Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6405040 times)

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 702
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17235 am: 30.07.2025 10:23 »
Das schöne daran ist, dass das, was Hummel so hört, sei es angeblich aus den direkten Verhandlerkreisen bei Tarifverhandlungen oder eben zur Besoldungsreform eben vor allem seine eigene Stimme im Kopf ist.

Eventuell stören ja auch nur die lauten Flügel beim "Hören".. :)



wie ich aus dem BMI gehört habe

Ich habe aus dem politischen Berlin gehört

Ich habe nur aus SPDnahen Kreisen gehört

Aus der CDU hört man so, dass Merz wohl wegen seines Alters doch nicht an tritt und für Söder die Bahn frei macht

Ich habe gehört, dass wohl das Geld für den AEZ im Haushalt des BMI 2024 eingestellt worden ist

Wie ich aus Berlin höre, ist die Berliner Polizei mittlerweile auch schon durch Clans unterwandert worden

Wie ich aus dem BMI höre, soll der MR Franßen-de la cerda sowieso ein fachlicher "Vollposten" sein

Politisch habe ich gehört, dass man die Tarifverhandlungen im ÖD schnell abhandeln will

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 248
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17236 am: 30.07.2025 10:23 »
Ich habe nicht von rückwirkend gesprochen sondern jeweils 2% ab 2025 bis 2028, also extra insgesamt 8%.

Alles andere würde mit dem BMF gar nicht zu machen sein.

Darauf hat das BMF nur in dem Rahmen Einfluß, wie das BVerfG noch nicht oder wie weit geurteilt hat.

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 231
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17237 am: 30.07.2025 10:49 »
Das schöne daran ist, dass das, was Hummel so hört, sei es angeblich aus den direkten Verhandlerkreisen bei Tarifverhandlungen oder eben zur Besoldungsreform eben vor allem seine eigene Stimme im Kopf ist.

Eventuell stören ja auch nur die lauten Flügel beim "Hören".. :)



wie ich aus dem BMI gehört habe

Ich habe aus dem politischen Berlin gehört

Ich habe nur aus SPDnahen Kreisen gehört

Aus der CDU hört man so, dass Merz wohl wegen seines Alters doch nicht an tritt und für Söder die Bahn frei macht

Ich habe gehört, dass wohl das Geld für den AEZ im Haushalt des BMI 2024 eingestellt worden ist

Wie ich aus Berlin höre, ist die Berliner Polizei mittlerweile auch schon durch Clans unterwandert worden

Wie ich aus dem BMI höre, soll der MR Franßen-de la cerda sowieso ein fachlicher "Vollposten" sein

Politisch habe ich gehört, dass man die Tarifverhandlungen im ÖD schnell abhandeln will

Danke dafür :)

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 858
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17238 am: 30.07.2025 10:50 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.


Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

Das schöne daran ist, dass das, was Hummel so hört, sei es angeblich aus den direkten Verhandlerkreisen bei Tarifverhandlungen oder eben zur Besoldungsreform eben vor allem seine eigene Stimme im Kopf ist.

Hier herrscht ein Sommerloch, das möchte er mit ein bisschen Wind füllen, fundiert ist an dieser "Behauptung" jedenfalls nichts.

Macht Euch ein paar schöne Tage, ab Mitte August geht es hier weiter.

Namaste

Hm, war ja irgendwie zu erwarten.

Zumindest die Übernahme des TV-Abschlusses könnte man ja mal zusagen. Aber die Spannung ist halt Teil der Wertschätzungsoffensive.

Schönen Jahrhundertsommer...

Seppo84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17239 am: 30.07.2025 10:53 »
Dann können sie aber in 2021 anfangen.

2021 +2%
2022 +2%(4%)
2023 +2%(6%)
2024 +2%(8%)
2025 +2%(10%)
2026 +2%+3%(15%)
2027 +2%+2,8%(19,8%)
2028 +2%(21,8%)
Dann wird ein Schuh draus, zumindest etwas...

Wenn dann auch direkt ne Nachzahlunhg kommt würde ich das nehmen...  ;)

RArnold

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17240 am: 30.07.2025 11:38 »
Dann können sie aber in 2021 anfangen.

2021 +2%
2022 +2%(4%)
2023 +2%(6%)
2024 +2%(8%)
2025 +2%(10%)
2026 +2%+3%(15%)
2027 +2%+2,8%(19,8%)
2028 +2%(21,8%)
Dann wird ein Schuh draus, zumindest etwas...

