Mahlzeit!
Wie es eben so ist. Man übernimmt schleichend mehr schwere Aufgaben.
Dann frägt man Abteilungsleiter, Chef und Personalabteilung ob das für eine Zulage genügt.
Die sagen zu, die Zulage beim nächsten Personal-Termin mit der Regierung zu „beantragen“
Szenarien (wenn die Zulage mitgerechnet wird)
1
2019 noch die Zulage beantragen, ab 2020 auf Antrag in die E9b wechseln
3374,65€ + 101,57€= 3476,22€
bei einer Höhergruppierung auf Antrag in E9b wäre das dann die E9b/Stufe3 + 180€ Garantiebetrag 3476,22€ + 180€ => 3656,22€
2
2019 noch die Zulage beantragen, 2020 keinen Antrag auf E9b stellen und die Zulage auf Bestandsschutz bekommen
Ab Stufenaufstieg Mai in die E9a/Stufe5 bedeutet das dann:
3781,78€ + 101,57€ = 3883,35€
3
2019 keine Zulage beantragen
den Stufenaufstieg im Mai 2020 in die E9a/Stufe5 abwarten und erst dann die Höhergruppierung in die E9b veranlassen (die Aufgaben sollten schwer bleiben)
Nach Stufenaufstieg Mai 2020 in die E9a/Stufe5 bedeutet das dann:
E9a/Stufe5 3781,78€ +180€ Garantiebetrag => E9b/Stufe4 3781,78€+180€= 3961,78€
Aber wie TV-Ler schon schreibt, ohne zu wissen wie die Zulage bei Höhergruppierung auf Antrag behandelt wird… fehlen Grundlagen