[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

AltStrG

Zitat von: Alexander79 in 18.10.2025 17:13
Zitat von: xap in 18.10.2025 15:59
Danke für die Info. Interessant natürlich die 1,2Mrd - leider erst ab 2027 (weshalb?) und leider ohne zeitlichen Rahmen.
Naja, bis der Entwurf durchgeht und die Gesetze geändert sind und alles umgestellt wird, dürfte es 2027 sein.

Wobei 1,2 Mrd eine verschwindend geringe Summe ist.
Bei 200.000 Beamten und rund 180.000 Soldaten sind das mickricke 3000€ pro Person, Versorgungsempfänger nicht mal eingerechnet und diese 3000€ aufs Jahr?

Es wird nicht jeder etwas bekommen für die Vergangenheit, Stichwort Widerspruch und Klage. Für die Zukunft werden es mehr als 1.2 Milliarden pro Jahr sein, aber davon spricht der Bericht ja nicht.

MrFen

Bin ich des Lesens nicht mächtig? Wo steht denn in dem Artikel etwas davon, dass künftige Wehrdienstleistende  3500 Euro brutto bekommen sollen??

Alexander79

Zitat von: MrFen in 18.10.2025 17:45
Bin ich des Lesens nicht mächtig? Wo steht denn in dem Artikel etwas davon, dass künftige Wehrdienstleistende  3500 Euro brutto bekommen sollen??
Wieso künftige Wehrpflichtige?
Ich rede von aktuellen Zahlen.

MrFen

Zitat von: Alexander79 in 18.10.2025 17:57
Zitat von: MrFen in 18.10.2025 17:45
Bin ich des Lesens nicht mächtig? Wo steht denn in dem Artikel etwas davon, dass künftige Wehrdienstleistende  3500 Euro brutto bekommen sollen??
Wieso künftige Wehrpflichtige?
Ich rede von aktuellen Zahlen.
Okay... meinetwegen Wehrdienstleistende. (Wobei, wenn wieder aktiviert, die Wehrpflichtigen auch Wehrdienstleistende werden)
Deine propagierten 3500 Euro brutto bezogen sich doch auf  den mitgeposteten Artikel, oder nicht? Woher stammt die Zahl?

Alexander79

Zitat von: MrFen in 18.10.2025 18:07
Deine propagierten 3500 Euro brutto bezogen sich doch auf  den mitgeposteten Artikel, oder nicht? Woher stammt die Zahl?
Woher stammt welche Zahl?
Die rund 3000€ Brutto?
1,2 Mrd / rund 380.000 Beamte und Soldaten ergibt rund 3.000€ Brutto pro Jahr.

MrFen

Zitat von: Alexander79 in 18.10.2025 18:14
Zitat von: MrFen in 18.10.2025 18:07
Deine propagierten 3500 Euro brutto bezogen sich doch auf  den mitgeposteten Artikel, oder nicht? Woher stammt die Zahl?
Woher stammt welche Zahl?
Die rund 3000€ Brutto?
1,2 Mrd / rund 380.000 Beamte und Soldaten ergibt rund 3.000€ Brutto pro Jahr.

Jetzt hab ich geschnallt warum wir aneinander vorbeischreiben. Meine Frage bezog sich auf die Aussage von Paterlexx.
"Ab 2026 sollen Grundwehrdienstleistende rund 3.500 € brutto erhalten – zuzüglich Trennungsgeld, Kinder- und Ehegattenzuschlägen."

BVerfGBeliever

Nur kurz zur Klarstellung:

1.) Der WDR-Artikel spricht davon, dass freiwillige Wehrdienstleistende einen (einmaligen!) Zuschuss zum Führerschein von bis zu 3.500 Euro bekommen können.

2.) Der WiWo-Artikel nennt 200.000 Bundesbeamte und 1,2 Milliarden Euro zusätzliche Kosten. Ob dabei Soldaten und Versorgungsempfänger ebenfalls gemeint sind, wird aus dem Artikel nicht eindeutig klar.


Aus meiner Sicht können 1,2 Milliarden lediglich einen winzigen allerersten Schritt auf dem langen Weg zurück zu einer amtsangemessenen Besoldung darstellen..

MrFen

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.10.2025 18:41
Nur kurz zur Klarstellung:

1.) Der WDR-Artikel spricht davon, dass freiwillige Wehrdienstleistende einen (einmaligen!) Zuschuss zum Führerschein von bis zu 3.500 Euro bekommen können.

