen Papier lesen können..... Und im fast gleichen Atemzug die neuen Verhandlungen im TÖVD beginnen....

In der Aufzählung wurde noch vergessen, dass zeitgleich die Bombe mit Krankenversicherung, Rente mit 70 und höherer Beitrag für die kapitalgedeckte Rente etc platzen wird.

Wenn man vor dem daraus zu erwartenden öffentlichen Unmut einknickt und die aA wieder nicht umsetzt, hoffe ich, dass Karlsruhe dann hier ein Zeichen setzt. Wenn dann weitere Schlupflöcher zu sind, könnte es für den Bundesgesetzgeber langsam wirklich sehr eng werden.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: GeBeamter in 23.09.2026 10:05In der Aufzählung wurde noch vergessen, dass zeitgleich die Bombe mit Krankenversicherung, Rente mit 70 und höherer Beitrag für die kapitalgedeckte Rente etc platzen wird.

Wenn man vor dem daraus zu erwartenden öffentlichen Unmut einknickt und die aA wieder nicht umsetzt, hoffe ich, dass Karlsruhe dann hier ein Zeichen setzt. Wenn dann weitere Schlupflöcher zu sind, könnte es für den Bundesgesetzgeber langsam wirklich sehr eng werden.

Mea Culpa ;-) Eng ist ein Dehnbarer Begriff.... siehe die letzten Jahre.... ;-)