Wenn dann auch direkt ne Nachzahlunhg kommt würde ich das nehmen...  ;)

Wenn das so kommt wird es viele rückwirkende Zahlungen geben. Der Lohnzettel kommt in einem dicken Umschlag...

Julianx1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 154
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17241 am: 30.07.2025 12:15 »
Je länger der Sommer desto größer der Unfug hier im Forum. Ich bin da ganz auf der Seite von BalBund. Hier jetzt neue Flöhe und Diskussionsrunden zu starten aufgrund von Hirngespinsten ist doch Unsinn. Und die Übernahme der der Tarifrunde wird schon noch kommen. Aber von der Logik her wird sie ja überhaupt erst behandelt, wenn ein gültiger Haushalt vorliegt. Und insbesondere wenn man wirklich amtangemessene Besoldung und Übernahme des Tarifergebnisses in einen einzigen Gesetzesentwurf übernehmen möchte, dann dauert es nochmal etwas länger.

Am 18.09. möchte der BT voraussichtlich den Haushalt 2025 verabschieden. 2026 wird dann wohl im November folgen. Gemeldet wurden die Zahlen eh zum Doppelhaushalt. Demnach wird dieses Jahr wahrscheinlich auch nichts mehr zahlbar werden. Schon mal garnicht wenn alles in einem Abwasch verwurschtelt werden soll.

Ab spätestens September können wir uns hier vielleicht wieder über über Referentenentwürfe aufregen. Bis dahin schreiben wir weiter parlamentarische Staatssekretäre an, freuen uns über Antworten, die wir eh schon kennenund überlegen und spekulieren wie eine amtangemessene Besoldung wirklich aussehen könnte.

Und wie und welchen Zweck eine rückwirkend verfassungsgemäße Alimentation aussehen könnte. Ich meine, was bringt den eine rückwirkende Versorgung überhaupt? Wir haben bis dato alle überlebt. Zielt das Wort Versorgung nicht immer von jetzt auf die Zukunft ab? Fette Nachzahlungen sind Nice to Have. Aber wichtiger wäre mir eine zukunftsfähige Besoldung. Manchen Kollegen wünsche ich 10qm in der Wohnung mehr. Anderen den Reitunterricht für die Tochter.

Meine Prognose: Egal was kommt, nicht mehr dieses Jahr!

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 455
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17242 am: 30.07.2025 12:29 »
Eine Rückwirkung hätte zumindestens die Signalwirkung, dass es eben nicht von Vorteil ist, wenn man alles immer schön weiter nach hinten schiebt. Denn dann werden wir in Zukunft ewig auf Besoldungserhöhungen und etwaige Übernahmen aus Tarifergebnissen warten.

HochlebederVorgang

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 366
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17243 am: 30.07.2025 13:03 »
Die Rückwirkung wird es zumindest für diejenigen geben, die so vernünftig waren und Widerspruch eingelegt haben. Das wird für viel Missstimmung sorgen, wenn einige sehen, was ihnen da vorenthalten wurde. Das ist kaum zu reparieren.

Meine Frau wird das auch bis zum Ende juristisch durchziehen, bei 4 Kindern und Nachzahlungen dann mittlerweile von 2021 bis 2025.

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 858
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17244 am: 30.07.2025 13:07 »
Die Rückwirkung wird es zumindest für diejenigen geben, die so vernünftig waren und Widerspruch eingelegt haben. Das wird für viel Missstimmung sorgen, wenn einige sehen, was ihnen da vorenthalten wurde. Das ist kaum zu reparieren.

Denke den nächsten Widerspruch kann man schon mal langsam fertig machen. Wie schon mehrfach festgestellt - dieses Jahr ist wohl wieder einmal nichts mehr zu erwarten.

HochlebederVorgang

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 366
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17245 am: 30.07.2025 13:12 »
Natürlich. Und am besten kann man auch bereits dezent darauf hinweisen, dass die Nachzahlung angesichts der Zusammenballung höher auszufallen hat. Das würde ich gerichtlich nämlich auch gleich mit vortragen.

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 185
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17246 am: 30.07.2025 13:36 »

Und wie und welchen Zweck eine rückwirkend verfassungsgemäße Alimentation aussehen könnte. Ich meine, was bringt den eine rückwirkende Versorgung überhaupt? Wir haben bis dato alle überlebt. Zielt das Wort Versorgung nicht immer von jetzt auf die Zukunft ab? Fette Nachzahlungen sind Nice to Have. Aber wichtiger wäre mir eine zukunftsfähige Besoldung. Manchen Kollegen wünsche ich 10qm in der Wohnung mehr. Anderen den Reitunterricht für die Tochter.

