Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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maxg

Zitat von: RegObInsp in Gestern um 20:45(...)
Die Glättung der Tabelle, die Integration des FZ1 ins Grundgehalt und die Abschaffung der Erfahrungsstufe 1 gehen größtenteils auf Kosten der verheirateten Alleinverdiener im eD und mD...
(...)

Dieser Satz enthält m.E. zwei falsche Bewertungen:
- Es sind nicht die "verheirateten Alleinverdiener", sondern alle Verheirateten Beamten (wobei Doppel-Beamtenehen immerhin zur Hälfte profitieren bzw. auch betroffen sind).
- Es geht nicht "auf Kosten ... eD und mD", da keinem Beamten Beträge abgezogen werden. Dass es in einzelnen Gruppen weniger Erhöhung gibt, ist zu erwarten; dass die Betroffenen es subjektiv sehr schlecht bewerten, ebenfalls. Wenn ich mir die Entwicklungen der Endämter (A6 / A9) anschaue, ist der gD (A13) sogar schlechter dran.

Verwalter

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 20:28Ich geb jetzt auch mal als Geringverdiender (A9) meinen Senf dazu.
Persönlich fühle ich mich extrem verarscht, da meine Frau erst letztes Jahr angefangen hat zu arbeiten und vorher studiert hat. Für sie wurde auch das fiktive Gehalt eingerechnet, obwohl sie natürlich nichts im Studium verdient hat. Es ist mehr als frustrierend das jetzt der 24 Jährige GTI Fahrer, der letztes Jahr im September angefangen hat, 700€ Gehaltserhöhung bekommt (Stufenaufstieg plus integrierte fam. Zulage und Gehaltserhöhung) und ich mit 16 Dienstjahren weder eine Nachzahlung bekomme, da meine nicht verdienende Frau ja fiktiv verdient hat, noch eine Familienzulage, sondern nur die 2,8% die noch nicht mal die Inflation wett macht.

In Verbindung mit der aktuell beschissenen Beförderungssituation durch den PK - Bauch, hätte ich mir den Aufstieg echt sparen können und wäre schon längst A9z ohne Personalverantwortung und die Gewissheit das ich mit meiner KSB Stelle noch auf Jahre eine 10-12er Gruppenleiter Position begleiten muss, ohne dafür bezahlt zu werden.

Da kann ich mich auch bei den Kaffeetrinkern der Stadtverwaltung bewerben und muss wenigsten keine Schichten mehr machen.

(Sry musste irgendwo Dampf ablassen :( )

Angesichts einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 63 Jahren im Schichtdienst, wäre die Stadtverwaltung sicherlich die bessere Wahl.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

RegObInsp

Zitat von: maxg in Gestern um 21:29Dieser Satz enthält m.E. zwei falsche Bewertungen:
- Es sind nicht die "verheirateten Alleinverdiener", sondern alle Verheirateten Beamten (wobei Doppel-Beamtenehen immerhin zur Hälfte profitieren bzw. auch betroffen sind).
- Es geht nicht "auf Kosten ... eD und mD", da keinem Beamten Beträge abgezogen werden. Dass es in einzelnen Gruppen weniger Erhöhung gibt, ist zu erwarten; dass die Betroffenen es subjektiv sehr schlecht bewerten, ebenfalls. Wenn ich mir die Entwicklungen der Endämter (A6 / A9) anschaue, ist der gD (A13) sogar schlechter dran.

Zumindest kommen viele verheirateten Alleinverdiener im eD und mD wegen der Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens nicht auf die versprochene wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Insofern wird ihnen schon etwas abgezogen im Vergleich zu dem Kollegen im TVöD.

Allesnichtskonkretes

Ja d
Zitat von: maxg in Gestern um 21:29Dieser Satz enthält m.E. zwei falsche Bewertungen:
- Es sind nicht die "verheirateten Alleinverdiener", sondern alle Verheirateten Beamten (wobei Doppel-Beamtenehen immerhin zur Hälfte profitieren bzw. auch betroffen sind).
- Es geht nicht "auf Kosten ... eD und mD", da keinem Beamten Beträge abgezogen werden. Dass es in einzelnen Gruppen weniger Erhöhung gibt, ist zu erwarten; dass die Betroffenen es subjektiv sehr schlecht bewerten, ebenfalls. Wenn ich mir die Entwicklungen der Endämter (A6 / A9) anschaue, ist der gD (A13) sogar schlechter dran.

