Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

#8265
Zitat von: netzguru in Gestern um 13:26Saarland

Zudem werden Zahlungen zurückgefordert, soweit sich durch die im Gesetzentwurf zur Alimentation dritter und weiterer Kinder errechneten Beträge eine Überzahlung ergeben sollte und Zahlungen unter Vorbehalt geleistet wurden. Dies betrifft die
für das Jahr 2023 gewährten Abschlagszahlungen, da diese unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zur Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation gezahlt wurden.


Hatte ich bereits vorhergesagt, dass solche Züge kommen werden. Interessant wird es, wenn das Saarland das jetzt wirklich durchsetzen wird. Systemisch seitens des Beamten schwierig anzugreifen. Wollt hier keiner wahrhaben :)

Knecht

Zitat von: Südwestler in Gestern um 20:16Gott ist das anstrengend mit diesen AFD bots...
Der befragte hat mit Beamtinnen und Beamte geantwortet....
Sich da dann über ein Gendern aufzuregen und noch Fahrradwege in Peru vorzubringen, ist ein Wahnsinn.
Festzuhalten bleibt doch, dass EIN jedeR PolitikeR und EINE jede Politikerin, mit dem gleichen Gewäsch geantwortet hat. Sowohl die CDU/CSU Leute als auch die SPD Leute, insofern sollte man jetzt eingestehen, dass es Keinen Entwurf geben wird.
Bleibt die Frage des Strategiewechsels. Wenn man nicht verfassungsgemäß behandelt wird, vielleicht sollte man auch nicht verfassungsgemäß handeln, und auch mal zb. einen Streik in Erwägung ziehen.....

Hä? Zitat:

"Die Beamt:innen sowie Soldat:innen des Bundes brauchen endlich Klarheit und Planungssicherheit."

AltStrG

Zitat von: Tipozuol in Gestern um 14:21Das ist natürlich eine interessante Begründung. Spätestens bei einer Versetzung nimmt ja der Dienstherr direkt Einfluss auf die Möglichkeit eines zweiten Einkommens, insbesondere wenn auch Kinder mit dazukommen.
Im Saarland mag das ja noch gehen, aber beim Bund sind Versetzungen halt mit regelmäßig größeren Distanzen verbunden.

Nicht alles, was das Saarland beschließt oder aufschreibt, ist auch richtig. ;)

kleinerluis

Zitat von: Südwestler in Gestern um 20:16Gott ist das anstrengend mit diesen AFD bots...
Der befragte hat mit Beamtinnen und Beamte geantwortet....
Sich da dann über ein Gendern aufzuregen und noch Fahrradwege in Peru vorzubringen, ist ein Wahnsinn.
Festzuhalten bleibt doch, dass EIN jedeR PolitikeR und EINE jede Politikerin, mit dem gleichen Gewäsch geantwortet hat. Sowohl die CDU/CSU Leute als auch die SPD Leute, insofern sollte man jetzt eingestehen, dass es Keinen Entwurf geben wird.
Bleibt die Frage des Strategiewechsels. Wenn man nicht verfassungsgemäß behandelt wird, vielleicht sollte man auch nicht verfassungsgemäß handeln, und auch mal zb. einen Streik in Erwägung ziehen.....

Na das ist ja ganz grosses Kino. Du regst dich über AFD Jünger auf, die sich über Fahrradwege und das Gendern erregen? Und du schlägst hier vor da sich Beamte gegen ihre verfassungsrechtliche  Pflichten auflehnen und dagegen verstossen sollen? Sorry, aber über soviel Dummheit kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Aber vielleicjt steckt da ja auch eine Strategie dahinter.

