Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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derSchorsch

Zitat von: Illunis in Gestern um 10:20Evtl. kommt der ja nochmal an den Live-Stream der Sitzung von 2023, dass den Vorsatz vom Füracker eindeutig beweist ;)



Einfach mal beim Landtag anfragen, ob das Video zur Verfügung gestellt werden kann.
YouTube sagt, es ist privat. Was wiederum bedeutet, dass es noch auf der Plattform sein müsste.

simon1979

Zitat von: highperformer in Gestern um 09:22Naja, die 65k Widersprüche haben auch keinen interessiert. Macht primär erst mal Arbeit (wobei die jetzt durch sind, die Widersprüche für dieses Jahr werden offensichtlich in Rekordzeit bescheidet), führt aber sicherlich nicht zum Umdenken bei Söder & Co. Letztlich hängen wir quasi alle an der Klage von Grisupoli, dürfen ihm dankbar sein, und ob danach zwei Beamte oder 50k Beamte eine Nachzahlung erhalten, ist für die Klage erst mal zweitrangig.

Mit der Kopf in den Sand Taktik werden wir aber definitiv nicht weiter kommen. 50.000 Klagen, die die bayerischen Gericht beschäftigen, erzeugen einen enormen Aufschlag in der Justiz. Das wird auch die Medien interessieren und dann werden die Stimmen lauter und das Thema könnte irgendwann für die Regierung unangenehm werden.

Vor allem, wenn dann mal einer hochrechnet, was da auf den Haushalt zu kommt, wenn die Blase "fiktives Partnereinkommen" platzt. Bei 50.000 Klagen und einem fiktiven Nettoeinkommen von 14.000 €. das angerechnet wurde, macht alleine eine Nachzahlung von 700.000.000,00 € pro Jahr. Kein Finanzminister möchte da diese Blase über mehrere Jahre vor sich hinschieben und irgendwann das 5 fache zurück zahlen bzw. in die Haushaltsplanung aufnehmen.

Je mehr jetzt klagen, desto eher wird es eine Änderung geben.

KobayashiMaru

Zitat von: Grisupoli in 13.10.2026 22:10Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war heute beim Format "Politik trifft Polizei" in München dabei und habe die Besoldungsthematik angesprochen. Der Landtagsabgeordnete Holger Dremel (CSU) ist auch der Meinung, dass es unglücklich ist, dass wir alle in den Klageweg getrieben werden. Aber er formulierte auch sehr klar, dass Nachzahlungen nur an Beamte gehen werden die geklagt haben.

Somit ist nun klar:

NUR WER KLAGT SICHERT SICH SEINE ANSPRÜCHE - WER NICHT KLAGT LÄUFT GEFAHR AM ENDE LEER AUSZUGEHEN. ‼️

Ich stelle mir die Frage: ist das denn tatsächlich so? Im Sinne von "kann der Dienstherr das wirklich bringen?", sowohl in moralischer als auch in rechtlicher Hinsicht?

Wenn in einigen Jahren eine höchstrichterliche Entscheidung zum Nachteil des Dienstherrn ergehen sollte, wird ihn sowohl die nachträgliche als auch die künftige verfassungsmäßige Besoldung eine ganze Menge Geld kosten. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass der DH sich dieses Geld nicht zumindest teilweise an anderer Stelle wieder zurückholen wird, vgl. Brandenburg, wo es nun Erhöhungen der Besoldungstabellen, aber gleichzeitig auch der Wochenarbeitszeit geben wird. Von Letzterem wären aber alle Beamten betroffen, auch diejenigen die nicht geklagt haben. Diesen dann zugleich die nachträgliche Berichtigung ihrer Besoldung vorzuenthalten, nur weil sie diese nicht auf dem Rechtsweg explizit geltend gemacht haben, wäre schon ziemlich dreist.

Bud Spencer

Hallo zusammen,

erstmal möchte ich mich herzlich bei euch allen bedanken für die vielen informativen Beiträge hier im Forum. Ebenfalls danke für dass zur Verfügung stellen der Musterschreiben.

Meine Frau und ich, beide Beamte haben für 2025 Widerspruch eingelegt, meine Frau hat ihren Ablehnungsbescheid Anfang Oktober erhalten, ich bisher noch nicht.

Ich hätte eine Frage zu den 500 Euro "Gerichtsgebühr" bei Einreichung der Klage. Sind die Gebühren auf 500 Euro gedeckelt oder könnten das theoretisch auch mehr werden?