2.) Der WiWo-Artikel nennt 200.000 Bundesbeamte und 1,2 Milliarden Euro zusätzliche Kosten. Ob dabei Soldaten und Versorgungsempfänger ebenfalls gemeint sind, wird aus dem Artikel nicht eindeutig klar.


Aus meiner Sicht können 1,2 Milliarden lediglich einen winzigen allerersten Schritt auf dem langen Weg zurück zu einer amtsangemessenen Besoldung darstellen..

Danke! So habe ich den Artikel auch verstanden! Und ich gehe davon aus, dass  sich der Artikel überhaupt nicht auf die aA bezieht.

Solitair

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.10.2025 18:41
Nur kurz zur Klarstellung:

1.) Der WDR-Artikel spricht davon, dass freiwillige Wehrdienstleistende einen (einmaligen!) Zuschuss zum Führerschein von bis zu 3.500 Euro bekommen können.

2.) Der WiWo-Artikel nennt 200.000 Bundesbeamte und 1,2 Milliarden Euro zusätzliche Kosten. Ob dabei Soldaten und Versorgungsempfänger ebenfalls gemeint sind, wird aus dem Artikel nicht eindeutig klar.


Aus meiner Sicht können 1,2 Milliarden lediglich einen winzigen allerersten Schritt auf dem langen Weg zurück zu einer amtsangemessenen Besoldung darstellen..
Im Gegenzug wird die Pension auf RV-Niveau abgesenkt, die Beihilfe gestrichen, oder, oder, oder....
Glaubt hier ernsthaft jemand, es gibt einfach so 15% mehr und sonst bleibt alles wie es ist?
Den Aufschrei in der Öffentlichkeit möchte ich sehen, das Beamtenbashing in den Medien überschreitet ja jetzt schon jedes Maß.
Ich erwarte von diesen Verfahren gar nichts. Auch nicht vom BVerfG. Das entscheidet politisch, nicht nach Recht und Gesetz. Und als Landesbeamter in Hessen ist mir schon dreimal klar, dass da nichts zu erwarten ist.

Verwalter

Zitat von: Solitair in 19.10.2025 03:17
Zitat von: BVerfGBeliever in 18.10.2025 18:41
Nur kurz zur Klarstellung:

1.) Der WDR-Artikel spricht davon, dass freiwillige Wehrdienstleistende einen (einmaligen!) Zuschuss zum Führerschein von bis zu 3.500 Euro bekommen können.

2.) Der WiWo-Artikel nennt 200.000 Bundesbeamte und 1,2 Milliarden Euro zusätzliche Kosten. Ob dabei Soldaten und Versorgungsempfänger ebenfalls gemeint sind, wird aus dem Artikel nicht eindeutig klar.


Aus meiner Sicht können 1,2 Milliarden lediglich einen winzigen allerersten Schritt auf dem langen Weg zurück zu einer amtsangemessenen Besoldung darstellen..
Im Gegenzug wird die Pension auf RV-Niveau abgesenkt, die Beihilfe gestrichen, oder, oder, oder....
Glaubt hier ernsthaft jemand, es gibt einfach so 15% mehr und sonst bleibt alles wie es ist?
Den Aufschrei in der Öffentlichkeit möchte ich sehen, das Beamtenbashing in den Medien überschreitet ja jetzt schon jedes Maß.
Ich erwarte von diesen Verfahren gar nichts. Auch nicht vom BVerfG. Das entscheidet politisch, nicht nach Recht und Gesetz. Und als Landesbeamter in Hessen ist mir schon dreimal klar, dass da nichts zu erwarten ist.

Nun gut, in Berlin haben die Richter eine Nachzahlung nach der BVerfG-Entscheidung von 2020 erhalten. Siehe hier https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RBes2009_15RepGBErahmen. Der Senat weigerte sich, diese Entscheidung auch auf die Beamten der A-Besoldung anzuwenden, was dem BVerfG sauer aufstieß.

