Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ElSoldato

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 09:59Nehme einfach den Entwurf von April und mache 0,8% erhöhte Besoldung drauf.

Da jast du den neuen Entwurf

Oder -8%
Die lange Bearbeitungszeit muss sich ja für den DH lohnen :)

Rheini

Zitat von: BalBund in Heute um 10:01Mit Blick auf die heutige Nachrichtenlage und den gestrigen Gesprächen im Otto-Wels-Haus (nicht Saal) würde ich mir eher Sorgen um das Wort Diskontinuität machen, als über einen Entwurf.

Fällt der BMF zu früh, wäre das Ende der aktuellen Koalition besiegelt. Wir alle wissen, was das für die Arbeitspapiere der Häuser bedeutet.

Derzeit wird die Zukunft des Bundes in MV entschieden (so meine Vermutung).

FrageFuerNenFreund

Zitat von: BalBund in Heute um 10:01Mit Blick auf die heutige Nachrichtenlage und den gestrigen Gesprächen im Otto-Wels-Haus (nicht Saal) würde ich mir eher Sorgen um das Wort Diskontinuität machen, als über einen Entwurf.

Fällt der BMF zu früh, wäre das Ende der aktuellen Koalition besiegelt. Wir alle wissen, was das für die Arbeitspapiere der Häuser bedeutet.

Zumindest wüssten wir dann was drin stand.... und wir könnten wie sonst darüber debattieren "was, wäre, wenn" bis es einen neuen gäbe....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Skywalker2000

Zitat von: ElSoldato in Heute um 10:02Oder -8%
Die lange Bearbeitungszeit muss sich ja für den DH lohnen :)

Dass kann auch sein, dafür 3% mehr beihilfe  ;D

Hummel2805

Ich habe gehört, dass sich der Lars von der CDU ungerecht behandelt fühlt und bockig ist. Das ist das Hauptproblem, dieser Mann gehört gar nicht in die Politik.

Wusstet Ihr, dass seine Frau Geschäftsführerin einer NGO in Berlin ist und von vielen Gebietskörperschaften immer mit Aufträgen versorgt wird.

Die Union hatte hier schon mal eine Anfrage gestellt.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/union-anfrage-organisationen-104.html

Ihr könnt ja selber Euch ein Bild darüber über die liebe Frau Lena-Sophie Müller von der Initiative D21 e. V.

https://initiatived21.de/

Das System ist so krank!

GoodBye

Zitat von: Durgi in Heute um 09:46PolareuD,

ich verstehe durchaus, worauf du hinauswillst. Und natuerlich koennte ich meine Zahlen nun mit verfassungsrechtlichen Massstaeben unterlegen, regionale Differenzierungen berechnen und daraus ein in sich schluessiges Besoldungsmodell entwickeln.

Nur wuerde ich damit meinen urspruenglichen Aussagen nachtraeglich eine fachliche Verbindlichkeit verleihen, die ich ihnen bewusst nicht gegeben habe.

Die 3.500 Euro fuer A3 oder die 8.500 Euro fuer A14 sind meine persoenlichen Vorstellungen davon, wie eine angemessene Besoldungsstruktur aussehen koennte. Sobald ich beginne, diese Betraege anhand der Rechtsprechung Karlsruhes im Einzelnen zu rechtfertigen, entsteht daraus zwangsläufig ein konkreter Regelungsansatz mit entsprechenden Annahmen, Folgefragen und Begruendungsanforderungen.

Das waere eine voellig andere Diskussion, die ich hier weder eroeffnen moechte noch fuer erforderlich halte.

Zumal mir die tatsaechlich anstehenden gesetzgeberischen Entscheidungen und deren verfassungsrechtliche Tragfaehigkeit wesentlich interessanter erscheinen als die nachtraegliche juristische Ausarbeitung meiner eigenen Wunschvorstellungen.

Ich hoffe, du kannst diese Unterscheidung nachvollziehen. Es fehlt mir nicht am Verstaendnis fuer deine Frage, ich moechte nur bewusst bei der urspruenglichen Einordnung meiner Aussagen bleiben. ;)

Unverbindlichkeit und der Anspruch auf fundierte Mitnahmeeffekte aus der Diskussion stehen schon in Widerspruch zueinander.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Knecht

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 10:20Ich habe gehört, dass sich der Lars von der CDU ungerecht behandelt fühlt und bockig ist. Das ist das Hauptproblem, ...dieser Mann gehört gar nicht in die Politik.

Das System ist so krank!

Diese Partei gehört nicht in die Politik.

Und: ja!

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 10:20Ich habe gehört, dass sich der Lars von der CDU ungerecht behandelt fühlt und bockig ist. Das ist das Hauptproblem, dieser Mann gehört gar nicht in die Politik.

Wusstet Ihr, dass seine Frau Geschäftsführerin einer NGO in Berlin ist und von vielen Gebietskörperschaften immer mit Aufträgen versorgt wird.

Die Union hatte hier schon mal eine Anfrage gestellt.

Heute den falschen Aufzug genommen?!

Hast du was anderes erwartet?!?!?

Oder meinst du das der/die/div Partner hintern Herd stehen bzw. unentgeltlich ein Ehrenamt von morgens bis abends inne haben.....

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/union-anfrage-organisationen-104.html

Ihr könnt ja selber Euch ein Bild darüber über die liebe Frau Lena-Sophie Müller von der Initiative D21 e. V.

https://initiatived21.de/

Das System ist so krank!
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

PolareuD

Zitat von: Durgi in Heute um 09:46ich verstehe durchaus, worauf du hinauswillst. Und natuerlich koennte ich meine Zahlen nun mit verfassungsrechtlichen Massstaeben unterlegen, regionale Differenzierungen berechnen und daraus ein in sich schluessiges Besoldungsmodell entwickeln.

Nur wuerde ich damit meinen urspruenglichen Aussagen nachtraeglich eine fachliche Verbindlichkeit verleihen, die ich ihnen bewusst nicht gegeben habe.
[...]
Das waere eine voellig andere Diskussion, die ich hier weder eroeffnen moechte noch fuer erforderlich halte.

Grias Di!

Ich würde das nicht als fachliche Verbindlichkeit bezeichnen, sondern nur als fundierte Meinungsäußerung. Verbindlichkeit ist einem öffentlichen Forum nicht gegeben. Aber ein solcher Beitrag könnte die Diskussionsqualität deutlich erhöhen, vielleicht auch deswegen, weil deine Meinung konträr zu den Beiträgen von Swen zu betrachten wären. Oder siehst du das anders?


Zitat von: Durgi in Heute um 09:46Zumal mir die tatsaechlich anstehenden gesetzgeberischen Entscheidungen und deren verfassungsrechtliche Tragfaehigkeit wesentlich interessanter erscheinen als die nachtraegliche juristische Ausarbeitung meiner eigenen Wunschvorstellungen.

Ersteres halte ich dagegen für völlig uninteressant, weil es in letzter Konsequenz nur darum gehen wird, zumindest m.M.n., die zukünftigen Besoldungsanpassungen und ggf. Nachzahlungen auf ein unzulässiges Minimum zu begrenzen. Hier wird nur mittels Klageverfahren die notwendige Abhilfe geschaffen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

tinytoon

Zitat von: Durgi in Heute um 10:01Hi und guten Morgen tinytoon,

ich waere mit dieser Schlussfolgerung etwas vorsichtig. Die rueckwirkende Heilung einer verfassungswidrigen Unteralimentation begruendet noch keinen Anspruch darauf, dass die hierfuer zugrunde gelegten Besoldungsbetraege kuenftig unveraendert fortgeschrieben werden muessen.

Das Alimentationsprinzip vermittelt insoweit lediglich einen relativen Normbestandsschutz (BVerfG, Beschluss vom Datum mir grad nicht gelaeufig....). Dem Gesetzgeber bleibt es daher grundsaetzlich unbenommen, die Besoldungsordnung prospektiv neu auszugestalten, solange die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG gewahrt bleiben.

Auch hinsichtlich des fiktiven Partnereinkommens wuerde ich Rn. 115 der Entscheidung vom 17.09.2025 nicht als generelles Rueckwirkungsverbot verstehen. Der Senat legt dort die im streitgegenstaendlichen Zeitraum massgebliche Alimentationskonzeption zugrunde, ohne die Zulaessigkeit eines konzeptionellen Systemwechsels abschliessend zu beurteilen.