Ich kann dich gut verstehen als verheirateter A8 Stufe 5 !NICHT!

BPolFrust

Zitat von: Verwalter in Gestern um 21:34Angesichts einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 63 Jahren im Schichtdienst, wäre die Stadtverwaltung sicherlich die bessere Wahl.

Jup, da der Bund auch nur an sich denkt, sollte man auch mal anfangen an sich selbst zu denken.

Der Gesetzentwurf zeigt ja die Wertschätzung für ältere Beamten .

Gab tatsächlich gerade nach Stellen bei RLP geschaut.
Die haben sogar Homeoffice und wir haben damals noch die Anmeldungen für die Einreisen während Corona ans Gesundheitsamt gefaxt.

Der Bund ist absolut hinterm Mond, sieht man jetzt auch wieder bei EES.
Nichts funktioniert und alles wird immer weiter in die Zukunft verschoben.



maxg

Zitat von: Allesnichtskonkretes in Gestern um 21:38Ich kann dich gut verstehen als verheirateter A8 Stufe 5 !NICHT!

Ich bin mir sicher, dass du mich verstehen KANNST, glaube (und verstehe) aber, dass du es nicht willst  ;)

Ryan

Der neue Musterbundesbeamte ist ein Mann. Endlich haben wir Gewissheit.

Und wir können froh sein, dass es keine Frau ist. Denn dann würde ein Mann für Partnereinkommen sorgen. Und so ein Mann würde realistischerweise 51.434,88 Euro zum Familieneinkommen beitragen. Da würde dann nicht mehr so viel fehlen zur Erreichung der Schwelle zum Prekariat. Und mehr ist - das wissen wir alle - auch nicht zu erwarten. Insofern: Glück gehabt.

Johnny Blue

Zitat von: Quetsche in Gestern um 14:41ja darum geht es ja nicht sondern das meine Frau nicht arbeitet da 5 Kinder und wir aber zu den fiktiven gehören.
Ich habe zwar zischen den Zeilen in einigen Erklärungen eher gelesen das einzel betrachtet Sonderfälle das doch bekommen auch wenn keine Pflegegrad, Elternzeit,  Jahr etc.. zutrifft.
Es heisst wenn die Sonderfälle den Nachweis erbringen das Einkommen nicht ausreichend war. Was ja bei Null Einkunft der Frau immer ist.

Der Entwurf ist ja jetzt 2 Tage draußen und ich wundere mich, dass sich im Forum von mancher Seite hartnäckig das Gerücht hält, dass der Entwurf Schlupflöcher parat hält, wonach es Sonderfälle bei Verheiratete gibt, bei denen es den ergänzenden Familienzuschlag nach § 41 auch gibt ohne Elternzeit im 1. Jahr, Pflegegrad, Krankheit etc. Also ohne das Erfüllen der TBV in § 41. Woraus wird das herausgelesen? Gerne die Stelle angeben, damit ich nicht dumm sterbe.

Bitte nicht falsch verstehen: Meine Frau und ich haben Drillinge bekommen und erst als die Kinder 3 Jahre alt waren, haben sie jeweils einen Kita-Platz erhalten. Daher weiß ich aus eigener Erfahrung, dass es auch bei gesunden Kindern Jahre braucht/brauchen kann, bis beide Personen wieder arbeiten können. Das ist die Realität und es wäre schön, wenn der Gesetzentwurf dies auch abbilden würde. Z.B. in dem die volle Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres als TBV für den ergänzenden Familienzuschlag festgelegt worden wäre.

