Und jetzt liest man noch das auch die Sau "Beamte sollen in die Rente einzahlen" wieder durch Dorf bzw Land getrieben wird, weil die Koalition ein Problem mit der Rente hat, macht es nochmal soviel Spass seinen Dienst gewissenhaft zu verrichten. Noch ein Thema das unsere Qualitätsmedien vollkommen unreflektiert und ohne tiefergehenden Sachverstand aufnehmen und veröffentlichen. Diese Stimmungsmache gegen Beamte und den ÖD im allgemeinen ist echt nicht mehr zu ertragen.
Schauen wir uns das mal genauer an:
Einzahlungsphase:
Das BVerfG betrachtet regelmäßig Nettobeträge. Sofern also Beamte zukünftig RV Beiträge zahlen müssten, müssten auch die Bruttobezüge entsprechend angehoben werden. Es wäre für Beamte mithin kostenneutral.
Auszahlungsphase:
Der Beamte hat einen Anspruch auf eine amtsangemessene Versorgung im Alter. Dabei darf der Gesetzgeber schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Altersrente auf die Versorgung anrechnen. Somit würde bei den Beamten, die gesetzlich rentenversichert sind, bei der Gesamtversorgung nichts ändern. Es würde nur dazu führen, dass Beamte im Alter zukünftig zwei Versorgungen, also gesetzliche Rente plus ergänzende Beamtenversorgung bekommen würden, die genauso berechnet wird, wie heute, allerdings durch die Anrechnung der gesetzlichen Rente entsprechend geringer wäre als heute.
Warum will die Bundesregierung das trotzdem seit langem?
Die meisten Beamten findet man in den Bundesländern. Die Bundesländer sind eigentlich seit 1999 verpflichtet, für ihre Beamten eine Versorgungsrücklage aufzubauen. Nach der Föderalismusreform 2006 übernahmen die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenversorgung und legten zusätzliche Pensionsfonds an, um zukünftige Belastungen zu mildern. Die Rücklagen und Fonds sind vielerorts zu gering gefüllt, um die langfristigen Pensionsansprüche der Beamten abzudecken. Die Situation unterscheidet sich jedoch je nach Bundesland. Einige Länder wie Sachsen haben im Verhältnis eine größere Rücklage, während andere wie Niedersachsen nur für eine kurze Zeit ausreichen würde.
Die unzureichende Rücklagenbildung erhöht die finanzielle Belastung der Länder, da sie künftig die Pensionen aus dem laufenden Haushalt finanzieren müssen. Mit steigendem Pensionsaufkommen und der demografischen Entwicklung wird der Druck auf die Haushalte der Länder weiter steigen, trotzdem bauen viele Bundesländer trotz mehrfacher Hinweise des Bundes keine ausreichenden Rückstellungen für die Altersvorsorge ihrer Beamten.
Mit der Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung könnte der Bund die die Länder zwingen, zumindest für einen Teil der Versorgung ihrer Beamten eine Rückstellung in Form von Rentenanwartschaften zu bilden. Gleichzeitig müsste der Bund für das Erreichen der Haltelinie weniger Geld finden, wenn auf einmal alle Beamten Rentenbeiträge zahlen müssten, aber erst frühestens in 5 Jahren daraus Zahlungen zu erwarten wären.
Auf Seiten der Länder würden sofort für die Beamten höhere Kosten entstehen, zusätzlich zu denen aus dem Urteil. Daher wären die Länder und Kommunen aus rein finanziellen Erwägungen heraus gezwungen, zukünftig nur noch dort zu verbeamten, wo es unbedingt notwendig ist. Und die hohe Anzahl der Beamten in den Ländern ist dem Bund ja auch ein Dorn im Auge.
Problematisch ist dabei jedoch, dass in vielen Bereichen Nachwuchsprobleme bestehen und der ÖD in manchen Bereichen hochqualifiziertes Personal nur durch die Beamtenlaufbahn überhaupt anlocken kann. Daher steht auf der Gegenseite zu befürchten, dass man so die Nachwuchssorgen in den Bereichen verschärft, in denen keine Beamte mehr ernannt werden können oder dürfen.
Was ich damit sagen will:
Als Beamter kann es einem relativ egal sein, wie der Dienstherr eine amtsangemessene Versorgung sicherstellt. Sowohl während der Einzahlungsphase als auch während der Auszahlungsphase dürfen durch die Abschaffung der Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung keine Nachteile entstehen.