Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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derSchorsch

Zitat von: MaHoch in 12.10.2026 15:05Ich habe am 03.10. ebenfalls einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vom LFF Weiden bekommen. Der Bescheid ist in einem Punkt nachweisbar fehlerhaft: Auf Seite 1 nennt das Landesamt meinen Antrag beziehungsweise Widerspruch vom 18.12.2025. Auf Seite 8 behauptet es zugleich, der Widerspruch für 2025 sei erst nach dem 31.12.2025 erhoben worden. Nach den eigenen Angaben des Bescheids ist diese zusätzliche Begründung für die Zurückweisung der Ansprüche aus 2025 falsch.
Die Beispielrechnung in meinem Bescheid überschreitet die angesetzte Mindestschwelle von 53.444,16 € nur um 2.589,27 €. Sie enthält dabei 14.307 € Partnereinkommen. Ohne diesen Ansatz läge das errechnete Familieneinkommen bei 41.726,43 €. Hat jemand Infos ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches fiktives Einkommen berücksichtigt werden darf? Müsste das nicht allein durch Vorlage von weiteren Unterlagen, wie z:B. Gehaltsabrechnungen der Ehefrau oder Nachweis von Elternzeit im Einzelfall berechnet werden? Gibt es denn hier schon einen Zusammenschluss bei einem Anwalt? Wenn ja, wo kann ich mich da hinwenden?

Ruf bei dem Sachbearbeiter mal an und weise auf den Fehler hin. Vielleicht wird der Bescheid in diesem Punkt korrigiert. Gleichzeitig in jedem Fall die Klage vorbereiten. Frist beachten! Mustertexte sind hier verlinkt. Auch auf der Seite des BBB bzw. der DPolG gibt es Mustertexte. Man braucht für die Klageerhebung vorerst keine Begründung. Man beantragt die Ruhendstellung des Verfahrens.

Das fiktive Partnereinkommen wird bei der Mindestbesoldung fiktiv angenommen. Da wird keine Einzelfallprüfung gemacht. Es wird unterstellt, dass dieses Einkommen vorhanden ist und der Familie zur Verfügung steht. Das ist einer der verfassungsrechtlich hoch umstrittenen Regelungen der Besoldung in Bayern. Das Bundesverfassungsgericht wird hoffentlich bald einen Beschluss dazu fassen. Dann müsste der Dienstherr in Bayern nachbessern. Bis zu diesem Beschluss würde das Verfahren ruhen und am Ende vsl. nicht verhandelt werden. Mit der Klage sicherer du mögliche Ansprüche. Wird keine Klage erhoben. Gehen die Ansprüche verloren.

Pumpkin76

Zitat von: MaHoch in 12.10.2026 15:05Ich habe am 03.10. ebenfalls einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vom LFF Weiden bekommen. Der Bescheid ist in einem Punkt nachweisbar fehlerhaft: Auf Seite 1 nennt das Landesamt meinen Antrag beziehungsweise Widerspruch vom 18.12.2025. Auf Seite 8 behauptet es zugleich, der Widerspruch für 2025 sei erst nach dem 31.12.2025 erhoben worden. Nach den eigenen Angaben des Bescheids ist diese zusätzliche Begründung für die Zurückweisung der Ansprüche aus 2025 falsch.
Die Beispielrechnung in meinem Bescheid überschreitet die angesetzte Mindestschwelle von 53.444,16 € nur um 2.589,27 €. Sie enthält dabei 14.307 € Partnereinkommen. Ohne diesen Ansatz läge das errechnete Familieneinkommen bei 41.726,43 €. Hat jemand Infos ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches fiktives Einkommen berücksichtigt werden darf? Müsste das nicht allein durch Vorlage von weiteren Unterlagen, wie z:B. Gehaltsabrechnungen der Ehefrau oder Nachweis von Elternzeit im Einzelfall berechnet werden? Gibt es denn hier schon einen Zusammenschluss bei einem Anwalt? Wenn ja, wo kann ich mich da hinwenden?

In meinem Bescheid steht:
ZitatSoweit sich Ihr Widerspruch auf das Jahr 2025 bezieht, aber erst nach Ablauf des 31. Dezember 2025 erhoben wurde, wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Widerspruch bereits aus diesem Grund zurückzuweisen war, weil das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung nicht gewahrt wurde.

Ich würde sagen: das ist ein Textbaustein für alle und hätte das nicht auf meinen Bescheid bezogen.

Generell ging man auf meinen Widerspruch null ein.

Landsknecht

Zitat von: Tota in 12.10.2026 11:55Also was mache ich jetzt am Besten?

Klage einreichen und was passiert dann?

Muss ich danach zusätzlich für 2026 wieder Widerspruch einlegen? Dann bekomme ich doch 2027 wieder einen Widerspruchsbescheid und muss nochmal klagen oder wie muss ich mir das vorstellen?

