Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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dhsg

Hallo. Ich bin neu hier und habe eine Frage.

Kurz der Sachverhalt:
Bisher habe ich eine Zulage erhalten. Hierbei handelt es sich um den Unterschiedsbetrag zwischen der E9 Fallgruppe 3, Stufe 3 und der Stufe 4 - dieser wurde im Anschreiben allerdings nur als Betrag genannt und auf Paragraph 16 TV-L verwiesen.

In dem Schreiben meiner Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass diese bei einer Stufensteigerung aufgezehrt wird aber an Tariferhöhungen teilnimmt. Die Zulage ist nicht befristet.

Durch die Überleitung komme ich rückwirkend zum 01.01.2019 in die E9a Stufe 5.

Und jetzt die Frage:
Stellt die Überleitung in eine neue Entgeltgruppe eine Stufensteigerung dar. Konkret: Wird die bisher gezahlte Zulage durch die neue Eingruppierung wegfallen oder müsste nun der Unterschiedsbetrag zwischen der E9a Stufe 5 und der E9a Stufe 6 gezahlt werden?

Der Tatsache, dass der Betrag der E9a Stufe 5 dem der alten E9 Stufe4 (wenn die Tariferhöhung einrechnet) entspricht bin ich mir bewusst.

Spid

Da die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L jederzeit widerrufen werden kann, wird der AG sie weiterzahlen, wenn er das will - und sie ansonsten widerrufen.

dhsg

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Da bisher nichts widerrufen wurde, gehe ich dann erstmal von einer Weitergewährung aus.

Jutta20

Hallo,

ich habe heute meine korrekte Überleitung in 09a erhalten. Die Durchführungshinweise liegen meinen Arbeitgeber seit dem 6.11.2019 vor... 😊

Hoffe darauf alles zusammen mit Jahressonderzahlung im November zu erhalten.

Viele Grüße, Jutta

Christian30823

Hallo,
ich muss Mal ganz blöd dazwischen fragen...zählt theoretisch die Überleitung auch bei Leuten die erst 2019 in den tvl gewechselt sind ?

Gruß
Christian


Spid


Geist

Wer bekommt eigentlich diese Durchführungshinweise und handelt danach?
Die Personalabteilung? Und die gibt ihre Berechnungen ans Land weiter?

TV-Ler

Zitat von: Geist in 20.11.2019 07:00
Wer bekommt eigentlich diese Durchführungshinweise und handelt danach?
Die Personalabteilung? Und die gibt ihre Berechnungen ans Land weiter?
Ja, die Durchführungshinweise sind für die Personalabteilungen bestimmt.
Die für die Zahlbarmachung des Entgelts notwendigen Informationen gehen dann an die entgeltzahlenden Stellen.

carlos1977

Zitat von: TV-Ler in 20.11.2019 08:06
Zitat von: Geist in 20.11.2019 07:00
Wer bekommt eigentlich diese Durchführungshinweise und handelt danach?
Die Personalabteilung? Und die gibt ihre Berechnungen ans Land weiter?
Ja, die Durchführungshinweise sind für die Personalabteilungen bestimmt.
Die für die Zahlbarmachung des Entgelts notwendigen Informationen gehen dann an die entgeltzahlenden Stellen.
Also, wenn es länger dauert liegt es dann nur an der Geschwindigkeit der Personalabteilung des Amtes?  :o ???

TV-Ler

Zitat von: carlos1977 in 20.11.2019 08:44
Zitat von: TV-Ler in 20.11.2019 08:06
Zitat von: Geist in 20.11.2019 07:00
Wer bekommt eigentlich diese Durchführungshinweise und handelt danach?
Die Personalabteilung? Und die gibt ihre Berechnungen ans Land weiter?
Ja, die Durchführungshinweise sind für die Personalabteilungen bestimmt.
Die für die Zahlbarmachung des Entgelts notwendigen Informationen gehen dann an die entgeltzahlenden Stellen.
Also, wenn es länger dauert liegt es dann nur an der Geschwindigkeit der Personalabteilung des Amtes?  :o ???
Da hier zwei Stellen beteiligt sind, ist mir unklar wie du zu diesem Schluss kommst.

BTSV1

Zitat von: Mahlzeit in 19.11.2019 15:24
Also in Niedersachsen wird definitiv am 30.12. nachgezahlt. Das heißt für einen 9aler "St5" StKl 1 nächste Woche Sonderzuwendung (rund 3150 €), am 30.12. Nachzahlung (rund 4500€) und Ende Januar mit Lohnerhöhung gut 2200€ .
Also binnen 8 Wochen eine Nettoauszahlung von knapp 10000€. 👍

Es sind zusammen genau 4649,52 Euro Brutto an Nachzahlungen die sich bis Ende November angesammelt haben...... + normales Gehalt im Dezember. Ich würde sagen es lohnt sich....

Mahlzeit

Zitat von: BTSV1 in 20.11.2019 11:05
Zitat von: Mahlzeit in 19.11.2019 15:24
Also in Niedersachsen wird definitiv am 30.12. nachgezahlt. Das heißt für einen 9aler "St5" StKl 1 nächste Woche Sonderzuwendung (rund 3150 €), am 30.12. Nachzahlung (rund 4500€) und Ende Januar mit Lohnerhöhung gut 2200€ .
Also binnen 8 Wochen eine Nettoauszahlung von knapp 10000€. 👍

Es sind zusammen genau 4649,52 Euro Brutto an Nachzahlungen die sich bis Ende November angesammelt haben...... + normales Gehalt im Dezember. Ich würde sagen es lohnt sich....


So ins Detail bin ich gar nicht gegangen :-) Finde es im Nachhinein betrachtet aber gar nicht schlecht mit dem Auszahlungstermin :-) Über was werden wir nach der Zahlung nur diskutieren.........

Wastelandwarrior

EInführung eines echten 13. Monatsgehalts. :)

TV-Ler

Zitat von: Mahlzeit in 20.11.2019 11:11
Über was werden wir nach der Zahlung nur diskutieren.........
Über die schleppende Umsetzung der Höhergruppierungsanträge zum 01.01.2020 bzw. der daraus resultierenden (Nach)Zahlungen.  8)

Da ist noch enormes Nörgelpotential ...

Caesar42

Dafür sind wir doch hier, oder...?  ;D