Vielen Dank vorab.

Grisupoli

Es gibt hi
Zitat von: Bud Spencer in Gestern um 12:44Hallo zusammen,

erstmal möchte ich mich herzlich bei euch allen bedanken für die vielen informativen Beiträge hier im Forum. Ebenfalls danke für dass zur Verfügung stellen der Musterschreiben.

Meine Frau und ich, beide Beamte haben für 2025 Widerspruch eingelegt, meine Frau hat ihren Ablehnungsbescheid Anfang Oktober erhalten, ich bisher noch nicht.

Ich hätte eine Frage zu den 500 Euro "Gerichtsgebühr" bei Einreichung der Klage. Sind die Gebühren auf 500 Euro gedeckelt oder könnten das theoretisch auch mehr werden?

Vielen Dank vorab.
Es ist hier so, dass aufgrund der Menge pauschal der Streitwert auf 5000€ festgelegt wurde. Die Gerichtskosten sind somit knapp unter 500€. Mit höheren Gerichtskosten ist hier somit nicht zu rechnen.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

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Grisupoli

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 04:50Hier zum Streitwert:
OVG Hamburg, 28.09.2026 - 5 So 13/26
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001655823

    Zitat
    2. Der Streitwert für den Antrag auf Feststellung einer Unteralimentation ist mit dem Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen, auch wenn sich der Antrag auf einen Zeitraum bezieht, der mehrere Kalenderjahre umfasst.


Da manche Gerichte/Anwälte hier mittllerweile kostenoptimiert vorgegangen sind. Es bleibt bei 5000 Euro als Auffangstreitwert. Einem Oberverwaltungsgericht kann man da schon halbwegs vertrauen.
Ozimandias hatte hierzu das geschrieben 😊
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derSchorsch

Zitat von: KobayashiMaru in Gestern um 12:31Ich stelle mir die Frage: ist das denn tatsächlich so? Im Sinne von "kann der Dienstherr das wirklich bringen?", sowohl in moralischer als auch in rechtlicher Hinsicht?

Wenn in einigen Jahren eine höchstrichterliche Entscheidung zum Nachteil des Dienstherrn ergehen sollte, wird ihn sowohl die nachträgliche als auch die künftige verfassungsmäßige Besoldung eine ganze Menge Geld kosten. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass der DH sich dieses Geld nicht zumindest teilweise an anderer Stelle wieder zurückholen wird, vgl. Brandenburg, wo es nun Erhöhungen der Besoldungstabellen, aber gleichzeitig auch der Wochenarbeitszeit geben wird. Von Letzterem wären aber alle Beamten betroffen, auch diejenigen die nicht geklagt haben. Diesen dann zugleich die nachträgliche Berichtigung ihrer Besoldung vorzuenthalten, nur weil sie diese nicht auf dem Rechtsweg explizit geltend gemacht haben, wäre schon ziemlich dreist.

Einfach mal Berlin in nächster Zeit beobachten. Da läuft die Diskussion ja schon. Allen nachzahlen, wären 7 Milliarden Euro. Nur für  Widerspruchsführer und und Kläger liegt man aktuell bei um die eine Milliarde.

Bei solchen Summen in einem ohnehin angespannten Haushalt geraten Fairness und Vertrauen, Pflicht und Treue schnell unter die Räder.

Das ganze Thema ist Sprengstoff pur. Auch für den inneren Frieden innerhalb der Verwaltung. Das könnte die Belegschaft spalten.

Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 13:59Einfach mal Berlin in nächster Zeit beobachten. Da läuft die Diskussion ja schon. Allen nachzahlen, wären 7 Milliarden Euro. Nur für  Widerspruchsführer und und Kläger liegt man aktuell bei um die eine Milliarde.

Bei solchen Summen in einem ohnehin angespannten Haushalt geraten Fairness und Vertrauen, Pflicht und Treue schnell unter die Räder.

Das ganze Thema ist Sprengstoff pur. Auch für den inneren Frieden innerhalb der Verwaltung. Das könnte die Belegschaft spalten.
Für Bayern würden wir da eher im Bereich um die 15-25+x Milliarden reden. Beträfe dann ja nicht nur aktive Beamte sondern auch Pensionäre.
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highperformer

Zitat von: simon1979 in Gestern um 11:35Das wird auch die Medien interessieren und dann werden die Stimmen lauter

Ja, die Stimmen, die über die faulen und überbezahlten Beamten schimpfen, sicherlich.