Diese Realität eines fehlenden Zwei-Verdiener-Haushalts bei kleinen, gesunden Kindern blendet der DH aber im Gesetzesentwurf aus. Der geht aus meiner Sicht davon aus, dass wenn alle Familienmitglieder - gottlob - gesund sind, die zweite Person nach dem Tag des 1. Geburtstags des/der Kindes/Kinder wieder arbeiten geht und der ergänzende Familienzuschlag dann wegfallen kann. Auch wenn diese Annahme weltfremd ist, ist sie relevant für die Entscheidung, bis wann der ergänzende Familienzuschlag gezahlt wird.

Paterlexx

Ich bin gespannt, was die Behörde sagt, wenn die ersten Ehen geschieden werden und der Partner für die Ehefrau Unterhalt zahlen muss. Das müsste dann wohl die Behörde übernehmen. Nun schauen wir mal, wie viele Ehen aufgrund der guten Arbeitsbedingungen geschieden werden. 🙂

Fiktives Partnereinkommen widerspricht dem Alimentationsprinzip (Individualbezug)

Realitätsferne bei Alleinverdienern, Alleinerziehenden, Teilzeit-Konstellationen

80 %-Grenze wird faktisch als ausreichend gesetzt, obwohl nur Mindestuntergrenze

Abstandsgebot wird durch künstlich gedrückte Untergrenze verzerrt

Integration des Familienzuschlags ins Grundgehalt schwächt den Familienbezug (Art. 6 GG) - Irgendwas läuft hier absolut falsch.

GeBeamter

Bei den ganzen Statistik-Jonglagen hätte man auch eine ganz lustige Erkenntnis herleiten können.

Würde man die Quote der Erwerbstätigkeit von Ehegatten B-Besoldeter Beamter erheben, käme man wohl zu der Erkenntnis, dass diese sehr niedrig ist.

Damit wäre es natürlich statistisch nicht herleit- und zumutbar, dem B-Beamten dann ein fiktives Partnereinkommen in Anrechnung zu bringen.  ;D

Freak

ZitatNach dem Karlsruher Urteil sei eine Fehlerkorrektur selbstverständlich, sagt der Vize-Chef der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), WELT. ,,Wir werden im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass wir die mit der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils verbundene Kostensteigerung auf das unabweisbare Minimum beschränken", so Krings zu WELT.

 ::)

Julianx1

Also ich freue mich für die Kollegen mit A3, die ja dann doch teils zweistellig angehoben werden. Das ist überfällig. Aussagen wie auf Kosten der Älteren..... sind einfach Müll. Niemand bekommt Geld weggenommen. Niemand hat We ihre als vor der Runde. Haben doch vielleicht einige Kollegen die Umsetzung einer Rechtsprechung mit einer Besoldungsrunde verwechselt? Ich freue mich auch für die unverheirateten Kollegen. So wird dem Leistungsprinzip wenigstens etwas mehr Aufmerksamkeit geschuldet. Geht aber halt nicht ganz im Alimentationsgedanken. Denn der FZ 2 ist halt wichtig für Eltern. Und auch hier wurden meine Erwartungen belohnt. An dem dritten Kind ist jetzt eine mehr als deutliche Steigerung drin. Wenn ich zB dem Rechner auf der Hauptseite glauben darf erhöht sich mein Netto um mehr als 1000€ insgesamt. Das darf man nicht vergessen. Den Kollegen mit 3+ Kindern wurde also wirklich geholfen.

Aber mal ne Frage. Im kommenden Jahr ist erneute Tarifrunde, Bund und VKA. Bedeutet dies, dass dieses Besoldungsgesetz seine Gültigkeit, zumindest was die Tabellen betrifft, wahrscheinlich kein ganzes Jahr haben wird? Zumindest wenn man davon ausgeht das die Ergebnisse weiter übernommen werden. Teilweise?