Meine Prognose: Egal was kommt, nicht mehr dieses Jahr!

Das zeigt mir aber, dass du den Unterschied zwischen der Amtsangemessenen Alimentation und der Mindestalimentation scheinbar nicht verstanden hast. Es geht nicht darum, dass wir das Zögern des Dienstherren irgendwie alle überlebt haben, sondern dass hier unterstellt werden kann, dass viele über Jahre einen dem Amte angemessenen Lebenswandel nicht führen konnten und sich eingeschränkt haben oder Rücklagen aufgezehrt wurden. Natürlich kann dem nur abgeholfen werden, indem es für den Zeitraum eine Nachzahlung gibt.
Auf einem anderen Blatt stehen dann noch Mal die Besoldungsempfänger, die in diesem Zeitraum sogar unterhalb des vergleichbaren Existenzminimums alimentiert wurden. Von denen ist - was ja an sich unlogisch wäre, weil unter Existenzminimum - auch keiner an Hunger gestorben. Dennoch ist das doch auch hier kein Argument gegen die Nachzahlung. Das wäre ja so, als würde ein Arbeitgeber über Jahre den Mindestlohn umgehen und ein Gericht würde ihn schuldig sprechen, eine Nachzahlung an die Betroffenen aber aussetzen, weil sie ja doch irgendwie überlebt hätten.
Insgeheim hoffe ich, dass dieses Jahr nichts mehr kommt. Denn wenn eine Nachzahlung käme, befürchte ich, dass einkommensabhängige kommunale Gebühren dann nachkorrigiert werden, in der Annahme, dass ich in diesem Jahr fast sechsstellig verdient hätte. Dann lieber nächstes Jahr und ich stelle mich direkt darauf ein und versuche allen Beteiligten zu erklären, dass sie die "überzahlte" Summe gedanklich auf sechs Jahre anrechnen müssen.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 305
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17247 am: 30.07.2025 14:33 »
Also wo wir gerade bei "gehört" sind: Ich habe heute erstmal das Mozart Requiem gehört und mir ein Steak dazu zubereitet. Mittlerweile war es aber nur noch 180g, kostet aber soviel wie vor Kurzem ein Vergleichbares mit 250g.

Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass es eine Nachzahlung geben wird. Andererseits können die Dienstherren ja trotz Handlungsspielraum nicht tun, was sie wollen - denn dann würden sie gar nichts zahlen.

2% ab 2025 wäre besser als nichts, aber immer noch eine Frechheit. 2% rückwirkend ab 2020 wäre ok (+2021,2022,2023,2024...), aber ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Schade, dass man von einem REZ abgebgerückt zu sein scheint. Das wäre mal ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, auch innerhalb des Bundesbeamtentums für mehr Gerechtigkeit zu sorgen (München, Hamburg, Frankfurt, Berlin....).

Julianx1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 154
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17248 am: 30.07.2025 15:37 »

Und wie und welchen Zweck eine rückwirkend verfassungsgemäße Alimentation aussehen könnte. Ich meine, was bringt den eine rückwirkende Versorgung überhaupt? Wir haben bis dato alle überlebt. Zielt das Wort Versorgung nicht immer von jetzt auf die Zukunft ab? Fette Nachzahlungen sind Nice to Have. Aber wichtiger wäre mir eine zukunftsfähige Besoldung. Manchen Kollegen wünsche ich 10qm in der Wohnung mehr. Anderen den Reitunterricht für die Tochter.

Meine Prognose: Egal was kommt, nicht mehr dieses Jahr!



Das zeigt mir aber, dass du den Unterschied zwischen der Amtsangemessenen Alimentation und der Mindestalimentation scheinbar nicht verstanden hast. Es geht nicht darum, dass wir das Zögern des Dienstherren irgendwie alle überlebt haben, sondern dass hier unterstellt werden kann, dass viele über Jahre einen dem Amte angemessenen Lebenswandel nicht führen konnten und sich eingeschränkt haben oder Rücklagen aufgezehrt wurden. Natürlich kann dem nur abgeholfen werden, indem es für den Zeitraum eine Nachzahlung gibt.
Auf einem anderen Blatt stehen dann noch Mal die Besoldungsempfänger, die in diesem Zeitraum sogar unterhalb des vergleichbaren Existenzminimums alimentiert wurden. Von denen ist - was ja an sich unlogisch wäre, weil unter Existenzminimum - auch keiner an Hunger gestorben. Dennoch ist das doch auch hier kein Argument gegen die Nachzahlung. Das wäre ja so, als würde ein Arbeitgeber über Jahre den Mindestlohn umgehen und ein Gericht würde ihn schuldig sprechen, eine Nachzahlung an die Betroffenen aber aussetzen, weil sie ja doch irgendwie überlebt hätten.
Insgeheim hoffe ich, dass dieses Jahr nichts mehr kommt. Denn wenn eine Nachzahlung käme, befürchte ich, dass einkommensabhängige kommunale Gebühren dann nachkorrigiert werden, in der Annahme, dass ich in diesem Jahr fast sechsstellig verdient hätte. Dann lieber nächstes Jahr und ich stelle mich direkt darauf ein und versuche allen Beteiligten zu erklären, dass sie die "überzahlte" Summe gedanklich auf sechs Jahre anrechnen müssen.

@GeBeamter zunächst verzeih, du hast völlig Recht. "Amtsangemesssen" hat nichts mit "verfassungsgemäß" zu tun. Ich nutze den falschen Begriff! Aber, es hat auch nichts mit der rückwirkenden Zahlung zu tun. Ich habe seit 2014 immer meine Widersprüche eingereicht. Zunächst ohne weitere Beachtung, einfach auf Hinweis der Gewerkschaft. Wie auch die vielen anderen Widersprüche, wie z.B. Urlaubsgeld, Arbeitszeit, etc. Bis 2019 bei eine Kommune in NRW. Dort habe ich dann für meine 7 Kinder entsprechende Nachzahlungen aufgrund der erhöhten Familienzuschläge und der Mietstufe bekommen. Dann gings beim Bund weiter. Da ist mir aber erst bewusst geworden um was es geht. Es geht um die Zukunft. Die Nachzahlung im 5-stelligen Bereich war Nice. Rücklagen habe ich keine aufgebraucht. Die hatte ich auch garnicht bei 7 Kindern und Hund. Meinen Lebensstil habe ich meinem Einkommen angepasst. Und es war schonmal eng. Aber seitdem möchte ich einfach für die Zukunft angemessen alimentiert werden. Um den Lebenstil vielleicht auch ein wenig zu erhöhen. Eine Entschädigung für die Vergangenheit geht mir dabei doch 10 Meter am Pöppes vorbei. Die ehrliche Aussage: "ja, es ist zu wenig, wir lösenen das Probelm jetzt!" Hilft mir doch mehr als dieses Geschacher wie komme ich um möglichst hohe Nachzahlungen drum rum. Wie stemme ich das im Haushalt. Wie kriege ich alle Beamtinnen und Beamte unter einen Hut. Den Bundespolizisten mit A7 am Münchener Bahnhof im Schichtdienst. Den Oberamtsrat im Berliner Vorort und den Hauptsekretär in der ländlichen Außenstelle des THW. Und die Aussicht auf Nachzahlungen in Mrd-Höhe war bei der sachgerechten Aufarbeitung weiß Gott nicht hilfreich.

Einfach vernünftige Regelungen "schnell" und "nachhaltig" treffen für die Zukunft. Dann klappts auch mit dem Nachwuchs in der Beamtenwelt. Für die Zukunft könnte dies ja wirklich so aussehen dass eine kontinuierliche Steigerung der Grundbesoldung ab 25 von 2% oder was ich was bis zum Jahr X erfolgt. Aber das Forderung einer rückwirkenden Erhöhung um jährlich 2% ist ziemlich utopisch. Eine Sau... welche durchs Dorf getrieben wird, die wahrscheinlich das ganze Theater wieder verlängert. Und das Ansehen in der Bürgerschaft noch weiter absenken lässt. Danach darf man sich wirklich nicht mehr wundern, wenn uns keiner mehr die Pensionen zustehen möchte.

Das unsagliche Rundschreiben des BMI hat uns mehr geschadet als genutzt. es spaltet uns intern. Es ist rechtlich fragwürdig. Ein paar ehrliche und offene Wort eines Bundesinnenministers vor breiter Öffentlichkeit und eine richtige Lösung für heute und morgen wären mir lieber.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 455
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17249 am: 30.07.2025 15:44 »
Ich kann deinen Gedankengang verstehen aber er lässt sich nun mal nicht mit Recht und Gesetz verienbaren.

Wenn ich als Beamter meine Meldungen nicht abgebe, kann ich auch nicht sagen, gut ich mache dass dann ab nächstes Jahr.
Wir alle sind an Recht und Gesetz gebunden, auch der Dienstheer und als dieswer hat er nun mal verschleppt ohne ende aber auch zugegeben, dass es nicht Recht ist.

So muss er nun dieses Recht nachträglich wieder herstellen.