TORR

Zitat von: Südwestler in Gestern um 20:16Bleibt die Frage des Strategiewechsels. Wenn man nicht verfassungsgemäß behandelt wird, vielleicht sollte man auch nicht verfassungsgemäß handeln, und auch mal zb. einen Streik in Erwägung ziehen.....
Das Prinzip ,,Gleichheit im Unrecht" ist ja schon bei Zivilisten wie mir nicht gut, bei Beamten ist es gleich zweimal verwerflich.
Und ich bin ganz sicher, dass der DH keine Sekunde zögern wird, disziplinarrechtliche Schritte einzuleiten. Vielleicht sollte der Polizeichor sich in die Fußgängerzone stellen und singen. Für eine aA. :D
Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
I. Kant

Skywalker2000

Zitat von: kleinerluis in Gestern um 21:25Na das ist ja ganz grosses Kino. Du regst dich über AFD Jünger auf, die sich über Fahrradwege und das Gendern erregen? Und du schlägst hier vor da sich Beamte gegen ihre verfassungsrechtliche  Pflichten auflehnen und dagegen verstossen sollen? Sorry, aber über soviel Dummheit kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Aber vielleicjt steckt da ja auch eine Strategie dahinter.

Da steckt keine Strategie dahinter. Wenn man keine Ahnung hat, sagt man halt irgendwas

DrStrange

Zitat von: Südwestler in Gestern um 20:16Bleibt die Frage des Strategiewechsels. Wenn man nicht verfassungsgemäß behandelt wird, vielleicht sollte man auch nicht verfassungsgemäß handeln, und auch mal zb. einen Streik in Erwägung ziehen.....

Also man kann ja von dem ganzen Theater halten was man will, aber so ein Vorschlag sollte keinem Beamten in den Sinn kommen.
Ich bin für Regeln und Rechtsstaat!
Wo wären wir denn dann besser als die und wohin würde das führen?
Wir haben nun mal hart zu kämpfen, aber es passiert geordnet vor Gericht. Und dabei halten wir uns an das Gesetz und natürlich an unsere Pflichten!
Denn welche Argumente hätte ich denn dann für eine aA wenn ich mich nicht verfassungsgemäß verhalte?

MOGA

Zitat von: DrStrange in Heute um 06:53Also man kann ja von dem ganzen Theater halten was man will, aber so ein Vorschlag sollte keinem Beamten in den Sinn kommen.
Ich bin für Regeln und Rechtsstaat!
Wo wären wir denn dann besser als die und wohin würde das führen?
Wir haben nun mal hart zu kämpfen, aber es passiert geordnet vor Gericht. Und dabei halten wir uns an das Gesetz und natürlich an unsere Pflichten!
Denn welche Argumente hätte ich denn dann für eine aA wenn ich mich nicht verfassungsgemäß verhalte?

Ich sehe das genauso wie du aber ich hätte als Dienstherr ab nem gewissen Punkt Sorge wegen sowas...
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FrageFuerNenFreund

Zitat von: MOGA in Heute um 07:30Ich sehe das genauso wie du aber ich hätte als Dienstherr ab nem gewissen Punkt Sorge wegen sowas...

Warum?!
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Fürsorgepflicht404

Zitat von: AltStrG in Gestern um 20:19Hatte ich bereits vorhergesagt, dass solche Züge kommen werden. Interessant wird es, wenn das Saarland das jetzt wirklich durchsetzen wird. Systemisch seitens des Beamten schwierig anzugreifen. Wollt hier keiner wahrhaben :)

Ich weiß nicht wieso man das dir hier nicht glaubt, aber ganz ehrlich, was ich von meinem Dienstherren übergeordnet wie konkret lokal so erleben darf (BW), hat mich schon sehr desillusioniert. Man darf sich da wirklich keinen Luftschlössern hingeben. Es wird um jeden Cent gekämpft. Und wenn das BVerfG sagt für Kinder ungefähr so viel, und der DH sieht das war zu viel in der Vergangenheit dann wird gekürzt und rückgefordert und wenn der DH sieht das Grundgehalt ist zu wenig, dann wird halt das PE angerechnet. Alles ebenso, wie bei Pippi Langstrumpf "ich mach mir die Welt"

