- Man fragte mich im Vorfeld nach Anrechnungszeiten und Verträgen im öffentlichen Dienst. Ich war wie folgt beschäftigt:
- Feuerwehrlehrkraft mit E-13 (14 Stunden) an einem Gymnasium VOR dem Referendariat
- Feuerwehrlehrkaft mit E-13 (19,5 Stunden) an einem Gymnasium WÄHREND (!) des Referendariat. Ich hatte damals die Prüfung schon bestanden und es bestand hoher Bedarf an der Schule. Da haben Sie mir eine Vertretung für die restlichen 2 Monate Dienstzeit nach bestandener Prüfung angeboten.
- Wehrdienstzeit 9 Monate
- Diverse HiWi und Tutorenjobs an der Universität während des Studiums
Aufgenommen haben Sie nun: 1. und 3., aber 2. nicht. Im Paragraphen steht zwar das Ausbildungszeiten nicht angerechnet werden, aber irgendwie fällt es für mich trotzdem unter einer der Punkte. Wie siehst du das? Was ist mit Punkt 4? Haben Sie auch nicht berücksichtigt. Da habe ich damals auf Nachfrage die Antwort bekommen:
Anzuerkennende Tätigkeiten müssen das Kriterium der Hauptberuflichkeit erfüllen. Derartige Zeiten sind insbesondere dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie im fraglichen Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit dargestellt haben, entgeltlich ausgeübt und mindestens mit 25% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ausgeübt wurden. Die von Ihnen genannten Zeiten können nicht als Erfahrungszeit berücksichtigt werden, da in diesem Zeitraum das Studium im Vordergrund stand. Ausbildungszeiten werden gem. §25 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes nicht berücksichtigt.
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- Was ist eigentlich mit dem Nachsatz "..., soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt." gemeint? Welche Absätze meinen die in §25?
Bei diesen ganzen Vorerfahrungszeiten bin ich - wie bei den anderen Sachen auch
- kein Experte. Aber da das ja nicht nur die von der Günstigkeitsprüfung betroffenen, sondern alle niedersächsischen Beamten und Beamtinnen betrifft, könntest du dafür einen eigenen Thread aufmachen. Da gucken im Zweifel mehr rein, als in diesen "Spezialthread". Das mit den "Absätzen 2 und 3" in §25 betrifft aber genau diese zusätzlichen Anrechnungszeiten. Normalerweise Start in Stufe 4, außer es gibt entsprechende Zeiten, dann z.B. Start in Stufe 4 + 12 Monate.
Ich habe gerade noch eine Gedankenblockade bzgl. des Streitwertes: 200€*12 ist mir klar. Mein Stufenaufstieg verschiebt sich doch einfach zeitlich nur 1 Jahr nach hinten. Das heißt ich werde 1 Jahr lang in einer, nach unserer Auffassung, niedrigeren Gehaltsstufe beseoldet. Aber danach sind die Abstände doch wieder gleich. Dann bleibt es doch bei 2400€ "Gesamtschaden"? Ich bin gerade etwas verwirrt
Naja, aber du wirst ja alle 3 oder 4 Jahre ein Jahr lang zu gering besoldet.
Du könntest es auch so sehen: Du bist am Anfang deiner Dienstzeit ein Jahr länger in der untersten Besoldungsstufe, dafür am Ende deiner Dienstzeit ein Jahr kürzer in der höchsten Stufe. Alle anderen Stufen durchläufst du ja in den vorgeschriebenen 2/3/4 Jahren. Also bekommst du ein Dienstjahr lang die unterste statt die oberste Stufe. Diese Differenz ist dein Schaden:
Bei dir nach heutiger Tabelle:
Start A13 Stufe 4: ca. 4233€
Ende A15 Stufe 12: ca. 6853€
Differenz*12 Monate: 2620€*12=31440€
... bei dieser Rechnung sogar mehr als zuvor berechnet, aber liegt natürlich auch daran, dass du schon zweimal befördert wurdest ;-) die Wahrheit liegt wohl irgendwo zwischen 20k und 30k.
Für ewige A13er wären es bei den 12 Monaten ca. 15000€