Erfährt irgendjemand auch eigentlich davon, sodass es mir zum Nachteil gereichen kann?

Nach dieser neuen Entscheidung des BVerwG sollte keine erneute Klage nötig sein, wenn schon eine anhängig ist, aber nur meine Meinung. https://www.bverwg.de/070526B2B5.26.0

Natürlich erfährt jemand davon, die bei der Personalstelle mit den Widersprüchen/Klagen befasste Stelle. Mir ist das aber egal, bin aber auch bei einer sehr großen Kommune. Da bin ich sicher nicht der Einzige Kläger. Bei mir laufen 7 Klagen 2020-2026.

Tota

Zitat von: Landsknecht in 13.10.2026 08:54Nach dieser neuen Entscheidung des BVerwG sollte keine erneute Klage nötig sein, wenn schon eine anhängig ist, aber nur meine Meinung. https://www.bverwg.de/070526B2B5.26.0

Natürlich erfährt jemand davon, die bei der Personalstelle mit den Widersprüchen/Klagen befasste Stelle. Mir ist das aber egal, bin aber auch bei einer sehr großen Kommune. Da bin ich sicher nicht der Einzige Kläger. Bei mir laufen 7 Klagen 2020-2026.

Keine erneute Klage, okay! Aber wie sieht es mit einem widerspruch für 2026 aus? Muss man das dann jährlich bis zur Entscheidung erneut machen?

derSchorsch

Zitat von: Tota in 13.10.2026 21:16Keine erneute Klage, okay! Aber wie sieht es mit einem widerspruch für 2026 aus? Muss man das dann jährlich bis zur Entscheidung erneut machen?

Ich gehe auf Nummer Sicher und reiche jedes Jahr einen Widerspruch ein. Auch wenn in meinem Fall bereits eine Klage läuft.

Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war heute beim Format "Politik trifft Polizei" in München dabei und habe die Besoldungsthematik angesprochen. Der Landtagsabgeordnete Holger Dremel (CSU) ist auch der Meinung, dass es unglücklich ist, dass wir alle in den Klageweg getrieben werden. Aber er formulierte auch sehr klar, dass Nachzahlungen nur an Beamte gehen werden die geklagt haben.

Somit ist nun klar:

NUR WER KLAGT SICHERT SICH SEINE ANSPRÜCHE - WER NICHT KLAGT LÄUFT GEFAHR AM ENDE LEER AUSZUGEHEN. ‼️
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

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Ozymandias

Hier zum Streitwert:
OVG Hamburg, 28.09.2026 - 5 So 13/26
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001655823

    Zitat
    2. Der Streitwert für den Antrag auf Feststellung einer Unteralimentation ist mit dem Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen, auch wenn sich der Antrag auf einen Zeitraum bezieht, der mehrere Kalenderjahre umfasst.


Da manche Gerichte/Anwälte hier mittllerweile kostenoptimiert vorgegangen sind. Es bleibt bei 5000 Euro als Auffangstreitwert. Einem Oberverwaltungsgericht kann man da schon halbwegs vertrauen.

simon1979

Also ich rate wirklich jedem, der einen Widerspruch eingelegt hat, zu klagen.

In meinem Fall ist es so, dass ich erst jahrelang Unterhalt für meine zwei Kinder gezahlt habe, die bei meiner Exfrau gelebt haben und seit 3 Jahren bin ich alleinerziehender Vater von meinem Sohn und zahle gleichzeitig noch Unterhalt für meine Tochter, die weiterhin bei meiner Exfrau lebt.
Allein aus diesem Grund bezweifle ich, dass das fiktive Partnereinkommen bei mir auch nur irgendwie angerechnet werden kann.

Aber allen anderen muss klar sein, dass der Besoldungsgesetzgeber bereits im Dezember 2025 gesagt hat, dass die Besoldung dem neuen Urteil des BVerfG entspricht, obwohl die Zahlen zum MÄE für 2025 erst 2026 bekannt werden können.
Dann noch die Verschiebung der Besoldungsanpassung in den Oktober, was der Meinung von vielen hier u.a. meiner auch gegen das neue Urteil entgegen spricht.

Das allein sind m. M. zwei Gründe, dass wir alle betroffen sind und nur Druck ausüben können, wenn wir alle Klage einreichen. Die 500 € die man dafür zahlen muss, sollten also gut angelegtes Geld sein.

Alleine werden wir nichts ausrichten. 50.000 Klagen aber schon.

Grisupoli

Zitat von: simon1979 in Gestern um 07:50Also ich rate wirklich jedem, der einen Widerspruch eingelegt hat, zu klagen.

