Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Lerche

Guten Morgen,

ich lese den Thread schon eine ganze Weile "still" mit, nun stellen sich mir aber doch ein paar Fragen:

1. Was meint ihr mit der Anpassung der Jahressonderzahlung? Diese wurde doch "eingefroren" und bleibt damit auf dem Stand von 2018. Ist die Entgelterhöhung in 2019 damit nicht unerheblich für die diesjährige Jahressonderzahlung? Oder verstehe ich hier etwas falsch?

2. Ich bin seit Februar 2016 in der E9k (mit Stufe 2 angefangen), daher betrifft mich - meiner Meinung nach - die Höherstufung in die Stufe 3 seit Januar 2019. Da das Geld dafür noch nicht ausgezahlt wurde und ich - sorry - die letzten zwei Seiten nur "quergelesen" habe, wollte ich noch einmal nachfragen, ob es irgendwelche Konsequenzen hat, dass die Zahlung so lange dauert. Also muss ich meinen Anspruch geltend machen? Im September hatte ich meiner Personalstelle geschrieben und sie meinten, dass mir kein Anspruch verloren geht. Seit dem kam aber auch keine weitere Information.

Danke, schon einmal, für die Hilfe.  :)

Spid

1. Der Bemessungssatz für die JSZ wurde verändert - und das ist das einzige, was sich bei der JSZ geändert hat. Mithin wird selbstverständlich die Bemessungsgrundlage aufgrund der relevanten Entgelte in 2019 errechnet.

2. Verzugszinsen müssen geltend gemacht werden, davon ab gibt es aber auch keinen Grund, die seit dem 11.09.19 fälligen Ansprüche gegen den AG nicht sofort gerichtlich durchzusetzen.

KaTi

Hallo in die Runde,

gibt es denn unter den Berliner Kolleg*innen bereits jemanden, der/die übergeleitet wurde oder zumindest feststeht, wann die Überleitung erfolgt sein wird?





JC83

Zitat von: KaTi in 09.12.2019 13:27
Hallo in die Runde,

gibt es denn unter den Berliner Kolleg*innen bereits jemanden, der/die übergeleitet wurde oder zumindest feststeht, wann die Überleitung erfolgt sein wird?

Die Daten eines Großteils wurden letzten Dienstag vom LVwA eingspielt.


KaTi

Zitat von: JC83 in 09.12.2019 13:32
Zitat von: KaTi in 09.12.2019 13:27
Hallo in die Runde,

gibt es denn unter den Berliner Kolleg*innen bereits jemanden, der/die übergeleitet wurde oder zumindest feststeht, wann die Überleitung erfolgt sein wird?

Die Daten eines Großteils wurden letzten Dienstag vom LVwA eingspielt.



Danke für die Info! Gibt es auch Erfahrungswerte wie es an den Berliner Universitäten läuft?

Wastelandwarrior

Die sind eigenständig. Teilweise SAP, teilweise HIS mit separatem Gehaltstool... das macht jede wie sie will.

KaTi

Zitat von: Wastelandwarrior in 09.12.2019 15:45
Die sind eigenständig. Teilweise SAP, teilweise HIS mit separatem Gehaltstool... das macht jede wie sie will.


Ja das stimmt. Nur wundert mich, dass es bisher noch überhaupt keine Informationen aus dem Personalreferat gab, was den (zumindest angepeilten) Umsetzungszeitraum betrifft. Ich rechne auch nicht mehr damit, dass es 2019 noch eine Umsetzung gibt. Ich finde es auch nicht schlimm oder verwerflich , dass angesichts des scheinbar vorherrschenden Personalmangels und/oder der verzögerten Herausgabe der Durchführungshinweise eine verspätete Umsetzung erfolgt. Was mich aber stört ist die magelhafte, wenn nicht sogar ungenügende Informationspolitik. Schöner wäre es wenn man wenigstens Zwischeninformationen zum Umsetzungsstand oder auch Umsetzungsproblemen bekäme. Das wird aber leider (wie ich glaube) eine Wunschvorstellung bleiben.

   

Spid

Wer wünscht sie sich nicht, die AN, denen man monatelang den Lohn schuldig bleiben kann, ohne daß sie das stört...

