Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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netzguru

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 08:32Dieser Antrag müsste zwingend die detaillierte schriftliche Darlegung der erbrachten Dienstleistungen im vergangenen Monat enthalten – inklusive einer tabellarischen Auflistung der erreichten Ziele, der investierten Zeit und eines Nachweises, dass man in dieser Zeit nicht anderweitig produktiv tätig war, um den Anspruch auf den vollen Lohn nicht zu gefährden. Woher weiß der Arbeitgeber sonst, ob er dem Arbeitnehmer nicht zuviel zahlt? 
Wie früher in der VST bei der Post/Telekom, Nachweis von min 400 min Arbeit pro Tag

kleri

Zitat von: Wasserkopp in Heute um 13:13Es bräuchte doch eher ein Instrument um mögliche Verfassungsbrüche schneller zu beheben. Aktuell ist der zeitliche Aspekte doch das große Manko.

So etwas gibt es tatsächlich. Der Bundespräsident hat die Ausfertigung eines Gesetzes zu verweigern, wenn er es für verfassungswidrig hält.

Rheini

Zitat von: kleri in Heute um 15:11So etwas gibt es tatsächlich. Der Bundespräsident hat die Ausfertigung eines Gesetzes zu verweigern, wenn er es für verfassungswidrig hält.

Ich meine das dies sehr kontrovers diskutiert wird.