Dunkelbunter

Ich frage mich immer noch, warum wir eigentlich Widersprüche einlegen müssen ?
Eigentlich müsste der DH doch jedes Jahr prüfen, ob er gem. Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes seiner Pflicht der amtsangemessenen Alimentation nachkommt. Und jetzt nicht erst nach der Rechtsprechung in den Jahren 2020 oder 2025, sondern seit dem 24. Mai 1949. Bedeutet der DH hatte Quasi bereits fast 80 Jahre Zeit sich gewisse Berechnungsparameter zurecht zu legen um jährlich zu prüfen, ob die Beamten amtsangemessen Alimentiert wird.
Es wäre ja mal interessant, wie lange der DH nach den Vorgaben der Rechtsprechung von 2025 schon gegen das Grundgesetz verstößt. Oder nach den Vorgaben des BVerfG von 2020.

Könnte man Quasi, wenn man klagt, auch auf einen längeren Zeitraum rückwirkend klagen bzw. den Dienstherr auffordern eine Berechnung vorzulegen ohne jemals ein Widerspruch eingelegt zu haben ?
Es kann ja nicht von einem Beamten erwartet werden, dass er die Pflicht des Dienstherren überprüft, sondern der DH ist ja per Verfassung dazu verpflichtet.
Gibt es bei sowas überhaupt wie eine Verjährungsfrist ?

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 08:17Ich frage mich immer noch, warum wir eigentlich Widersprüche einlegen müssen ?
Eigentlich müsste der DH doch jedes Jahr prüfen, ob er gem. Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes seiner Pflicht der amtsangemessenen Alimentation nachkommt. Und jetzt nicht erst nach der Rechtsprechung in den Jahren 2020 oder 2025, sondern seit dem 24. Mai 1949. Bedeutet der DH hatte Quasi bereits fast 80 Jahre Zeit sich gewisse Berechnungsparameter zurecht zu legen um jährlich zu prüfen, ob die Beamten amtsangemessen Alimentiert wird.
Es wäre ja mal interessant, wie lange der DH nach den Vorgaben der Rechtsprechung von 2025 schon gegen das Grundgesetz verstößt. Oder nach den Vorgaben des BVerfG von 2020.

Könnte man Quasi, wenn man klagt, auch auf einen längeren Zeitraum rückwirkend klagen bzw. den Dienstherr auffordern eine Berechnung vorzulegen ohne jemals ein Widerspruch eingelegt zu haben ?
Es kann ja nicht von einem Beamten erwartet werden, dass er die Pflicht des Dienstherren überprüft, sondern der DH ist ja per Verfassung dazu verpflichtet.
Gibt es bei sowas überhaupt wie eine Verjährungsfrist ?


das einzige was nicht verjährt ist ein mord.... der rest kann der frist unterliegen.... und die richtige frage ist will das jemand überhaupt prüfen....oder sich dafür einsetzen....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

ebse

Hier mal etwas aus dem Bayern-Forum. Ist echt der Hammer....

‼️⚠️⚖️ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ⚖️⚠️‼️
ich habe vor etwa vier Stunden neue Informationen erhalten die mich tatsächlich  sprachlos zurücklassen. Bisher war es so, dass man davon ausging, dass lediglich eine einmalige Klage nach Erhalt des Widerspruchsbescheides auch für die Zukunft ausreichen würde. Man ging davon aus, dass bei weiteren Widersprüchen aufgrund der bereits laufenden Klage keine weiteren Bescheide mehr durch die LfFs erlassen werden. Dies war scheinbar ein fataler Irrtum. Ich habe heute erfahren, dass durch die LfFs sehr wohl weitere Widerspruchsbescheide erlassen werden, gegen welche zur Sicherung der Ansprüche zwingend geklagt werden muss. Aufgrund dieser Informationen habe ich hierzu sofort mit meiner Rechtsanwältin Frau Dr. Sojka telefoniert. Sie bestätigte mir hier, dass nach Erhalt eines erneuten Widerspruchsbescheides zwingend erneut Klage eingereicht werden muss. Dies begründet sich offensichtlich darin, dass es sich jedes Jahr um ein fiskalisch abgeschlossenes Haushaltsjahr handelt. Einfach ausgedrückt bedeutet dies - widerspricht man jedes Jahr, ist es möglich, dass man jedes Jahr einen Bescheid erhält gegen welchen man jedes Jahr erneut klagen muss. Hierzu habe ich heute bereits telefonisch Kontakt mit dem Landesvorstand des BDK Bayern aufgenommen mit welchem ich das weitere Vorgehen abklären werde. Ich bin fassungslos, wie unser Arbeitgeber - der Freistaat Bayern - und damit die CSU - mit uns, ihren Beamten, umgeht. Man versucht hier ganz bewusst mit diesen Methoden den Schaden für den Freistaat auf dem Rücken der Beamten so klein wie möglich zu halten. Ein Vertrauensverhältnis sieht anders aus. Jeder der bisher davon ausging, dass man fair mit uns umginge sollte nun ganz deutlich sehen das er auf dem Holzweg ist.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: ebse in Heute um 08:43Hier mal etwas aus dem Bayern-Forum. Ist echt der Hammer....