Allerdings sehe ich durchaus, worauf du hinauswillst. Wenn der Gesetzgeber fuer zurueckliegende Jahre erhebliche Alimentationsdefizite anerkennt und entsprechend korrigiert (!), duerfte es ihm schwerfallen, fuer unmittelbar anschliessende Zeitraeume ein deutlich niedrigeres Besoldungsniveau verfassungsrechtlich schluessig zu begruenden  8)  so zumindest mein Verstaendnis. Insbesondere dann, wenn sich an den massgeblichen tatsaechlichen und normativen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich wenig bis gar ncihts geaendert hat.

Die rueckwirkende Korrektur entfaltet damit meines Erachtens eine erhebliche argumentative Vorwirkung fuer die kuenftige Besoldungsgesetzgebung, ohne dass sich daraus bereits eine rechtliche Bindung an das einmal erreichte nominale Besoldungsniveau herleiten liesse.


Hallo Durgi,

Danke für deine Antwort. Genau auf den von mir fett hinterlegten Teil zielte meine Frage ab und ich kann mir kaum vorstellen, dass sich dazu noch niemand Gedanken im BMI gemacht hat.
Interessant ist, dass Du kein generelles Rückwirkungsverbot siehst und welche Möglichkeiten es gäbe diese Rückwirkung doch begründen zu können.

PolareuD

Zitat von: tinytoon in Heute um 10:34Hallo Durgi,

Danke für deine Antwort. Genau auf den von mir fett hinterlegten Teil zielte meine Frage ab und ich kann mir kaum vorstellen, dass sich dazu noch niemand Gedanken im BMI gemacht hat.
Interessant ist, dass Du kein generelles Rückwirkungsverbot siehst und welche Möglichkeiten es gäbe diese Rückwirkung doch begründen zu können.

Stichwort "echte" und "unechte" Rückwirkung. Der Dienstherr wird sich darauf berufen, dass es sich um eine "unechte" Rückwirkung handelt, da sie ja rückwirkend zu keinen materiellen Einschnitten für den Einzelnen führt. Man wird abwarten müssen, ob das rechtlich Bestand haben wird. Der Dienstherr wird damit aber auf jeden Fall Zeit gewonnen haben, was letztendlich das Minimum ist, worauf es dem Dienstherrn ankommt. ---> Stichwort: Gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis???   ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Hugo

Zitat von: Durgi in Heute um 09:29Hugo, guten Morgen :)

wir betrachten hier im Forum bevorzugt individuelle Lebenssituationen und leiten daraus regelmaessig, durchaus emotional gepraegt, Erwartungen an eine bundesweit geltende Besoldungssystematik ab.

Dabei ist die verfassungsrechtliche Ausgangslage voellig unabhaengig davon, ob jemand am Monatsende rote oder schwarze Zahlen auf seinem Konto schreibt. Der Bund ist verpflichtet, jeden Beamten seinem Amt entsprechend angemessen zu alimentieren. Ob jemand ein Haus geerbt, Vermoegen aufgebaut oder erhebliche finanzielle Verpflichtungen hat, aendert an diesem Anspruch grundsaetzlich nichts.

Genau deshalb scheue ich mich, hier auf einzelne Schicksale einzugehen oder mich, verzeih die Formulierung, emotional mitnehmen zu lassen. Nicht etwa, weil mir das Verstaendnis fuer persoenliche Notlagen fehlt, sondern weil ich daraus keinen allgemeingueltigen besoldungsrechtlichen Massstab ableiten kann und auch nicht darf.

Konsequent muesste ich sonst jeder Schilderung einer schwierigen finanziellen Lebenssituation ein gegenteiliges Beispiel gegenueberstellen. Nur welchen Erkenntnisgewinn haetten wir dadurch?

Mich interessiert die Frage, wie der Gesetzgeber seiner Alimentationsverpflichtung gegenueber einem ausgesprochen heterogenen Personenkreis gerecht werden kann, ohne individuelle Lebensumstaende zum Massstab einer fuer alle geltenden Besoldungsordnung zu erheben.

Dass deine persoenliche Situation belastend ist, stelle ich damit ueberhaupt nicht infrage. Ich moechte sie nur nicht mit der verfassungsrechtlichen Bewertung der Bundesbesoldung vermengen.

Lieber Durgi,
zu keinem Zeitpunkt wurde ich emotional. Ich habe nur meine aktuelle Lebenssituation beschrieben. An keiner Stelle habe ich gemeckert wie "schlecht es mir doch geht". Des Weiteren kann meine Situation auch auf die anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem mD und mittlerweile dem gD übertragen werden, insbesondere wenn man 3+ Kinder hat. Auch diese Pfeifen aus dem letzten Loch, weil Kinder nunmal teuer sind und ein Ehepartner, insbesondere bei jungen Kindern, nicht bis kaum arbeiten kann. DAS ist die Realität und nicht die Berliner Bubble.

P.s.:
Immerhin, einen Lichtblick gibt es: die Kolleginnen und Kollegen haben endlich verstanden, dass massenhaft Widerspruch eingelegt werden muss. Ich könnte sogar hauptamtlicher Widerspruchsberater an der Dienststelle werden  ;)

andreb

Zitat von: PolareuD in Heute um 10:39Stichwort "echte" und "unechte" Rückwirkung. Der Dienstherr wird sich darauf berufen, dass es sich um eine "unechte" Rückwirkung handelt, da sie ja rückwirkend zu keinen materiellen Kürzung für den Einzelnen führt. Man wird abwarten müssen, ob das rechtlich Bestand haben wird. Der Dienstherr wird damit aber auf jeden Fall Zeit gewonnen haben.

Danke für die kurze und präzise Ausführung. Hätte mir sonst die Finger wundgeschrieben :)

Ich würde diese Vorgehensweise als Trick 17 oder den fiesesten Move in der Bundesgesetzgebung bezeichnen.
Solange die Besoldung rückwirkend faktisch betragsmäßig nicht gekürzt und jeder sogar mehr erhält (auch nur 0,01 EUR), so kann man m.E. Vorrangig nicht von einer Schlechterstellung sprechen. Eine Schlechterstellung gäbe es erst dann, sofern es zu Rückforderungsbescheiden käme.

Gleichwohl sind die im Gesetz aufgegriffenen Berechnungsgrundlagen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit angreifbar. Somit wären wir wieder beim Thema Rundschreiben und Widersprüche ;)

andreb

Zitat von: BalBund in Heute um 10:01Mit Blick auf die heutige Nachrichtenlage und den gestrigen Gesprächen im Otto-Wels-Haus (nicht Saal) würde ich mir eher Sorgen um das Wort Diskontinuität machen, als über einen Entwurf.

Fällt der BMF zu früh, wäre das Ende der aktuellen Koalition besiegelt. Wir alle wissen, was das für die Arbeitspapiere der Häuser bedeutet.

Hmm .. könnte mir vorstellen, dass man dem Lars mit Blick auf die Regierungsbildung in Berlin und der Möglichkeit von Randalen am 31.10.2026 klargemacht hat, seine Funktion und seinen Standpunkt als Parteivorsitzender der SPD in der Sache zu nach außen zu kommunizieren?

BVerfGBeliever

Zitat von: tinytoon in Heute um 09:38Ist dadurch nicht ein Besoldungsniveau geschaffen, von welchem aus dann alles weitere in der Zukunft ausgehen muss?

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 09:43Jede rückwirkende Korrektur ohne fPE legt ein Niveau fest, auf dem aufgrund des Fortschreibungs- und Abstandsgebots aufgebaut werden muss.

Hallo tinytoon und ExponentialFud, worauf genau soll in euren Augen dieser konkrete "Niveau-Anspruch" basieren? Nach meinem Verständnis prüft das BVerfG sämtliche Besoldungen immer auf strikter Jahresbasis (u.a. Vergleich mit dem entsprechenden MÄE in der Vorabprüfung, Vergleich mit den jeweiligen Werten der drei "volkswirtschaftlichen" Größen in der Fortschreibungsprüfung, etc.).

Jetzt nehmen wir mal für eine Sekunde an, dass das BVerfG in einer seiner nächsten Entscheidungen die Anrechnung eines Partnereinkommens von z.B. 22.648 EUR in zukünftigen Besoldungsgesetzen erlaubt (was ich nicht glaube und natürlich erst recht nicht hoffe!). Warum sollte es dann aus eurer Sicht theoretisch unmöglich sein, dass der Gesetzgeber zwar für vergangene Jahre üppige Nachzahlungen leisten muss (weil kein Partnereinkommen angerechnet wird), gleichzeitig aber für zukünftige Jahre weniger zahlen darf (weil z.B. die Summe aus der Besoldung und dem angerechneten Partnereinkommen die Mindestbesoldungs-Vorgaben erfüllt)?


Und nur noch mal zur Klarstellung: Ich hoffe sehr, dass die Karlsruher Richter dieser theoretischen Situation einen dicken Riegel vorschieben werden!!