Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spid

Wie man an BaWü sehen kann, führen vorliegende Durchführungshinweise auch eher zu durchwachsenen Umsetzungsergebnissen...

werweißwas

Zitat von: TV-Ler in 21.11.2019 11:19
Zitat von: terk in 21.11.2019 09:13
Welche Tabelle trifft jetzt zu? Die aus März 2019 wie in Niedersachsen angewendet oder die vom DBB die nach den Redaktionsverhandlungen im August 2019 veröffentlicht wurden ist.
Es trifft die Tabelle zu, welche von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde.
D.h. jene aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L (dort auf Seite 6):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/%C3%84TV_Nr._10_zum_TV%C3%9C-L%C3%A4nder.pdf

Hallo nochmal!

Aber warum unterscheidet sich deine angegebene Tabelle von dieser hier so

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Zumal die ja auf der Seite vom ÖD veröffentlicht wurde.

Mfg

Spid

Maßgeblich ist die Tabelle im Tarifvertrag. Was ich private Seitenbetreiber veröffentlichen, ist unbeachtlich.

werweißwas

Zitat von: Spid in 21.11.2019 20:51
Maßgeblich ist die Tabelle im Tarifvertrag. Was ich private Seitenbetreiber veröffentlichen, ist unbeachtlich.

Alles klar,  danke Spid.
Schönen Abend noch

Geist

"Witzig" wie nach über 1650 Posts erst Verunsicherung, dann Annahmen, dann hin und her Gerechne, dann genauere Antizipationen und Hoffnungen stattfanden.
Gefolgt von Jubel, Falschberechnungen, Enttäuschung, Korrektur, Aufatmen - bis hin zu "Jetzt haben wir's! Alles super!"
Und jetzt sind wir wieder bei: Verunsicherung.

"Witzig" in Anführungszeichen, weil es eigentlich traurig ist, dass eine geschaffene Regel so schwer zu verstehen bzw. so unglücklich formuliert ist, dass auf Anhieb weder den Beschäftigten noch (scheinbar) den Eingruppierungs- und Einstufungsprofis es leicht fällt, eine Aussage zu treffen.

Ja, klar. Ich glaube es verstanden zu haben. Warte aber eigentlich stündlich auf neue Hiobsbotschaften hier, die die Sache diffuser machen.
Und selbst wenn man sich zu hundert Prozent sicher ist, dass einem was Gutes widerfahren MUSS. Heißt das noch lange nicht, dass der jeweilige Personaler das richtig verstanden hat und im Zweifel lieber den Mitarbeiter als das Ministerium belastet.
Wieso geben die nach den Redaktionsverhandlungen nicht Tabellen raus, in denen JEDER Fall mit Stufen und Restlaufzeiten interpretationfrei einzuordnen ist?
Oder werden absichtlich subjektive Ansichtsmöglichkeiten und potentielle Rechenfehler eingebaut?

Spid

Die Tabellen sind doch das Problem - hätte man das durch eine eindeutige textliche Regelung, wie bei beiden Varianten des TVÖD - gelöst anstatt durch Tabellen, hätte man jetzt nicht die Probleme bei der Umsetzung.

lowsounder

Nunja, das eine textliche Regelung genau so in die Hose gehen kann sehen wir ja bei TVÜ-L §29f.

shbaco

Zitat von: Spid in 22.11.2019 07:56
Die Tabellen sind doch das Problem - hätte man das durch eine eindeutige textliche Regelung, wie bei beiden Varianten des TVÖD - gelöst anstatt durch Tabellen, hätte man jetzt nicht die Probleme bei der Umsetzung.
Hallo Spid,
das sehe ich anders. Nicht die Tabellen sind das Problem, sondern die Tatsache, dass eigentlich für alle gleich anzuwendendes Tarifergebnis überall anders interpretiert wird. Denn jetzt wird es in jedem Bundesland und weiter in jedem Ministerium Erlässe geben, die die entsprechende Umsetzung anders regeln, bzw. vom vorgegebenen Haushalt abhängig machen.
Auf gut Deutsch...
Wer viel Geld bekommt, kann auch mehr für seine TB tun, oder umgekehrt wie bei uns...
Erlass meines Ministeriums an die Ämter von 2012:
Nr. 1.3 zweiter Absatz: Insbesondere dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in Tätigkeiten beschäftigt werden, die überwiegend den Tätigkeitsmerkmalen ihrer jeweiligen
arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe entsprechen. Tätigkeiten, die einen
Anspruch auf Höhergruppierung begründen, dürfen nur übertragen werden, wenn
entsprechende Stellen (ggf. Haushaltsmittel) zur Verfügung stehen. Vorgesetzte, die
diesen Grundsätzen zuwider handeln, haften für entstehende Schäden (vgl. auch
Nr. 14.1 der Haushaltsvollzugsrichtlinien – HvR 2009/2010).