Das Mindeste, was für die Beamten der A-Besoldung herauskommt, sind die ungefähren prozentualen Erhöhungssätze aus dem o.g. Gesetz. Dies, sofern sie regelmäßig Widerspruch eingelegt haben. Insofern habe ich eine gewisse Erwartungshaltung an das aktuelle Verfahren. ;)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

GoodBye

Ich bezweifle, dass das Reparaturgesetz verfassungsgemäß ist. Wenn man sich die Fehlbeträge in der untersten Besoldungsgruppe anschaut und das, was die Richter nachgezahlt bekommen haben, dann ginge damit eine weitere Einebnung des Besoldungsniveaus einher.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Verwalter

Zitat von: GoodBye in 19.10.2025 10:02
Ich bezweifle, dass das Reparaturgesetz verfassungsgemäß ist. Wenn man sich die Fehlbeträge in der untersten Besoldungsgruppe anschaut und das, was die Richter nachgezahlt bekommen haben, dann ginge damit eine weitere Einebnung des Besoldungsniveaus einher.

Das ist das Mindeste, was ich erwarte, insofern ist die Hoffnung nach oben offen. Sicherlich gibt es auch schon Klagen gegen das Reparaturgesetz.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

GoodBye

Für mich sieht es eher so aus, als ob man in die Richtung gegangen ist, den Fehlbetrag in der niedrigsten Besoldungsgruppe auf die Richter zu übertragen und hieraus die prozentuale Erhöhung zu errechnen.

Spannend wäre es ja bei der A-Besoldung, wenn A3 bis A16 in der Klage wären und zu reparieren wären, dann haut es mit der Stauchung nämlich nicht mehr hin.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in 19.10.2025 10:25
Für mich sieht es eher so aus, als ob man in die Richtung gegangen ist, den Fehlbetrag in der niedrigsten Besoldungsgruppe auf die Richter zu übertragen und hieraus die prozentuale Erhöhung zu errechnen.

Spannend wäre es ja bei der A-Besoldung, wenn A3 bis A16 in der Klage wären und zu reparieren wären, dann haut es mit der Stauchung nämlich nicht mehr hin.

Der Berliner Besoldungsgesetzgeber hat zur Bemessung der seiner Meinung nach gegebenen Defizite vor allem auf die ersten drei Parameter des bundesverfassungsgerichtlichen "Plichtenhefts" zurückgegriffen, das ja einen um fünf % erhöhten Parameterwert im 15-jährigen Betrachtungszeitraum als jeweils ein Indiz für die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation betrachtet. Er hat dann entsprechende Bemessungen vorgenommen, dass für die Jahre 2009 bis 2015 keiner der drei Parameter hinsichtlich der verletzten Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 im jeweils betrachteten Jahr oberhalb einer solchen 5-%igen Abweichung mehr lag, um so die prozentuale Anhebung der Grundgehaltssätze in den betreffenden Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung R als Reparaturmaßnahme vorzunehmen und dann zu dem Schluss kommen zu wollen, dass damit keine verfassungswidrige Unteralimentation mehr vorläge, also eine sachgerechte Reparatur vollzogen worden sei. Das Mindestabstandsgebot betrachtete er für die R-Besoldung als nicht unmittelbar verletzt, sodass es letztlich für ihn in der Reparatur der R-Besoldung keine Rolle gespielt hat.

Ebenfalls hat für ihn keine Rolle gespielt, dass sich zwangsläufig auch nach 2015 die R-Besoldung - sowie vor 2015 für nicht vom Bundesverfassungsgericht betrachtete Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung R - die Besoldung in der Besoldungsordnung R als evident unzureichend zeigte. Entsprechend war es ihm auch herzlich egal, wie sich die Besoldung in den anderen Besoldungsordnungen dargestellt hat. Letztlich war sein Ziel, nur hinsichtlich eines Minimums an Reparatur ein maximales Minimum an Reparatur durchzuführen. Darin - das muss man ihm anerkennend bestätigen - hat er ganze Arbeit geleistet und sich also auch hier, was die Höhe der Personalkosten insgesamt angeht, als wahrlich maximaler Minimalist gezeigt.

Hinsichtlich der A-Besoldung wird sich nun zeigen, wie er - da davon auszugehen ist, dass sich das Mindestabstandsgebot in einer nicht geringen Zahl an Besoldungsgruppen und Tabellenfeldern der Besoldungsordnung A als unmittelbar verletzt zeigt - nun wird vorgehen wollen, um die vom Bundesverfassungsgericht als evident unzureichend betrachteten Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A zu reparieren.

GoodBye

Dann sind wir aber bei der interessanten Frage, der fiktiven Verletzung des Binnenabstandgebotes bei Reparaturgesetzen in den Fällen, in denen die gesamte Tabelle zu verwerfen ist.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe