Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8643320 times)

Johnny75

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 73
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20625 am: 09.11.2025 16:51 »
Das ist nichts weiter als die neu aufgewärmte Version der Meldung von vorletzer Woche, und mal wieder verquirlt dieses Blatt unsäglicherweise die aA mit der Übertragung des Tarifergebnisses. Es bereitet mir richtiggehend körperliche Schmerzen, diesen Mist zu lesen  >:(

Julianx1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 216
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20626 am: 09.11.2025 17:01 »
Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.

Um zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren, bedarf es einer Anhebung aller Grundgehaltssätze.

Deine persönliche Meinung dazu ist möglicherweise im Rahmen der Forumsdiskussion von Interesse, ändert jedoch keinen Millimeter an den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten..

Aber da kommt es dem Dienstherren auch nicht drauf an :-) er hat Recht. In erster Linie sollten undwharscheinlich werden nur Beamte mit 3+ Kinder zum Zuge kommen.