WasDennNun

Zitat von: Spid in 09.12.2019 16:21
Wer wünscht sie sich nicht, die AN, denen man monatelang den Lohn schuldig bleiben kann, ohne daß sie das stört...
;D

KaTi

Zitat von: Spid in 09.12.2019 16:21
Wer wünscht sie sich nicht, die AN, denen man monatelang den Lohn schuldig bleiben kann, ohne daß sie das stört...

Ach der "liebe" Spid meldet sich zu Wort  8). Wie schön einen weiteren überflüssigen Kommentar von dir zu lesen und so vorhersehbar noch dazu. Ein Jammer, dass es scheinbar Leute wie dich gibt die nichts besseres zu tun haben, als andere Teilnehmer mit ihren sinnfreien Äußerungen zu langweilen. Beschränke dich doch einfach auf Beiträge bei denen du mit deiner Expertise glänzen kannst sofern sie tatsächlich auch nachgefragt wird.



Spid

Nein, ich werde auch weiterhin z.B. Duckmäusertum als solches brandmarken - so wie in Deinem Fall. So etwas ist auch nicht überflüssig, denn die weite Verbreitung des Duckmäusertums ist ursächlich für die Unverfrorenheit, die sich die AG bei der Umsetzung herausnehmen. Du kannst gerne vorbeikommen und den Hof fegen, bezahlen tun wir das dann irgendwann. Vielleicht. Denn mit Dir kann man es ja machen.

Schmiddi

Moin Moin zusammen,

bin nun auch schon eine Weile stiller Mitleser und nun stellt sich bzgl. der Überleitung in den neuen Tarifvertrag meinerseits auch die Frage ob diese richtig läuft oder ob ich bei meiner Rechnung einen Denkfehler habe.

Kurz zu mir:

1.8.16 Höhergruppierung E9/2 mit verlängerten Stufenlaufzeiten

1.8.17 Abschluss 1. Jahr in der E9k/2

1.8.18 Abschluss 2. Jahr in der E9k/2

Da ja für die Überleitung der Stichtag der 31.12.18 ist, bedeutet dies für mich ich befinde im 3. Jahr der E9 Stufe 2. Gemäß den Überleitungstabellen  sollte ich dann rückwirkend in die E9A Stufe 3 eingruppiert werden.

Gestern habe ich von meiner Sachbearbeiterin beim Landesamt für Finanzen eine Antwort über meine zukünftige Eingruppierung erhalten. Diese lautete E9A Stufe 2.

Auch wenn es mich jetzt nicht direkt betrifft aber unter Voraussetzung der regulären Stufenlaufzeiten wäre ich bereits 2018 nach 2 Jahren in der EG 9/2 in die Stufe 3 gerutscht.

Jetzt würde ich mich mal interessieren ob ich mit meiner Rechnung richtig liege oder doch evtl. etwas bei dem Ganzen missachtet habe. Evtl. sowas wie, dass das 3. Jahr abgeschlossen sein muss um Anrecht darauf zu haben bei der Überleitung in der Stufe 3 zu landen. Ohne jetzt genau zu wissen ob ich jetzt richtig liege, habe ich beim LFF mal Widerspruch gegen die geplante Eingruppierung eingelegt und darum gebeten dies erneut zu überprüfen.



Spid

Du liegst richtig, der AG liegt falsch. Das Instrument des Widerspruchs gibt es nicht. Die entsprechenden Ansprüche unter Fristsetzung (2 Wochen sind ausreichend) geltend machen, danach Eingruppierungsfeststellungs- und Lohnklage erheben.

BTSV1

In der Tabelle zur Überleitung der Mitarbeiter aus der E9k in die neue E9a ist doch klipp und klar vorgegeben wer in welche Stufe kommt. Das versteht ein Blinder.... Da kann man doch solche Fehler gar nicht machen! Ich kann das einfach nicht nachvollziehen....

Ich bin gespannt, wie meine Abrechnung aussieht. Ob ich wirklich in Stufe 5 bin ...... und ob alles korrekt nachgezahlt wurde. Ich sage nur Weihnachtsgeld......

carlos1977

Zitat von: Minime in 06.12.2019 11:36
In RLP wird derzeit nachberechnet und diesen Monat ausgezahlt werden.

Kann ich auch bestätigen! Habe auch die Info erhalten, dass Alles nachgezahlt wird. Steuerlich wird die Nachzahlung so behandelt, als wenn man das Geld monatlich bekommen hätte  :)