GeBeamter

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 23:03Also ich freue mich für die Kollegen mit A3, die ja dann doch teils zweistellig angehoben werden. Das ist überfällig. Aussagen wie auf Kosten der Älteren..... sind einfach Müll. Niemand bekommt Geld weggenommen. Niemand hat We ihre als vor der Runde. Haben doch vielleicht einige Kollegen die Umsetzung einer Rechtsprechung mit einer Besoldungsrunde verwechselt? Ich freue mich auch für die unverheirateten Kollegen. So wird dem Leistungsprinzip wenigstens etwas mehr Aufmerksamkeit geschuldet. Geht aber halt nicht ganz im Alimentationsgedanken. Denn der FZ 2 ist halt wichtig für Eltern. Und auch hier wurden meine Erwartungen belohnt. An dem dritten Kind ist jetzt eine mehr als deutliche Steigerung drin. Wenn ich zB dem Rechner auf der Hauptseite glauben darf erhöht sich mein Netto um mehr als 1000€ insgesamt. Das darf man nicht vergessen. Den Kollegen mit 3+ Kindern wurde also wirklich geholfen.

Aber mal ne Frage. Im kommenden Jahr ist erneute Tarifrunde, Bund und VKA. Bedeutet dies, dass dieses Besoldungsgesetz seine Gültigkeit, zumindest was die Tabellen betrifft, wahrscheinlich kein ganzes Jahr haben wird? Zumindest wenn man davon ausgeht das die Ergebnisse weiter übernommen werden. Teilweise?

Das wird so sein.

Und was wollen wir wetten, dass die Politiker und Regierungsmitglieder bei Beginn der Verhandlungen sagen werden, dass es ja für die Beamten gerade erst Verbesserungen gegeben habe und die Übertragung nun nicht erfolgen könne.

Mit der Folge, dass die Besoldung unten, weil auf Kante genäht, dann wieder die Prüfparameter in den Stufen reißen würde.

Eigentlich müsste der DH mit einer vom BVerfG bestätigen Tabelle jährliche Prüfungen bezüglich des MÄE und der Fortschreibungsprüfung anstellen und die Besoldung daran ausrichten und die Tarifverhandlungen Tarifverhandlungen sein lassen.

Rallyementation

Zitat von: Johnny Blue in Gestern um 21:56...nach dem Tag des 1. Geburtstags des/der Kindes/Kinder wieder arbeiten geht und der ergänzende Familienzuschlag dann wegfallen kann. Auch wenn diese Annahme weltfremd ist, ist sie relevant für die Entscheidung, bis wann der ergänzende Familienzuschlag gezahlt wird.

Es ist nicht weltfremd, sondern die politische Haltung zur Kaste der Beamtenfamilie. Während das BVerfG noch mit seinem letzten Beschluss ersuchte, die Beamtenfamilien dem Stigmata unterhalb der Bürgergeldempfänger zu rangieren, zu entreißen, werden sie hier wieder würdelos unterhalb von Grundsicherungsempfängern zurückgeworfen.

So ist es nach SGB II  leistungsberechtigten Person nicht zumutbar Sie in die Vollzeitarbeit zu schicken und Ihnen Leistungen zu versagen, wenn ihr frühestens 14-monatiger (und älter) Sprößling ab dem 01.07.26 nicht in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege betreut wird.

Bei Beamten dagegen kann man bereits die Kinder ab dem 12. Monat von den Eltern entwöhnen und in einen Zwinger sperren oder in der Duschtasse fixieren, damit die Partner in einem oder mehreren Vollzeitjobs die Grundsicherung des Beamten erzielen, während der Beamte selbst lediglich seine Ergänzung dazuschlagen kann.

"Die derzeitige Altersgrenze nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II wird auf das vollendete erste Lebensjahr herabgesetzt." ist eine dreiste Lüge im Entwurf.

Perikles

Nur um das noch Mal für mich klarzustellen: Da stellt das BMI für sich 2021 fest, dass man eine Reparatur der verfassungswidrigen Besoldung nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode hinbekommt und jetzt will man festgestellt haben, dass man sich doch vielleicht nur um 134 EUR Jahreslohn für alle Besoldungsgruppen verrechnet haben will, in dem man einfach die Berechnungsgrundlage für 2021 rückwirkend neuentwickelt und die Rechtsprechung von 2020 ignoriert. Würde das nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass wenn man damals eine Anpassung nach dem Alleinverdienermodell gemacht hätte, der Dienstherr jetzt mit einem rückwirkend angewandten Hinzuverdienstmodell das zuviel allimentierte Gehalt gleich hätte zurückfordern können? Das ist doch der absolute Wahnsinn.