Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Mahlzeit

Juhu 🥳 Höhergruppierungsanträge :)

carlos1977

in der PDF-Datei 2019_11_18__Dfh_Garantiebetrge_Nds_.pdf wird bei den genannten Beispielen der Höhergruppierungen die alte Fallgruppe I mit der Entgeltgruppenzulage thematisiert! Was passiert mit der Zulage den nun??? :(

Auch in dem Dokument 2019_11_18_Dfh_Entgeltgruppen_9a__9b_Nds.pdf steht auch nichts von der Fallgruppe 1  :o :(

Spid

Da es nichts mit den jeweils geregelten Sachverhalten zu tun hat, würde es mich wundern, wenn derlei darin auftauchte. Es sind auch keine Rezepte für Hirschrücken enthalten.

shbaco

Zitat von: TV-Ler in 20.11.2019 11:25
Zitat von: Mahlzeit in 20.11.2019 11:11
Über was werden wir nach der Zahlung nur diskutieren.........
Über die schleppende Umsetzung der Höhergruppierungsanträge zum 01.01.2020 bzw. der daraus resultierenden (Nach)Zahlungen.  8)

Da ist noch enormes Nörgelpotential ...

Also ich persönlich werde erstmal abwarten mit dem Höhergruppierungsantrag, denn ich habe als Techniker die Befürchtung, dass die Höhergruppierung mit einer Begründung des AG abgelehnt wird...
Es wird dann die Diskussion losgehen ob ich überhaupt und in welchem Umfang Tätigkeiten
nach 22.2 Techniker in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfülle.
Denn bei uns gab es bisher noch keine Tätigkeitsbeschreibungen....

Spid

Dem AG kommt keine Entscheidung zu, ihm obliegt lediglich die Umsetzung.

Steht denn derzeit die Entgeltgruppenzulage zu?

carlos1977

#1611
Zitat von: Spid in 20.11.2019 12:40
Da es nichts mit den jeweils geregelten Sachverhalten zu tun hat, würde es mich wundern, wenn derlei darin auftauchte. Es sind auch keine Rezepte für Hirschrücken enthalten.
OK Spid, nach den Durchführungshinweisen werde ich (Techniker Fallgruppe 1) in die EG9a, wie angekündigt, übergeleitet. Dann kannst du mir bestimmt sagen ob ich die Zulage zur noch existierenden Fallgruppe1 weiterhin erhalte, ob die Zulage bei den Nachzahlungen berücksichtigt wird und ob Diese bei einem Höhergruppierungsantrag in die EG9b (von EG9a 5 in die EG9b 4 (3781.78€ +180€ ab 01.01.20)) beachtet wird! Danke!

shbaco

Zitat von: Spid in 20.11.2019 12:44
Dem AG kommt keine Entscheidung zu, ihm obliegt lediglich die Umsetzung.

Steht denn derzeit die Entgeltgruppenzulage zu?
So ähnlich, nach dem alten BAT nach 5b die 7,5% nach 6 Jahren als Besitzstandszulage.
Aber man wird sich darauf berufen dass das noch andere alte Voraussetzungen waren, die man so übernommen hat. Nur durch meinen Antrag muss das erneut überprüft werden und da es keine Stellenbeschreibungen gibt. wird der AG auf Grund meines Antrags feststellen, dass ich nur 49 % schwierige Aufgaben erfülle...

Spid

Zitat von: carlos1977 in 20.11.2019 12:48
Zitat von: Spid in 20.11.2019 12:40
Da es nichts mit den jeweils geregelten Sachverhalten zu tun hat, würde es mich wundern, wenn derlei darin auftauchte. Es sind auch keine Rezepte für Hirschrücken enthalten.
OK Spid, dann kannst du mir bestimmt sagen ob ich die Zulage zur noch existierenden Fallgruppe1 weiterhin erhalte, ob die Zulage bei den Nachzahlungen berücksichtigt wird und ob Diese bei einem Höhergruppierungsantrag in die EG9b beachtet wird! Danke!

Ob Du irgendwas erhältst, kann keiner sagen. Ich kann mich zu Ansprüchen äußern. Wenn Du bislang Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage/Fallgruppenzulage als Techniker in der E9 Mit verlängerten Stufenlaufzeiten hattest, ändert sich daran an der Überleitung nichts. Der Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage endet mit Ablauf des 31.12.2019, ganz gleich, ob ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt wird oder nicht.

carlos1977

Zitat von: Spid in 20.11.2019 12:57
Zitat von: carlos1977 in 20.11.2019 12:48
Zitat von: Spid in 20.11.2019 12:40
Da es nichts mit den jeweils geregelten Sachverhalten zu tun hat, würde es mich wundern, wenn derlei darin auftauchte. Es sind auch keine Rezepte für Hirschrücken enthalten.
OK Spid, dann kannst du mir bestimmt sagen ob ich die Zulage zur noch existierenden Fallgruppe1 weiterhin erhalte, ob die Zulage bei den Nachzahlungen berücksichtigt wird und ob Diese bei einem Höhergruppierungsantrag in die EG9b beachtet wird! Danke!
Ob Du irgendwas erhältst, kann keiner sagen. Ich kann mich zu Ansprüchen äußern. Wenn Du bislang Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage/Fallgruppenzulage als Techniker in der E9 Mit verlängerten Stufenlaufzeiten hattest, ändert sich daran an der Überleitung nichts. Der Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage endet mit Ablauf des 31.12.2019, ganz gleich, ob ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt wird oder nicht.