Zitat von: simon1979 in Gestern um 11:35Kein Finanzminister möchte da diese Blase über mehrere Jahre vor sich hinschieben

Ähm, doch? Genau das passiert ja in Bayern. Man ist einmal sowieso der festen Überzeugung, dass man korrekt zahlt und wenn nicht, ist das ein Problem, das erst eine spätere Regierung trifft. Pensionsrückstellungen sind ja auch ein Topf, aus dem man sich gerne bedient hat in der Vergangenheit, wohl wissend, dass es irgendwann schwierig wird. Aber Politiker leben halt im Hier und Jetzt.

Zitat von: KobayashiMaru in Gestern um 12:31nur weil sie diese nicht auf dem Rechtsweg explizit geltend gemacht haben, wäre schon ziemlich dreist.

Warum? Das wird doch offen angekündigt und dürfte einen Beamten auch nicht unbedingt überraschen.

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 13:59Auch für den inneren Frieden innerhalb der Verwaltung. Das könnte die Belegschaft spalten.

Die Belegschaft weiß derzeit genau, dass sie klagen müsste. Wer jetzt nicht klagt, tut das quasi bewusst.
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

derSchorsch

Zitat von: highperformer in Gestern um 14:13Die Belegschaft weiß derzeit genau, dass sie klagen müsste. Wer jetzt nicht klagt, tut das quasi bewusst.

Ich mache ganz andere Erfahrungen.
Die meisten Kolleginnen und Kollegen haben von der Thematik keinen Schimmer. Wenn sie schon mal davon gehört haben, dann glauben sie, nicht davon betroffen zu sein. Sie sind ja schließlich nicht in der untersten Besoldungsklasse.
Der Personalrat vor Ort fühlt sich auch nicht zuständig und lächelt nur müde wenn man darum bittet, die Kolleginnen und Kollegen aktiv zu informieren.

Ozymandias

@Bud Spencer
Ja man kann wie gesagt mehrere Jahre für ca. 500 Euro Gerichtsgebühr einklagen.
Weitere Kosten gibt es nicht. Die Behörden vertreten sich selber, daher auch keine Rechtsanwaltkosten falls man verlieren sollte.

Die 500 Euro Gerichtskosten sind Werbungskosten, man bekommt also ca. 30-40% davon über die Steuer zurück.

Weitere Jahre akzeptieren viele Gerichte per Klageerweiterung.

Ich halte es für eine gute Investition im Anbetracht des hohen fiktiven Partnereinkommens. Bei einer Beamtenehen wird das natürlich auch doppelt in Ansatz gebracht, was etwas wahnsinnig ist, glückwunsch zu eurem ca. 45k fiktivem Einkommen.  ;)

Pumpkin76

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 15:02@Bud Spencer
Ja man kann wie gesagt mehrere Jahre für ca. 500 Euro Gerichtsgebühr einklagen.
Weitere Kosten gibt es nicht. Die Behörden vertreten sich selber, daher auch keine Rechtsanwaltkosten falls man verlieren sollte.

Die 500 Euro Gerichtskosten sind Werbungskosten, man bekommt also ca. 30-40% davon über die Steuer zurück.

Weitere Jahre akzeptieren viele Gerichte per Klageerweiterung.

Ich halte es für eine gute Investition im Anbetracht des hohen fiktiven Partnereinkommens. Bei einer Beamtenehen wird das natürlich auch doppelt in Ansatz gebracht, was etwas wahnsinnig ist, glückwunsch zu eurem ca. 45k fiktivem Einkommen.  ;)

Tatsächlich? Gibts da auch ein Urteil?

Ozymandias

Ja ist tatsächlich so.

Generell gilt:
Rechtsverfolgungskosten (Beratung-, Vertretungs- und Prozesskosten) sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der Einkunftsart zusammenhängt, in deren Rahmen die Aufwendungen geltend gemacht werden.

Gilt für Beamte auch für Disziplinarverfahren.
Der Angestellte oder Beamte darf seine Prozesskosten als Werbungskosten geltend machen.
Der Vermieter die Streitereien mit seinem Mieter. Der Unternehmer quasi immer.
Rein Private Prozesse (Nachbar, Scheidung, Arzhaftung, etc.) hingegen sind steuerlich unbeachtlich.