Nach allem, was ich verstanden habe, scheint mir jedenfalls aus heutiger Sicht die Besoldung in NRW und Bayern am dichtesten an einer verfassungsgemäßen Besoldung dran zu sein.
Hüstel. Die Besoldung in NRW und Bayern ist sicherlich vieles, aber sie als "am dichtesten an einer
verfassungsgemäßen Besoldung dran" zu bezeichnen, erscheint mir dann doch als ziemlich kühne These.
Ungeachtet dessen ist natürlich trotzdem nicht auszuschließen, dass auch der Bund demnächst etwas Ähnliches versuchen wird, um eine neue Besoldungsordnung zu basteln, von der er hofft, dass sie haarscharf an den Vorgaben des BVerfG entlangschrammen wird. Ob das Ergebnis dieses Versuchs dann aber tatsächlich den Stempel "verfassungsgemäß" aus Karlsruhe erhalten wird, daran hege ich gewisse Zweifel..
Ansonsten sagt meine Glaskugel Folgendes:
- Der Gesetzgeber MUSS bekanntermaßen als erstes die 4K-Nettoalimentation über die 184%-MÄE-Schwelle hieven.
- Vermutlich wird er zur Erreichung dieses Ziels unter anderem an den Zuschlägen herumschrauben (und dabei gegebenenfalls die seitens des BVerfG intendierte Grenze überschreiten).
- Falls es ihm gelingt, die von Durgi genannten Hindernisse zu überwinden, wird er gegebenenfalls eine regionale Differenzierung der Besoldung implementieren.
- In diesem Zusammenhang erschließt sich mir übrigens nicht, warum nicht auch die Single-Besoldung möglicherweise in Abhängigkeit des Dienst- oder Wohnortes gestaltet werden könnte (was du ja kategorisch ausgeschlossen hast).
- Spannend dürfte auch werden, mit welchen Maßnahmen der Gesetzgeber den Versuch unternehmen wird, die oberen Besoldungsgruppen "verfassungsfest" zu alimentieren.
- Und wie erwähnt: Da sich alle vier Parameter der Fortschreibungsprüfung ausschließlich auf die Endstufen-Singlebesoldungen der jeweiligen Besoldungsgruppen beziehen, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber versuchen könnte, die Kinderzuschläge in (abschmelzender) Abhängigkeit der Besoldungsgruppe zu definieren, auch wenn ich persönlich dies absurd fände.
Wie auch immer, ich hätte mir im BVerfG-Beschluss definitiv eindeutigere Worte gewünscht, insbesondere zur Begrenzung des Familienzuschlags sowie zum Abstandsgebot. Aber vielleicht kommen diese Worte ja irgendwann noch, siehe Rn. 92 und Rn. 93.
Nicht, dass sich meine aus exakt vier Buchstaben bestehende erste Wertung vom 19.11. um 09:35 Uhr (
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg428813.html#msg428813) am Ende noch als tatsächliches und wahres Gesamtfazit herausstellt..