In meinem Fall ist es so, dass ich erst jahrelang Unterhalt für meine zwei Kinder gezahlt habe, die bei meiner Exfrau gelebt haben und seit 3 Jahren bin ich alleinerziehender Vater von meinem Sohn und zahle gleichzeitig noch Unterhalt für meine Tochter, die weiterhin bei meiner Exfrau lebt.
Allein aus diesem Grund bezweifle ich, dass das fiktive Partnereinkommen bei mir auch nur irgendwie angerechnet werden kann.

Aber allen anderen muss klar sein, dass der Besoldungsgesetzgeber bereits im Dezember 2025 gesagt hat, dass die Besoldung dem neuen Urteil des BVerfG entspricht, obwohl die Zahlen zum MÄE für 2025 erst 2026 bekannt werden können.
Dann noch die Verschiebung der Besoldungsanpassung in den Oktober, was der Meinung von vielen hier u.a. meiner auch gegen das neue Urteil entgegen spricht.

Das allein sind m. M. zwei Gründe, dass wir alle betroffen sind und nur Druck ausüben können, wenn wir alle Klage einreichen. Die 500 € die man dafür zahlen muss, sollten also gut angelegtes Geld sein.

Alleine werden wir nichts ausrichten. 50.000 Klagen aber schon.

Das sehe ich exakt wie du. Wer nicht klagt darf sich am Ende nicht beschweren, wenn er leer ausgeht. Die 500€ sollte es jedem wert sein.
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highperformer

Zitat von: simon1979 in Gestern um 07:50Alleine werden wir nichts ausrichten. 50.000 Klagen aber schon.

Naja, die 65k Widersprüche haben auch keinen interessiert. Macht primär erst mal Arbeit (wobei die jetzt durch sind, die Widersprüche für dieses Jahr werden offensichtlich in Rekordzeit bescheidet), führt aber sicherlich nicht zum Umdenken bei Söder & Co. Letztlich hängen wir quasi alle an der Klage von Grisupoli, dürfen ihm dankbar sein, und ob danach zwei Beamte oder 50k Beamte eine Nachzahlung erhalten, ist für die Klage erst mal zweitrangig.
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Grisupoli

Zitat von: highperformer in Gestern um 09:22Naja, die 65k Widersprüche haben auch keinen interessiert. Macht primär erst mal Arbeit (wobei die jetzt durch sind, die Widersprüche für dieses Jahr werden offensichtlich in Rekordzeit bescheidet), führt aber sicherlich nicht zum Umdenken bei Söder & Co. Letztlich hängen wir quasi alle an der Klage von Grisupoli, dürfen ihm dankbar sein, und ob danach zwei Beamte oder 50k Beamte eine Nachzahlung erhalten, ist für die Klage erst mal zweitrangig.
Mir wurde gestern von Holger Dremel zugesichert, dass er einen direkten Kontakt zwischen mir und Alfred Grob (Ausschuss öffentlicher Dienst) schalten will da auch er die Herangehensweise des Finanzministers schwierig findet.
Ich werde Berichten, wird aber sicher noch ne Weile dauern.
Mein Ziel ist, dass wir alle, egal ob mit oder ohne Klage, davon profitieren.
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highperformer

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 09:39will da auch er die Herangehensweise des Finanzministers schwierig findet.

Was ist bei uns eigentlich das Äquivalent zu "aus dem Fenster fallen"? ;D

Ich wünsche dir viel Erfolg, ganze andere Gewerkschaften im vertraulichen Gespräch haben es jedenfalls nicht geschafft.
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Illunis

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 09:39einen direkten Kontakt zwischen mir und Alfred Grob (Ausschuss öffentlicher Dienst) schalten will
Evtl. kommt der ja nochmal an den Live-Stream der Sitzung von 2023, dass den Vorsatz vom Füracker eindeutig beweist ;)


Grisupoli

Zitat von: highperformer in Gestern um 10:13Was ist bei uns eigentlich das Äquivalent zu "aus dem Fenster fallen"? ;D

Ich wünsche dir viel Erfolg, ganze andere Gewerkschaften im vertraulichen Gespräch haben es jedenfalls nicht geschafft.
Ich verspreche mir da auch nicht viel aber es kann später keiner behaupten man hätte nicht versucht das Gespräch zu suchen 😊
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sonymaus

Zitat von: highperformer in Gestern um 09:22Naja, die 65k Widersprüche haben auch keinen interessiert. Macht primär erst mal Arbeit (wobei die jetzt durch sind, die Widersprüche für dieses Jahr werden offensichtlich in Rekordzeit bescheidet), führt aber sicherlich nicht zum Umdenken bei Söder & Co. Letztlich hängen wir quasi alle an der Klage von Grisupoli, dürfen ihm dankbar sein, und ob danach zwei Beamte oder 50k Beamte eine Nachzahlung erhalten, ist für die Klage erst mal zweitrangig.

Also ich habe noch keinen Widerspruchsbescheid bekommen. Der Freistaat Bayern ist da also noch nicht durch.