‼️⚠️⚖️ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ⚖️⚠️‼️
ich habe vor etwa vier Stunden neue Informationen erhalten die mich tatsächlich  sprachlos zurücklassen. Bisher war es so, dass man davon ausging, dass lediglich eine einmalige Klage nach Erhalt des Widerspruchsbescheides auch für die Zukunft ausreichen würde. Man ging davon aus, dass bei weiteren Widersprüchen aufgrund der bereits laufenden Klage keine weiteren Bescheide mehr durch die LfFs erlassen werden. Dies war scheinbar ein fataler Irrtum. Ich habe heute erfahren, dass durch die LfFs sehr wohl weitere Widerspruchsbescheide erlassen werden, gegen welche zur Sicherung der Ansprüche zwingend geklagt werden muss. Aufgrund dieser Informationen habe ich hierzu sofort mit meiner Rechtsanwältin Frau Dr. Sojka telefoniert. Sie bestätigte mir hier, dass nach Erhalt eines erneuten Widerspruchsbescheides zwingend erneut Klage eingereicht werden muss. Dies begründet sich offensichtlich darin, dass es sich jedes Jahr um ein fiskalisch abgeschlossenes Haushaltsjahr handelt. Einfach ausgedrückt bedeutet dies - widerspricht man jedes Jahr, ist es möglich, dass man jedes Jahr einen Bescheid erhält gegen welchen man jedes Jahr erneut klagen muss. Hierzu habe ich heute bereits telefonisch Kontakt mit dem Landesvorstand des BDK Bayern aufgenommen mit welchem ich das weitere Vorgehen abklären werde. Ich bin fassungslos, wie unser Arbeitgeber - der Freistaat Bayern - und damit die CSU - mit uns, ihren Beamten, umgeht. Man versucht hier ganz bewusst mit diesen Methoden den Schaden für den Freistaat auf dem Rücken der Beamten so klein wie möglich zu halten. Ein Vertrauensverhältnis sieht anders aus. Jeder der bisher davon ausging, dass man fair mit uns umginge sollte nun ganz deutlich sehen das er auf dem Holzweg ist.


Klingt aber (sorry) irgendwie auch logisch.... Weil es ja theoretisch im drauffolgenden Jahr nicht beschwerdefähig sein muss....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

MOGA

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Heute um 07:52Warum?!

Man darf als Dienstherr gerne davon ausgehen dass man sich der Loyalität seiner Beamten sicher ist, das ist der Kern und das Wesen unseres Daseins, auch wenn man als Dienstherr mal daneben greift oder nicht alles gleich auf Anhieb funktioniert.

Eine DAUERHAFTE, VORSAETZLICHE Schuld-/Pflichtverletzung im Umgang mit der Loyalität jedoch führt irgendwann dazu genau diese dann ab einem gewissen Punkt vielleicht in Frage gestellt wird und das Verhältnis kippt...
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