Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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SchrödingersKatze

Zitat von: Nao in Gestern um 15:33Allerdings schätzt der BBB das Risiko als hoch ein, dass eine Klage aufgrund einer Verletzung des Mindestabstands bei diesem Einkommen gerichtlich nicht standhalten wird.

Wenn die Grundbesoldung aufgrund der Unterschreitung der Mindesrbesoldung in den niedrigeren Stufen erhöht müsste sich das auf das gesamt Besoldungsgefüge auswirken. Es heißt "amtsangemessene" Besoldung. Wenn nur die unteren Besoldungsgruppen erhöht werden, ohen den Rest ebenfalls anzugleichen, nähern wir uns einer einheitsbesoldung, was nicht zulässig ist.

Der andere Punkt ist das fiktive Partnereinkommen. Wie der Name schon sagt, ist es fiktiv, also potentiell fernab der Realität. Je nachdem wie das Bverfg iwann mal entscheidet, kann es also auch eine fiktive Änderung geben, also losgelöst vom konkreten Einzelfall.

Die Chancen stehen recht gut, dass das fPE zumindest in dieser Form kassiert wird, wenn ggf auch nicht vollständig. Eine Sicherheit gibt es natürlich nicht, das gibt es aber vor Gericht und auf hoher See eher selten.

Zippy

Zitat von: TeacherMfr in Gestern um 15:53Wenn ich richtig gegoogled habe der Vorsitzende Richter.
Bei mir wurde der Streitwert vom VG Würzburg für 20-23 auf 5000€ festgelegt und dann die Klage zuständigkeitshalber an Ansbach verwiesen. In Ansbach wurde jeweils für 24 und 25 der gleiche Betrag festgelegt.

TeacherMfr

Zitat von: Zippy in Gestern um 19:51Bei mir wurde der Streitwert vom VG Würzburg für 20-23 auf 5000€ festgelegt und dann die Klage zuständigkeitshalber an Ansbach verwiesen. In Ansbach wurde jeweils für 24 und 25 der gleiche Betrag festgelegt.
Das wäre dann je nach Antwort des VG sehr spannend. Dann könnte man ja entsprechend auf gleiche Fälle verweisen. Würde im Zweifel auf dich zukommen?!

Pumpkin76

Zitat von: TeacherMfr in Gestern um 20:52Das wäre dann je nach Antwort des VG sehr spannend. Dann könnte man ja entsprechend auf gleiche Fälle verweisen. Würde im Zweifel auf dich zukommen?!

Steht in der Klageschrift irgendwo eine Summe?

Nao

Zitat von: TeacherMfr in Gestern um 15:41Ich bin zwar auch juristischer Laie, aber ein angerechnetes Partnereinkommen ohne Partner ist doch viel relevanter als wenn man einen Partner hat. Wie oben beschrieben haben wir mit jeweils ähnlichen Gehaltsstufen auch geklagt. Was dabei rum kommt wird sich zeigen... Aber dass der Mindestabstand nicht standhalten könnte, habe ich vom BBB nicht gelesen. Achtung, keine Rechtsberatung meinerseits...


Zitat von: SchrödingersKatze in Gestern um 19:13Wenn die Grundbesoldung aufgrund der Unterschreitung der Mindesrbesoldung in den niedrigeren Stufen erhöht müsste sich das auf das gesamt Besoldungsgefüge auswirken. Es heißt "amtsangemessene" Besoldung. Wenn nur die unteren Besoldungsgruppen erhöht werden, ohen den Rest ebenfalls anzugleichen, nähern wir uns einer einheitsbesoldung, was nicht zulässig ist.

Der andere Punkt ist das fiktive Partnereinkommen. Wie der Name schon sagt, ist es fiktiv, also potentiell fernab der Realität. Je nachdem wie das Bverfg iwann mal entscheidet, kann es also auch eine fiktive Änderung geben, also losgelöst vom konkreten Einzelfall.

Die Chancen stehen recht gut, dass das fPE zumindest in dieser Form kassiert wird, wenn ggf auch nicht vollständig. Eine Sicherheit gibt es natürlich nicht, das gibt es aber vor Gericht und auf hoher See eher selten.

Danke euch fürs Feedback und die Einschätzung. Da muss ich mich noch einmal richtig einlesen. Aber ich denke ich werde die 500 Euro diesmal riskieren. Herzlichen Dank!

TeacherMfr

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 05:18Steht in der Klageschrift irgendwo eine Summe?
Nein, wie gesagt, weitgehend BBB-Vorlage. Ich habe keine Summen ergänzt.
Heute kam diesbezüglich die Ruhendstellung.

Muenchner92

#1071
Wie gehen jetzt die Leute, die bereits aus dem Vorjahren eine Klage am Laufen haben, mit der geänderten Situation um?

Laut Auskunft meines Anwaltes, ist eine Klageerweiterung nicht möglich. Somit ist jetzt und für die Zukunft jährlich eine Klage nötig. Klagt ihr jetzt alle erneut und tragt die Kosten? Ich vermute mal, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen das nicht übernehmen würden.

KoQ

Zitat von: Muenchner92 in Heute um 12:08Wie gehen jetzt die Leute, die bereits aus dem Vorjahren eine Klage am Laufen haben, mit der geänderten Situation um?

Laut Auskunft meines Anwaltes, ist eine Klageerweiterung nicht möglich. Somit ist jetzt und für die Zukunft jährlich eine Klage nötig. Klagt ihr jetzt alle erneut und tragt die Kosten? Ich vermute mal, das die meisten Rechtsschutzversicherungen das nicht übernehmen würden.

Ich war für die Jahre 2023 und 2024 Musterkläger der DPolG. Für meine vor Kurzem erhaltenen Widerspruchsbescheide habe ich nun erneut einen Antrag auf Rechtsschutz gestellt. Sollte dieser gewährt werden, wurde mir von Seiten meines Rechtsanwalts, Herrn Weisbach, mitgeteilt, dass er beantragen wird, die beiden neuen Verfahren mit dem bestehenden Verfahren zusammenzuführen. Dies sei wohl auf Antrag möglich.

derSchorsch

Zitat von: KoQ in Heute um 12:20Ich war für die Jahre 2023 und 2024 Musterkläger der DPolG. Für meine vor Kurzem erhaltenen Widerspruchsbescheide habe ich nun erneut einen Antrag auf Rechtsschutz gestellt. Sollte dieser gewährt werden, wurde mir von Seiten meines Rechtsanwalts, Herrn Weisbach, mitgeteilt, dass er beantragen wird, die beiden neuen Verfahren mit dem bestehenden Verfahren zusammenzuführen. Dies sei wohl auf Antrag möglich.

Wieso warst du Musterkläger? Laufen die Verfahren nicht mehr?

Du hast mehrere Bescheiden bekommen? Für 2025 und schon für 2026? Wann hast du den Widerspruch für 2026 eingereicht?