Heißt, ab 1.1.20 habe ich keinen Anspruch mehr drauf und ab ich die bekomme hängt nur vom AG ab?

Spid

Zitat von: shbaco in 20.11.2019 12:50
Zitat von: Spid in 20.11.2019 12:44
Dem AG kommt keine Entscheidung zu, ihm obliegt lediglich die Umsetzung.

Steht denn derzeit die Entgeltgruppenzulage zu?
So ähnlich, nach dem alten BAT nach 5b die 7,5% nach 6 Jahren als Besitzstandszulage.
Aber man wird sich darauf berufen dass das noch andere alte Voraussetzungen waren, die man so übernommen hat. Nur durch meinen Antrag muss das erneut überprüft werden und da es keine Stellenbeschreibungen gibt. wird der AG auf Grund meines Antrags feststellen, dass ich nur 49 % schwierige Aufgaben erfülle...

Dann hat der AG sich doch bereits eine Rechtsmeinung gebildet und diese geäußert. Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage kommt ihm damit die Beweislast zu, warum die bisher angenommene Eingruppierung nicht zutreffend sein soll. Zumal durch dann mehrfache Überleitung wahrscheinlich sogar ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.

Spid


shbaco

Zitat von: Spid in 20.11.2019 13:01
Zitat von: shbaco in 20.11.2019 12:50
Zitat von: Spid in 20.11.2019 12:44
Dem AG kommt keine Entscheidung zu, ihm obliegt lediglich die Umsetzung.

Steht denn derzeit die Entgeltgruppenzulage zu?
So ähnlich, nach dem alten BAT nach 5b die 7,5% nach 6 Jahren als Besitzstandszulage.
Aber man wird sich darauf berufen dass das noch andere alte Voraussetzungen waren, die man so übernommen hat. Nur durch meinen Antrag muss das erneut überprüft werden und da es keine Stellenbeschreibungen gibt. wird der AG auf Grund meines Antrags feststellen, dass ich nur 49 % schwierige Aufgaben erfülle...

Dann hat der AG sich doch bereits eine Rechtsmeinung gebildet und diese geäußert. Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage kommt ihm damit die Beweislast zu, warum die bisher angenommene Eingruppierung nicht zutreffend sein soll. Zumal durch dann mehrfache Überleitung wahrscheinlich sogar ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.

Danke, ich bleibe am Thema dran und werde berichten wenn es soweit ist.

Capo

Die Überstundenentgelte richten sich nach der individuellen Stufe, höchstens jedoch
nach Stufe 4 (Protokollerklärung zu § 8 Absatz 1 TV-L). Dies führt bei Beschäftigten in
der bisherigen Stufe 4 der ,,kleinen" Entgeltgruppe 9 (Stufen 5 und 6 der neuen Ent-
geltgruppe 9a) aufgrund der neu ,,dazwischengeschobenen" Stufe 3 am 1. Ja-
nuar 2019 zu einer Verringerung der Überstundenentgelte, da die Stufe 4 der Entgelt-
gruppe 9a aus der bisherigen Stufe 3 der Entgeltgruppe 9 gebildet wurde.

Auch wenn sich viele über den Aufstieg nach 9b freuen, die Kollegen die in der 9a bleiben machen hier zum Teil kein Gewinn. In Niedersachsen kann der AG zwar auf eine Rückzahlung verzichten aber ob das alle Bundesländer so sehen?

zara

Liebes Forum,

ich brauche eure Hilfe, bin verzweifelt.
Heute habe ich meinen Lohnzettel online abgerufen ( LBV-BW )
Ich bin 2017 von E8/05 in die E9/04 (kleine E9) höher gruppiert worden.
Heute steht auf meinem Lohnzettel  E9a/04, mein Bruttolohn wurde von 3667€ auf 3272€ reduziert.
Dazu sind mir noch zusätzlich 3948€ abgezogen worden.
Das ist doch zum heulen, ab jetzt 400€ brutto weniger, das komplette Weihnachtsgeld abgezogen.

Ist da bei mir was falsch gelaufen, nach einer Tarifverhandlung viel weniger zu verdienen ?
Würde mich über eure Meinung und Hilfe freuen.