Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Wastelandwarrior

Ich musste auch suchen.  ;D

Hirsch2k

Hi,

vielen Dank für die Antworten. Das bedeutet aber, dass auf jeden Fall ein Garantiebetrag ausgezahlt werden müsste (was bisher bei mir noch nicht passiert ist). Finde ich ein wenig seltsam, dass die das nicht auf die Reihe bekommen.

siggi365

So seltsam ist das nicht.
Die Durchführungshinweise des Ministeriums kamen erst Ende November. Dann muss programmiert und umgesetzt werden.
Das Landesamt arbeitet mit Hochdruck dran.

carlos1977

Habe die Info erhalten, dass die Überleitung jetzt durch ist. Bin aus der EG9klein Stufe 3 (im 6. Jahr) rückwirkend in EG9a Stufe 5 übergeleitet worden. Bin jetzt mal gespannt was ab 01.01.20 aus der Entgeltgruppenzulage gemacht wird. Wenn die Zulage zum 01.01. wegfällt, bekomme ich monatlich ca. 100€ Brutto weniger als in 2019....

carlos1977

Zitat von: carlos1977 in 04.12.2019 11:53
Habe die Info erhalten, dass die Überleitung jetzt durch ist. Bin aus der EG9klein Stufe 3 (im 6. Jahr) rückwirkend in EG9a Stufe 5 übergeleitet worden. Bin jetzt mal gespannt was ab 01.01.20 aus der Entgeltgruppenzulage gemacht wird. Wenn die Zulage zum 01.01. wegfällt, bekomme ich monatlich ca. 100€ Brutto weniger als in 2019....
Natürlich ändert sich das dann wieder, wenn ich den Antrag stelle und in die EG9b komme. Dann wird die fehlende Entgeltgruppe mit dem Garantiebetrag zumindest ausgeglichen...

HeinMueck

Moinsen zusammen,

wir haben mal bei der ZPD (Zentrale Personal Dienste) in HH nachgefragt. Die Durchführungsanweisung soll letzte Woche an die Behörden rausgegangen sein und man arbeitet jetzt an einer Implementierung in KoPers mit dem Hersteller.
Nebenbei ist die Frage nach Fristen zur Verjährung aufgekommen.
Nach §195 BGB sind es 3 Jahre.
Weiss jemand, ob es in dem Tarifvertrag oder Arbeitsverträgen der FHH eine abweichende Regelung gibt?

Erstmal

Spid

Im TV-L gibt es eine tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis von 6 Monaten.

HeinMueck

Ab wann beginnt die Frist zu laufen? 6 Monate dürften bald rum sein. Damit fällt auch die rückwirkende Zahlung zum 1.1.2019 aus.

Wie könnte ein rechtssicheres Vorgehen aussehen?
Ansprüche gelten machen: also zur Zahlung auffordern und Frist setzen?

https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/lohn-gehalt-was-tun-wenn-der-arbeitgeber-nicht-zahlt/

Spid

Ich hätte schon längst Lohnklage erhoben. Die Ansprüche waren mit Unterzeichnung der Änderungstarifverträge fällig.

Wastelandwarrior


carlos1977

Zitat von: Wastelandwarrior in 05.12.2019 13:24
11.09.2019 Unterschrift
Hat man dann also bis März 2020 Zeit was zu unternehmen, wenn bis dahin keine vollständige Nachzahlung kommt?! ???

Spid

Grundsätzlich ja. Allerdings gebe ich zu bedenken, daß ein säumiger Schuldner, dem man seine dummdreisten Ausreden immer wieder und wieder durchgehen läßt, auch immer wieder und wieder säumig sein wird, weil seine schlamperte Vorgehensweise nie Konsequenzen für ihn hat.

HeinMueck

Ersteinmal Frist nicht verstreichen lassen und Ansprüche sichern.
Die Schriftform per email ist dabei auch ausreichend.

Dann kommt noch die Höhergruppierung ab 1.1.2020.
Ich gehe davon aus, wenn die Überleitung nicht abgeschlossen ist, wird auch die Höhergruppierung nicht funktionieren.
Das wäre meiner Ansicht nach dann der günstigere Zeitpunkt für eine Klage.

HeinMueck

Zitat von: Wastelandwarrior in 05.12.2019 13:24
11.09.2019 Unterschrift

Woher stammt diese Information? Ist sie allgemein einsehbar? Die Tarifdokumente bei tdl-online haben kein Datum  für die Unterzeichnung.

Spid

Eine Leistungsklage ist anspruchssichernd, als Lohnklage ist sie nicht aufwändiger als eine hinreichende Geltendmachung im vorgerichtlichen Bereich. Die Eingruppierungsfeststellungsklage I.V.m. einer weiteren Leistungsklage am 01.02.20 ist dann schon wieder eine andere Baustelle.