Spid

Wo soll der Erlaß problematisch sein oder die aktuelle Thematik berühren?

shbaco

Zitat von: Spid in 22.11.2019 08:41
Wo soll der Erlaß problematisch sein oder die aktuelle Thematik berühren?
Solange die Ministerien keine entsprechenden Haushaltsmittel, bzw. Stellen geschaffen haben, wird man versuchen die Umsetzung hinaus zu schieben. Das kann man auch machen , in dem man Umsetzungen vornimmt, die an den geschaffenen Tatsachen vorbeigehen, wir die ersten geposteten Fälle hier zeigen.

Fragmon

Also ich weiß, dass die Durchführungshinweise bundeseinheitlich abgestimmt werden. Es soll den vorbeugen, das eine Regelung unterschiedlich gehandhabt wird. So wie es sich anhört, liegt darin das Problem, daß es so lange dauert.

Spid

Zitat von: shbaco in 22.11.2019 08:50
Zitat von: Spid in 22.11.2019 08:41
Wo soll der Erlaß problematisch sein oder die aktuelle Thematik berühren?
Solange die Ministerien keine entsprechenden Haushaltsmittel, bzw. Stellen geschaffen haben, wird man versuchen die Umsetzung hinaus zu schieben. Das kann man auch machen , in dem man Umsetzungen vornimmt, die an den geschaffenen Tatsachen vorbeigehen, wir die ersten geposteten Fälle hier zeigen.

Der Erlaß regelt schlicht und ergreifend, daß TB nur dann eine andere Tätigkeit zugewiesen werden darf, wenn diese nicht zu einer Höhergruppierung führt oder für die Höhergruppierung eine Stelle zur Verfügung steht - mithin eine Selbstverständlichkeit.

Die Umsetzung durch den Ag ist im übrigen völlig wurscht, man hätte schon seit über zwei Monaten klagen können. Wer es nicht getan hat, ist selbst schuld!

Lars73

Zitat von: shbaco in 22.11.2019 08:50
Solange die Ministerien keine entsprechenden Haushaltsmittel, bzw. Stellen geschaffen haben, wird man versuchen die Umsetzung hinaus zu schieben. Das kann man auch machen , in dem man Umsetzungen vornimmt, die an den geschaffenen Tatsachen vorbeigehen, wir die ersten geposteten Fälle hier zeigen.
Der Erlass berührt nicht Höhergruppierungen die sich durch Änderungen von tariflichen Regelungen ergeben.
Diese sind umzusetzen. Dazu gibt es auch die nötigen haushaltsrechtlichen Regelungen.

Der Erlass beschreibt schlicht das Haushaltsrecht. Natürlich darf eine Behörde keine Ausgaben/Verpflichtungen eingehen ohne haushaltsrechtliche Grundlage.

Novus

Das Problem hier vor Ort ist viel einfacher:

Unser Programm erkennt in der Überleitung von 9 in 9a eine Herabgruppierung -und wendet automatisch die Stufengleiche an- bedeutet es muss per Hand nachgesteuert werden, was viele "Personaler" außerhalb der RPS und der Ministerien schlicht nicht können weil ihnen die Berechtigung fehlt.
Der Rest kann es nicht weil ihm das Wissen dazu fehlt und das LBV-BW wo es Spezialisten gibt die es können darf es nicht, weil die Dienststelle verantwortlich für die Überleitung ist.

Es ist wie bei Nestroy, nur schlimmer :)

Spid

Ja, die Änderung des Tarifvertrags kam ja aus heiterem Himmel - konnte ja keiner mit rechnen und Vorkehrungen treffen. Auch wenn ich mich wiederhole: diese Frechheiten erlauben sich AG nur, weil die Betroffenen ihnen das durchgehen lassen.